Betrunkener Taxifahrgast tödlich verunglückt
Betrunkener Taxifahrgast tödlich verunglückt
Alkohol in großen Mengen wurde am Wochenende einem 16-jährigen zum Verhängnis. Eine Bekannte hatte ihn vor einer Disco in Bad Tölz ins Taxi gebracht und die Fahrt gesponsert. Der Fahrer ließ den jungen Mann auf einem Parkplatz aussteigen, weil der sich übergeben mußte. Auf dem anschließenden Fußmarsch an einer Schnellstraße entlang wurde der Betrunkene von einem PKW überrollt und getötet. Das Verhalten des Taxifahrers steht jetzt in der Kritik, gegen ihn wird ermittelt.
Meldungen in Merkur-Online:
Tödlicher Fußweg im Vollrausch
Nach abgebrochener Taxifahrt: Fußweg führte in den Tod
Für jeden Fahrgast verantwortlich
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- Otto126
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Nach Lektüre der drei Links sage ich mal, dass der Kollege völlig zu Unrecht in der Kritik steht. Ist die Fahrt bezahlt und der Fahrgast steigt auf eigenen Beinen aus, ist die spezielle Verantwortlichkeit an dieser Stelle beendet. Wenn ich sehe, dass mein gerade ausgestiegener Fahrgast um fällt, helfe ich nicht mehr als Taxifahrer, sondern als normaler Bürger. Steht er noch, wenn ich wieder los fahre, ist die Sache erledigt.
Aber ich hoffe, dass die Disco geschlossen wird, denn der Gastwirt schenkt ja wohl unverantwortlich viel Alkohol an Jugendliche aus und hat daher offensichtlich nicht die nach dem Gaststättenrecht geforderte Zuverlässigkeit.
Und die Eltern haben in ihrer Erziehung wohl versagt, denn man lässt sich nicht so voll laufen, dass man gar nichts mehr merkt.
Aber den letzten in der Kette beissen die Hunde . . . wenn ich an das Komasaufen der vielen Kinder bei der Wallringsause am letzten Wochenende denke, möchte ich die ganze Wallstrasse dicht machen.
Aber ich hoffe, dass die Disco geschlossen wird, denn der Gastwirt schenkt ja wohl unverantwortlich viel Alkohol an Jugendliche aus und hat daher offensichtlich nicht die nach dem Gaststättenrecht geforderte Zuverlässigkeit.
Und die Eltern haben in ihrer Erziehung wohl versagt, denn man lässt sich nicht so voll laufen, dass man gar nichts mehr merkt.
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Zuletzt geändert von Otto126 am 06.04.2007, 06:31, insgesamt 1-mal geändert.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Das glaubst aber auch nur Du.Otto126 hat geschrieben:Ist die Fahrt bezahlt und der Fahrgast steigt auf eigenen Beinen aus, ist die spezielle Verantwortlichkeit an dieser Stelle beendet. Wenn ich sehe, dass mein gerade ausgestiegener Fahrgast um fällt, helfe ich nicht mehr als Taxifahrer, sondern als normaler Bürger. Steht er noch, wenn ich wieder los fahre, ist die Sache erledigt.
Deine Fürsorgepflicht geht noch sehr viel weiter.
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ein Fahrgast nach dem Abrechnen die Tür aufreisst und ein vorbeifahrendes Auto diese leicht mitnimmt ??
Du bist nun dran, lieber Otto. Ich habe das Aktenzeichen (als Geschädigter).
Die Zeitungsberichte sprechen eher gegen den Taxifahrer. Auch wenn sich nur die ersten beiden Berichte auf den Hergang beziehen und diese durch ihre ungleiche Formulierung bei der Darstellung des Ablaufs Fragen offen lassen, geben doch folgende Punkte zu bedenken.
1. Fahrgast war nachweislich stark alkoholisiert
2. Fahrgast hat außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Taxi verlassen
Diese beiden Punkte müßten eigentlich jedem Taxifahrer seine Fürsorgepflicht klar werden lassen. Schuldminderung könnte höchsten die Klärung bringen, ob der Fahrgast einen eindeutigen Willen auf Beendigung der Fahrt bekundet hat. Jedoch dürfte dieser Aspekt, sofern er sich überhaupt nachweisen ließe, wenig Einfluß auf die rechtliche Klärung haben.
Alles in Allem wird es aber den Jungen nicht mehr lebendig machen und ob die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe nachlässig waren oder sogar ignorierend waren, sollte nicht über den Umstand hinwegtäuschen, daß sie nun den Tod ihres Sohnes zu beklagen haben.
1. Fahrgast war nachweislich stark alkoholisiert
2. Fahrgast hat außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Taxi verlassen
Diese beiden Punkte müßten eigentlich jedem Taxifahrer seine Fürsorgepflicht klar werden lassen. Schuldminderung könnte höchsten die Klärung bringen, ob der Fahrgast einen eindeutigen Willen auf Beendigung der Fahrt bekundet hat. Jedoch dürfte dieser Aspekt, sofern er sich überhaupt nachweisen ließe, wenig Einfluß auf die rechtliche Klärung haben.
Alles in Allem wird es aber den Jungen nicht mehr lebendig machen und ob die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe nachlässig waren oder sogar ignorierend waren, sollte nicht über den Umstand hinwegtäuschen, daß sie nun den Tod ihres Sohnes zu beklagen haben.
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Eine Allerweltssache, 90% meiner Fahrgäste haben einen zu viel genippt, sonst würden sie ja nicht Taxi fahren.der Clown hat geschrieben:Die Zeitungsberichte sprechen eher gegen den Taxifahrer. Auch wenn sich nur die ersten beiden Berichte auf den Hergang beziehen und diese durch ihre ungleiche Formulierung bei der Darstellung des Ablaufs Fragen offen lassen, geben doch folgende Punkte zu bedenken.
1. Fahrgast war nachweislich stark alkoholisiert
Das kommt auf dem Land mal vor.der Clown hat geschrieben:2. Fahrgast hat außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Taxi verlassen
der Clown hat geschrieben:Diese beiden Punkte müßten eigentlich jedem Taxifahrer seine Fürsorgepflicht klar werden lassen.
Welche Fürsorgepflicht? Der hatte bezahlt und war ausgestiegen. Ich bin doch nicht verpflichtet, mir das Taxi vollkotzen zu lassen:
offenbar endete die Fahrt mittendrin auf einem Parkplatz, weil sich der 16-Jährige erneut übergeben musste.
Irre Argumentation. Du redest von Schuldminderung, ohne auch nur einen einzigen Beweis für irgend eine Schuld dargelegt zu haben. Wie willst du beweisen, dass es nicht so war, dass der Fahrgast nicht seinen Willen bekundet hat, auszusteigen?der Clown hat geschrieben:Schuldminderung könnte höchsten die Klärung bringen, ob der Fahrgast einen eindeutigen Willen auf Beendigung der Fahrt bekundet hat. Jedoch dürfte dieser Aspekt, sofern er sich überhaupt nachweisen ließe, wenig Einfluß auf die rechtliche Klärung haben.
Ja, das können wir ja mal machen, da kommt ziemlich schnell eine Kostenrechnung von der Schmiere. Für mich ist der Drogenhändler, sprich der Gastwirt, zu einem hohen Maße mitverantwortlich. Aber wirklich Schuld hat nur das Opfer selber, weil er sich so unveranwortlich hat vollaufen lassen.Wenn ein sturzbetrunkener Jugendlicher auf einem abgelegenen Parkplatz das Taxi verlasse, müsse die Polizei gerufen werden.
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Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Nee, Otto, so einfach ist das nicht.
Der hatte noch 5 km zu laufen, die Fahrt war schon bezahlt, und der will die 5 km jetzt zu Fuß gehen??
Oder: dem Kutscher reichts, er setzt ihn an die Luft - das Geld hat er ja schon??
Ich war ja nicht dabei, und der Junge kann nicht mehr sagen, ob er laufen wollte...
So fertige Leute nehm ich nur mit, wenn noch einer dabei ist, der noch besser dabei ist.
--pl.
Der hatte noch 5 km zu laufen, die Fahrt war schon bezahlt, und der will die 5 km jetzt zu Fuß gehen??
Oder: dem Kutscher reichts, er setzt ihn an die Luft - das Geld hat er ja schon??
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Eben, da ist also nichts beweisbar.pl hat geschrieben:Nee, Otto, so einfach ist das nicht.
Der hatte noch 5 km zu laufen, die Fahrt war schon bezahlt, und der will die 5 km jetzt zu Fuß gehen??
Oder: dem Kutscher reichts, er setzt ihn an die Luft - das Geld hat er ja schon??
Ich war ja nicht dabei, und der Junge kann nicht mehr sagen, ob er laufen wollte...
Mit dem letzten Satz hast du absolut Recht. Aber was machst du bei Stammkneipen, wo du dir überlegst, ob du dem Wirt ins Gesicht sagst, dass er selber zusehen soll, wie er den Gast wieder los wird?!pl hat geschrieben:So fertige Leute nehm ich nur mit, wenn noch einer dabei ist, der noch besser dabei ist.
--pl.
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Das bleibt mir als Graupe zum Glück erspart.Aber was machst du bei Stammkneipen, wo du dir überlegst, ob du dem Wirt ins Gesicht sagst, dass er selber zusehen soll, wie er den Gast wieder los wird?!
Aber ich denke, ich würd die Verantwortung da lassen, wo sie hingehört (beim Wirt) und ihm genau das sagen.
--pl.
ganz einfach, Ott!Otto126 hat geschrieben: Aber was machst du bei Stammkneipen, wo du dir überlegst, ob du dem Wirt ins Gesicht sagst, dass er selber zusehen soll, wie er den Gast wieder los wird?!
ich sage dem wirt: leg nen zehner drauf, dann entsorge ich ihn dir! - sonst nicht!
hast du grün-weiss-rot in sicht, ruder mittschiffs, augen dicht!
Ich seh das mit etwas anderen Augen.
Fakt ist, dass hier ein 16 jähriger (ein Kind also eigentlich) aus Rücksicht gegenüber dem Taxifahrer erst nach dem Aussteigen kotzen wollte. Er war also in einer seelischen Notlage, weil er nicht auf den Boden oder aus dem Fenster kotzen wollte (was altgediente Nachtfahrer wie ich oft genug erleben mussten). Danach ließ man ihn einfach auf einer Schnellstrasse stehen.
Diese seine Anständigkeit hat er indirekt mit dem Leben bezahlt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrt bereits bezahlt war. Ich meine, unser job beinhaltet auch, dass man jemandem hilft, wenn er ein Problem hat. Ich selbst habe mal einem Stadtstreicher eine Hose geschenkt, weil ihn kein Fahrer nach erlittenem Durchfall mehr mitnehmen wollte.
Eine der schlimmsten Eigenschaften, die es gibt ist Mitleidlosigkeit.
Fakt ist, dass hier ein 16 jähriger (ein Kind also eigentlich) aus Rücksicht gegenüber dem Taxifahrer erst nach dem Aussteigen kotzen wollte. Er war also in einer seelischen Notlage, weil er nicht auf den Boden oder aus dem Fenster kotzen wollte (was altgediente Nachtfahrer wie ich oft genug erleben mussten). Danach ließ man ihn einfach auf einer Schnellstrasse stehen.
Diese seine Anständigkeit hat er indirekt mit dem Leben bezahlt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrt bereits bezahlt war. Ich meine, unser job beinhaltet auch, dass man jemandem hilft, wenn er ein Problem hat. Ich selbst habe mal einem Stadtstreicher eine Hose geschenkt, weil ihn kein Fahrer nach erlittenem Durchfall mehr mitnehmen wollte.
Eine der schlimmsten Eigenschaften, die es gibt ist Mitleidlosigkeit.
@ otto
Fürsorgepflicht
es besteht eine Beförderungspflicht wenn der Fahrgast im Taxi sitzt. Der Fahrer kann sie nach meinem Wissensstand nur aus zwei Gründen ablehnen.
1. Fahrgast ist nicht zahlungswillig oder nicht -fähig
2. Fahrgast ist nicht beförderungsfähig
Punkt eins ist in diesem Fall schnell erledigt. Bei Punkt zwei hätte er dafür sorgen müssen alternativ einen RTW zu rufen. Ansonsten gilt nach meinen Kenntnissen eine Fürsorgepflicht bis zur Haustür der Zieladresse. Es ist nichts ungewöhliches, daß betrunkene Fahrgäste sich mal übergeben müssen, wenn sie in einem Taxi sitzen und alle Fenster zu sind. Für einen Nachtfahrer muß dieses Phänomen Routine sein und er sollte in der Lage sein damit auch entsprechend verantwortungsvoll umgehen zu können. Außerdem kann ich es von einem Taxifahrer erwarten, daß er durch seinen Berufsalltag eine spezielle Wahrnehmung für Fahrgäste und entsprechende Situationen entwickelt. sowie sich ein entsprechendes Kommunikations- Verhandlungsverhalten aneignet. Es ist also absolut in Frage zu stellen, ob man nachts mitten in der Pampa einen Suffkopp fernab jeden Verstands leichtfertig rauslassen kann und dann zusieht wie man seinen A R S C H in Bewegung bringt. Denn es ist doch recht zweifelhaft, selbst auf dem Land, daß ein sternhagelvoller Fahrgast auf halber Strecke klar zu Verstand kommt und auf dem Parkplatz sagt : "Stop den Rest gehe ich zu Fuß, will eh noch ein bißchen frische Luft genießen."
und damit zum Thema irre Argumentation
Polizei und Justiz werden wohl allem Anschein nach den Taxifahrer daraufhingehend befragen, warum er den den Auftrag zuerst angenommen hat und warum keine anfänglichen Zweifel hinsichtlich auf die Beförderungsfähigkeit vorlagen und warum er den Fahrgast auf dem Parkplatz alleine ließ, obwohl man bei einem Betrunkenen nicht mehr auf volle Entscheidungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit ausgehen kann.
Die Umstände, welche hier durch die beiden Zeitungsberichte vorliegen schließen meines Erachtens auf ein fahrlässiges Handeln des Taxifahrers. Nur wenn Gefahr im Verzug wäre, hätte er ihn rausschmeißen können, wäre aber verpflichtet gewesen hier die Polizei zu benachrichtigen. Wenn der Taxifahrer sich nicht in Widersprüche verfängt und seine Entscheidung den Fahrgast alleine auf dem Parkplatz zurückzulassen eindeutig darlegen kann ist er fein raus. Ansonsten wird man ihm, was ich auch vermute, grobe Fahrlässigkeit unterstellen können. Daß Du, otto, da anderer Meinung sein kannst und die konkrete Verantwortung des Taxifahrers versuchts abzuwälzen auf die allgemeine Verantwortung von Gastwirten, Eltern und dem Jugendlichen selbst, halte ich hinsichtlich der bisher angeführten Argumente für sehr suspekt.
Fürsorgepflicht
es besteht eine Beförderungspflicht wenn der Fahrgast im Taxi sitzt. Der Fahrer kann sie nach meinem Wissensstand nur aus zwei Gründen ablehnen.
1. Fahrgast ist nicht zahlungswillig oder nicht -fähig
2. Fahrgast ist nicht beförderungsfähig
Punkt eins ist in diesem Fall schnell erledigt. Bei Punkt zwei hätte er dafür sorgen müssen alternativ einen RTW zu rufen. Ansonsten gilt nach meinen Kenntnissen eine Fürsorgepflicht bis zur Haustür der Zieladresse. Es ist nichts ungewöhliches, daß betrunkene Fahrgäste sich mal übergeben müssen, wenn sie in einem Taxi sitzen und alle Fenster zu sind. Für einen Nachtfahrer muß dieses Phänomen Routine sein und er sollte in der Lage sein damit auch entsprechend verantwortungsvoll umgehen zu können. Außerdem kann ich es von einem Taxifahrer erwarten, daß er durch seinen Berufsalltag eine spezielle Wahrnehmung für Fahrgäste und entsprechende Situationen entwickelt. sowie sich ein entsprechendes Kommunikations- Verhandlungsverhalten aneignet. Es ist also absolut in Frage zu stellen, ob man nachts mitten in der Pampa einen Suffkopp fernab jeden Verstands leichtfertig rauslassen kann und dann zusieht wie man seinen A R S C H in Bewegung bringt. Denn es ist doch recht zweifelhaft, selbst auf dem Land, daß ein sternhagelvoller Fahrgast auf halber Strecke klar zu Verstand kommt und auf dem Parkplatz sagt : "Stop den Rest gehe ich zu Fuß, will eh noch ein bißchen frische Luft genießen."
und damit zum Thema irre Argumentation
Polizei und Justiz werden wohl allem Anschein nach den Taxifahrer daraufhingehend befragen, warum er den den Auftrag zuerst angenommen hat und warum keine anfänglichen Zweifel hinsichtlich auf die Beförderungsfähigkeit vorlagen und warum er den Fahrgast auf dem Parkplatz alleine ließ, obwohl man bei einem Betrunkenen nicht mehr auf volle Entscheidungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit ausgehen kann.
Die Umstände, welche hier durch die beiden Zeitungsberichte vorliegen schließen meines Erachtens auf ein fahrlässiges Handeln des Taxifahrers. Nur wenn Gefahr im Verzug wäre, hätte er ihn rausschmeißen können, wäre aber verpflichtet gewesen hier die Polizei zu benachrichtigen. Wenn der Taxifahrer sich nicht in Widersprüche verfängt und seine Entscheidung den Fahrgast alleine auf dem Parkplatz zurückzulassen eindeutig darlegen kann ist er fein raus. Ansonsten wird man ihm, was ich auch vermute, grobe Fahrlässigkeit unterstellen können. Daß Du, otto, da anderer Meinung sein kannst und die konkrete Verantwortung des Taxifahrers versuchts abzuwälzen auf die allgemeine Verantwortung von Gastwirten, Eltern und dem Jugendlichen selbst, halte ich hinsichtlich der bisher angeführten Argumente für sehr suspekt.
- Otto126
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birdie hat geschrieben: Danach ließ man ihn einfach auf einer Schnellstrasse stehen.
Das ist Spekulation.
birdie hat geschrieben:Diese seine Anständigkeit hat er indirekt mit dem Leben bezahlt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrt bereits bezahlt war. Ich meine, unser job beinhaltet auch, dass man jemandem hilft, wenn er ein Problem hat. Ich selbst habe mal einem Stadtstreicher eine Hose geschenkt, weil ihn kein Fahrer nach erlittenem Durchfall mehr mitnehmen wollte.
Eine der schlimmsten Eigenschaften, die es gibt ist Mitleidlosigkeit.
Gut, der Fehler des Kollegen bestand vielleicht wirklich darin, nicht die Polizei zu rufen. Hat die dann Beförderungspflicht oder rufen die Kollegen auch nur wieder ein Taxi?„Und wenn einer aussteigen will, was soll man da machen?”
Es bestand in diesem Fall von vorneherein keine Beförderungspflicht, und "meine" Promille-Grenze, bis zu der ich jemanden mitnehme, ist im Verlauf der Jahre gesunken. Das erspart Ärger.
Es ist eine unschöne Angewohnheit, sich beim Feiern seiner volltrunkenen Freunde dadurch zu entledigen, dass man sie dem nächsten Taxifahrer in den Wagen setzt und dem dann dafür etwas mehr als den angemessenen Fahrpreis in die Hand zu drücken, dass er das "Problem" entsorgt.
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Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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birdie hat geschrieben: Danach ließ man ihn einfach auf einer Schnellstrasse stehen.
Otto126 hat geschrieben: Das ist Spekulation.
Keine Spekulation da Bundesstraße.
birdie hat geschrieben:Diese seine Anständigkeit hat er indirekt mit dem Leben bezahlt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrt bereits bezahlt war. Ich meine, unser job beinhaltet auch, dass man jemandem hilft, wenn er ein Problem hat. Ich selbst habe mal einem Stadtstreicher eine Hose geschenkt, weil ihn kein Fahrer nach erlittenem Durchfall mehr mitnehmen wollte.
Hochanständigt von Dir @ birdie
Otto126 hat geschrieben: Gut, der Fehler des Kollegen bestand vielleicht wirklich darin, nicht die Polizei zu rufen. Hat die dann Beförderungspflicht oder rufen die Kollegen auch nur wieder ein Taxi?
Weil er nicht Die Polizei gerufen hat,hat er sich jetzt viel ärger eingehandelt. Und wenn ich ehrlich bin verstehe ich nicht warum
der Kollege bei einen 16 Jährigen die Fürsorgepflicht so drastisch verletzt hat.
Otto126 hat geschrieben: Es bestand in diesem Fall von vorneherein keine Beförderungspflicht, und "meine" Promille-Grenze, bis zu der ich jemanden mitnehme, ist im Verlauf der Jahre gesunken. Das erspart Ärger.
Falsch, so bald ich einen Betrunken Fahrgast aufnehme und mich bereit erkläre ihn zu Befördern, habe ich für die Person die volle Verantwortung
bis die Fahrt am Zielort erledigt ist. Steigt der Fahrgast vor dem Zielort
aus, und ich unternehme nichts verletzte ich die Fürsorgepflicht für den
Fahrgast. Ohne wenn und aber. Was ist schon dabei kurz die Polizei
Anzurufen, um den Fahrgast von der Polizei abholen zulassen.
Und da spielt die Zeit bis zum eintreffen der Polizei keine Rolle.
Und man ist vorallendingen seiner Fürsorgepflicht nachgekommen.
Habe ich auch schon öfters gemacht, und aus eigener erfahrung kann ich nur sagen man fühlt sich einfach besser dabei.
Da ich eine Fürsorgepflicht habe rufe ich logischerweise die Polizei an.„Und wenn einer aussteigen will, was soll man da machen?”
Kein Taxifahrer wird gezwungen volltrunkene Fahrgäste zu Befördern.Otto126 hat geschrieben: Es ist eine unschöne Angewohnheit, sich beim Feiern seiner volltrunkenen Freunde dadurch zu entledigen, dass man sie dem nächsten Taxifahrer in den Wagen setzt und dem dann dafür etwas mehr als den angemessenen Fahrpreis in die Hand zu drücken, dass er das "Problem" entsorgt.
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So ein hanebüchener Unsinn. Woraus willst du das denn ableiten? Wenn jemand aus freien Stücken das Taxi verlässt, vielleicht sogar sagt, dass er noch eine wenig den Kopf bis zuhause klar kriegen will, willst du ihn hindern? Das ist Freiheitsberaubung. Nur, weil jemand betrunken ist, gibt er nicht seinen freien Willen beim Einstieg ins Taxi ab.Driver295 hat geschrieben:Falsch, so bald ich einen Betrunken Fahrgast aufnehme und mich bereit erkläre ihn zu Befördern, habe ich für die Person die volle Verantwortung bis die Fahrt am Zielort erledigt ist. Steigt der Fahrgast vor dem Zielort aus, und ich unternehme nichts verletzte ich die Fürsorgepflicht für den Fahrgast. Ohne wenn und aber.
Die werden sich bedanken!Driver295 hat geschrieben:Was ist schon dabei kurz die Polizei
Anzurufen, um den Fahrgast von der Polizei abholen zulassen.
Falsch, die spielt eine entscheidende Rolle. Das ist nämlich meine Arbeitszeit, und wenn ich warte, muss die bezahlt werden. Ohne wenn und aber.Driver295 hat geschrieben:Und da spielt die Zeit bis zum eintreffen der Polizei keine Rolle.
Prima, viel Spass weiterhin bei der Selbstausbeutung.Driver295 hat geschrieben:Und man ist vorallendingen seiner Fürsorgepflicht nachgekommen.
Habe ich auch schon öfters gemacht, und aus eigener erfahrung kann ich nur sagen man fühlt sich einfach besser dabei.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
Bingo otto, aber der Fahrer hat offensichtlich keine Bendenken gehabt, oder sich nicht die Mühe einer Überprüfung gemacht. Damit ist er einen Auftrag eingegangen und hat diesen auch gewissenhaft auszuführen. Und unter den bekannten Umständen, daß der Jugendliche extrem besoffen war und dieser mindestens 5 km vor Ort das Taxi verließ, kannst Du hier doch nicht glauben wollen, es sei sein freier Wille die letzten paar Meter zu Fuß zu gehen, um wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Vielleicht warst Du noch nie so besoffen und kannst Du Dir nicht vorstellen, daß man dann einfach seinen Rausch in Ruhe ausschlafen möchte und man für andere hilsbedürfdig aussieht. So wie es der Discobetreiber und Schulfreundin wahrgenommen haben. Der Taxifahrer hat dahingegen zwei Fehler gemacht. Er die Tour angenommen und sie falsch abgearbeitet. Er wäre keine Schwierigkeit für ihn gewesen, diesen Auftrag gleich zu Beginn mit dem Hinweis auf einen RTW abzulehnen. Und in Deiner folgenden Aussage...Otto126 hat geschrieben: Es bestand in diesem Fall von vorneherein keine Beförderungspflicht, und "meine" Promille-Grenze, bis zu der ich jemanden mitnehme, ist im Verlauf der Jahre gesunken. Das erspart Ärger.
... sehe ich nur einen zweifelhaften Versuch sich hier ins Allgemeine zu flüchten. Ich halte es sogar hier für billig und schäbig, sich über etwas zu beklagen, was eigentlich zu unserer Routine gehört. Klar, es gibt die Leute, die die "Problemfälle" mit dem Taxi entsorgt haben wollen. Aber haben wir nicht die Möglichkeit Aufträge auch abzulehen. Sollten wir es nicht schon gelernt haben, solche Fälle einzuschätzen und unsere Entscheidung auch auf Nachfragen zu begründen und wie wir es auch dem Hartnäckigsten klarmachen können. Siehe hierbei zum Beispiel wolli. Und haben wir es nicht gelernt konfliktträchtige Situationen schon im Ansatz zu erkennen und entsprechende Handlungsabläufe einzuleiten. Wenn Du dich darüber noch beschwerst, dann überlege Dir noch einmal diese Berufswahl und wäge mal die Alternativen ab.Otto126 hat geschrieben: Es ist eine unschöne Angewohnheit, sich beim Feiern seiner volltrunkenen Freunde dadurch zu entledigen, dass man sie dem nächsten Taxifahrer in den Wagen setzt und dem dann dafür etwas mehr als den angemessenen Fahrpreis in die Hand zu drücken, dass er das "Problem" entsorgt.
Du kannst ja die Uhr anlassen, bis der "Auftrag" erledigt ist.Falsch, die spielt eine entscheidende Rolle. Das ist nämlich meine Arbeitszeit, und wenn ich warte, muss die bezahlt werden. Ohne wenn und aber.
Ich habe die Eingangsmeldungen gepostet, um mal wieder auf die Problematik im Ganzen hinzuweisen.
Gerichte durften sich schon mehrfach mit zu Schaden gekommenen Fahrgästen beschäftigen. Streitpunkt ist dabei stets die Definition des Zeitpunktes, ab dem die Nebenpflichten aus dem Beförderungsvertrag erlöschen. Abhängig ist das - wie wohl nicht anders zu erwarten - von den konkreten Umständen des Einzelfalls.
So kann die Haftung schon dann enden, wenn der Fahrgast trotz Alkohol noch Herr seiner Sinne zu sein scheint und unmittelbar nach dem Aussteigen umgefahren wird. Wenn der Ausstiegsort gefahrenträchtig ist (Schnellstraße, Gewässer) und der Fahrgast in einem Zustand wie der hier überfahrene 16-Jährige, kann dem Taxifahrer abverlangt werden, daß er seine Betreuungspflicht, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergibt, weiter ausdehnt. Die Verpflichtung dazu entsteht spätestens, wenn der Vertrag eingegangen wird. Ob zum Vertragsabschluß eine Pflicht besteht, ist dabei genauso ohne Belang wie hier z.B. ein Fehlverhalten des Abfüllers.
Von erheblicher Bedeutung für die Klärung einer möglichen (Mit)Schuld) kann allerdings sein, inwieweit der Taxifahrer das Aussetzen aktiv gefördert hat. In den oben verlinkten Berichten kommt die schlechte Belegbarkeit ausführlich zu Sprache. Aber ist das ein Grund zu sagen: Im Zweifel für den Angeklagten?
Immer wieder diese Ausreden, im Zweifel für den Angeklagten.Otto126 hat geschrieben:Im Zweifel für den Angeklagten gilt immer!
Der Fahrer hat ganz klar seine Fürsorgepflicht verletzt,
und dafür gehört er in meinen Augen auch bestraft.
Ich bin selber auch Vater eines 16 Jährigen Jungen.
Und wir wissen auch alle das manche Fahrer ihre Kunden über den Tisch ziehen, indem sie den Fahrgast schon vor der Fahrt, die Fahrt bezahlen
lassen, um ihn im Anschluß während der Fahrt irgendwo aussetzen.
Alles schon vorgekommen, und dann wird hier geschrieben,
Im Zweifel für den Angeklagten gilt immer!
