Was bitte hast du denn im zweiten Brief geantwortet, dass du erst im dritten Brief die wirklichen "KO-Gegenargumente" bringst?Jim Bo hat geschrieben:Na du hast ja mal richtig Ahnung.taxipost hat geschrieben: 2. z.zt. sieht die sache so aus, ein angestellter fahrer,
der keine kreditkarten akzeptiert,
keine Konsequenzen im owi-sinne fürchten muss,
Der erste Brief vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten: "Sie haben am Tag X zur Uhrzeit Y einem Fahrgast die Kreditkartenzahlung verweigert. Ich habe gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleietet. Sie können sich zur Sache äußern, es wird dann entschieden, ob ein Ordnungsgeld verhängt wird."
Erste Antwort meinerseits führte zum zweiten Brief:
Sie haben ... weitere Details zum Vorfall ... Ich verwarne sie hiermit mündlich, sehe jedoch davon ab, Ihnen ein Verwarngeld aufzuerlegen. Sollten mir in Zukunft ähnliche Vorfälle vorliegen, müssen Sie mit einem Ordnungsgeld rechnen."
Daraufhin habe ich recherchiert, welche Funktouren hatte ich, wie lagen meine jeweiligen Umsätze pro Tour? Es stellte sich heraus, dass die Tour von mir gar nicht stattgefunden haben kann. Dementsprechend auch meine zweite Antwort. Ich warte mal deren dritten Brief ab. Dann entscheide ich, ob ich gegen die Sachbearbeiterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlege und gegen den Anzeigenerstatter ebenso eine Gegenanzeige starte.
Die müssen meine Schuld beweisen und ich nicht meine Unschuld.
Soviel zum Thema taxipost!
Ich freue mich schon auf die Fahrer, die in Berlin meine Karte verweigern.
Da werde ich ein Standard Formular an die Labo senden und nur ordnungsnummer, Kennzeichen, Uhrzeit, Datum und Fahrer Beschreibung ändern.