Frage an Fahrer mit FT

Der virtuelle Taxitreff.
taxipost
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Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von taxipost » 04.05.2015, 21:45

folgender fall:

auf der uhr stehen zb. 17,60,
der fahrgast zahlt 20,- und sagt:
eine quittung bitte.

was schreibt ihr auf die quittung?

datum + unterschrift ist klar.
schreibt ihr den steuersatz hin?
welchen fahrpreis schreibt ihr auf die quittung?
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Guter_Kollege
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 04.05.2015, 21:56

Da der Taxameterpreis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ein Bruttopreis ist, beantwortet sich die Frage wohl fast von selbst, oder?

Eine normale Taxifahrt innerhalb 50 km und unterhalb 150 € ist im Normalfall immer eine Stadtfahrt mit 7 %.
Nutzt dem Fahrgast allerdings mit Pech ggüb. seinem Finanzamt nichts, wenn die Angabe zum Steuersatz fehlt.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 04.05.2015, 22:16, insgesamt 2-mal geändert.

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AsphaltRunner
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von AsphaltRunner » 05.05.2015, 01:03

taxipost hat geschrieben: was schreibt ihr auf die quittung?
§ 7 Zahlung des Beförderungsentgelts
(1) Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen.
(2) Der Fahrer hat seinem Fahrgast auf dessen Wunsch eine Quittung über das zu zahlende Beförderungsentgelt zu erteilen. Sie muss folgende Angaben enthalten:
a) Namen und Anschrift des Unternehmers,
b) Genehmigungsnummer,
c) Fahrstrecke,
d) Beförderungsentgelt,
e) Steuersatz,
f) Datum,
g) Unterschrift des Fahrers.

Ich schreibe meine Quittungen immer inklusive Trinkgeld, es sei denn, der Fahrgast möchte dies nicht.
PS: Ein selbstfahrender Unternehmer muss jeden Euro Trinkgeld versteuern.
Die Fahrer kommen in den Genuß eines Freibetrages
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Thomas-Michael Blinten
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.05.2015, 03:06

Vollkommen Korrekt, bis auf diesen Satz :
AsphaltRunner hat geschrieben:...
Die Fahrer kommen in den Genuß eines Freibetrages
Er kommt nicht in den Genuß eines beschränkten Freibetrages, sondern seit 2002 sind durch das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern (v. 8.8.2002, BGBl 2002 I S. 3111) Trinkgelder ohne betragsmäßige Begrenzung steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG).
Ein kleiner aber (für den Angestellten) feiner Unterschied :wink:
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von taxipost » 05.05.2015, 07:13

AsphaltRunner hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: was schreibt ihr auf die quittung?
§ 7 Zahlung des Beförderungsentgelts
(1) Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen.
(2) Der Fahrer hat seinem Fahrgast auf dessen Wunsch eine Quittung über das zu zahlende Beförderungsentgelt zu erteilen. Sie muss folgende Angaben enthalten:
a) Namen und Anschrift des Unternehmers,
b) Genehmigungsnummer,
c) Fahrstrecke,
d) Beförderungsentgelt,
e) Steuersatz,
f) Datum,
g) Unterschrift des Fahrers.

Ich schreibe meine Quittungen immer inklusive Trinkgeld, es sei denn, der Fahrgast möchte dies nicht.
PS: Ein selbstfahrender Unternehmer muss jeden Euro Trinkgeld versteuern.
Die Fahrer kommen in den Genuß eines Freibetrages

pkt. d) Beförderungsentgelt

bei 20,00 inkl 7% mwst auf der quittung gibt es kein trinkgeld!
der fahrer liefert dann 20,00 und nicht nur 17,60 bei der abrechnung ab.
Zuletzt geändert von taxipost am 05.05.2015, 07:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Guter_Kollege » 05.05.2015, 11:32

Es gibt durchaus noch Quittungsblöcke die ein Feld für Trinkgeld haben.
So denn ausgefüllt, muß der Unternehmer diese Summe beim Umsatz auch in Abzug nehmen
und darf keine 7 % darauf erheben.
Wohl aber wg. der Steuerfreiheit von Trinkgeldern werden gemeinhin keine Quittungen mit Trinkgeld-Ausweisung mehr gedruckt.
Allerdings gibt das dann immer wieder mal Redebedarf bei ein paar Fahrgästen die genau die gegebene Summe auf der Quittung sehen wollen.
Geschäfts- Kaufleute gehören nicht zu diesem Personenkreis.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 05.05.2015, 11:35, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von taxipost » 05.05.2015, 12:28

@GK

daher war meine frage,
was die fahrer auf die quittung denn schreiben.
es gibt zwar die steuerfreiheit für trinkgelder,
diese müssen dann aber,
damit es auch trinkfeld bleibt,
von der rechnungssumme getrennt aufgelistet sein bzw.
getrennt von dem betrag, der der mwst unterliegt.

ich weiss, dass viele fahrer auf den quittungen eben nur 20,00 notieren.
damit ist das trinkgeld weg und der fahrer müsste es bei der abrechnung eigentlich abgeben.

der chef müsste es dann als einnahme verbuchen und natürlich auch versteuern.
scheinbar ist noch keiner dahinter gekommen, dass man so den ML leichter erreichen kann. ;-)

mal direkt an dich,
17,60 auf der uhr, fahrgast zahlt 20,- und will eine quittung,

was schreibst du auf die quittung?
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Taxi Georg » 05.05.2015, 13:05

taxipost hat geschrieben: was schreibst du auf die quittung?
Beispiel:
So würde ich das machen!
Bild



Georg.
Habe das noch mal geändert, da sich einige über Brutto/Netto gewundert haben!

Noch mal, dies ist nur ein Beispiel!!!!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 07.05.2015, 22:38, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von taxipost » 05.05.2015, 13:13

prima,
jetzt wird die fahrt mit kreditkarte bezahlt?
was steht auf der quittung und was auf dem CC- beleg?
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Taxi Georg » 05.05.2015, 13:17

taxipost hat geschrieben:prima,
jetzt wird die fahrt mit kreditkarte bezahlt?
was steht auf der quittung und was auf dem CC- beleg?
Auf der Quittung steht (bei mir zumindest) "mit KK bezahlt"!
Auf dem KK Beleg steht eh nur die 20.-€ ohne Steuersatz!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 05.05.2015, 13:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von taxipost » 05.05.2015, 14:33

bist du sicher,
steht bei dir auf dem CC beleg kein steuersatz?
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Taxi Georg » 05.05.2015, 15:05

taxipost hat geschrieben:bist du sicher,
steht bei dir auf dem CC beleg kein steuersatz?
Hier ein Beispiel einer EC-Karten-Bezahlung!

Bild

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.05.2015, 15:56

Das hängt vom System ab, bei fms gibt es die Spalte Trinkgeld und dies erscheint dann sowohl auf dem Ausdruck für den Kunden als auch dem unterschriebenen für den Unternehmer.
taxipost hat geschrieben:....ich weiss, dass viele fahrer auf den quittungen eben nur 20,00 notieren.
damit ist das trinkgeld weg und der fahrer müsste es bei der abrechnung eigentlich abgeben.

der chef müsste es dann als einnahme verbuchen und natürlich auch versteuern....
Bei erstem liegst Du falsch, der Fahrer rechnet die Einnahmen auf dem Taxameter ab (ohne Trinkgeld) und zieht die unbaren Einnahmen (mit Trinkgeld) vom Betrag ab.
Damit bleibt das Trinkgeld bei ihm.
Unbestritten muss der Unternehmer das nicht extra aufgeführte Trinkgeld versteuern, es ist allerdings sein Job dies dem Fahrer klar zumachen.
Auch der Fahrer hat einen Nachteil von der fehlenden TG-Aufzeichnung, diese erhöht (wie Du schon richtig bemerkt hast) bei Umsatzbeteiligung sein zu versteuerbares Einkommen und erhöht seine Abgaben.
Bei Trinkgeldaufzeichnung in der Quittung bleibt es Steuerfrei.


Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 05.05.2015, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von taxipost » 05.05.2015, 18:29

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:. . .
Bei erstem liegst Du falsch, der Fahrer rechnet die Einnahmen auf dem Taxameter ab (ohne Trinkgeld) und zieht die unbaren Einnahmen (mit Trinkgeld) vom Betrag ab.
Damit bleibt das Trinkgeld bei ihm.
. . .


Mod: Kosmetik
genau, er rechnet nach dem taxameter ab.
das ist aber nur richtig, wenn auf den belegen das trinkgeld extra vermerkt ist.
siehe quittungsbeispiel von Taxi Georg.
die quittungen der berliner zentralen enthalten zb. kein trinkgeld-feld
und statt "im netto-fahrpreis sind . . . " steht dort "im brutto-fahrpreis sind. . .".

mit netto-fahrpreis ist wirklich netto, also ohne mwst, gemeint und
wird somit nie, ausnahme zb. fernfahrten, ausgefüllt.

es wird immer nur der brutto-fahrpreis eingetragen, also 20,-, und 7%.
damit ist das trinkgeld weg, denn

mit so einer quittung ist der fahrgast berechtigt die vorsteuer aus 20,- zu ziehen
und eben nicht aus 17,60.

bei einem FT kann man doch jede quittung zu der einzelnen fahrt zuordnen.
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 05.05.2015, 19:39

Sicher gehört eigentlich nur der Fahrpreis auf die Quittung, auch wenn mir der Steuervorteil des Kunden (bei durchschnittlichen 1,50 Trinkgeld immerhin satte 10,5 Cent) nun wahrlich kein Kopfzerbrechen macht.
Beobachte übrigens immer öfter das sich Kunden erst die Quittung mit dem Fahrpreis schreiben lassen und dann erst beim Bezahlen aufrunden oder vom Wechselgeld einen Teil als Trinkgeld zurückgeben (vor allem bei Messegästen und Businesspeople) .
Scheinbar werden die Steuerbetrüger immer weniger :wink:
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Taxi Georg » 05.05.2015, 19:56

taxipost hat geschrieben: das ist aber nur richtig, wenn auf den belegen das trinkgeld extra vermerkt ist.
siehe quittungsbeispiel von Taxi Georg.
die quittungen der berliner zentralen enthalten zb. kein trinkgeld-feld
Muss auch nicht, kann man an der Stelle schreiben wo sonst die Krankenfahrten vermerkt werden!

Siehe Muster
Bild

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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 05.05.2015, 20:03

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Sicher gehört eigentlich nur der Fahrpreis auf die Quittung, auch wenn mir der Steuervorteil des Kunden (bei durchschnittlichen 1,50 Trinkgeld immerhin satte 10,5 Cent) nun wahrlich kein Kopfzerbrechen macht.
Beobachte übrigens immer öfter das sich Kunden erst die Quittung mit dem Fahrpreis schreiben lassen und dann erst beim Bezahlen aufrunden oder vom Wechselgeld einen Teil als Trinkgeld zurückgeben (vor allem bei Messegästen und Businesspeople) .
Scheinbar werden die Steuerbetrüger immer weniger :wink:
Ja. Kann ich dir auch sagen, warum ich das so mache:

Ich habe einen Haufen Ärger bekommen, weil 90% meiner TAXI-Quittungen einen geraden Betrag hatten.

Also habe ich ein paar Wochen den Fahrern gesagt: "Machen Sie 30, aber schreiben bitte 29,60 € auf die Quittung", wenn auf dem TAXI-Meter 26,70 € oder so etwas standen

Und jetzt schwöre ich bei allem was mir heilig ist:

Weit über die Hälfte dieser Fahre hat dann trotzdem 30 € auf die Quittung geschrieben.
Die eine Hälfte der Hälfte hat es nicht verstanden. Sprachlich oder inhaltlich.
Die andere Hälfte der Hälfte hat gesagt: "Ich hab 30 € draufgeschrieben. Ist ja besser für Sie."

Seit dem läuft das ganze so:

Taxi-Fahrer: "26,70 €"
Ich: "OK. Ich brauche bitte eine Quittung."

[Manchmal wartet der Taxi-Fahrer auf das Geld oder fragt was er draufschreiben soll]

Er gibt mir eine Quittung über 26,70 € - ich gebe ihm 30 und sage: "Stimmt so".

Mega ärgerlich, dass die Hälfte meinen Wink "Machen Sie 30, aber schreiben 29,60 auf" nicht verstehen...
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 05.05.2015, 20:13

Noch 2 Dinge:

a) Allgemein
Wir brauche nicht drüber diskutieren, dass 99,9% aller Quittungen steuerlich (!) falsch ausgestellt sind und hier ein massiver, aber bekannter und "tolerierter" Steuerbetrug deutschlandweit stattfindet.

Warum?

Der TAXI-Fahrer versteuert zu 99% seine Einnahmen basierend auf seinem Taxi-Meter.
Er stellt dem Kunden aber höhere Quittungen aus, was die Umsatzsteuer angeht.

Heißt:

Wenn ich für 90 € TAXI fahre und 100 € (also 10 € Tip gebe), dann stellen mir 99,9% der Taxi-Fahrer eine Quittung über "Brutto: 100,- €, enthalten 7% MwSt." aus.

Das heißt:
Der Fahrer bescheinigt mir 6,54 € Umsatzsteuer und gibt an diese an das Finanzamt abzuführen!

In Wirklichkeit führt er aber nur die Umsatzsteuer basierend auf seine 90 € (also 5,89 €) ab.

Ich habe bis hier nur die umsatzsteuerrechtliche Problematik dargestellt!
Ob Trinkgeld als Einnahmen oder nicht zusätzlich zu versteuern sind, hängt anscheinend von dem Fahrer (angestellt oder Selbstständig) ab - aber das lassen wir mal außen vor.

b)
Taxi Georg hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben: was schreibst du auf die quittung?
Beispiel:
So würde ich das machen!
http://abload.de/img/quittungmusterfglt8.jpg
Der Aufbau dieser Quittung ist extrem merkwürdig.
Einerseits sind hier Netto und Brutto untypisch verwendet (kann man so machen, aber sicherlich nicht die schönste Variante) - und die Aufstellung mit der MwSt. macht gar keinen Sinn.

In dieser Quittung wird man ja gezwungen den MwSt. Satz immer 2 x zu schreiben - und es kann keine Bedingung geben, wo die beiden Angaben sich unterscheiden.
Weiterhin wird es den Steuerberater mehr verwirren als alles andere.

Ist das wirklich eine normale, gängige Quittung?
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Taxi Georg » 05.05.2015, 20:19

Sascha1979 hat geschrieben:Ist das wirklich eine normale, gängige Quittung?
Nein, sie dient ausschließlich als Muster! Damit der Kollege es versteht!

Sascha1979
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Re: Frage an Fahrer mit FT

Beitrag von Sascha1979 » 05.05.2015, 20:22

Taxi Georg hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:Ist das wirklich eine normale, gängige Quittung?
Nein, sie dient ausschließlich als Muster! Damit der Kollege es versteht!

OK.
Ich würde die eher so aufbauen:

Netto-Fahrpreis: 18,13 €
7% MwSt: 1,27 €
Brutto-Fahrpreis: 19,40 €

Und irgendwo dazwischen (entweder nach Brutto oder vor Brutto): Trinkgeld: 0,60 €

Und wenn man es übertreiben will: Noch ein "Gesamt: 20 €" dahinter.

Das Trinkgeld ist für Unternehmer nämlich wichtig: Es darf nämlich als Ausgabe abgesetzt werden.
Aber es enthält keine Vorsteuer.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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