Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
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Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
EuGH, Urteil vom 10.9.2015 – Rs. C-266/14
Der EuGH hat im Zuge eines spanischen Vorabentscheidungsverfahrens entschieden, dass bei Arbeitnehmern ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort auch Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zur Arbeitszeit i.S.d. Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG zählen.
Zugrunde lag der Fall einer Firma, die ihren Arbeitnehmern Firmenfahrzeuge zum Abfahren eines von ihr vorgegebenen Kundenplanes bereitstellte, als Arbeitszeit aber nur die Zeit zwischen Ankunft beim ersten und Abfahrt beim letzten Kunden ansah. Der EuGH entschied, dass Arbeitnehmer in einer Situation wie der vorliegenden während der gesamten Fahrzeit ihre Tätigkeiten ausüben und ihre Aufgaben wahrnehmen. Die Fahrten vom Wohnort zum Kunden stellen Zeiten dar, in denen die Arbeitnehmer arbeiten, da diese Fahrten untrennbar zum Wesen von Arbeitnehmern, die keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben, gehören. Diese Arbeitnehmer stehen ihrem Arbeitgeber auch während der Fahrtzeit zur Verfügung, was sich aus ihrer Weisungsgebundenheit insbesondere hinsichtlich Terminänderungen ergibt.
Der EuGH hat im Zuge eines spanischen Vorabentscheidungsverfahrens entschieden, dass bei Arbeitnehmern ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort auch Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zur Arbeitszeit i.S.d. Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG zählen.
Zugrunde lag der Fall einer Firma, die ihren Arbeitnehmern Firmenfahrzeuge zum Abfahren eines von ihr vorgegebenen Kundenplanes bereitstellte, als Arbeitszeit aber nur die Zeit zwischen Ankunft beim ersten und Abfahrt beim letzten Kunden ansah. Der EuGH entschied, dass Arbeitnehmer in einer Situation wie der vorliegenden während der gesamten Fahrzeit ihre Tätigkeiten ausüben und ihre Aufgaben wahrnehmen. Die Fahrten vom Wohnort zum Kunden stellen Zeiten dar, in denen die Arbeitnehmer arbeiten, da diese Fahrten untrennbar zum Wesen von Arbeitnehmern, die keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben, gehören. Diese Arbeitnehmer stehen ihrem Arbeitgeber auch während der Fahrtzeit zur Verfügung, was sich aus ihrer Weisungsgebundenheit insbesondere hinsichtlich Terminänderungen ergibt.
Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
das heisst auf uns bezogen, 'die Arbeitszeit beginnt/endet mit dem Ein/Aussteigen in die/aus der Taxe'. Sofern wir das Teil mit nach Hause nehmen dürfen und der Wohnort innerhalb des üblichen Einsatzgebietes liegt.
Nur - im Taxigewerbe 'ist alles immer etwas anders'.
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Ich würde mal sagen: Ja!
Dabei kann auch keine Rolle spielen ob sich zwischenzeitlich auf einen Taxiposten gestellt wird um den ersten Auftrag zu ergattern.
Ein konkreter Kunde steht da zwar noch nicht zwangsläufig fest, aber der gesamte Arbeitsweg müsste dennoch als 'Anfahrt' gewertet werden.
Anders kann es nur sein, wenn Arbeitsbeginn am Firmensitz ist.
Dabei kann auch keine Rolle spielen ob sich zwischenzeitlich auf einen Taxiposten gestellt wird um den ersten Auftrag zu ergattern.
Ein konkreter Kunde steht da zwar noch nicht zwangsläufig fest, aber der gesamte Arbeitsweg müsste dennoch als 'Anfahrt' gewertet werden.
Anders kann es nur sein, wenn Arbeitsbeginn am Firmensitz ist.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 21.10.2015, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Mal eine Frage zwischenrein zum Thema Arbeiitszeit an die Rechtsexperten:
Wenn ich nur 2 Tage in der Woche arbeite, darf ich dann 2x11 Stunden arbeiten, oder geht über 10 Stunden gar nichts. Es heisst-glaub ich- in Ausnahmefällen ja, mit Freizeitausgleich, aber den hätte ich ja zu genüge...?
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Aber nur, wenn du die Fackel nach dem letzten Kunden ausschaltest.sivas hat geschrieben:das heisst auf uns bezogen, 'die Arbeitszeit beginnt/endet mit dem Ein/Aussteigen in die/aus der Taxe'. Sofern wir das Teil mit nach Hause nehmen dürfen und der Wohnort innerhalb des üblichen Einsatzgebietes liegt.
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Fährst du mit eingeschalteter Fackel rum, so arbeitest du natürlich. Im Zweifelsfalle bis Zuhause.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Wer da lesen kann ist klar im Vorteil (Hervorhebung von mir).Sascha1979 hat geschrieben:Aber nur, wenn du die Fackel nach dem letzten Kunden ausschaltest.sivas hat geschrieben:...'die Arbeitszeit beginnt/endet mit dem Ein/Aussteigen in die/aus der Taxe'. ...
Fährst du mit eingeschalteter Fackel rum, so arbeitest du natürlich. Im Zweifelsfalle bis Zuhause.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Du willst mir jetzt also erzählen, dass du mit eingeschalteter Fackel auf dem nachhause weg "ohne Arbeitszeit" nach Hause fährst?
Als nächstes willst du mir noch erzählen, dass das warten am Posten auch Pause ist?
Mann Mann Mann
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Nein, er will dir sagen, dass mit Aussteigen die Fackel automatisch ausgeht und der Fahrer bereits Zuhause ist.
Ach Sascha, hatte Guter Kollege etwa Recht, dass du das Gegenteil vom Fuchs bist?
Der Taxifahrer meldet sich zu Schichtbeginn an, meldet sich zu Schichtende ab, 45 Minuten gesetzliche Pause wird abgezogen, der Rest ist Arbeitszeit.
Das haben wir jetzt so oft durchgekaut.
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 22.10.2015, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
In diesem Fall geht es um Arbeitszeit nach dem letzten Kunden.
Und ich bleibe dabei:
Fährt jemand mit eingeschalteter Fackel herum, so ist das immer Arbeitszeit! Egal in welche Richtung er sich bewegt.
Und ich bleibe dabei:
Fährt jemand mit eingeschalteter Fackel herum, so ist das immer Arbeitszeit! Egal in welche Richtung er sich bewegt.
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Laotse
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Ich hoffe sehr, du tust nur so. Ansonsten mache ich mir ernsthafte Sorgen. Bisher konnte ich noch darüber lachen, aber jetzt...
Wenn ein Taxifahrer den letzten Kunden zum Ziel gebracht hat, steigt der Taxifahrer in aller Regel auch nicht aus und stellt das Taxi ab. Selbst wenn er zum Koffer ausladen AUSsteigt, dann wird er bei Fahrtantritt wieder EINsteigen und er wird bei Schichtende auch wieder AUSsteigen.
Du tust ja so, als ob die Arbeitszeiterfassung mit der Türverriegelung zusammenhängt und als ob Taxifahrer an der Halte aussteigen und dann durch das Fenster wieder reinklettern.
Niemand redet hier davon und noch viel wichtiger: niemand praktiziert es, dass die Heimfahrt/Fahrt zum Ablöseort nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Wäre das so, dann wären wir nicht versichert, wenn ein Unfall passiert.
Wenn ein Taxifahrer den letzten Kunden zum Ziel gebracht hat, steigt der Taxifahrer in aller Regel auch nicht aus und stellt das Taxi ab. Selbst wenn er zum Koffer ausladen AUSsteigt, dann wird er bei Fahrtantritt wieder EINsteigen und er wird bei Schichtende auch wieder AUSsteigen.
Du tust ja so, als ob die Arbeitszeiterfassung mit der Türverriegelung zusammenhängt und als ob Taxifahrer an der Halte aussteigen und dann durch das Fenster wieder reinklettern.
Niemand redet hier davon und noch viel wichtiger: niemand praktiziert es, dass die Heimfahrt/Fahrt zum Ablöseort nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Wäre das so, dann wären wir nicht versichert, wenn ein Unfall passiert.
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Jetzt hast du mich wirklich abgehangen...Löwenzahn hat geschrieben: Ich hoffe sehr, du tust nur so. Ansonsten mache ich mir ernsthafte Sorgen. Bisher konnte ich noch darüber lachen, aber jetzt...
Wenn ein Taxifahrer den letzten Kunden zum Ziel gebracht hat, steigt der Taxifahrer in aller Regel auch nicht aus und stellt das Taxi ab. Selbst wenn er zum Koffer ausladen AUSsteigt, dann wird er bei Fahrtantritt wieder EINsteigen und er wird bei Schichtende auch wieder AUSsteigen.
Du tust ja so, als ob die Arbeitszeiterfassung mit der Türverriegelung zusammenhängt und als ob Taxifahrer an der Halte aussteigen und dann durch das Fenster wieder reinklettern.
Niemand redet hier davon und noch viel wichtiger: niemand praktiziert es, dass die Heimfahrt/Fahrt zum Ablöseort nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Wäre das so, dann wären wir nicht versichert, wenn ein Unfall passiert.
Was nun ein / aussteigen / türverriegelungen mit dem Thema
Zu tun haben sollen, erschließt sich mir in keiner Weise.
Oben steht:
Wenn der letzte Kunde ausgestiegen ist und der Fahrer nach Hause fährt, so endet die Arbeitszeit mit dem Ausstieg des letzten Kunden.
Ich merkte darauf nur an:
Das kann stimmen. Aber nur dann, wenn der Taxi Fahrer nach dem
Ausstieg des letzten Kunden auf den Weg nach Hause ohne eingeschaltete Fackel fährt.
Schaltet er die Fackel
Ein und nimmt in Kauf auf den nach Hause weg noch einen Fahrgast zu bekommen, so gehört diese Fahrt bis zum ausschalten oder Fackel (oder abstellen des Autos zuhause) zur Arbeitszeit.
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Nach 0,7l Wein habe ich jetzt noch mal alles gelesen und alle anderen außer mir hatten hier recht.
Ich habe bei jedem neuen gelesen, dass die Arbeitszeit mit Ausstieg DES LETZTEN KUNDEN aus der taxe enden soll.
Ich entschuldige mich, nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Nüchtern komm ich einfach nicht klar...
Ich habe bei jedem neuen gelesen, dass die Arbeitszeit mit Ausstieg DES LETZTEN KUNDEN aus der taxe enden soll.
Ich entschuldige mich, nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Nüchtern komm ich einfach nicht klar...
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Dein "ganz oben" gemeint der Beitrag von guter Kollege, da steht drin, dass ein Gericht entschieden hat, dass sowohl die Anfahrt zum ersten Kunden als auch die Abfahrt zum letzten Kunden Arbeitszeit ist. Eine einzige Taxifirma, die wohl auf Stammkunden setzt, wollte um die Arbeitszeit betrügen.
Das steht da drin. Was du sagst, ist nichts weiter als dass du das bereits existierende Urteil wiederholst. Guter Kollege müsste auf deinen Beitrag antworten: "Habe ich doch geschrieben." Du redest einem die Wörter herum, dass es schon nervt.
Das steht da drin. Was du sagst, ist nichts weiter als dass du das bereits existierende Urteil wiederholst. Guter Kollege müsste auf deinen Beitrag antworten: "Habe ich doch geschrieben." Du redest einem die Wörter herum, dass es schon nervt.
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Ich habe doch geschrieben dass ICH falsch lag und es missverstanden habe.
Was willst du denn noch hören?
Was willst du denn noch hören?
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Das gibt mir jetzt tatsächlich zu denken, erklärt aber einiges.Sascha1979 hat geschrieben:....Nüchtern komm ich einfach nicht klar...
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Meine Fr esse,Typ, halt doch bloß mal selbige, wenn Du nicht mal in der Lage bist die Frage richtig einzuordnen.Sascha1979 hat geschrieben:Du willst mir jetzt also erzählen, dass du mit eingeschalteter Fackel auf dem nachhause weg "ohne Arbeitszeit" nach Hause fährst?
Als nächstes willst du mir noch erzählen, dass das warten am Posten auch Pause ist?
Mann Mann Mann
PBefG und Arbeitsrecht sind 2 paar Schuhe. Das müsste selbst Dir Luftpumpe einleuchten.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 22.10.2015, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
ihr seit echt lustig hier!
Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Das ausgeschaltete Dachschild ist unerheblich.
Es sorgt lediglich dafür, zeitgerecht das Fahrzeug abstellen zu
können. (ArbZG, Schichtübernahme d. Kollegen...)
Erst wenn das Funkgerät abgemeldet, die Tagesabrechnung
und Taxameterabmeldung erledigt und das Fahrzeug aufgeräumt
und abgeschlossen ist, erst dann ist Feierabend!
Wann sonst?
Eine Ausnahme wäre bei Privatnutzung durch den angestellten Fahrer
(eher unwahrscheinlich) denkbar, nämlich die anteilige Fahrt nach Hause.
Wurde bei einem meiner früheren Arbeitgeber mit 30 Min. veranschlagt.
Eine insgesamt einstündige Heimfahrt vom letzten Kunden ab Dienstschluss
umfasste 30 Min. Überstunde und 30 Min Heimfahrt.
Regelmäßiger erheblicher Alkoholkonsum (> 0,3l Wein tgl. z.B.) sind bedenklich
und deuten auf ein Problem hin.
Es sorgt lediglich dafür, zeitgerecht das Fahrzeug abstellen zu
können. (ArbZG, Schichtübernahme d. Kollegen...)
Erst wenn das Funkgerät abgemeldet, die Tagesabrechnung
und Taxameterabmeldung erledigt und das Fahrzeug aufgeräumt
und abgeschlossen ist, erst dann ist Feierabend!
Wann sonst?
Eine Ausnahme wäre bei Privatnutzung durch den angestellten Fahrer
(eher unwahrscheinlich) denkbar, nämlich die anteilige Fahrt nach Hause.
Wurde bei einem meiner früheren Arbeitgeber mit 30 Min. veranschlagt.
Eine insgesamt einstündige Heimfahrt vom letzten Kunden ab Dienstschluss
umfasste 30 Min. Überstunde und 30 Min Heimfahrt.
Regelmäßiger erheblicher Alkoholkonsum (> 0,3l Wein tgl. z.B.) sind bedenklich
und deuten auf ein Problem hin.
Zuletzt geändert von eichi am 23.10.2015, 02:45, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Ist ja auch egal wie es rechtlich richtig wäre.
Es hält sich ja eh keiner an die Gesetze.
Arbeitszeit ist Umsatz * 0,4 / 8,5
Es hält sich ja eh keiner an die Gesetze.
Arbeitszeit ist Umsatz * 0,4 / 8,5
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Laotse
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Re: Arbeitszeit - Erster und Letzter Kunde
Die Katze ist aus dem Sack