Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Guter_Kollege
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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Guter_Kollege » 10.12.2015, 22:08

Falls Du die Arbeitsbereitschaft meinst: vergiß es!
Erstens ist das bei Taxifahrers keine echte, und zweitens ändert das nichts an der Grundaussage.
Ich wiederhole: Du schnallst es einfach nicht.
Da hilft vermutlich auch nicht, dass DU es nochmal gründlich liest.
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Poorboy
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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Poorboy » 10.12.2015, 22:41

Sicher doch, das Urteil schließt Arbeitsbereitschaft aus weil sie keine Bedeutung hat :mrgreen: !

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Guter_Kollege » 10.12.2015, 23:20

Wieviel echte Bereitschaftszeit tatsächlich im Taxigewerbe anfällt, darüber scheiden sich anscheinend die Geister.
Bei mT und einigen Sonnenscheintaxizentralen-Fahrern dürfte die - allem Selbstbekunden nach - eh erheblich gering sein.
Schon alleine aufgrund der bekannten Tourenzahl und Umsätze. Aber eben nicht bloß deswegen

Unabhängig davon gilt der Grundsatz selbstverständlich für jede Nachtarbeit jedes Gewerbes.
Aber das wirst Du wohl nie verstehen. Sei's drum.

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Poorboy » 11.12.2015, 03:21

Aus dem Urteil:

"Eine Reduzierung der Höhe des Nachtarbeitsausgleichs kommt in Betracht, wenn während der Nachtzeit beispielweise durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst eine spürbar geringere Arbeitsbelastung besteht."

Was "spürbar" ist, entscheidest nicht Du! Das Ding hat so für Taxifahrer keinerlei Bedeutung!! So wenig wie die "Tarifauslegung" des BAG, mit der hier Arne und IK wedeln, um das Personal gesetzeswidrig um den Ausgleich für Arbeiten an Feiertagen zu bringen!

Poorboy
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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Guter_Kollege » 11.12.2015, 17:39

Du hast offenbar entschieden, das hier Arbeitsbereitschaft zuschlagmindernd in Betracht kommt.
Dann nenne mal eine gerichtsfeste Zahl, Du scheinst es ja zu wissen. Du suchst Dir das heraus was Dir
gefällt aus dem Urteil, verstehst aber nicht den Zusammenhang des Ganzen.
1. "eine spürbar geringere Arbeitsbelastung" - nicht einfach nur eine "geringere".
2. Besondere Belastungen können zu einem höheren Ausgleichsanspruch führen. Eine erhöhte Belastung liegt nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bei Dauernachtarbeit vor. In einem solchen Fall erhöht sich der Anspruch regelmäßig auf einen Nachtarbeitszuschlag iHv. 30%
bzw. eine entsprechende Anzahl freier Tage.

Ich kenne leider keinen Fall wo ein Gericht diesbezüglich ein Taxiarbeitsverhältnis bewertet hätte.
Selbstverständlich aber dürfte es ebenfalls nach dem Maßstab obiger Aussage des BAG bewerten, wird ihm ein solcher vorgelegt.
Darum räume ich ein, dass eine Bewertung möglicherweise - an einem konkreten Fall gemessen - etwas ungünstiger ausfallen könnte.
Aber mit Sicherheit nicht weil es sich um Taxi handelt, sondern weil das konkrete Arbeitsverhältnis eine andere Bewertung erzwingt.

Simpel zu sagen "Das hat mit Taxi nichts zu tun", ist einfach nur (es gibt leider kein milderes Adjektiv dafür) strunzdoof.
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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von taxipost » 11.12.2015, 18:08

ich tue das nicht gerne, aber hier hat GK wirklich etwas gefunden und es nicht vollkommen falsch ausgelegt.

die GKische auslegung funktioniert aber nur, weil die wenigsten unternehmer die arbeitsbereitschaft erfassen und genau das wäre notwendig um den zuschlag, in abhängigkeit arbeitszeit - arbeitsbereitschaft, zu differenzieren.

andererseits, viele unternehmer erfassen genaustens die passenzeiten und entlohnen diese überhaupt nicht. damit ist Poorboy an der praxis näher dran.
Zuletzt geändert von taxipost am 11.12.2015, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von SindSieFrei? » 11.12.2015, 18:33

taxipost hat geschrieben:...
andererseits, viele unternehmer erfassen genaustens die pausenzeiten und entlohnen diese überhaupt nicht. damit ist Poorboy an der praxis näher dran.
Seit wann werden Pausenzeiten entlohnt? :shock:
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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von taxipost » 11.12.2015, 20:33

eben. . .
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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von am » 12.12.2015, 13:50

Arbeitsbereitschaft bei Taxifahrern in Großstädten dürfte bei weit über 90% der Unternehmen vollkommen abwegig sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Poorboy » 12.12.2015, 14:12

Stimmt, die stehen fast nie am Posten :roll: !

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von am » 12.12.2015, 16:40

Ist das schon irgendwo ausgeurteilt, dass das als Arbeitsbereitschaft gilt, habe ich irgendetwas dazu überlesen? Dann bitte Quelle und ich bin gerne bereits, Dir Recht zu geben.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Guter_Kollege » 12.12.2015, 17:38

Nicht wirklich. Es existieren nur Ableitungen aus einschlägigen Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes zur Arbeitsbereitschaft.
Prinzipiell ist diese als Arbeitszeit voll zu vergüten.

Das ergibt sich schlicht aus dem Arbeitszeitgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem BGB

§ 612 Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.


Wobei die (vermutlich) Poorboy'sche Definition hier nicht greift, das dieses Gesetz ausschliesslich für eine Taxe gilt.
Nein, damit ist gemeint, das es eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder/und eines Arbeitsvertrages bedarf,
in welchem der Umfang der Arbeitsbereitschaft und deren Entgelt näher bestimmt ist. Wie es z.B. im Tarifvertrag des GNV http://www.gvn.de/222/pdf/exclusiv_07_2013.pdf der Fall ist.
Auch die Verlängerung der Arbeitszeit an sich über täglich 8 Stunden hinaus bis auf 10 oder gar 12 Stunden, erfordert Vereinbarungen.
Da diese Vereinbarungen auch einen Mehrwert zur gesetzlichen Normalleistung an Arbeitszeit darstellt, müssen er auch entsprechend
vergütet oder ausgeglichen werden.

Allerdings gibt es eine wichtige Bemerkung des Landessozialgerichtes NRW (Aktz. L 12 AL 244/00 v. 05.12.2001) zum Thema Arbeitsbereitschaft und Vergütung der Taxifahrerarbeit.

Zitat: "Zu seiner Auffassung, Wartezeiten eines Taxifahrers seien nicht als Arbeitszeit zu werten, ist dem Kläger zuzugeben, dass in Rechtsprechung und Literatur keine
einheitliche Bewertung hinsichtlich der arbeitszeitrechtlichen Abgrenzung und Qualifizierung von Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft zu finden ist.

Bestimmungsversuchen in der Literatur zufolge können Zeiten der Arbeitsbereitschaft nur solche in einer Arbeitsschicht liegenden Zeiten einer Untätigkeit sein, die nach ihrer
zeitlichen Ausdehnung grundsätzlich geeignet sind, einen Zustand der Entspannung herbeizuführen.
Nur kurze Unterbrechungen der Arbeit (Verschnaufpausen von nur wenigen Minuten)
sind deshalb auch in ihrer Addition nicht geeignet, diese Entspannung herbeizuführen und unterfallen deshalb nicht dem Begriff der Arbeitsbereitschaft, sondern gehören zur Vollarbeit.


Taxiurteile - Taxirecht
https://taxiurteile.wordpress.com/
Arbeitnehmer – Lohn & Arbeitsplatz
§ Taxifahrerwartezeit ist Arbeitszeit, LSG NRW v.5.12.2001
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 12.12.2015, 18:05, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von am » 12.12.2015, 22:43

Aha, mir war doch so...
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Guter_Kollege » 13.12.2015, 02:11

Also ich brauche mindestens 15 bis 20 Minuten um auch nur ansatzweise in den Zustand entspannter Wachsamkeit zu kommen.
Mit Drogen ginge das schneller, aber das darf man ja nicht ..... :wink:
Und kaum bin in ein paar Minuten in dem Zustand, schon klingelt das Auftragsgerät und reisst mich wieder raus .... war doch nichts für mich.
Oder ich muss aufziehen ... oder ein leerer Autotransporter scheppert brüllend an mir vorbei ...
oder Flughafen Hamburg Taxenspeicher ~ Start/Landung Schalldruckpegel = 100 bis 140 Dezibel ....
oder irgendein Fußgänger/Kurierfahrer fragt mich nach dem Weg ...
Oder ein *** zickt einen an, und dass als 4. in der Reihe ...

Nee Kinners, so ward dat nichts mit die Entspannung!
Ich sage mal salopp: Taxiposten sind prinzipiell ungeeignet für Zustände entspannter Wachsamkeit.
Wenn überhaupt, dauert der höchstens 5 Minuten an, dann ist man eingepennt (bis der Hintermann einen anhupt weil die Rufsäule klingelt) und das ist dann Pause!
Und Pause machen am Posten ist verboten, weil man den nur Zwecke .... ihr wisst schon!
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 13.12.2015, 02:15, insgesamt 2-mal geändert.

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