Frage an Fahrer mit FT

Der virtuelle Taxitreff.
Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 07.05.2015, 15:47

Guter_Kollege hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:OK.
Wir haben uns also gemeinsam erarbeitet.
Laß mal Deine billigen Schmeicheleien um von Dir abzulenken.
Denn: Wer wir wem hilfreich war beim Erklären für ihn ungelöster Fragen dürfte unzweifelhaft sein.
Normalerweise verzichte ich ja darauf jemanden etwas vorzuwerfen und im selben Atemzug das gleiche zu machen:

Aber täusche ich mich oder bist du der einzige, der in jedem Thread 1000% nicht zum Thema gehörende Beiträge postet und zumüllt?

Bist du irgendwie nicht ausgelastet oder was ist mit dir nicht in Ordnung?

Sorry for OT!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Poorboy » 07.05.2015, 15:47

Trinkgelder an Angestellte sind nicht absetzbar!!

Sie müssen aus dem absetzbaren Tages-Spesensatz bezahlt werden!

Poorboy

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Löwenzahn » 07.05.2015, 16:21

@ Sascha:

Bei Restaurantbesuchen steht für Geschäftskunden, das Trinkgeld mit auf den Beleg.

Bei Taxiquittungen gibt es diese Zeile nicht.

Ich habe das mal so stur durchgesetzt und am Fahrgast ausprobiert. Es gab bei keinen der Testpersonen Diskussionen. Aus Interesse wurde natürlich nachgefragt. Also das Thema lässt sich super als Unterhaltung einbinden.

Jeder Fahrgast hatte Verständnis und es gab trotzdem Trinkgeld.

Wer es ganz einfach haben will, lernt einfach diese Antwort auswendig und hat trotzdem seine Ruhe...
Es tut mir leid, aber Trinkgelder kann ich nicht mit auf die Quittung schreiben, nur den absoluten Fahrpreis.Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung. Wenn Sie mir kein Trinkgeld geben möchten, ist das ok. Aber es bringt mir nichts falsche Quittungen auszustellen, wenn ich dadurch Ärger mit dem Finanzamt bekomme.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 07.05.2015, 16:22

Poorboy hat geschrieben:Trinkgelder an Angestellte sind nicht absetzbar!!

Sie müssen aus dem absetzbaren Tages-Spesensatz bezahlt werden!

Poorboy
Falsch.

Als Unternehmer kann ich die Trinkgelder, die ich den Angestellten im Rahmen einer betrieblichen Dienstleistung gebe, absetzen.

Heißt: Wenn ich betrieblich TAXI fahre, kann ich auch das Trinkgeld absetzen.
Ebenso wenn ich betrieblich einen Kunden ins Restaurant einlade, kann ich das Trinkgeld absetzen.

Genau so kann mein Arbeitgeber die Trinkgelder absetzen, die ich als sein Mitarbeiter bei einer betrieblichen Aufwendung ausgebe.

Heißt: Wenn ich einen Kunden ins Restaurant einlade, dann kann mein Arbeitgeber den Restaurant-Besuch inkl. Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen.

Oder reden wir wieder einander vorbei und du meinst privates Essen?

Das ist natürlich richtig!
Wenn ich wegen meines Arbeitgebers 2 Tage in Berlin bin, und dort privat Essen gehe, dann bekomme ich weder das Geld für das Essen noch das Trinkgeld. Dafür habe ich irgendeine Tages-Spesen-Pauschale.

Aber deswegen achte ich ja auch drauf, dass ich an jedem Abend noch ein wichtiges Kundenmeeting in einem guten Restaurant habe. :lol: :lol: :lol:
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von am » 07.05.2015, 16:41

Betriebsausgabe und Umsatzsteuer auf Trinkgeld dürften zwei paar Schuhe sein.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 07.05.2015, 17:12

am hat geschrieben:Betriebsausgabe und Umsatzsteuer auf Trinkgeld dürften zwei paar Schuhe sein.
Richtig.

"Absetzen" heißt, es steuerlich als Betriebsausgabe geltend zu machen.

Umsatzsteuer kann ich als Unternehmer immer nur dann als Vorsteuer geltend machen, wenn sie auch ausgewiesen wurde, und der ausweisende Unternehmer entsprechend als Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt hat.

Aber über das Thema reden wir ja seit dem Thread hier:

Trinkgeld ist umsatzsteuerfrei, wenn es einen Angestellten gegeben wird.

Ein Unternehmer, der Trinkgeld erhält, muss dieses genau so als Einnahme wie alles andere annehmen - also auch Umsatzsteuer darauf abführen.

Ändert aber nichts daran, dass ich als Unternehmer das Trinkgeld immer "absetzen" (= als Betriebsausgabe) geltend machen kann.

Manchmal ist der Trinkgeld-Betrag netto (bei Angestellten). Manchmal kann ich vorher sogar noch die Vorsteuer ziehen (bei Unternehmern, die Trinkgeld bekommen haben).
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 07.05.2015, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von am » 07.05.2015, 20:00

Hast Du dazu eine passende Textstelle? Es dürfte, wenn es denn so ist, wie Du schreibst, sicher eine Grenze geben, bis zu der Trinkgelder als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 07.05.2015, 21:15

Hatte ich weit r vorne schon mal gepostet:

http://www.haufe.de/finance/buchfuehrun ... 33152.html
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von am » 07.05.2015, 23:16

Leider wird da nicht auf die Höhe des anrechenbaren Trinkgeldes eingegangen. Woran orientieren sich die Finanzeämter? Was wird als plausibel anerkannt? 10%? 20%? Mehr? Weniger?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 07.05.2015, 23:27


Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von am » 08.05.2015, 10:10

Das ist derselbe Link
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 08.05.2015, 10:57

am hat geschrieben:Leider wird da nicht auf die Höhe des anrechenbaren Trinkgeldes eingegangen. Woran orientieren sich die Finanzeämter? Was wird als plausibel anerkannt? 10%? 20%? Mehr? Weniger?
Ich denke du machst da ein neues Problem auf.

Tenor: Trinkgeld ist Betriebsausgabe.

Ich bestätige deine Annahme:
Vermutlich gibt es hier Grenzen.

Es wird hier aber keine absoluten Grenzen geben. Und in meinen Fällen war es noch nie anfechtbar.

Entweder gebe ich maximal 5-10 € Trinkgeld - das interessiert den Steuerprüfer nicht. Selbst dann nicht, wenn es mal 100% sind (also die geilste Frau, die ich je gesehen habe, mich im Taxi umher fährt und mir dabei eine Flasche Wasser gibt: Dann gibts bei ner 9,80 € Tour auch mal 20 €).

Oder ich gebe relativ genau 10% Trinkgeld bei einer guten Leistung. Das können dann im Restaurant auch mal 50-60 € Trinkgeld sein. Das wird der Steuerprüfer aber auch niemals hinterfragen, weil es eben absolut durchschnittliche 10% sind.

Zusätzlich habe ich noch den Vorteil, dass ich fast alles mit Karte bezahle und ich daher zumindest nachweisen kann, dass das Trinkgeld wirklich an das Restaurant gegeben wurde - und zumindest ich schon mal nicht sch***.

Probleme würde ich sicherlich bekommen, wenn ich 100 Taxi-Belege mit jeweils 5 € einreiche - und auf jedem "+ 20 € Trinkgeld" schreibe. Dann ist eine hohe Gefahr gegeben, dass ich den Staat sch*** will.

Sicherlich auch Probleme bekommt ein Restaurant-Besitzer, der jedes Schnitzel für 1,50 € verkauft - und die restlichen 8,50 € jeweils "freiwilliges Trinkgeld" sind.

Aber in solchen Grenzbereichen, mit den jeweiligen Problemen, können sich andere rumschlagen.

Mir geht es viel zu gut und die legalen Möglichkeiten sind viel zu groß als dass ich es nötig hätte mich um so was zu kümmern.

Ich darf dank meines Arbeitgebers mehrfach pro Monat in den feinsten Restaurants mit meinen Kunden Essen gehen - und bekomme die ganzen Gelder von meinem Arbeitgeber erstattet - und der in großen Teilen vom Finanzamt.
Zusätzlich darf ich auch noch das Trinkgeld ganz legal absetzen.

Da werde ich nicht irgendeinen Schmu anfangen und 2,- € mehr auf den Eigenbeleg schreiben - macht gar keinen Sinn.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Löwenzahn » 08.05.2015, 13:15

Thema Trinkgeld bei Angestellte:
"20,40€ bitte."

"Ja, machen Sie eine Quittung für 23,00 €."

"Ich darf Trinkgelder nicht mit auf die Quittung schreiben. "

"Oh, dann nur 22,00 €. Seit wann ist das so?"

"Schon immer."
So Sascha, jetzt erkläre du uns doch mal, wer die Bösen sind.

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Löwenzahn » 08.05.2015, 13:18

Sascha1979 hat geschrieben: Entweder gebe ich maximal 5-10 € Trinkgeld - das interessiert den Steuerprüfer nicht. Selbst dann nicht, wenn es mal 100% sind (also die geilste Frau, die ich je gesehen habe, mich im Taxi umher fährt und mir dabei eine Flasche Wasser gibt: Dann gibts bei ner 9,80 € Tour auch mal 20 €).
Du bist ja schlimmer als die Tusse, die die Beifahrertür zugeknallt hat, weil der andere Taxifahrer hübscher aussah.

RaimundHH
Vielschreiber
Beiträge: 865
Registriert: 06.09.2011, 02:00
Wohnort: Hamburg

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von RaimundHH » 08.05.2015, 13:41

MOin,

jetzt kommt doch alle mal wieder runter!!!

Den Finanzbehörden ist die Problematik mit den Trinkgeldern an angestellte
Taxifahrer zusammen mit den damit zu viel erstatteten Vorsteuern der Kunden mit
Sicherheit bekannt und solange diese gesetzliche "Unschärfe" vom Finanzamt durch Schweigen toleriert
wird, wäre es doch saublöd schlafende Hunde zu wecken.

Und nochmal die Diskrepanz von ausgestellten Quittungen zum erfaßten FT-Umsatz ist
zu vernachlässigen, solange der tatsächlich eingenommene Umsatz (Umsatz inkl. Tringeld an selbstfahrenden Unternehmer,
bzw. Umsatz exkl. Trinkgeld an angestellten Fahrer) versteuert wird.

Grüße

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 08.05.2015, 13:52

Löwenzahn hat geschrieben:Thema Trinkgeld bei Angestellte:
"20,40€ bitte."

"Ja, machen Sie eine Quittung für 23,00 €."

"Ich darf Trinkgelder nicht mit auf die Quittung schreiben. "

"Oh, dann nur 22,00 €. Seit wann ist das so?"

"Schon immer."
So Sascha, jetzt erkläre du uns doch mal, wer die Bösen sind.
Fällt mir extrem schwer das schwarz / weiß zu sehen.

Inzwischen sind wir uns ja alle einig:
Es ist gang und gäbe, dass die Taxi-Fahrer (oftmals) einen Steuerbetrug begehen, indem die Angestellten Umsatzsteuer im Namen ihres Chefs ausweisen, welche dieser nicht abführt.

An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass ich dies zu keinem Zeitpunkt in diesem Thread bemängelt habe! Lehrbuchmäßig ist die gängige Praxis nicht korrekt - sogar illegal! Ich bin mir aber sicher, dass jeder Finanzbeamte diese Grauzone kennt und es stillschweigend hingenommen wird. Und auch nach meiner persönlichen Meinung ist dies OK!

Zu deiner Frage:

Ich übersetze dir mal den Dialog, der wirklich stattfindet:

Taxameter zeigt: 18,90 €
Fahrgast sagt: "Schreiben Sie 23 € auf die Quittung"
Fahrgast meint: "Wenn du mir hilfst meinen Chef und / oder das Finanzamt ein bisschen zu beduppen, dann teilen wir die Beute."

Und exakt dein oberes Beispiel zeigt eigentlich, dass der Fahrgast aus eigener Tasche immer das gleiche Trinkgeld gibt.
Wenn du 2,60 € mehr auf die Quittung schreibst, bekommst du auch 2,60 €. Den Fahrgast hat das unterm Strich aber "nichts" (Erstattung beim AG) - oder weniger (Erstattung von Vorsteuer + Minderung Betriebsergebnis) gekostet.

Wenn er es aus eigener Tasche bezahlen muss, dann gibt er dir eben (fast die selben) 1,40 €, die ihn auch 2,60 € Brutto (inkl. MwSt. und als Betriebsergebnis mindernd) kosten.

Mal ganz im Ernst:
Wenn ich für 270 € ins Restaurant gehe und bei der Kartenabrechnung gönnerhaft "machen Sie 300" sage. Glaubt ihr im ernst ich würde aus eigener Tasche der Bedienung 30 € bar und netto aus meinem Netto-Geldbeutel in ihren Netto-Geldbeutel stecken?
Dann muss es schon oben erwähnte, geilste Frau jemals sein.

Wenn ich das Trinkgeld in dem Restaurant aus eigener Tasche zahlen müsste, dann würde ich 270 € mit der Firmenkarte bezahlen und ihr anschließend einen 10 € Schein mit ein paar netten Worten "Das war heute Abend ein super Service von Ihnen" in die Hand drücken.

Unterm Strich betrügen die Taxi-Fahrer das Finanzamt zu ihren eigenen Gunsten.
Ich persönlich würde definitiv weniger Trinkgeld geben, wenn es aus meiner eigenen Tasche von versteuertem Netto-Geld wäre. Nämlich ziemlich exakt die Hälfte. Denn zwischen einem Euro Brutto und einem Euro Netto in meiner Tasche liegen relativ genau 50%.

Daher ist die aktuelle Prozedur, die rechtlich glasklar verboten ist, die aber ganz Deutschland (inkl. den Finanzämtern) kennt, vollkommen in Ordnung.
Ich sehe hier eine Win-Win-(Win) Situation. Daher werde ich persönlich diese Prozedur auch niemals anprangern.

Wir wissen alle, dass die Taxi-Fahrer heute schon nicht von ihrem Geld leben können. Wenn man jetzt auch noch das Verfolgen würde, dann würde das Trinkgeld signifikant sinken. Dann hätten wir noch mehr Aufstocker / Arbeitslose / etc. als jetzt schon mit dem ML.
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 08.05.2015, 13:58, insgesamt 2-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
Vielschreiber
Beiträge: 1385
Registriert: 15.04.2015, 15:33
Wohnort: Berlin

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Löwenzahn » 08.05.2015, 14:32

Ich glaube nicht, dass das Finanzamt mit Taxifahrgäste gerechnet hat, die neben dem Fahrpreis auch noch die Trinkgelder zurück erstattet bekommen wollen. Mache ich im Urlaub auch nicht, mir einen Beleg über Trinkgelder von der Putze ausstellen zu lassen. Allein den Gedanken zu haben zeugt davon, dass die Fahrgäste entweder kriminell oder saublöd sind.

Und bitte redet nicht von Peanuts. Im Durchschnitt gibt jeder Kunde 1 Euro Trinkgeld. 7% Umsatzsteuer sind 7 Cent. Wieviele Taxen hat Deutschland gleich nochmal und wieviele Kunden lassen sich eine Quittung ausstellen?

Entweder gebe ich Trinkgeld, weil der Taxifahrer es wert ist oder ich lasse es. Das Mindestlohngesetz wurde nicht umsonst eingeführt, die Tarife werden nicht umsonst erhöht. Fiskaltaxameter, Tariferhöhung und Mindestlohngesetz sorgen dafür, dass das Taxigeschäft ehrlicher wird.

Edit:
Die Oma, die nur eben um die Ecke gefahren werden will, bezahlt das Trinkgeld aus eigener Tasche. Politiker bezahlen Trinkgelder aus eigener Tasche.

Dann können das Geschäftsleute auch.
Zuletzt geändert von Löwenzahn am 08.05.2015, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 08.05.2015, 14:37

Löwenzahn hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass das Finanzamt mit Taxifahrgäste gerechnet hat, die neben dem Fahrpreis auch noch die Trinkgelder zurück erstattet bekommen wollen. Mache ich im Urlaub auch nicht, mir einen Beleg über Trinkgelder von der Putze ausstellen zu lassen. Allein den Gedanken zu haben zeugt davon, dass die Fahrgäste entweder kriminell oder saublöd sind.

Und bitte redet nicht von Peanuts. Im Durchschnitt gibt jeder Kunde 1 Euro Trinkgeld. 7% Umsatzsteuer sind 7 Cent. Wieviele Taxen hat Deutschland gleich nochmal und wieviele Kunden lassen sich eine Quittung ausstellen?

Entweder gebe ich Trinkgeld, weil der Taxifahrer es wert ist oder ich lasse es. Das Mindestlohngesetz wurde nicht umsonst eingeführt, die Tarife werden nicht umsonst erhöht. Fiskaltaxameter, Tariferhöhung und Mindestlohngesetz sorgen dafür, dass das Taxigeschäft ehrlicher wird.
Moment, moment, moment.

Auf wie viele Taxi-Fahrten kann ich zurückblicken? In den letzten 3 Jahren? Keine Ahnung. 100, 200, 300. Irgend so etwas.

Wie läuft das ganze immer ab?

Endziel erreicht.
Fahrer: "Das macht bitte 19,80 €"
Ich: "23 bitte und ich brauch eine Quittung!"

In 90% der Fälle schreibt der Fahrer ungefragt die 23 Brutto auf die Quittung - im Besten Fall fragt er noch was er draufschreiben soll.

Ich glaube noch nie hat ein Fahrer den korrekten Betrag (also nur den Taxameter Preis) auf die Quittung geschrieben!

Das Problem ist ja so groß, dass ich die Fahrer mit Tricks überlisten muss, dass sie nicht den Trinkgeldpreis aufschreiben!
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 08.05.2015, 14:38

Hat zwar jetzt nur ganz am rande etwas mit dem Thema zu tun, aber mal so als Seitenblick ...
Wobei ich nicht grade hoffe dass sich so etwas durchsetzt. Denn auch hier wird sicher wieder mancher Chef versuchen seinen Angestellten für dumm zu verkaufen.


Anrechnung von Trinkgeld auf Mindestlohn?
2. Mai 2015, von Peter Bischoff

"Nachdem die Jobcenter die Trinkgelder von Hartz IV abziehen wollen, führte die absehbare Lücke im Mindestlohngesetz (MiLoG) dazu, dass einzelne Arbeitgeber erhaltene Trinkgelder auf den Mindestlohn anrechnen wollen. Sehr häufig wird hier nach “Sinn & Zweck” des MiLoG argumentiert. Das führt bei einem schnell gestrickten Gesetz nicht weiter, bei dem die Bundesregierung eine Anrechnung recht weitgehend bei “funktionaler Gleichwertigkeit der Leistungen” für möglich hielt, eine genaue gesetzliche Regelung jedoch nicht vornahm.

Einfach ist die Lage, wenn es nur eine einseitige Anweisung oder keine schriftliche (§ 2 NachwG) Vereinbarung über die Anrechnung von Trinkgeld gibt: Dann ist die Anrechnung ausgeschlossen, egal, ob die Trinkgelder persönlich vereinnahmt oder gesammelt und aufgeteilt werden.

Durch eine Vereinbarung könnte man aber Trinkgelder als Sachbezug gemäß § 107 Absatz 2 GewO anrechnen. Folge wäre dann zunächst, dass solche Sachbezüge im Krankheitsfall nach § 4 EntgeltfortzahlungsG fortzuzahlen wären. Für die Wirksamkeit käme es dann maßgeblich auf den genauen Inhalt einer solchen Vereinbarung an, die aber kaum rechtssicher zu formulieren wäre.
"

http://www.stralsund-arbeitsrecht.de/ak ... indestlohn
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 08.05.2015, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
Vielschreiber
Beiträge: 2033
Registriert: 02.03.2015, 16:41
Wohnort: München

Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 08.05.2015, 14:48

Zuletzt geändert von Sascha1979 am 08.05.2015, 14:51, insgesamt 2-mal geändert.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Antworten