Deine Taxameter-Stände gehen weder Deinen Tankwart noch Deinen Postboten und schon gar nicht das Finanzamt oder irgendwelche Genehmigungsbehörden etwas an. So wenig wie das Sex-Spielzeug von Taxi-Babsi
Das war schon immer so, nur im Gesetz etwas verquast formuliert. Und das haben die Behörden in Hamburg und Berlin ausgenutzt in der Überzeugung, das würde in der Intelligenz-Klasse Napp und Co eh niemand verstehen. Dass Herr Napp und seine "Freundin" die Tatsache, dass sie in Sachen Gesetzestexte funktionale Analphabeten sind, auch noch laut plärrend wie eine Monstranz vor sich hertragen, ist dann der ungewollte Quatsch-Comedy-Club. Geht auch anders, wie Forums-User "Sind Sie Frei", "Eichi" und andere durch schamhaftes Schweigen zeigen.
Um die Messergebnisse eines Taxameters im Sinne der Finanzverwaltung verwertbar zu machen, hätte eine neue Generation von Taxametern nach neuen Vorgaben konstruiert werden müssen. So wie es jetzt für Registrierkassen geschehen ist. Drei Jahre haben Hersteller Zeit, diese nach den neuen Vorgaben zu bauen und dann sind sie einzusetzen.
Hätte ich mir auch für Taxameter gewünscht. Hat der Gesetzgeber aber nicht gewollt.
Ginge ganz einfach, hat myTaxi schon fertig.
Die Fahrstrecke wird getrackt, der Preis ermittelt, ohne dass sie Zugriff auf mein Taxameter hätten. Fahre ich versehentlich, weil ich mit dem Fahrgast quatsche, was mir schon passiert ist, einen kleinen Umweg, ziehe ich das wieder ab.
Nun haben wir bei myTaxi als Daten:
Messergebnis der Tour: € 22,60
Forderung an Fahrgast: € 20,-
Trinkgeld € 3,-
Geschäftsvorfall: € 23,-
Steuersatz: 7%
Das wäre optimal und maschinell für die Behörden auswertbar.
Das erfordert aber eine Eingabemöglichkeit am Taxameter, die es LEIDER nicht gibt, und die wohl auch in naher Zukunft nicht kommen wird.
Oder kürzlich eine Tour nach Flensburg-
Messergebnis der Tour: € 241,50
Forderung an Fahrgast: € 241,50
Trinkgeld:€ 8,50
Geschäftsvorfall: € 250,-
Steuersatz: 19 %
Damit wären die Voraussetzungen für den § 146 a der AO, "JEDEN GESCHÄFTSVORFALL VOLLSTÄNDIG UND RICHTIG" abzubilden, erfüllt. Außer den Taxametern von TaxiBabsi, Napp und SGM kann das offenbar keines, meins auch nicht.Folgerichtig sind nun Taxameter-Daten ausdrücklich, nicht nur durch verquasten Gesetzestext, von der Pflicht zur Speicherung befreit.
Die Novellierung war keine Änderung, sondern nur eine Klarstellung der schon vorher geltenden Rechtslage.
Ob die Genehmigungsbehörden mit der Erklärung, sie seien in Sachen Gesetzestexte genau so funktionale Analphabeten wie Napp, seine Freundin aus Niendorf, TaxiBabsi oder Taxipost durchkommen, möchte ich nun klären lassen.
Poorboy