Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Der virtuelle Taxitreff.
Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Guter_Kollege » 02.06.2015, 15:39

Nein, sind sie nicht, wie die Antwort ganz klar zeigt.
Denn erkennst Du rechtssicher richtige und gefälschte Dokumente?
Und ein EU-Bürger ist grundsätzlich mal überhaupt nicht verpflichtet Ausweisdokumente mit sich zu führen.
Also braucht er sie vor Ort auch nicht zu zeigen. Weist Du wer EU_Bürger ist und wer nicht?

Und dann gibt es da noch nicht nur die Einschleusung sondern auch noch die Durchschleusung.
Also prinzipiell - um ganz sicher zu gehen - müsse jeder Fahrgast - immer die Ausweisdokumente zeigen.
Irgendwie hast Du das Problem nicht richtig erkannt oder ignorierst es.

Jedenfalls sind die Ratschläge der WS-Polizei oder sonst irgendeiner nur die Hälfte wert was sie vorgeben zu sein.

schorsch
User
Beiträge: 172
Registriert: 29.03.2015, 15:36
Wohnort: planetearth

Präventive Denunziation ist auch keine Lösung

Beitrag von schorsch » 02.06.2015, 21:12

Präventive Denunziation ist auch keine Lösung
Guter_Kollege hat geschrieben:Nein, sind sie nicht, wie die Antwort ganz klar zeigt.
Denn erkennst Du rechtssicher richtige und gefälschte Dokumente?
Und ein EU-Bürger ist grundsätzlich mal überhaupt nicht verpflichtet Ausweisdokumente mit sich zu führen.
Also braucht er sie vor Ort auch nicht zu zeigen. Weist Du wer EU_Bürger ist und wer nicht?

Und dann gibt es da noch nicht nur die Einschleusung sondern auch noch die Durchschleusung.
Also prinzipiell - um ganz sicher zu gehen - müsse jeder Fahrgast - immer die Ausweisdokumente zeigen.
Irgendwie hast Du das Problem nicht richtig erkannt oder ignorierst es.

Jedenfalls sind die Ratschläge der WS-Polizei oder sonst irgendeiner nur die Hälfte wert was sie vorgeben zu sein.
Du hast den Kern des Problems erkannt. Es handelt sich um staatliche Willkür. Du müsstest jeden kontrollieren, kannst es aber nicht, wenn der nicht will und weil du von hoheitlichen Aufgaben weder etwas verstehst, noch dafür zuständig bist. Du kannst alles richtig und / oder falsch machen. Und zwar immer gleichzeitig. Und die Polizei kann es dir interpretieren wie sie lustig ist. Die Richter würden dich nach einigen Wochen wohl laufen lassen. Deine "Ausrede" wird genauso ausfallen: Es handelt sich um Willkür. Ich müsste konsequenterweise jeden kontrollieren, kann es aber nicht, wenn der nicht will und weil ich von hoheitlichen Aufgaben weder etwas verstehe, noch dafür zuständig bin. Ich kann alles richtig und / oder falsch machen. Und zwar immer gleichzeitig. -
Was ist die Absicht? Ein Klima der Angst? Aus dem man sich durch präventive Denunziation retten kann? Im Zweifel könnte der Richter dich immer noch als Schleuser ansehen. -
Ich bleibe dabei: Die Politik hat mal wieder etwas nicht zu Ende gedacht und versucht uns gleichzeitig für das Ausbügeln ihrer Versagerei einzuspannen und verantwortlich zu machen. In gewisser Art sind wir auch verantwortlich. Wir Sorgen nicht dafür, dass unsere Politmafia sich einen ordentlichen Ausweg für die Problematik weltweite Völkerwanderung überlegt. Zumindest für diesen Kontinent sollte ihnen was dazu einfallen. Flüchtlinge in irgendwelchen Centern am Rande der EU zu parken ist sicher keine Lösung. Wir stünden in unserem Beförderungsalltag immer noch vor demselben Problem. Man hört mal wieder nur Geblubber - und wir haben immer einen Reifen im Knast. Man kann die Polizei rufen. Man kann es auch mit herausreden versuchen - was in diesem Fall sich gerade machen hieße. Nur richtig machen kann man es eigentlich nicht.

-----------------

Gibt es eigentlich bekannte Fälle von Taxifahrern, die ganz weggehftet wurden, ich meine, dokumentiert eigentlich irgendwer diese ganzen "Schleuser"-Fälle - oder macht jeder die Schande des Volksverrats mit sich selbst aus? (Vorsicht, da war Ironie drin.)
Zuletzt geändert von schorsch am 02.06.2015, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von am » 02.06.2015, 22:25

Fahr doch einfach mit möglichen Asylbewerbern über die dänische Grenze und lass Dich erwischen. Und wenn Du nach 9 Monaten gesiebter Luft wieder nach Hause kommst, kannst Du erhobenen Hauptes behaupten, die Jungs nicht denunziert zu haben.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Hauke
Vielschreiber
Beiträge: 1326
Registriert: 16.11.2010, 08:42
Wohnort: Cuxhaven

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Hauke » 02.06.2015, 23:51

Es gäbe allerdings auch noch die Alternative die Tour bis zur Grenze zu fahren und von einem dänischen Kollegen übernehmen lassen statt zu denunzieren oder die Tour ganz abzulehnen statt überhaupt eine Denunziation in Betracht zu ziehen. Ich bin doch nicht der Büttel der BP oder anderweitigen Staatsbediensteten.

Das AM dies aufgrund seiner familiären Nähe zur Staatsgewalt naturgemäß anders sieht ist mir natürlich klar.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Guter_Kollege » 03.06.2015, 01:53

das hilft leider nicht, denn dann hast du immer noch die straftat der durchschleusung begangen - wenn du erwischt wirst.
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, das risiko bleibt bei dir.
nicht alle solche vorfälle werden wohl letztendlich auch bestraft - ich leider ja nicht unter verfolgungswahn und angstneurosen.
aber alleine die tatsache das sie dich erstmal unter tatverdacht wegsperren und du dich verteidigen musst ist schon ne unmögliche Nummer für sich.

@eichi,
Und genau die wasserschutzpolizei (in deinem beispiel) ist es die dich dann verhört und ganz sicher nicht ratschläge gibt wie du dich rausreden kannst.

schorsch
User
Beiträge: 172
Registriert: 29.03.2015, 15:36
Wohnort: planetearth

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von schorsch » 03.06.2015, 03:17

Guter_Kollege hat geschrieben:das hilft leider nicht, denn dann hast du immer noch die straftat der durchschleusung begangen - wenn du erwischt wirst.
Du kannst es drehen und wenden wie du willst, das risiko bleibt bei dir.
nicht alle solche vorfälle werden wohl letztendlich auch bestraft - ich leider ja nicht unter verfolgungswahn und angstneurosen.
aber alleine die tatsache das sie dich erstmal unter tatverdacht wegsperren und du dich verteidigen musst ist schon ne unmögliche Nummer für sich.

@eichi,
Und genau die wasserschutzpolizei (in deinem beispiel) ist es die dich dann verhört und ganz sicher nicht ratschläge gibt wie du dich rausreden kannst.
Eben, es hilft alles nichts, du bis im Zweifel der Gelackmeierte; um Moral geht es mal gleich gar nicht; und Präventivdenunziation hilft dann auch nicht, ihr Durchschleuser.

Gibt es spezialisierte RAs?

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Wattwurm » 03.06.2015, 08:00

Meine Güte was in diesen Thread alles hineininterpretiert wird ist unglaublich. Es geht nicht um Flüchtlings/Asylpoltik, es geht auch nicht um Denunziantentum, es geht auch nicht darum sich zum Handlanger von Schleusern oder Staatsanwälten zu machen. Es geht ganz einfach nur darum sich so zu verhalten, das man Ärger vermeidet!

Wer mit 4 Irakis, Afghanen etc. einen Trip über die Grenze nach Dänemark wagt, muß mit Ärger durch dänische Behörden rechnen. Ich kann falsche Dokumente nicht von echten Papieren unterscheiden. Sind meine Fahrgäste zum Aufenthalt in Dänemark berechtigt, Ja oder Nein? Das ist die Frage! Und bevor ich Ärger bekomme, weil es sich bei meinen Fahrgästen um Personen handeln könnte, die nicht befugt sind nach Dänemark einzureisen, informiere ich während der Fahrt die Bundespolizei ( 800 6 888 000 ) gebe meinen augenblicklichen Standort an und vereinbare einen Treff/zeitpunkt zwecks Personenkontrolle meinen Insassen.

Wenn alles in Ordnung ist, laß ich mir über die Kontrolle eine schriftliche Bestätigung geben, Datum, Ort, Uhrzeit, Name des Beamten und seiner Dienststelle, wenn vorhanden Tagebuchnummer, und schon bin ich aus dem Schneider. Wenn ich das Schriftstück der dänischen Polizei unter die Nase halte, dürfte es für mich keinen Ärger geben!

In der Seefahrt gibt es den Begriff: Revers. Dieser Begriff ist sogar international. Als Ladungsoffizier fordere ich immer dann ein Revers vom Verlader an, wenn ich die Ladung auf Grund der Verpackung nicht kontrollieren kann, ob diese unversehrt an Bord gekommen ist. Mit dem Revers will ich meine Reederei vor etwaigen Regreßansprüchen freihalten, die sich aus einem Seetransport ergeben könnten! Und genau so ein Revers, im übertragenem Sinne natürlich, laßt Ihr Euch von der Bundespolizei ausstellen. Eure "Ladung "ist koscher. Sollte sich im Nachgang herausstellen, das sie doch nicht ganz koscher ist: Sorry, that´s not my Fault! Ihr seid aus dem Schneider! Darum geht es und um nichts anderes!

Und wer dafür zu dämlich ist, und das auf Grund seines niedrigen Intilligenzquotienten nicht versteht, sollte spätestens jetzt, wenn er das hier sieht : http://pic.endurowandern.eu/Tag1-P10204 ... Grenze.jpg .....eine Vollbremsung machen und 114 anrufen. Das ist die Polizeinotrufnummer in Dänemark. Die sprechen fast alle Deutsch, ansonsten Englisch. In 10 Minuten ist die Polizei vor Ort und kontrolliert Eure Fahrgäste!

Taxifahrern muß man alles mit Bildern erklären. Dann begreifen die das besser. Gibt´s eigentlich noch Fara und Fu? Lesen und schreiben hat meine Tochter vor 25 Jahren mit Fara und Fu gelernt.....

Da kommt Fu. Fu sagt Fara Hallo. Fara sagt auch Hallo.... :roll:
Zuletzt geändert von Wattwurm am 03.06.2015, 08:02, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Guter_Kollege » 03.06.2015, 08:07

Wattwurm hat geschrieben:Es geht ganz einfach nur darum sich so zu verhalten, das man Ärger vermeidet!
Wer mit 4 Irakis, Afghanen etc. ......
Die simple Welt eines Wattwurm.

4 Irakis die illegal über die Grenze wollen haben sicher nichts dagegen das Du die Polizei anrufst.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 03.06.2015, 08:28, insgesamt 2-mal geändert.

schorsch
User
Beiträge: 172
Registriert: 29.03.2015, 15:36
Wohnort: planetearth

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von schorsch » 03.06.2015, 14:20

Woran erkennt man einen illegalen Ausländer? Tach, ich vermute sie Ausländer, und wenn ja, dann Illegal? Fragebögen für jeden Fahrgast bereithalten? Draußen ans Taxi anschreiben: In den heutigen modernen Zeiten bitte Reisedokumente bereithalten? Die allermeisten werden keine haben. Alles illegale Ausländer? Hups, Sie sahen so slawisch aus! Ach nee, sie leben in der dritten Genaration in Schleswig-Holstein. In Nordfriesland, so so. Das liegt doch an der Grenze nach ...
Menschen nach Äußerlichkeiten zu klassifizieren ist schlicht Rassismus. Rassismus hilft aber nicht aus der Zwickmühle in die deine Regierung dich "hineinverhaftet" hat, hilft nicht aus der Zwickmühle ggfs. in jedem Fall als Schleuser oder Durchschleuser hingehängt werden zu können - ggfs. sogar von den Fahrgästen. Verweigerte Beförderungspflicht steht ggfs. auch noch im Raum.

------------------------

Habe die Situation heute mit einem Russen durchgesprochen. Er hat sofort verstanden, was Sache ist, nämlich nicht Ärgervermeidung, sondern als Hilfspolizist eingespannt zu werden und es doch nicht richtig machen zu können. Er hat mir dann erklärt, was der Unterschied zwischen Deutschland und Russland ist. Russen hätten keine funktionierende Regierung und so sorge jeder für sich selbst. Deutsche hätten eine funktionierende Regierung und riefen die auch immer gleich bei jeder Gelegenheit an. Wir lachten herzlich und er meinte, ich könne beruhigt sein, dass er ein Visum hätte. Ich lachte weiter und meinte, dass ich den Wisch aber nicht beurteilen könne, also jetzt mal die Polizei anrufen würde. Worauf er noch lauter lachte und meinte, "wenn ich trotzdem in 10min bei meinem Termin aufschlagen kann" - Er sprach so gut Deutsch, das war bestimmt eine Schläfer! Verdammt, war ich jetzt Durchschleuser, habe ich mich schuldig gemacht, muss ich mich selbst anzeigen?

------------------------

Es gibt keine Situation, in der ich sinnvollerweise die Polizei rufen könnte - oder jede (mit jedem Fahrgast). Der sah so slawisch verdächtig aus, Herr Officer ... Fahrten über die Grenzen anderer Schengenländer kann ich als Nichtgrenzanrainer zum Glück ablehnen. Kontrolliert wurde ich das letzte Mal vor acht Jahren. Meine Chancen stehen gut, nicht als Durchschleuser gebrandmarkt zu werden. Ein Zustand ist das trotzdem nicht!

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von am » 03.06.2015, 21:53

Hauke hat geschrieben:Das AM dies aufgrund seiner familiären Nähe zur Staatsgewalt naturgemäß anders sieht ist mir natürlich klar.
Da bist Du vollkommen falsch gewickelt. Ich finde die Diskussion nur müßig, bisweilen überflüssig. Tatsache ist, dass die Durchschleusung von nicht anerkannten Asylanten strafbar ist. Es ist niemand gezwungen, Flüchtlinge zu denunzieren, im Gegenteil. Es ist aber auch niemand gezwungen, sich sehenden Auges strafbar zu machen, weshalb eine Personalienfestellung das Mindeste ist, was zu tun ist.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Hauke
Vielschreiber
Beiträge: 1326
Registriert: 16.11.2010, 08:42
Wohnort: Cuxhaven

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Hauke » 04.06.2015, 10:29

am hat geschrieben:
Hauke hat geschrieben:Das AM dies aufgrund seiner familiären Nähe zur Staatsgewalt naturgemäß anders sieht ist mir natürlich klar.
Da bist Du vollkommen falsch gewickelt. Ich finde die Diskussion nur müßig, bisweilen überflüssig. Tatsache ist, dass die Durchschleusung von nicht anerkannten Asylanten strafbar ist. Es ist niemand gezwungen, Flüchtlinge zu denunzieren, im Gegenteil. Es ist aber auch niemand gezwungen, sich sehenden Auges strafbar zu machen, weshalb eine Personalienfestellung das Mindeste ist, was zu tun ist.
Und was soll ich nun tun? jeden südländisch aussehenden Fahrgast fragen ob ich sein Personalausweis/Ausweisdokument sehen dürfe um sicher zu gehen das ich mich keiner Durchschleusung strafbar mache? Das kann es ja nun auch nicht sein. Aber ich kann es ja mal eine Woche lang ausprobieren.

Wenn ihr dann in der Bild und MoPo Schlagzeilen vom ausländerfeindlichsten Taxifahrer Deutschland liest, war ich das :mrgreen: soviel Fehltouren kann ich gar nicht verbuchen wie ich mir einhandeln würde. Grundsätzlich keine Ausländer fahren ist auch keine Alternative

schorsch
User
Beiträge: 172
Registriert: 29.03.2015, 15:36
Wohnort: planetearth

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von schorsch » 04.06.2015, 11:24

Ja, du sollst präventiv jeden Fahrgast verdächtigen und sofort die Cops holen, wenn du seine Papiere nicht verstehst.
Die Diskussion ist solange nicht müßig, wie unsere Regierung nicht aufhört uns eine "freiwillige, vorgeblich schadenvermeidende" Denunzianten-/Rassisten-/Blockwart-Rolle zuzudenken.
Komisch, dass Menschen aus autoritären Staaten (z.B. Russland, von wegen "lupenreine Demokraten") den Zusammenhang sofort verstehen.
Nur weil hier lasch kontrolliert wird, heißt es nicht, dass du nicht mit einem Bein im Schleuserkrieg stehst.
Ja, du sollst präventiv jeden Fahrgast verdächtigen und sofort die Cops holen, wenn du seine Papiere nicht verstehst - angeblich hilft das gegen potentielle Vorwürfe gegen dich.
Tach Herr Officer, eigentlich wurde die Sache mir nur zu heiß, können sie mir noch mal verzeihen?
Klar doch, die schieben wir ab in ihre Heimat und dich schlagen wir für einen Orden vor.
Oder: Nö, schuldig, wir packen dich erst mal wegen Menschenhandel ein, deine Fahrgäste haben da so was angedeutet, du durchschleusender Schleuser.

-----------------------

Wie denken Kollegen darüber, deren Pflichtfahrgebiet an Grenzen zu anderen (Schengen(!))-Ländern liegen? Alles easy? Dreimal am Tag die Cops anrufen? Einfach so über die Grenze?

Hauke
Vielschreiber
Beiträge: 1326
Registriert: 16.11.2010, 08:42
Wohnort: Cuxhaven

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Hauke » 04.06.2015, 13:09

Ich möchte mal die hiesige Bundespolizei hören wenn ich die 10 mal am Tag hole weil ich ein Ausländer im Wagen habe. Die fragen mich doch nach dem dritten mal ob ich nicht alle Latten am Zaun habe und ob ich die Kosten dafür übernehmen werde.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Guter_Kollege » 04.06.2015, 14:23

Entscheidend ist doch in der Diskussion, dass prinzipiell da wo das Problem konkret auftritt, der Taxifahrer rechtlich gesehen im Nachteil ist,
und das Gesetz, die Vorschriften ihn nicht grade schützen vor falscher Verdächtigung.
Wieviele tatsächliche Fälle von Anklagen und Verurteilungen es derzeit gibt kann ich nicht sagen.

Aber mindestens vor dem Hintergrund solcher beispielhafter Anklagen wie dieser hier (Zitat aus einer staatanwaltlichen Anklageschrift)
"Obwohl der Angeschuldigte erkannte, daß es sich bei seinen Fahrgästen um Ausländer handelte ... "

ist jede Anklage und Verurteilung eines Taxifahrers, eine zuviel.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 04.06.2015, 14:27, insgesamt 2-mal geändert.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von eichi » 04.06.2015, 15:23

Im Kern kommt es darauf an, ob die betr. FG
sich erlaubt im Schengenraum aufhalten.
Wenn nicht, ist der Fehler bereits an anderer Stelle passiert,
nicht unsere Baustelle.
Und woran der Kutscher erkennen können MUSS, das seine
FG illegal unterwegs sind, würde ich gerne einmal buchstabiert
bekommen.
Merke:
Erkennen kann ist ungleich Erkennen muss!

Wenn ich da an den einen Messe-Aufbauhelfer denke
(er wollte nicht über ne Grenze, nur zurück ins Hotel), der sah
nach allem Möglichen aus. Das Trinkgeld war anständig.
Das Äußere täuscht oft.
Zuletzt geändert von eichi am 04.06.2015, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

schorsch
User
Beiträge: 172
Registriert: 29.03.2015, 15:36
Wohnort: planetearth

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von schorsch » 04.06.2015, 18:34

Genau, den MUSS-Paragrapfen kenne ich ja eben auch nicht, nur die mögliche Bedrohung entweder (Ein-)schleuser oder Durchschleuser zu sein.
Anfangs dachte ich auch noch, dass die Baustelle an den Außengrenzen des Schengenraums läge und mich nichts anginge.
Heute bin ich mir nicht so sicher, ob man dich nicht jedenfalls hinhängen kann, so man nur geneigt ist, sogar ohne die BRD zu verlassen, als Durchschleuser.

---------------------------

Ab und an mal einen geschniegelten Anzugträger weissester Hautfarbe abchecken lassen, wäre vielleicht ganz lustig...
Tach Herr Officer, das ist bestimmt ein perfekt getarnter Schläfer.

Hauke
Vielschreiber
Beiträge: 1326
Registriert: 16.11.2010, 08:42
Wohnort: Cuxhaven

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Hauke » 04.06.2015, 18:36

Von Spielhalle A über SSK Automaten zur Spielhalle B = Durchschleusung :mrgreen:

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von am » 04.06.2015, 20:22

Da muss mir in dieser Diskussion wohl etwas entgangen sein.

Es geht doch nur um den Grenzübertritt und nicht um innerdeutsche Beförderungen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

schorsch
User
Beiträge: 172
Registriert: 29.03.2015, 15:36
Wohnort: planetearth

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von schorsch » 04.06.2015, 20:55

Ich glaube, dass eher dir etwas durchgegangen ist.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/einsch ... 27931.html
1
"Unter dem Begriff des „Einschleusens" versteht man das bewusste Fördern der unerlaubten Einreise eines Ausländers in die Bundesrepublik. Der Helfer wird hier als Schleuser bezeichnet. Strafbar ist das Schleusen aber nach § 96 Abs. 1 AufenthG nur dann, wenn sich der Täter die Schleusung entweder gegen ein Entgelt vornimmt, oder wiederholt bzw. zugunsten mehrerer Ausländer handelt."
2
"Der Begriff des „Einschleusens" knüpft an die Handlungen des § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3a oder II an. Es genügt hier jeder Aufenthalt, auch ein vorübergehender. Die Absicht eines dauerhaften oder zumindest längeren Aufenthaltes in der Bundesrepublik ist nicht erforderlich. Der Tatbestand des § 96 AufenthG demnach nicht nur die „klassischen" Einschleusungen, sondern auch die Durchschleusung von Ausländern (vgl. Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 9. Aufl., § 96 Rn. 4)."
(Hervorhebung von mir)
Erklär mir was ich flasch verstehe, wenn ich denke, dass ich ab sofort jeden Fahrgast auf sein Ausländerdasein abklopfen muss - auch wenns nicht über eine Grenze geht. Ich würds wirklich gerne wissen.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Anfangsverdacht: Einschleusung von Ausländern

Beitrag von Guter_Kollege » 04.06.2015, 21:27

Eben, das meinte ich wenn ich weiter oben von einem mit heißer Nadel gestrickten Gesetz sprach.
Beförderung mit Taxi ist immer gegen Entgelt.

Antworten