WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!
WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!
Die berufliche Nutzung, auf die dieses Urteil abhebt, :
http://m.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-1154667.html
ist bei Taxlern wohl gegeben!
Poorboy
http://m.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-1154667.html
ist bei Taxlern wohl gegeben!
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!
Nun, wie schon im letzten Absatz erwähnt, ist eine Einzelentscheidung eines Familienrichters am Amtsgericht noch lange nicht Wegweisend.
Da werden noch einige Urteile folgen.
Wichtig ist was die nächsthöheren Instanzen entscheiden.
Da werden noch einige Urteile folgen.
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„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Taxi Georg
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Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!
Ich habe nur Kollegen und Kunden im Smartfone, die selbst WhatsUp nutzen.
Alle Anderen sind in meinem Adressbuch. Ja ich weiß, altmodisch.
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Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!
Bin selbst kein Whatsapp-Nutzer. Aber ein Kollege, der mich in seinem Smartphone abgespeichert hat. Prompt bekam ich eine Werbung von diesem Dienst. Ich empfand das als dreist, die Kontakte des Kollegen für Werbezwecke zu nutzen. Rechtlich hatte ich das aber nicht durchdacht.
Darum empfand ich obige Entscheidung bemerkenswert.
Poorboy
Darum empfand ich obige Entscheidung bemerkenswert.
Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 28.06.2017, 01:13, insgesamt 1-mal geändert.
- Taxi Georg
- Vielschreiber
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Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!
Die Alternative wäre Telegram!
Nutze ich auch, ist sogar sehr gut am PC zu bedienen! >> Telegram.org
PC: Desktop.Telegram.org
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Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!
diese urteil ist doch nichts neues !
seit jahren warnen rechtsexperten davor,
dass man mit vielen app's gegen das geltende recht verstôsst.
es ist doch nichts neues,
dass fast jede app berechtigungen, zb. auf adressbuch, haben will und
vom handybesitzer diese auch bekommt.
das gleiche gilt auch für fotos.
bloss weil ich einen taxifahrer beim zb. unerlaubten bereithalten fotografiert habe,
und ich damit das urheberrecht an dieser aufnahme habe,
bedeutet das nicht,
dass ich dieses foto in der zentrale an die pinnwand kleben oder
es auf facebook hochladen kann.
egal, ob selbst oder automatisch - durch eine app.
auch kreditkarten-zahlungen bringen die taxiunternehmer in die pflicht,
sich mit dem bdsg zu befassen.
nur sieht es kein taxibetreiber,
weil es noch nicht in der bild darüber geschrieben wurde.
seit jahren warnen rechtsexperten davor,
dass man mit vielen app's gegen das geltende recht verstôsst.
es ist doch nichts neues,
dass fast jede app berechtigungen, zb. auf adressbuch, haben will und
vom handybesitzer diese auch bekommt.
das gleiche gilt auch für fotos.
bloss weil ich einen taxifahrer beim zb. unerlaubten bereithalten fotografiert habe,
und ich damit das urheberrecht an dieser aufnahme habe,
bedeutet das nicht,
dass ich dieses foto in der zentrale an die pinnwand kleben oder
es auf facebook hochladen kann.
egal, ob selbst oder automatisch - durch eine app.
auch kreditkarten-zahlungen bringen die taxiunternehmer in die pflicht,
sich mit dem bdsg zu befassen.
nur sieht es kein taxibetreiber,
weil es noch nicht in der bild darüber geschrieben wurde.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.06.2017, 07:40, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: WhatsApp - Risiko für Taxifahrer!
Der Satz an sich gefällt mir!!!taxipost hat geschrieben:...
nur sieht es kein taxibetreiber,
weil es noch nicht in der bild darüber geschrieben wurde.
Dura lex, sed lex.