Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 26.10.2015, 23:48

Eingegeben werden kann da so wenig wie in ein Taxameter!

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 00:29

In ein Taxameter kann nichts eingegeben werden? So, so...

Das prüfe lieber nochmal. Und bitte auch jenseits vom Tellerrand.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 27.10.2015, 00:32

Kassen fallen auch nicht unter das Eichgesetz!

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 00:37

Für was ist das jetzt ein Argument?

Hast Du schon die Seiten in der Bedienungsanleitung Deines Taxameters gefunden, auf denen die Fahrpreiseingabe erklärt wird?
Zuletzt geändert von am am 27.10.2015, 00:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 27.10.2015, 00:44

Wo kann ich Festpreise für Ferntouren eingeben?

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 00:59

Da das Personenbeförderungsrecht das nicht vorsieht, ist es nicht erforderlich. Das war jedoch nicht die Frage. Es ist technisch jedenfalls möglich. Von daher kann man durchaus die Meinung vertreten, ein Taxameter sei eine Registrierkasse.

Andererseits ging es in der Meldung ja um Insika. Da stellt sich mir die Frage, welches System sich denn nicht manipulieren lässt?

Ich befürchte, hinter dieser Bewertung steht nicht wirklich das BMF.
Zuletzt geändert von am am 27.10.2015, 01:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 27.10.2015, 02:09

am hat geschrieben:
Ich befürchte, hinter dieser Bewertung steht nicht wirklich das BMF.
Vielleicht Pinocchio??

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Marvin
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Marvin » 27.10.2015, 04:08

Eine Registrierkasse erfasst Barumsätze – ein Taxameter berechnet Fahrpreise.

In eine Kasse werden Barumsätze eingegeben, nachdem das Geld den Besitzer gewechselt hat. Ein Taxameter bildet lediglich für einen Teil der Fahrten die Basis für den Fahrpreis. Bei einem selbstfahrenden Unternehmer ist der angezeigte Betrag fast nie der zu erfassende Barumsatz, denn der umfasst auch das Trinkgeld. Außerdem werden weder Botenfahrten noch Ferntouren oder Festpreisfahrten erfasst. Mir ist keine Registrierkasse bekannt, die außer dem Umsatz und der Warengruppe noch weitere Daten zur Entstehungsgeschichte der Ware oder Leistung speichert. Keine Registrierkasse speichert, wieviel Paniermehl auf dem Schnitzel klebt oder wie alt das Frittenfett ist. Auch der Fahrkartenautomat im HHA Bus wird 2017 nicht auf den Tacho des Busses zugreifen, um die Kilometerstände abzuspeichern.

Wie könnte also eine Registrierasse in einer Taxe aussehen, die ab 2017 den gesetzlichen Anforderungen genügt? Vielleicht ein plombiertes Gerät von der Größe eines Smartphones, in den man, nachdem der Kunde bezahlt hat, den erhaltenen Betrag einbucht? Ähnliches müsste auch in Mietwagen zu finden sein, sofern dort Bargeld kassiert wird.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 27.10.2015, 08:31

Poorboy hat geschrieben:Dann ist auch jede Briefwage ein Registrierkasse :mrgreen: :mrgreen: !

Poorboy
nicht jede,
aber jede mit registrierkassenfunktion.
Poorboy hat geschrieben:Kassen fallen auch nicht unter das Eichgesetz!

Poorboy
§147 AO bezieht sich auf datenverarbeitungssystem und nicht nur auf registrierkassen.
Poorboy hat geschrieben:Wo kann ich Festpreise für Ferntouren eingeben?

Poorboy
dieser punkt ist allerdings nicht von der hand zu weisen.

BMF 11-2010 stellte klar, dass daten gespeichert werden sollen.
kann das nicht im gerät selbst erfolgen, dann soll das extern passieren.
alledings bezieht sich BMF in dem schreiben nur auf die externe speicherung der daten.
als einsatzort, beim taxometer, wird das taxi genannt.
daraus könnte man tatsächlich schlussfolgern,
dass alle eingaben,
die extern gespeichert werden,
am einsatzort vorgenonnen werden müssen.

ich glaube, das ist einer der gründe für die "zweifeln" an insika.

durch dein bsp mit fernfahrten sieht man deutlich,
dass nicht alle bargeschäfte automatisch erfasst werden und
somit nicht manipulationssicher sind.

das gilt nicht nur für fernfahrten, gleiches problem alle leistungen mit 19%mwst.
Zuletzt geändert von taxipost am 27.10.2015, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 08:39

Ein Taxameter berechnet die Fahrpreise nicht nur, sondern erfasst sie auch. Soweit es Hale Taxameter betrifft, weiß ich sicher, dass diese auch eine manuelle Fahrpreiseingabe ermöglichen können, insofern dies aktiviert ist.


http://www.patent-de.com/19990311/EP0632409.html
Zuletzt geändert von am am 27.10.2015, 08:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 08:42

Poorboy hat geschrieben:
am hat geschrieben:
Ich befürchte, hinter dieser Bewertung steht nicht wirklich das BMF.
Vielleicht Pinocchio??

Poorboy

Bist Du der Auffassung, die großen Taxameterhersteller würden sich das Geschäft entgehen lassen wollen, indem sie zulassen, dass ausgerechnet ein Taxisachverständiger als erster eine funktionsfähige Lösung am Markt etabliert?
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 27.10.2015, 09:23

Das Taxameter entspricht eher einer Waage, der Wert der Fahrt wird fortlaufend festgestellt, 'gewogen', daher auch die Eichung.

Die Kassenfunktion erhält es erst durch die Möglichkeit, es im Mehrschichtbetrieb durch Anzeige diverser Parameter auch dazu zu 'missbrauchen' (Fahrerabrechnung). Dies wird auch vom FA so akzeptiert und ist mittlerweile auch so gewollt. Der alleinfahrende Konzessionär ist von der Führung eines Kassenbuches befreit, wenn er stattdessen die fortlaufenden Taxameterzahlen zu Ermittlung seines Umsatzes verwendet.

Ein 'echtes' Fiskaltaxameter muss, wenn es eine elektronische Kasse abbilden soll, auch die Eingabe von Einnahmen/Kassenbeständen, wie auch Schicht/Tagesabschlüsse ermöglichen, u.U. alles mit einem Zeitstempel versehen.

Ansonsten werden lediglich die der Fahrerabrechnung zugrundeliegenden Taxameterdaten manipulationssicher archiviert, was nichts über die tatsächliche Abrechnung aussagt, die kann noch Fehlfahrten, Pauschalfahrten, Rechnungsfahrten, Einnahmeausfälle und betriebliche Ausgaben sowie Arbeitszeitaufzeichnungen! enthalten.

Und, was ist beim Taxi schon die 'Kasse' ? Es ist der private Geldbeutel des Fahrers ! Nur ER weiss, was da zu Beginn drinnen war und kann gucken, was am Schluss drinnen ist. Neben geschäftlichen Einnahmen werden daraus auch private Ausgaben getätigt.

Ist eigentlich irgendwo festgehalten, wie ein 'Vor-Fiskal-Taxameter' ausgeführt sein muss ? welche Eigenschaften es besitzen muss ?
Muss es überhaupt zurückgelegte Wegstrecken, die Anzahl der Einschaltungen und Fahrpreissummen anzeigen ?

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Zuletzt geändert von sivas am 27.10.2015, 12:50, insgesamt 17-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 11:23

Wenn man sich an den Begriff Registrierkasse hält, kommt man dem ganzen vielleicht etwas näher. Wo das eingenommene Bargeld dann gelagert wird, ist relativ egal.

Moderne Taxameter sind technisch jedenfalls durchaus in der Lage, Umsätze, die nicht durch sie selbst errechnet wurden, durch Eingabe zu erfassen. Es fehlt nur der gesetzliche Rahmen, dies auch so zu handhaben.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 27.10.2015, 18:17

am hat geschrieben:...
Es fehlt nur der gesetzliche Rahmen, dies auch so zu handhaben.
das stimmt nicht, siehe AO.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 18:25

Ich denke hier eher an das Personenbeförderungsrecht und die damit verbundenen Einschränkungen zur vollumfänglichen Nutzung des Taxameters.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 27.10.2015, 19:36

Es wird immer besser:

http://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema/ ... hts-f73265

Umsätze zu 7% und zu 19 % Umsatzsteuer müssen getrennt erfasst werden! Das kann mein Taxameter auch nicht :mrgreen: !

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 20:23

Noch nicht, sieh Dir mal das von mir weiter oben verlinkte Patent an.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von Poorboy » 27.10.2015, 22:04

Ist 16 Jahre alt!

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 27.10.2015, 23:05

Spielt keine Rolle
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von eichi » 27.10.2015, 23:13

Moderne Taxameter sind technisch jedenfalls durchaus in der Lage, Umsätze,
die nicht durch sie selbst errechnet wurden, durch Eingabe zu erfassen.
Es fehlt nur der gesetzliche Rahmen, dies auch so zu handhaben.
Die Einnahmeart "Zuschläge" kann ein Taxameter auch so erfassen.
Die nachträgliche Umbuchung einzelner Posten (z.B. von 7% auf 19%) ist möglich
und wird beim INSIKA-Verfahren, wie gefordert, protokolliert.
Und, wie bei allen "Computern", werden ohnehin alle Vorgänge mit einem Zeitstempel versehen.
Die ausgedruckten Schichtabrechnungen, die ich früher ausgedruckt bekam, ließen eine
eingehende "Schichtverlaufsbetrachtung" zu. Dies wird beim fiskalischen Taxameter nicht
anders sein. Es sitzt ja nur der codierte Datenexport hintendran.

Ein Taxameter muss möglichst einfach in der Bedienung sein, damit alle!!! Kutscher die
Bedienung auf die Reihe kriegen.
Alle oben genannten Möglichkeiten "idiotensicher" einfachst
bedienbar zu implementieren birgt ein gewaltiges Fehlbedienungspotential. Schon jetzt stöhnt
mancher Unternehmer über vergessene Schicht An- und Abmeldungen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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