@sivas
ich glaube jetzt zu verstehen, wo dein problem liegt.
das geschrei wird gleich gross sein,
aber ich habe jetzt langeweile und daher zeit für eine komplizierte erklärung.
zuerst die basics,
es ist falsch, wenn du meinst,
dass der fahrgast einen auftrag vergibt.
egal ob durch anruf oder durch das einsteigen am taxenstand,
der fahrgast nimmt dein angebot an!
rechtlich gesehen wird ein vertrag über zwei übereinstimmende willenserklärungen,
angebot und annahme, geschlossen.
in unserem fall gibts du, sobald du dich bereithälst, ein angebot ab.
indem du das dachzeichen einschaltest signalisierst du,
"hey leute, ich bin frei, will einer fahren?".
ein fahrgast kennt alle bedingungen, s. tarif, und braucht dein angebot nur noch annehmen.
die beförderungspflicht basiert auf diesem grundsatz.
um die sache nicht unnötig auszudehnen,
vergessen wir ob eine taxe anhalten muss,
wenn sie frei in der betriebssitzgemeine fährt
und ein fahrgast winkt.
nutzt jetzt ein fahrgast mt um ein taxi zu bekommen,
so erteilt er dir keinen auftrag,
sondern er nimmt nur dein angebot an.
pbefg schränkt aber deine fähigkeit ein gültiges angebot abgeben zu dürfen mit den regelungen in §47 I ein. du kannst natürlich sagen, ist mir egal und signalisierst mt,
dass du frei und bereit bist.
klar ist, der fahrgast nimmt das was ihn geboten wird.
jedoch das angebot kam von dir und stellt,
wenn es nicht pbefg-konform ist,
eine ordnungswidrige handlung dar.
dabei spielt es keine rolle,
dass der fahrgast ggf. auch eine ortsfremde taxe genommen hätte,
weil du hättest gar kein angebot abgeben dürfen.
mt hebt das in den agb's mehrmals hervor.