Mal davon abgesehen, dass wir ja auch eine Diskussion um die Rechtmässigkeit solch weit gefasster PFG haben, kann man davon ausgehen, das TD immer an die ortsansässigen Zentralen weiterleitet. Dort, wo es keine automatischen Vermittlungen gibt, erhält der Besteller eine Telefonnummer der räumlich nächsten Taxiunternehmen. Da gibt es dann möglicherweise auch noch eine BZP Liste, die dem zugrunde liegt, aber das ist eine Annahme meinerseits.sivas hat geschrieben:An wen vermittelt Taxideutschland eine Taxianfrage in DUS ?
DUS ist PFG von DUS und K.
Wie sieht's mit einer Gemeine dazwischen aus ? wenn die örtliche Zentrale nicht TD angeschlossen ist ?
bald brauch ich auch Buntstifte ...
muss jetzt weg, das Taxi ruft
viel Erfolg allen heute Nacht !
Darmstadt hat gewonnen !!!!!
[Zentrale] TAXI RUF Köln eG
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
So argumentiert, wäre der Fahrgast sogar noch viel präsenter als bei telefonischer Bestellung,taxipost hat geschrieben:anders wäre die sache nur dann,
wenn mt die willenserklärung des fahrgastes missachtet.
das dürfte hier aber nicht der fall sein,
weil der fahrgast bei der überbringung der willenserklärung quasi "online" dabei ist.
weil hier ja noch eine exakte Geodaten-Verortung hinzu kommt. In der Richtung kann man nicht sinnvoll
diskutieren, darum schrieb ich ja auch, dass es egal ist mit welchem Hilfmittel/auf welchem Wege die
Bestellung zum Taxifahrer kommt.
Meinetwegen gerne per App. Das ist nur technischer SchnickSchnack.
Aber dieser technische SchnickSchnack kann nicht so programmiert sein, wie Du Dir
das denkst:
"wenn (Anm. v. mir: "er"?) die zentrale als boten einstuft,
dann hat der fahrgast im falle mt eine pauschalgenehmigung erteilt.
Hier würde ja der Sonderfall/die Ausnahme zur Regel.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 23.01.2016, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Ok, danke, so weit verständlich. Hat auch der Fahrer Konsequenzen zu erwarten wenn der Unternehmer nicht selbst gefahren ist? Reicht eine Annahme der VB und Anfahrt zur Bestelladresse schon aus zum Zwecke einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung oder muss diese Fahrt dann auch tatsächlich mit dem Kunden bis zum Ziel ausgeführt werden?am hat geschrieben:Es kommt darauf an, was man erreichen möchte.sivas hat geschrieben:Danke.
Es gibt zur Zeit Anti MT Taxifahrer die gezielt die MT Fahrtangebote (meist Vorbestellungen) außerhalb der eigenen Gemeinde beobachten, Bestellzeit und Strasse ist Ihnen dann bekannt und mit deren MT Screen verfolgen Sie (und auch real) wo der die Fahrt angenommene Taxifahrer die "verbotene" Fahrt ausführt. Dann wird nur noch das Kennzeichen und Konzession notiert und ab geht die Post wo auch immer hin ... Was haben die betreffenden Kollegen zu erwarten, was hat MT zu erwarten (nichts)?
Grundsätzlich kann hier m.E. zunächst der Unternehmer abgemahnt werden, wenn er sich zum Zeitpunkt der Auftragsannahme via mt im ortsfremden Bestellbereich befand. Kommt es zu einem Verfahren und unterliegt er, droht ihm im Wiederholungsfall eine Strafe von bis zu 250.000€. Nur wird das in dieser Höhe bei diesem Sachverhalt sicher nicht passieren. Den meisten Taxiunternehmern dürften bereits die Verfahrenskosten erheblich in Schwierigkeiten bringen. Hier würde ich bei einer Erstverhandlung von mindestens 5000€ ausgehen.
Vermutlich geht es dem TRK aber eher darum, mt abzumahnen. Denn das wäre gleichzeitig möglich. Besser wäre es, die gesammelten Daten auch an TD zu geben, um gleich bundesweit Klarheit zu schaffen. Damit es nicht so ein rumgeeiere wird, wie bei den Rabatten.
Denn es werden z.Z. vermehrt Fake MT Vorbestellungen knapp außerhalb der Gemeinde beobachtet, kann MT diese Fake Besteller strafrechtlich belangen via IP-Adresse, Handynummern etc. z.B. wegen Missbrauch oder auch wegen vergeblicher Anfahrt der Taxifahrer?
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 23.01.2016, 20:09, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: +Taxiruf Köln guckt in die Röhre+ Mytaxi kassiert ab +
Wenn das so weitergeht, werden noch Taxiunternehmer künftig versuchen, Bereitstellungsgebührentaxipost hat geschrieben:das geld liegt auf der strasse,
von ihren Fahrern zu verlangen. Solche Überlegungen sind nicht ganz neu.
"Wenn Du unbedingt auf dem Taxihalteplatz stehen willst, bezahlst Du die Plakette selbst."
Oder anteilig.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Auf welcher Grund- und Beweislage denn?
Die "Höchststrafe" ist lt. AGB der Rauswurf aus dem Laden.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Das Folgende stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
Personenbeförderungsrechtliche und Wettbewerbsvertöße verantwortet grundsätzlich der Unternehmer. Wenn ein Fahrer die MyTaxi App ohne Wissen des Unternehmers nützt und damit entsprechende Vertöße begeht, kann der Unternehmer möglicherweise Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen. Zumindest halte ich das für denkbar.
Personenbeförderungsrechtliche und Wettbewerbsvertöße verantwortet grundsätzlich der Unternehmer. Wenn ein Fahrer die MyTaxi App ohne Wissen des Unternehmers nützt und damit entsprechende Vertöße begeht, kann der Unternehmer möglicherweise Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen. Zumindest halte ich das für denkbar.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Der Fahrgast gibt seine Willenserklärung mit der Eingabe der jeweiligen Ortsvorwahl + Taxirufnummer auf seinem Telefon ab. Ruft er auf dem Mond an, so hat er auch die Anfahrt für das Space Shuttle zu bezahlen, was ihm bei MT durchaus passieren könnte.taxipost hat geschrieben:
die zetrale dient lediglich als bote.
auch wenn sie ihren sitz auf dem mond hätte, wäre das wurst.
es bleibt,
kein bereithalten = keine funkauftragannahme
Bereithalten i.S.d. PBefG ist "Fackel an". Funk oder Telefon spielen hier überhaupt keine Rolle.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
bei einem direktauftrag reicht schon die annahme aus,TaxiBabsi hat geschrieben:...
Reicht eine Annahme der VB und Anfahrt zur Bestelladresse schon aus zum Zwecke einer eventuellen strafrechtlichen Verfolgung oder muss diese Fahrt dann auch tatsächlich mit dem Kunden bis zum Ziel ausgeführt werden?
...
denn es wird nicht die fahrt als solche bestraft,
sondern das bereithalten ausserhalb der bestriebssitzgemeinde.
kannst du das bereithalten ohne mt-auftrag nachweisen,
dann kannst du das ahnden.
bei einer vorbestellung, längerer zeitraum, könnte das vielleicht sogar rechtskonform sein.
mt nicht,TaxiBabsi hat geschrieben:...
...
Denn es werden z.Z. vermehrt Fake MT Vorbestellungen knapp außerhalb der Gemeinde beobachtet, kann MT diese Fake Besteller strafrechtlich belangen via IP-Adresse, Handynummern etc. z.B. wegen Missbrauch oder auch wegen vergeblicher Anfahrt der Taxifahrer?
weil jeder eine vorbestellung einstellen kann und später diese zurückziehen.
wird die vorbestellung aber von einen taxifahrer angenommen,
so liegt ein vertrag vor.
der taxifahrer kann sich auf den vertrag berufen und bei nicht einhaltung der abreden schadensersatz fordern, vom besteller natürlich.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
.am hat geschrieben:Das Folgende stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
Personenbeförderungsrechtliche und Wettbewerbsvertöße verantwortet grundsätzlich der Unternehmer. Wenn ein Fahrer die MyTaxi App ohne Wissen des Unternehmers nützt und damit entsprechende Vertöße begeht, kann der Unternehmer möglicherweise Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen. Zumindest halte ich das für denkbar.
§ 47 Verkehr mit Taxen
(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an
behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten
Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz
entgegennehmen.
(2) Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz
hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die
Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an
behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
Also:Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.
Das ist eindeutig und sollte auch für MT Bestellungen gelten.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2016, 08:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
bei mt eben nicht.ilkoep hat geschrieben:...
Der Fahrgast gibt seine Willenserklärung mit der Eingabe der jeweiligen Ortsvorwahl + Taxirufnummer auf seinem Telefon ab.
...
hier gibt es keine festgelte örtliche bindung.
zw. fahrgast und mt wurde als auswahlkriterium "näherere umgebung (fahrgast)" vereinbart.
mt führt keine beförderung aus.ilkoep hat geschrieben:...Ruft er auf dem Mond an, so hat er auch die Anfahrt für das Space Shuttle zu bezahlen, was ihm bei MT durchaus passieren könnte.
...
bist du sicher?ilkoep hat geschrieben:...Bereithalten i.S.d. PBefG ist "Fackel an". Funk oder Telefon spielen hier überhaupt keine Rolle.
bsp.:
eine taxe am taxenstand mit ausgeschaltetem dachzeichen; ist das bereithalten oder nicht?
Zuletzt geändert von taxipost am 24.01.2016, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
grundsätzlich ja,TaxiBabsi hat geschrieben:...
Also:Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.
Das ist eindeutig und sollte auch für MT Bestellungen gelten.
aber hier geht's darum;
hast du die vorbestellung rechtskonform erhalten?
s. §47 abs.1 letzter satz und abs.2 erster satz
Zuletzt geändert von taxipost am 24.01.2016, 09:17, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Eine Taxe am Taxihalteplatz ist Bereitstellen. Fackel an, Fackel aus, wurscht, sieht man tags auch nicht.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
genau,
daraus folgt
daraus folgt
ist quark.ilkoep hat geschrieben: Bereithalten i.S.d. PBefG ist "Fackel an". Funk oder Telefon spielen hier überhaupt keine Rolle.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Sehe ich auch so, Fackel an aus egal, Hauptsache so ein Ding ist auf dem Dach.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
wie ist das überhaupt mit den vorbestellungen bei mt?
ein besteller gibt zb. um 12:00 uhr an, dass er um 20:00 abgeholt werden will.
die vorbestellung erscheint sofort im system und taxifahrer nimmt sie um 12:01 an.
kann der besteller schon um 12:01 sehen, wer ihn abholen wird?
hat der taxifahrer um 12:01 alle daten, vgl. direktauftrag, des bestellers?
ein besteller gibt zb. um 12:00 uhr an, dass er um 20:00 abgeholt werden will.
die vorbestellung erscheint sofort im system und taxifahrer nimmt sie um 12:01 an.
kann der besteller schon um 12:01 sehen, wer ihn abholen wird?
hat der taxifahrer um 12:01 alle daten, vgl. direktauftrag, des bestellers?
Zuletzt geändert von taxipost am 24.01.2016, 09:58, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Antwort zu beiden Fragen: Ja.
Sobald eine VB von einem Fahrer angenommen ist sieht der Besteller die Fahrerdaten.
Sobald eine VB von einem Fahrer angenommen ist sieht der Besteller die Fahrerdaten.
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Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
taxipost hat geschrieben:grundsätzlich ja,TaxiBabsi hat geschrieben:...
Also:Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.
Das ist eindeutig und sollte auch für MT Bestellungen gelten.
aber hier geht's darum;
hast du die vorbestellung rechtskonform erhalten?
s. §47 abs.1 letzter satz und abs.2 erster satz
Auch für die Vorbestellung gilt:
Rufe ich als Kunde bei einer Zentrale ausserhalb des für meinen Bestellort geltenden Pflichtfahrgebietes an, so tue ich dies willentlich und der Unternehmer handelt rechtskonform. Setze ich die Vorbestellung bei mt ab, so habe ich keinen Einfluss darauf, an wen mt diesen Auftrag vermittelt. Auch hier kann es im Einzelfall ein Taxi von ausserhalb sein. Zwar handelt der Unternehmer hier durchaus in dem Glauben, richtig zu handeln, ich als Kunde kann dies jedoch nicht beeinflussen. Aus meiner Sicht trifft mt hier sogar ein noch grösseres Verschulden als bei einer Spontanbestellung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
@am
Mal etwas plastischer:
Taxifahrerin Babsi genießt ihren Sonntagabend zu Hause in Köln. Sie wohnt in Köln Dellbrück und ihr Arbeitsplatz, ein Koelner Taxi, steht vor der Haustür.
Beim Surfen im Internet amüsiert sich Babsi über Sascha's Postings, und dann dongt die MT APP. Babsi nimmt eine VB für den nächsten Morgen in Bergisch Gladbach mit Ziel HBF Köln an. Babsi freut sich, nur ein paar Leerkilometer von Köln Dellbrück in die benachbarte Stadt Bergisch Gladbach und eine lukrative Fahrt zum Schichtbeginn.
Info: Bergisch Gladbach gehört zum Pflichtfahrgebiet für die Kölner Taxen, hat aber einen anderen Tarif.
Wo steht definitiv das die liebe Babsi diese Fahrt nicht hätte annehmen und nicht hätte ausführen dürfen? Hat Babsi wirklich den Bergisch Gladbacher Taxifahrer die Butter vom Brot genommen?
Mal etwas plastischer:
Taxifahrerin Babsi genießt ihren Sonntagabend zu Hause in Köln. Sie wohnt in Köln Dellbrück und ihr Arbeitsplatz, ein Koelner Taxi, steht vor der Haustür.
Beim Surfen im Internet amüsiert sich Babsi über Sascha's Postings, und dann dongt die MT APP. Babsi nimmt eine VB für den nächsten Morgen in Bergisch Gladbach mit Ziel HBF Köln an. Babsi freut sich, nur ein paar Leerkilometer von Köln Dellbrück in die benachbarte Stadt Bergisch Gladbach und eine lukrative Fahrt zum Schichtbeginn.
Info: Bergisch Gladbach gehört zum Pflichtfahrgebiet für die Kölner Taxen, hat aber einen anderen Tarif.
Wo steht definitiv das die liebe Babsi diese Fahrt nicht hätte annehmen und nicht hätte ausführen dürfen? Hat Babsi wirklich den Bergisch Gladbacher Taxifahrer die Butter vom Brot genommen?
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2016, 11:53, insgesamt 3-mal geändert.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
Wer sprach von der Halte? Es geht um das Wildern im fremden Revier.TaxiBabsi hat geschrieben:Eine Taxe am Taxihalteplatz ist Bereitstellen. Fackel an, Fackel aus, wurscht, sieht man tags auch nicht.
Re: [TRKeG] TAXI RUF Köln eG
moin mireinander !
obwohl die Frage an am gerichtet, geb' ich meinen Senf dazu:
Der Kunde bestellt eine Taxe und darf davon ausgehen, dass eine Taxe kommt, die ihn nach den Regeln seines Bestell- Wohnortes befördert.
Der Fahrer nimmt eine Bestellung aus seinem Pflichtfahrgebiet an und geht davon aus, dass innerhalb seines PFG's der gleiche Tarif gilt.
Zu Fahrtgebinn stellt dann der Kunde fest, dass die Einschaltgebühr höher ist, als erwartet ...
Wo liegt der Fehler ?
obwohl die Frage an am gerichtet, geb' ich meinen Senf dazu:
Der Kunde bestellt eine Taxe und darf davon ausgehen, dass eine Taxe kommt, die ihn nach den Regeln seines Bestell- Wohnortes befördert.
Der Fahrer nimmt eine Bestellung aus seinem Pflichtfahrgebiet an und geht davon aus, dass innerhalb seines PFG's der gleiche Tarif gilt.
Zu Fahrtgebinn stellt dann der Kunde fest, dass die Einschaltgebühr höher ist, als erwartet ...
Wo liegt der Fehler ?