[MiLoG] Mindestlohn

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: 90% der Fahrer erhalten keinen Mindestlohn

Beitrag von Guter_Kollege » 23.06.2015, 20:05

Du möchtest öfter kontrolliert werden? Kannste haben, gib mal Deine Adresse. :mrgreen: :lol:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 23.06.2015, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Freddy75
User
Beiträge: 69
Registriert: 21.09.2014, 14:37
Wohnort: Aachen

Re: 90% der Fahrer erhalten keinen Mindestlohn

Beitrag von Freddy75 » 24.06.2015, 06:44

Guter_Kollege hat geschrieben:Du möchtest öfter kontrolliert werden? Kannste haben, gib mal Deine Adresse. :mrgreen: :lol:

Ich hab nix zu Verbergen. Fahre alleine. Meine Adresse kriegste aber trotzdem nicht :mrgreen: :lol:

Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, wenn die so kontrollieren wie hier bei uns, tendiert die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden gegen Null!
Zuletzt geändert von Freddy75 am 24.06.2015, 06:46, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: 90% der Fahrer erhalten keinen Mindestlohn

Beitrag von Guter_Kollege » 24.06.2015, 12:29

Schon klar, kein Ding! :wink:

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von Guter_Kollege » 05.07.2015, 21:00

In der Sache gibt es nun ein weiteres Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf, das die Anrechenbarkeit einer Leistungszulage auf einen Grundlohn von 8,10 € für rechtens hält.
http://wurllplus.de/erste-entscheidunge ... ohngesetz/
Wobei das Gericht sich die Definition von Arbeitsleistung im Verhältnis zu Gegenleistung inklusive der Zulagen dafür zueigen macht.

Der EU-Gerichtshof hatte bereits im November 2013 ausgeführt (wenngleich es dort um die Entsenderichtlinie ging)

"Nach Ansicht des Gerichtshofs ist es nämlich normal, dass der Arbeitnehmer, der auf Verlangen des Arbeitgebers Mehrarbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, einen Ausgleich für die zusätzliche Leistung erhält, ohne dass dieser bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt wird"
und
"Daher können nur Bestandteile der Vergütung, die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers auf der einen und der ihm hierfür erbrachten Gegenleistung auf der anderen Seite nicht verändern, bei der Bestimmung des Mindestlohns im Sinne der Richtlinie 96/71 berücksichtigt werden."

Da man den Mindestlohn eigentlich als Entgelt für eine Normalleistung, zumindest eine dem arbeitsvertraglichen Inhalt nach geschuldete
Leistung ansehen - ich sage vorsichtig - sollte, wäre die Frage was - nach Vorgabe des Textes des EUGH - eigentlich noch zusätzliche Leistung ist, die auch zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt wird [vergleiche auch BAG v. 1.12.2003 (2 AZR 667/92) und 17.01.2008 (2 AZR 752/06)].
Leider hat die Bundesregierung es ja nach wie vor den Gerichten überlassen ihr neues Gesetz zu interpretieren. Die Mindestanforderung
an eine inklusive Leistungszulage die als Normalleistung (arbeitsvertraglich geschuldete) anzusehen wäre, müsste dann auch in Richtung oberhalb von derzeit 8,50€ ML gehen. Alles andere wäre sonst eine Farce.

Wie aber hätte man sich das jetzt auf einen normalen Taxifahrerjob zu übersetzen, der aller Gewohnheit nach bereits die Höchstzeit
zulässiger Arbeitszeit innehat, Überstunden und Mehrarbeit systembedingt also gar nicht produziert. Es sei denn Arbeit mit zusätzlichen Schichten an sonst freien Wochentagen (SF-Tage mal aussen vor gelassen).
Wenn, nach der Interpretation des BAG 'das Wirken und nicht das Werk' geschuldet ist (damit ist auch besondere Leistung nach Vermögen gemeint), wie will der Taxiunternehmer anhand welchen messbaren Ergebnisses, die zusätzliche Leistung beurteilen, gleichgültig ob nun Überstunden oder nicht?
Der Gedanke des erzielten Umsatzes als Gradmesser liegt nahe. Aber ist das eine verlässliche Größe? Und was sind die Einzelkriterien in einem Betrieb (oder Arbeitsvertrag) die zu einem angemessenen und nachvollziehbaren Ergebnis führen, die der Arbeitnehmer auch beeinflussen kann und bezogen auf vergleichbare Arbeitsverhältnisse gerecht(in streng rechtlichen Sinne) sind?
Ich denke dabei an unterschiedliche Voraussetzungen durch Nacht-, Tagarbeit, Saison- und Ereignisbedingte Ergebnis-Unterschiede, Tarifgebietliche Unterschiede, Funk- und Ausstattungsbedingte Unterschiede etc. p.p.
Wenn nun "das Werk" trotz besonderer Anstrengung nicht das gewünschte Ergebnis bringt geht das in jedem Fall zulasten der Gegenleistung dafür, bis unterhalb Mindestlohn? Könnte diese Leistungszulage einem "Basislohn" von 5,61 Euro oder gar weniger aufsitzen; Eine Marke die ebenfalls das BAG als Zweidrittel-Sittenwidrigkeitsgrenze gesetzt hat?

Hier geht es nicht um Moral, darum selbstverständlich auch erwähnt, dass es unbestritten demgegenüber auch ein im persönlichen Vermögen messbarer/feststellbarer Unterschied/Grund des Leistungsergebnisses zwischen einem und mehreren gleichgestellten Arbeitnehmern gibt.

Das letzte Wort wird in allen diesen Fragen noch nicht gesprochen sein. Man darf sich auf weitere BAG Urteile in den nächsten Jahren freuen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 05.07.2015, 22:18, insgesamt 4-mal geändert.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von Guter_Kollege » 07.07.2015, 20:15

Nachtrag: Da nach dem Tarifautonomiestärkungsgesetz (MiLoG) das Mindestentgelt von 8,50 € je Zeitstunde die unterste mögliche Grenze ist,
kommt in jedem Fall ein niedrigerer Betrag für eine mögliche persönlich bedingt Minderleistung nicht infrage.
Hier müssen dann andere arbeitsrechtliche Instrumente, im härtesten Fall z.B. Abmahnung oder Kündigung greifen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 07.07.2015, 20:42, insgesamt 2-mal geändert.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von Guter_Kollege » 07.07.2015, 20:43

Das MiLoG definiert mit dem Begriff der Arbeitsstunde (Zeitstunde) die Zeit für die der Mindestlohn zu zahlen ist.
Bereitschaftszeit oder Arbeitsbereitschaft ist nach dem ArbZG Arbeitszeit.
Damit lässt das MiLoG keinen Interpretationsspielraum für Minderbezahlung dieser Zeiten zu.
Oder knapp und präzise: Bereitschaftszeit oder Arbeitsbereitschaft müssen mit 8,50 € entlohnt werden.

taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von taxipost » 08.07.2015, 06:55

mindesten fehlt
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von Guter_Kollege » 08.07.2015, 08:48

Korrekt!

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Poorboy » 18.08.2015, 02:44

In Hamburg soll ein Jungfahrer nach nur einem Monat Beschäftigung den Mindestlohn erfolgreich eingeklagt haben!

Informant ist ein langjährig mir bekannter Fahrer, der garantiert kein Geschichtenerzähler ist. Er ist für viele bekannte Hamburger Großgangster gefahren und fühlt sich von seinem aktuellen Taxi-Verleiher etwas weniger betrogen.

Er bekommt weiter 45% ohne jegliche gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung und alle Wagen, eine niedrige zweistellige Zahl, sind auf Staatskosten mit Fiskaltaxametern ausgestattet. Er selbst erreicht nach eigener Aussage den Mindestlohn nur, wenn er sein Trinkgeld einrechnet, was nicht statthaft ist.

Er fährt nachts die Top-Schichten, der klagende Ex-Mitarbeiter fuhr am Tage! Mit deutlich weniger Umsatz!

Das Arbeitsgericht fühlt sich offenbar nicht aufgerufen, den Fall der Staatsanwaltschaft zu übergeben, denn hier liegt möglicherweisel eine Straftat vor:

http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuel ... hts-nimmer

Sehr seltsam!

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 18.08.2015, 02:45, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von sivas » 18.08.2015, 09:51

Wäre interessant zu wissen, welche 'Beweise' der Jungfahrer vorgelegt hat und ob er anwaltliche Hilfe hatte.

Ich kann eh nur jedem angestellten Fahrer raten, ein Schichtbuch zu führen, in dem er sich das täglich abgegebene Geld quittieren lässt. In einem zweiten Buch kann er dann die Kopien der Schichtzettel eintragen und wegen des Mindestlohnes eben auch die Arbeitszeiten festhalten. Wenn die Inhalte des zweiten Buches inhaltlich zu den Aufzeichnungen des Ersten passen, werden die eigenen Zeitaufzeichnungen als Beweis anerkannt werden, auch wenn er dem Arbeitgeber gegenüber monatlich eine 450-€-Bescheinigung unterschrieben hat. An die Fiskaltaxameterdaten wird er wohl nicht rankommen, die wird der Arbeitgeber aber bestimmt zu seiner Entlastung vorlegen.

Zeichnet der FT eigentlich auch Ein- Ausschaltzeiten auf ? Muss man sich da zwingend evtl. mit PIN anmelden oder wird alles auf eine Schicht gefahren ? Bei mir ist Zweiteres der Fall und ich habe mal versehentlich 'die Schicht abgeschlossen' - da waren dann alle Zahlen weg ! an die 'Grundzahlen' war nicht ranzukommen.

Ich zeichne meine Arbeitszeiten für mich auf, indem ich ein Navi mitlaufen lasse. Das sagt mir am Schichtende wie lange die Zündung an war = ich gearbeitet habe und wie lange das Fzg in Bewegung war. Sollte ich Tätigkeiten ausserhalb des Fzg'es durchführen, kann ich verhindern, dass es sich von alleine ausschaltet und läuft dann mit Batterie weiter. Eine feine und vor allem auch für mich aufschlussreiche Sache.

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Löwenzahn » 18.08.2015, 11:45

Das Problem ist nicht die Lenkzeit. Das Problem ist einen Nachweis zu erbringen, was von der Standzeit Pause und was Bereitschaft ist.

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Löwenzahn » 18.08.2015, 12:41

Das sagt mir am Schichtende wie lange die Zündung an war = ich gearbeitet habe
Einen netten Gruß an die Autobatterie.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 793
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von KlareWorte » 18.08.2015, 12:57

Löwenzahn hat geschrieben:Das Problem ist nicht die Lenkzeit. Das Problem ist einen Nachweis zu erbringen, was von der Standzeit Pause und was Bereitschaft ist.

Das ist das Problem des Arbeitgebers und das sagen ich als Arbeitgeber. Arbeitsgerichtsbarkeit ist arbeitnehmerfreundlich. Deswegen ist diese crude Lösung am HH-Flughafenspeicher auch sowas von gefährlich. Dumm ist wer auf Pseudo-Möchtegerne hört, welche tatsächlich wenig bis gar nix erreicht haben. Die APP-Geschichte ist ja auch so ein Rohrkrepierer.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Guter_Kollege » 18.08.2015, 14:19

Hübsche Geschichte Poorboy, doch leider mit wenig Inhalt mit dem wir was anfangen können.
Ich bin mir fast sicher das Du das auch selber weist.

LRKN
Vielschreiber
Beiträge: 869
Registriert: 10.11.2010, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von LRKN » 18.08.2015, 17:54

Löwenzahn hat geschrieben:Das Problem ist nicht die Lenkzeit. Das Problem ist einen Nachweis zu erbringen, was von der Standzeit Pause und was Bereitschaft ist.
Wieso?

Inzwischen sollten doch alle Unternehmer ihre Mitarbeiter auf die geltenden Gesetze inkl. Pausenzeitregelungen hingewiesen haben. Sie sollten aus Eigenschutz sogar eine schriftliche und unterschriebene Vereinbarung mit ihren Mitarbeitern haben, dass diese Mitarbeiter sich auch an die Pausenregelung halten. Und da staht dann in welchem Umfang die Pausen in einer Schicht genommen werden. Im Grunde müsste dies i.d.R. in jedem Arbeitsvertrag stehen.

Als Beispiel:
Ein Mitarbeiter fährt jeden Montag eine 8 Stunden Schicht. Schriftlich ist festgelegt, dass er 30 Minuten Pause machen soll. Dies wird dann bei der Lohnberechnung berücksichtigt. Also Mindestlohn für 7,5 Stunden = 63,75 Euro

Sollte der Mitarbieter deutlich länger Pause machen, verstößt er gegen die Vereinbarung und der Unternehmer sollte aus Eigeninteresse schon längst dagegen z.B. mit einer Abmahnung vorgegangen sein. Ansonsten gilt die 30 Minuten Pausenzeit.

Es ist somit für den Prozess erstmal egal wo die Pausen genommen wurden. Es gilt die Vereinbarung das 30 Minuten Pausenzeit von den 8 Stunden abgezogen werden können/müssen. Sollte der Arbeitgeber hinweise haben, dass die Pausen deutlich länger waren, muss er dies in dem Prozess erstmal nachweisen und sich fragen lassen warum er dies nicht schon vor dem Prozess beanstandet hat.

Solange er dies nicht stichhaltig nachweisen kann gilt der Mindestlohn für die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit.

Pirat
Vielschreiber
Beiträge: 2131
Registriert: 17.05.2012, 17:22
Wohnort: Essen

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Pirat » 18.08.2015, 18:51

Zum Glück kommen ja jetzt viele fleißige Syrer und Iraker zu uns.
Dann hört das Denunzieren bestimmt auf.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Löwenzahn » 18.08.2015, 18:55

Welcher Arbeitnehmer arbeitet denn 8,0 Stunden am Tag? Ist ja ätzend. Ich fange morgens an, wenn ich wach bin und fahre zu Feierabend zum Ablöseort, wenn ich mit dem letzten Auftrag die Sektorliste abgecheckt habe. Bei 7,5 Stunden Einsatzzeit brauche ich mich nicht an die Halte stellen. Schlimmstenfalls kommt noch ein Kunde und will eine Einkaufsfahrt...

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Guter_Kollege » 18.08.2015, 19:55

LRKN hat geschrieben:Als Beispiel:
Ein Mitarbeiter fährt jeden Montag eine 8 Stunden Schicht. Schriftlich ist festgelegt, dass er 30 Minuten Pause machen soll. Dies wird dann bei der Lohnberechnung berücksichtigt.
Kühles Beispiel. Dann kann der Taxiunternehmer ja glatt 3 Schichten/Tag fahren lassen. Mit fliegendem Wechsel. Und macht damit nen Umsatz bei 20 €/Stunde x 30 Tage/Monat = 14.700 € Umsatz. Davon bleiben dem Unternehmer dann abzgl. Lohnkosten ca. 7529 €. Damit kann man doch was anfangen! :-) Mit 18 € Umsatz/Std. sieht die Rechnung immer noch recht erklecklich aus.
Dein Beispiel, LRKN, ist recht hypothetisch und unrealistisch. Fängt schon damit an dass Du die Pausen abziehst, anstatt sie zu einer vereinbarten, bsw. 8 Stunden, Arbeitszeit hinzu zu rechnen (wie es durchaus üblich ist). Und wo die Umsätze deutlich niedriger sind und der Wagen nur mit 2 Schichten gefahren wird, langsam eng.
Und das alles nur auf niedrigstem Lohn- und Stundenniveau gerechnet.

Zum Thema: Künftig muss auch eine Vermittlungszentrale aufpassen, das ihre angeschlossenen Wagen den Mindestlohn bezahlen.
Sonst könnte es ihr passieren dass auch sie in Mithaftung genommen wird.

Benutzeravatar
Freddy75
User
Beiträge: 69
Registriert: 21.09.2014, 14:37
Wohnort: Aachen

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Freddy75 » 18.08.2015, 20:05

Pirat hat geschrieben:Zum Glück kommen ja jetzt viele fleißige Syrer und Iraker zu uns.
Dann hört das Denunzieren bestimmt auf.

Du hast die ganzen hoch qualifizierten Fachkräfte aus den osteuropäischen Ländern vergessen - die denunziert keiner, und wenn, dann nur ein mal! :mrgreen:

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Mindestlohn erfolgreich eingeklagt

Beitrag von Guter_Kollege » 18.08.2015, 22:32

Die Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Kosovo?

Antworten