Voraussetzungen für Taxi

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Liffo63
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Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von Liffo63 » 23.12.2016, 23:10

Hallo!

Ich hab mit Taxis eigentlich gar nix am Hut, interessiere mich aber sehr für Oldtimer und Youngtimer. Bei meinen Streifzügen durchs Netz und über die Plätze diverser Händler sehe ich gelegentlich skurile Hobbybastler-Umbauten, ausgemusterte oder fremdländische Taxis. Dabei stellt sich für mich die Frage wie ein PKW aussehen muss damit man ihn auch offiziell noch in Deutschland als Taxi verwenden könnte. Also dass das Auto ein Taxameter und je nach Bundesland eine helleflfenbeinfarbene Folierung haben muss ist ja klar. Und dass das Fahrzeug in einem guten Zustand sein muss versteht sich auch von selbst. Aber was ist zum Beispiel mit der Fahrzeugklasse, dem Baujahr und der Austattung? Könnte ich auch einen 40 Jahre alten dreitürigen Kleinwagen ohne Klimanlage verwenden? Gibt es dazu irgendwelche Auflagen und Vorschriften die man nachlesen könnte?

MfG Christian

Löwenzahn
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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von Löwenzahn » 24.12.2016, 15:42

Liffo63 hat geschrieben:Gibt es dazu irgendwelche Auflagen und Vorschriften die man nachlesen könnte?

MfG Christian
Ja gibt es. :mrgreen:

PS: Wenn du mit Taxen nichts am Hut hast, wirst du keine Konzession bekommen. Die wachsen nicht auf Bäume. Mach einen Unternehmerkurs und du kannst dir die Frage selbst beantworten, denn der ist überhaupt die Grundlage, dass du eine Konzession bekommst. Und erst wenn du Taxiunternehmer bist, kannst du dir dein Fahrzeug aussuchen.

Guter_Kollege
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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von Guter_Kollege » 24.12.2016, 18:55

Liffo63 hat geschrieben:Könnte ich auch einen 40 Jahre alten dreitürigen Kleinwagen ohne Klimanlage verwenden?
Wenn Du große Überredungskunst besitzt, viel Geduld und Geld zu verpulvern hast, könntest Du "zur Erprobung neuer Verkehrsarten" vielleicht eine 3-tätige Ausnahmegenehmigung zum Zwecke einer Veranstaltung erhalten.
Natürlich nicht, wenn Du damit Umsatz in Form von Gewinn zu generieren beabsichtigst. Im Zweifelsfalle also das "Taxi" ohne Taxameter. :D

TaxiBabsi
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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von TaxiBabsi » 24.12.2016, 19:02

Guter_Kollege hat geschrieben:
Liffo63 hat geschrieben:Könnte ich auch einen 40 Jahre alten dreitürigen Kleinwagen ohne Klimanlage verwenden?
Wenn Du große Überredungskunst besitzt, viel Geduld und Geld zu verpulvern hast, könntest Du "zur Erprobung neuer Verkehrsarten" vielleicht eine 3-tätige Ausnahmegenehmigung zum Zwecke einer Veranstaltung erhalten.
Natürlich nicht, wenn Du damit Umsatz in Form von Gewinn zu generieren beabsichtigst. Im Zweifelsfalle also das "Taxi" ohne Taxameter. :D
Es gibt auch Taxen mit "H"-Kennzeichen (Fahrzeugalter > 30 Jahre).
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.12.2016, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.

Liffo63
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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von Liffo63 » 24.12.2016, 20:30

Löwenzahn hat geschrieben:
Liffo63 hat geschrieben:Gibt es dazu irgendwelche Auflagen und Vorschriften die man nachlesen könnte?

MfG Christian
Ja gibt es. :mrgreen:
Und wo?

Liffo63
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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von Liffo63 » 24.12.2016, 20:42

Löwenzahn hat geschrieben: PS: Wenn du mit Taxen nichts am Hut hast, wirst du keine Konzession bekommen. Die wachsen nicht auf Bäume.
Ich will ja nicht selber Taxi fahren. Ich beschäftige mich nur mit den Fahrzeugen. Also, ich würde mir eventuell mal ein altes Auto kaufen, sanieren und dann wieder verkaufen. Das Taxeln selbst überlasse ich anderen.

Liffo63
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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von Liffo63 » 24.12.2016, 20:52

Guter_Kollege hat geschrieben:Wenn Du große Überredungskunst besitzt, viel Geduld und Geld zu verpulvern hast, könntest Du "zur Erprobung neuer Verkehrsarten" vielleicht eine 3-tätige Ausnahmegenehmigung zum Zwecke einer Veranstaltung erhalten.
Natürlich nicht, wenn Du damit Umsatz in Form von Gewinn zu generieren beabsichtigst. Im Zweifelsfalle also das "Taxi" ohne Taxameter. :D
Wie schon gesagt möchte ich weder selber fahren noch wirtschaftlich arbeiten noch eine Taxilizenz erwerben. Mir geht es einzig und allein um die Fahrzeuge. Wer sich mit Oldtimern beschäftigt weiß dass man damit in den seltensten Fällen Geld verdienen kann und meistens noch viel Geld reinstecken muss. Das ist eben ein Hobby und kein Job.

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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von Liffo63 » 24.12.2016, 21:02

TaxiBabsi hat geschrieben:
Es gibt auch Taxen mit "H"-Kennzeichen (Fahrzeugalter > 30 Jahre).
H-Kennzeichen sind die einzige sinnvolle Zulassungsform in Deutschland. :D Schließlich entwickelt ein PKW erst ab 200.000 km seinen Charakter.
Und wie muss so ein H-Kennzeichen-Träger dann aussehen damit er eine Zulassung als Taxi bekommt. Man kann da ja nicht die selbe Ausstattung wie bei einem fabrikneuen Standard-Benz erwarten.

ilkoep
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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von ilkoep » 25.12.2016, 00:35

Liffo63 hat geschrieben:Und dass das Fahrzeug in einem guten Zustand sein muss versteht sich auch von selbst. Aber was ist zum Beispiel mit der Fahrzeugklasse, dem Baujahr und der Austattung? Könnte ich auch einen 40 Jahre alten dreitürigen Kleinwagen ohne Klimanlage verwenden? Gibt es dazu irgendwelche Auflagen und Vorschriften die man nachlesen könnte?

MfG Christian
http://www.gesetze-im-internet.de/bokra ... E003801307

Zwei Achsen, vier Räder, zwei Türen rechts, Kapazität für 50 kg Gepäck, wobei nicht definiert ist ob es sich um Daunenfedern (Volumen) oder Bleiklumpen (Masse) handelt, und eine Alarmanlage.

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Re: Voraussetzungen für Taxi

Beitrag von Liffo63 » 25.12.2016, 13:37

Danke für den Link! Mehr gibts da nicht? In Deutschland wird doch sonst immer jeder Schxxx gesetzlich geregelt.
ilkoep hat geschrieben:Zwei Achsen, vier Räder
Wo steht denn das im Gesetzestext? :o Ne indische Mofarikscha hat auch nur drei Räder. :P In Deutschland hab ich auch schon Fahrradrikschas gesehen die als Taxis eingesetzt werden.
ilkoep hat geschrieben:zwei Türen rechts
Das dürfte wohl das größte Problem sein. Früher gabs soo schöne 3-türige Kombis. Die fallen jetzt natürlich alle weg.
ilkoep hat geschrieben:Kapazität für 50 kg Gepäck, wobei nicht definiert ist ob es sich um Daunenfedern (Volumen) oder Bleiklumpen (Masse) handelt
Na den Sack mit den Federn kann man auch auf´s Dach binden. :)

Zitat Gesetzestext: "Taxen müssen auch bei vollständiger Besetzung im Rahmen ihres zulässigen Gesamtgewichts mindestens 50 kg Gepäck befördern können."
Wie wird denn "vollständige Besetzung" definiert? Es macht ja nen Unterschied ob jetzt vier japanische Aupair-Mädchen oder vier Sumo-Ringer einsteigen.
ilkoep hat geschrieben:und eine Alarmanlage
Lässt sich nachrüsten.

Anmerkung: Das Taxi mit dem ich mal in Kairo vom Hafen in die Innenstadt gefahren bin hatte insgesamt nur zwei Türen und wir sind trotzdem zu viert nach 30 Minuten Preisverhandlung, 10 Minuten Fahrzeit und mehreren Stoßgebeten angekommen. So unnütze Sachen wie Taxameter und Verkehrsregeln kennen die da unten ja sowieso nicht.

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