Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

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Yes
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Yes » 09.08.2016, 02:05

eichi hat geschrieben:Wie soll der Prüfer den entsprechenden Eintrag in der Liste der FT-Einnahmen des
betreffenden Tages zuordnen (Barzahlung vorausgesetzt), wenn die Uhrzeit und die
Fahrstrecke nicht auf dem Quittungsbeleg vermerkt sind?
Die Aufzeichnungen des Unternehmers müssen von einem Prüfer auch im Hinblick auf die Prüfbarkeit einzelner Geschäftsvorfälle (wie hier die - vermeintliche - "Stadtfahrt für 20,- € inkl. 7 % MwSt.") hinsichtlich ihrer formellen und sachlichen Richtigkeit in angemessener Zeit prüfbar sein. Ist das nicht der Fall, entfällt die für die Buchführung und die Aufzeichnungen des Unternehmers ansonsten geltende Richtigkeitsvermutung aus § 158 AO. Kann der Prüfer den quittierten Betrag, der ja eine Betriebseinnahme und eine Leistung des Unternehmens belegt, in den Aufzeichnungen nicht wiederfinden und der Unternehmer auch nicht darlegen, wie der quittierte Betrag - ob nun als größtenteils zu Unrecht als Fahrpreis ausgewiesenes Trinkgeld oder als Fahrpreis - Eingang in seine Aufzeichnungen gefunden haben soll, ist der Prüfer in der Lage, die sachliche Unrichtigkeit der Aufzeichnungen nachzuweisen, deren Beweiskraft zu erschüttern und damit den Nachweis zu erbringen, dass auch das Betriebsergebnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unrichtig sein muss. In diesem Fall ist die Finanzbehörde nach § 162 AO berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen (u. U. voll) zu schätzen. Genau das will jeder Unternehmer aber eigentlich tunlichst vermeiden.

Bei nur auf Schichtzetteln beruhenden Aufzeichnungen, ohne Fiskaltaxameter oder sonstige Einzelaufzeichnungen, fällt es der Finanzverwaltung natürlich deutlich schwerer, die Aufzeichnungen eines Unternehmers anhand einzelner, stichprobenartig ausgewählter Fahrten zu erschüttern. Insofern handelt es sich um ein Problem, dass durch die Einzelaufzeichnung der Fiskaltaxameter erst noch an Bedeutung gewinnen kann.
eichi hat geschrieben:Soll für einen Steuerbetrag von ca. einem Euro der gesamte forensische Beweiserhebungsapparat gestartet werden?
Steuerfahnder versichern ohnehin stets, dass sie bereits für einen einzigen Euro ermittelten, sie würden Deine Frage damit vermutlich bejahen.

Bei Voll- und Teilschätzungen geht es regelmäßig auch nicht um so geringe Nachzahlungen. Selbst wenn der die Schätzungsbefugnis auslösende Fehler für sich genommen nur eine geringe Steuernachzahlung auslösen würde, ist in solchen Fällen wahrscheinlich, dass auch noch weitere Fehler vorliegen, die das Jahresergebnis insgesamt beeinflussen und damit die Beweiskraft der Aufzeichnungen aufheben.

Die Finanzbehörde braucht auch nicht den "gesamten forensischen Beweiserhebungsapparat" zu bemühen. Sie muss die Aufzeichnungen des Unternehmers lediglich erschüttern. Insoweit ist die Beweislast gestuft. Überdies würde die Behörde mit einem Scan der beim Fahrgast erlangten Quittung oder einem Prüfungsvermerk bereits über Beweismittel verfügen, die den Geschäftsvorfall belegen können.

Der Unternehmer könnte sich dagegen auch nicht wehren, indem er sich auf die Unzulängichkeit seiner eigenen Aufzeichnungen beruft. Wenn der Prüfer einen Geschäftsvorfall weder in den Fiskaltaxameter- noch in den sonstigen Aufzeichnungen findet, geht das zu Lasten des buchführungs- oder aufzeichnungspflichtigen Unternehmers und nicht etwa zu Lasten der Finanzverwaltung.
eichi hat geschrieben:Nichts anderes denkbar? "Warten sie bitte 15 Minuten, wenn ich dann nicht wieder da bin, können sie den Rest behalten..."
Eigentlich müsste das Taxameter dann ja anbleiben und damit auch den Umsatz erfassen. Es ist aber ohnehin nicht so, dass durch den Einbau eines Fiskaltaxameters jede vom Fiskaltaxameter nicht erfasste Einnahme, aus unerfindlichen Gründen auf einmal steuerfrei wäre.
Sascha1979 hat geschrieben:Ein Groß der Fahrer werden dann mit "Na ja. Müssten wir eigentlich. Aber ich kann es auch in den Umsatz schreiben" antworten und ich werde ein paar Euro draufschlagen. Die, die es nicht tun, können halt von ihrem Lohn leben.

Ich kann nicht 10 x geschäftlich mit dem Taxi Fahren und bei jeder Fahrt das Trinkgeld aus eigener Tasche bezahlen. Könnte ich. Will ich aber nicht. Und werde ich auch nicht.
Das zeigt, wie Du mit dem Geld anderer Leute umgehst.
SindSieFrei? hat geschrieben:Umsatz=FT. Quittung=erhaltener Betrag.
Grundsätzlich: Umsatz = erhaltener (ggf. zu Unrecht ausgewiesener MwSt.-) Betrag.

Dies gilt bei der Ist-Versteuerung, die Sollversteuerung knüpft dagegen an die Ausführung der Leistung an (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG).
schleicher hat geschrieben:Worauf wolltest du dann mit deiner frage, ob kollege ssf die 20 euro quittierte eigentlich hinaus
Das frage ich mich jetzt irgendwie auch.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 09.08.2016, 02:13

schleicher hat geschrieben: Worauf wolltest du dann mit deiner frage, ob kollege ssf die 20 euro quittierte eigentlich hinaus
Ist die Frage ernst gemeint ?
Bisher liefen die Beiträge von Sascha immer auf das selbe hinaus, reine Provokation und das versuchte intellektuelle Vorführen....auch wen es oft nach hinten losgeht fallen immer noch genug Kollegen drauf herein.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Marvin » 09.08.2016, 03:28

Es ist schon lustig, wie die Fans der absoluten Steuerehrlichkeit plötzlich locker werden, wenn es ums eigene Trinkgeld geht. Dass es nicht korrekt ist, als Fahrer eine Quittung über den Gesamtbetrag auszustellen, wenn der Unternehmer nur den vom Taxameter ausgewiesenen Betrag versteuert, muss doch spätestens dann jedem klar werden, wenn er das Kreuz beim Mehrwertsteuersatz macht. Der Kunde kann Vorsteuer geltend machen, die der Unternehmer nicht abgeführt hat.

Im Grunde genommen müsste das Trinkgeld ausschließlich vom Fahrer quittiert werden, weil es nicht im Namen des Unternehmers kassiert wird. Wäre das der Fall, müsste es dem Bruttolohn zugeschlagen werden.

Die meisten Geschäftsreisenden wären wohl knauseriger, wenn sie das Trinkgeld selber zahlen müssten. Ganz so asozial wie der notorische Sascha wird aber vermutlich keiner sein. Ob der wohl mit seinem behämmerten Spruch auch das Personal in Kneipen und Restaurants nervt. Da kann schnell mal ein gut durchgerührter Qualtzer in der Suppe landen.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 09.08.2016, 07:01

Sascha1979 hat geschrieben:...
Wenn es nur noch korrekte Quittungen gibt, die das Meter ausdruckt, wo das Trinkgeld ausgewiesen ist, dann war es das mit Trinkgeld.
Zumindest ich werde dann keine horrenden Trinkgelder mehr geben, was ich durchaus auch mache, wenn mir der Taxi Fahrer leid tut und einen super Service gemacht hat.

Wenn ich meine Quittungen beim Staat als Fahrtkosten einreiche, wird rigoros kein Cent Trinkgeld erstattet. ...
Sascha1979,
das ist nur in deiner kleinen welt so.

1. bei mir stehen immer 2 beträge auf der quittung. zusätzlich sind die quittungen fahrerbezogen.

trotzdem wird tip gegeben.

2. das dir der staat kein trinkgeld erstattet, das hat nichts mit dem FA bzw. betriebsausgaben zu tun.

ein behinderter, der mit dem taxi zum jobcenter-termin kommt,
vorausgesetzt er ist auf diese bef.art angewiesen,
der kriegt das trinkgeld nicht erstattet.
ist der behinderte aber ein unternehmer,
so kann er den tip von der steuer absetzen.
Zuletzt geändert von taxipost am 09.08.2016, 07:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 09.08.2016, 07:17

SindSieFrei? hat geschrieben:
schleicher hat geschrieben:Wenn 20 euro ohne gesonderte trinkgeldquittung quittiert wurden ist es ausserdem ein verstoss gegen die taripflicht, oder nicht?
Mit der unterschrift hast du dann deinen verstoss dokumentiert.
Häää? :shock: Ich bin nicht unfehlbar, mein Name ist ja auch nicht Papst. Ich lerne auch gerne dazu. Aber wieso habe ich gegen die Tarifpflicht verstossen, wenn ich während der Fahrt das FT hab laufen lassen und am Ende auf Kasse gedrückt habe? ...
weil der tarif den fahrpreis auf der quittung vorschreibt.
den fahrpreis !!!
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 09.08.2016, 07:24

SindSieFrei? hat geschrieben:...

Ich bin aber kein Unternehmer @Yes! Ich stelle keine Rechnungen aus sondern Quittungen.
Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung, die aus einem gegenseitigem Schuldverhältnis resultiert, erfüllt worden ist.
Ich quittiere also lediglich einen real erhaltenen Betrag. Was der Kunde damit macht, kann mir doch egal sein, oder nicht? Mein Unternehmer zahlt für die 4,80 über FT die Steuern. Ich kann da auch keinen illegalen Blödsinn erkennen, da dem Finanzamt ja egal ist, wieviel Trinkgeld der angestellte Fahrer bekommt, oder? Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch, aber womit??? :shock: Umsatz=FT. Quittung=erhaltener Betrag.

LG
du stellst keine bgb-quittung aus.
mit dem zitat berufst du dich auf das falsche gesetz.
auf der quittung die du ausstellst bist du nämlich namentlich nicht genannt.
damit kannst du als gläubiger gar nicht fungieren.

wenn du also nichts quittieren kannst,
wer quittiert und vor allem wieviel?
wieviel mwst bekommt der fahrgast vom FA erstattet ?
mwst aus 4,80 oder mwst 20,- ???
Zuletzt geändert von taxipost am 09.08.2016, 07:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Löwenzahn » 09.08.2016, 07:39

Sascha gönnt SSF das Trinkgeld nicht.

Wurde Sascha eigentlich mal wegen Anstiftung zum Betrug angezeigt?
Ich gebe Ihnen nur dann 15 Euro Trinkgeld, wenn Sie mir das als Umsatz quittieren, damit ich das von meiner Reisekostenabrechnung wiederbekomme. Kommen Sie bloß nicht auf die Idee, das gesondert als Trinkgeld zu notieren, weil die 15 Euro dann von mir gezahlt werden müssen. Dagobert Duck hat sein Geld auch nur gehortet und nie was ausgegeben. Das mache ich auch, denn mein größtes Hobby ist Videos zu machen, wieviel Geld in meinem Besitz ist.
Sascha, du bist das Armutszeugnis schlechthin. Ich beneide dich nicht, du tust mir nur noch Leid. Im Vergleich zu deinem Elend ist die Kinderarmut in Afrika Peanuts.
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 09.08.2016, 07:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 09.08.2016, 07:50

eichi hat geschrieben:...
Wie soll der Prüfer den entsprechenden Eintrag in der Liste der FT-Einnahmen des
betreffenden Tages zuordnen (Barzahlung vorausgesetzt), wenn die Uhrzeit und die
Fahrstrecke nicht auf dem Quittungsbeleg vermerkt sind? ...
Yes hat eigentlich alles beantwortet.

wenn der prüfer die quittung nicht zuordnen kann,
dann wird er den unternehmer fragen zu welcher fahrt diese quittung gehört
und wie die restliche einnahme von 15,20 erfasst worden ist ?

der unternehmer kann natürlich sagen, 15,20 = tip = keine einnahme

und hoffen, dass der prüfer vor lachen den löffel abgibt.

zum glück hast du barzahlung vorausgesetzt.
sonst hätte ich mt- bezahlen per app hier reingeworfen.
dort wird fahrer-tip offiziell zu unternehmen-einnahmen.

einnahmen die die meisten unternehmer nicht buchen!
gilt auch für Hamburger.
Zuletzt geändert von taxipost am 09.08.2016, 08:02, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Sascha1979 » 09.08.2016, 09:50

Von was für Quittungen redet ihr denn eigentlich?

Alle Taxi Fahrer die ich in meinem Leben kennen gelernt habe, schreiben Quittungen wie Klopapier OHNE DURCHSCHLAG!

da wird auf den Quittungen quittiert was der Fahrer und der Kunde will und davon landet niemals
Was in den Büchern!
Dass da eine Quittung von einem
Anderen Unternehmen zurück
Zum Taxi unternehmen kommt ist in der Praxis ausgeschlossen!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 09.08.2016, 10:17

Sascha1979 hat geschrieben:Von was für Quittungen redet ihr denn eigentlich?
...
wir reden von taxiquittungen.
wovon du redest,
tja,
das ist mir immer noch ein rätsel.
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schleicher
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von schleicher » 09.08.2016, 16:57

Sascha1979 hat geschrieben: Dass da eine Quittung von einem
Anderen Unternehmen zurück
Zum Taxi unternehmen kommt ist in der Praxis ausgeschlossen!

In nicht wenigen Fälle werden doch die Quittungen vom Kunden beim selben Finanamt eingereicht werden, das auch für die Besteuerung des entsprechendenTaxiunternehmen zuständig ist und stünden dort für eine Überprüfung zu Verfügung.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Guter_Kollege » 09.08.2016, 18:46

Sascha1979 hat geschrieben:Von was für Quittungen redet ihr denn eigentlich?

Alle Taxi Fahrer die ich in meinem Leben kennen gelernt habe, schreiben Quittungen wie Klopapier OHNE DURCHSCHLAG!

da wird auf den Quittungen quittiert was der Fahrer und der Kunde will und davon landet niemals
Was in den Büchern!
Das hier ist ein Fachforum. Und hier kannst Du lernen, wie es richtig geht.
Du willst doch nen Taxischein machen, hast Du erzählt. Oder ist der Plan schon wieder gecancelt?

Für Anleitungen zum Falsch machen sollte Dir Deine eigene Wirklichkeit reichen.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Sascha1979 » 09.08.2016, 20:07

Ich bin einfach irritiert, wenn hier so etwas geprädigt wird, und ich auf über 1000 (?) Taxi-Fahrten zurückblicken kann ... und ich wirklich in meinem gesamten Leben noch nie erlebt habe, dass ein Taxi-Fahrer das TIP korrekt ausgewiesen hat. Oder vielleicht 1 mal.

Und dann frage ich mich natürlich ob sich hier nur Lügner herumtreiben oder ob hier kein repräsentativer Querschnitt der Taxi-Fahrer herumläuft.

Ich gebe zu, dass mein Taxi-Schein aus verschiedenen (Bequemlichkeits-Gründen) in dieser Saison nicht mehr geklappt hat... Aber ich das noch fest auf der Agenda habe!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 09.08.2016, 20:19

Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin einfach irritiert, wenn hier so etwas geprädigt wird, und ich auf über 1000 (?) Taxi-Fahrten zurückblicken kann ... und ich wirklich in meinem gesamten Leben noch nie erlebt habe, dass ein Taxi-Fahrer das TIP korrekt ausgewiesen hat. Oder vielleicht 1 mal.

Und dann frage ich mich natürlich ob sich hier nur Lügner herumtreiben oder ob hier kein repräsentativer Querschnitt der Taxi-Fahrer herumläuft.

Ich gebe zu, dass mein Taxi-Schein aus verschiedenen (Bequemlichkeits-Gründen) in dieser Saison nicht mehr geklappt hat... Aber ich das noch fest auf der Agenda habe!
Stimmt, i.d.R. wird die Quittung inkl. Trinkgeld ausgestellt, seltenst mit separat ausgewiesenem Trinkgeld, manchmal auch tatsächlich nur der Taxameterpreis.

Selbst MyTaxi stellt die Quittungen inkl. Tip aus.

Ist natürlich nicht erbsenzählerfreundlich aber die Autobahn hat auch ein paar Hubbel ... :D
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 09.08.2016, 20:24, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 09.08.2016, 20:36

Sascha1979 hat geschrieben:Von was für Quittungen redet ihr denn eigentlich?

Alle Taxi Fahrer die ich in meinem Leben kennen gelernt habe, schreiben Quittungen wie Klopapier OHNE DURCHSCHLAG!

da wird auf den Quittungen quittiert was der Fahrer und der Kunde will und davon landet niemals
Was in den Büchern!
Dass da eine Quittung von einem
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Zum Taxi unternehmen kommt ist in der Praxis ausgeschlossen!
Wir haben noch eine Wette offen. ...

Komm nach Kölle.

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von TaxiBabsi » 09.08.2016, 20:39

Guter_Kollege hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Von was für Quittungen redet ihr denn eigentlich?

Alle Taxi Fahrer die ich in meinem Leben kennen gelernt habe, schreiben Quittungen wie Klopapier OHNE DURCHSCHLAG!

da wird auf den Quittungen quittiert was der Fahrer und der Kunde will und davon landet niemals
Was in den Büchern!
Das hier ist ein Fachforum. Und hier kannst Du lernen, wie es richtig geht.
Du willst doch nen Taxischein machen, hast Du erzählt. Oder ist der Plan schon wieder gecancelt?

Für Anleitungen zum Falsch machen sollte Dir Deine eigene Wirklichkeit reichen.
Das ist aber ein echter Brüller. ... :D

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 10.08.2016, 06:45

Sascha1979 hat geschrieben:...ob hier kein repräsentativer Querschnitt der Taxi-Fahrer herumläuft.
...
herumlaufen ist hier schwer bzw. unmöglich.
mitschreiben ist das wort der stunde.
nun,
wenn du bei "zehn mitschreibenden" repräsentativen querschnitt erwartet hast,
na dann... blöd gelaufen.
Zuletzt geändert von taxipost am 10.08.2016, 06:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Löwenzahn » 10.08.2016, 07:50

Was für ein Wortspiel :mrgreen:

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von Yes » 10.08.2016, 15:46

taxipost hat geschrieben:weil der tarif den fahrpreis auf der quittung vorschreibt.
den fahrpreis !!!
Der Fahrgast hat schon Anspruch auf eine Quittung mit dem Betrag, den er tatsächlich gezahlt hat (§ 368 BGB). Die Quittung sollte aber aus den oben genannten Gründen das Trinkgeld entweder gesondert ausweisen oder der Unternehmer wenigstens die Möglichkeit haben, den unrichtigen Steuerausweis richtig aufzuzeichnen.

Die Tarifpflicht schreibt dem Fahrer dagegen nur vor, welchen Fahrpreis er zu erheben hat.
Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin einfach irritiert, wenn hier so etwas geprädigt wird, und ich auf über 1000 (?) Taxi-Fahrten zurückblicken kann ... und ich wirklich in meinem gesamten Leben noch nie erlebt habe, dass ein Taxi-Fahrer das TIP korrekt ausgewiesen hat. Oder vielleicht 1 mal.
Das liegt wohl daran, dass die meisten Unternehmer die Umsätze der einzelnen Schichten bislang überwiegend summenmäßig nur auf Schichtzetteln u. ä. erfasst haben bzw. erfassen. Bei diesen Aufzeichnungsmethoden ist es den Betriebsprüfern - wie schon gesagt - praktisch unmöglich, die Aufzeichnungen eines Unternehmers anhand einzelner, stichprobenartig ausgewählter Fahrten zu erschüttern. Finanzbehörden und infolgedessen Unternehmer und Fahrer haben den einzelnen Quittungen daher bislang auch kaum Bedeutung beigemessen. Bei der durch Fiskaltaxameter vorgenommenen Einzelaufzeichnung ist dies jedoch anders. (Siehe auch die anderen Threads zu diesen Themen hier im Forum.)

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Re: Beförderungspflicht bei sehr kurzer Strecke

Beitrag von taxipost » 10.08.2016, 16:31

§368 schreibt eine schriftform vor.
wenn der fahrer trinkgeld kassiert, dann hat der fahrer den erhalt zu quittieren.
die schriftform des §126 schreibt vor, dass der gläubiger namentlich genannt werden muss.
ein handzeichen oder kürzel reicht nicht aus.

wenn der fahrer also tip kassiert und diesen auch quittieren will,
dann muss er
a) den fahrpreis richtig notieren
b) tip oder gesamtbetrag und seinen namen deutlich schreiben.

kenne jetzt die TO Hamburg nicht auswendig,
kann mir abr nicht vorstellen,
dass sie die quittung nicht regelt.
Zuletzt geändert von taxipost am 10.08.2016, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
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