Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

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Wattwurm
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Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Wattwurm » 22.02.2015, 19:49

Meine Anfrage an Dr.Garg ( FDP) Mitglied des Finanzausschusses im SH-Landtag auf Abgeordnetenwatch.


Sehr geehrter Herr Dr.Garg, in der Eichordnung definiert der § 7h welche Messgeräte unter die Eichordnung fallen. Darunter auch Taxameter. Der § 77 EichO beschäftigt sich mit den Übergangsfristen. Meine Frage an Sie lautet: Ist es richtig, dass man den Einbau sogenannter Fiskaltaxameter, deren Einführung für den 01.01.2017 vorgesehen ist, dadurch umgehen kann, indem man sich darauf beruft, dass nichtfiskaltaugliche Taxameter älterer Bauart die vor dem 31.10.2016 eingebaut wurden auch über den 01.01.2017 hinaus weiter betrieben werden dürfen? Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen!

Wenn die Moderatoren meine Anfrage gegengelesen und freigegeben haben wird der Beitrag hier: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hein ... 49252.html .... zu lesen sein! Bis dahin bitte ich um Geduld. Ich habe meine Zweifel ob meine Anfrage nicht in den Rechtsausschuß gehört....?

Spätestens als Landtagsabgeordneter meiner neugegründeten Partei werde ich mich wohl oder übel mit den Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse beschäftigen müssen!

( André dieser letzte Satz fällt unter die 90% Regel.... :lol: )

Leserbrief von Olaf Völker, ehemals Vorsitzender meines Taxiverbandes T&M in "Taxi-Heute" zur Einführung des Fiskaltaxameter in Schleswig-Holstein!

https://www.dropbox.com/s/revi5xe2jg78p ... 5.jpg?dl=0
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Wattwurm
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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Wattwurm » 23.02.2015, 07:58

Ohne Beanstandungen veröffentlicht: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-3 ... ml#q431615

Mich wundert das aus dem Forum keine Reaktion kommt! Haaaaaallo hier gibt es eine kostenlose Anleitung wie man sich vor dem Fiskaltaxameter erfolgreich drücken kann! Das mindeste was ich erwarten kann sind Standing Ovation und Hochrufe.... :mrgreen:
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Guter_Kollege
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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Guter_Kollege » 23.02.2015, 22:34

Na ja, nen Sturm hast du mit deine Anfrage nicht grade ausgelöst.
Zumal wenn man bedenkt das die Antwort bereits in deiner Frage liegt.
Ne andere Antwort wirst Du darum von den Damen/Herren auch nicht bekommen.
Bloß anders ausgedrückt.

Wattwurm
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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Wattwurm » 23.02.2015, 22:57

1. Gibt es keine Garantie auf eine Antwort. Die Beantwortungsquote liegt bei 70 Prozent.
2. Wird auf Abgeordnetenwatch eine Frage im Schnitt nach 6 Wochen beantwortet

Verstehe mal meine Anfrage als Auftrag an die Politik sich über das Thema ein paar Gedanken zu machen!

Das ganze Procedere läuft in etwa so ab:

1. In Laufe dieser oder der nächsten Woche bekommt Herr Garg von seinem Büroleiter meine Anfrage als Schreibtischvorlage zugestellt.
2. Herr Garg ist studierter Volkswirtschaftler aber kein Jurist. Er beauftragt also die Rechtsabteilung des Landtages damit meine Anfrage zu prüfen.
3. Nach ungefähr 2 Wochen liegt Herrn Garg die Antwort der Rechtsabteilung auf dem Schreibtisch.

-Es sind jetzt 4 Wochen vergangen-

4. Am 28.März findet eine Sitzung des Finanzausschusse statt. Herr Garg wirft diese Frage im Finanzausschuß ein.
5. Anfang April darf ich dann mit einer Antwort rechnen.

6. Die Frage von Herrn Garg diesbezüglich landet Mitte April auf dem Schreibtisch des Finanzministers, nachdem sein Büroleiter ihm diese Frage zugestellt hat.
7. Auf der Finanzministerkonferenz der Länder Mitte Mai, wird das Thema Fiskaltaxameter zur Sprache gebracht.

8. Ende Mai Anfang Juni landet das Papier bei Herrn Schäuble auf dem Schreibtisch.
9. Anfang Juli beauftragt Herr Schäuble einen nachgeordneten Staatssekretät mit einem ersten Referentenentwurf zur Änderung der EichO

10. Anfang August ist dieser erste Referentenentwurf soweit fertig das man diesen Entwurf dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vorlegen kann.
11. Mitte/Ende September kommt es auf Empfehlung des wissenschaftlichen Dienstes zu einer Nachbesserung des Referentenentwurfs.
11a. Der Referentenwurf wird im Finanzausschuß des Bundestages beraten und wenn alles gut geht abgenickt.

12. Anfang Oktober schmeißt Herr Schäuble diesen Referententwurf in seine schweinsledernde Aktentasche und nimmt diese mit in eine Kabinettsitzung um diesen Entwurf dort unter den kritischen Augen und Ohren von "Mutti" zu erläutern.
13. Sollte dieser Entwurf zu Änderung der EichO "Muttis" Zustimmung finden, dann wandert das ganz Gedöns in den Bundesrat.

14. Irgendwann wird das ganze Gedöns dann auch nach 5.Lesung im Bundesrat verabschiedet.
15. Wir scheiben jetzt bereits das Jahr 2016 und der Bundespräsident ist gerade auf Staatsbesuch in Afrika

16. Herr Gauck kommt am 15.Januar 2016 aus Afrika zurück und unterschreibt den Wisch.
17. In Kraft tritt das geänderte Gesetz allerdings erst dann wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Das BGBL erscheint einmal im Monat.

18. Die EichO wird frühestens im nächsten Jahr im Frühling geändert werden!
19. Man beachte meine Signatur.... :mrgreen:
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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von AsphaltRunner » 24.02.2015, 03:22

Hi Watti, in welcher Verordnung steht denn
Wattwurm hat geschrieben: dass nichtfiskaltaugliche Taxameter älterer Bauart die vor dem 31.10.2016 eingebaut wurden auch über den 01.01.2017 hinaus weiter betrieben werden dürfen?
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Wattwurm » 24.02.2015, 09:12

§ 77 EichO -Übergangsvorschriften-

(1) Messgeräte nach § 7h, die den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum Ablauf der Gültigkeit der für diese Messgerätearten erteilten Bauartzulassung oder im Falle einer unbefristet gültigen Bauartzulassung für einen Zeitraum bis längstens zum 30. Oktober 2016 nach den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden.


http://www.jusmeum.de/gesetz/EO-1988/Teil11-%C2%A777

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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Wattwurm » 24.02.2015, 09:15

Was Messgeräte sind wird in § 7h der EichO definiert:

§ 7h EO 1988 - Messgeräte der Richtlinie 2004/22/EG

Die Vorschriften dieses Teils gelten für Wasserzähler, Gaszähler und Mengenumwerter, Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch, Wärmezähler, Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeiten außer Wasser, selbsttätige Waagen, Taxameter, Maßverkörperungen mit Ausnahme der Ausschankmaße nach § 3a Absatz 1, Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen sowie Abgasanalysatoren, auf die die Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte (ABl. EU Nr. L 135 S. 1) und das Eichgesetz anwendbar sind. Die §§ 14a bis 28, 28a, 29 und 30 sind auf diese Messgeräte nicht anwendbar; die §§ 34 und 35 sind bei der Konformitätsbewertung nach § 7k auf diese Messgeräte nicht anwendbar.

http://www.jusmeum.de/gesetz/EO-1988/Teil1b-%C2%A77h

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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Wattwurm » 24.02.2015, 09:22

Kienzle Argo 1150 nicht fiskaltauglich, gebraucht für 180 Euro abzugeben!

http://www.ebay.de/itm/KIENZLE-ARGO-Tax ... 25a0c34fee

Die Preise für nicht fiskaltaugliches Alteisen gehen bei Ebay durch die Decke. Warum wohl? Dann kann ich ja für meine Kienzle 1155, das ist das Nachfolgemodel der 1150 glatt den Neupreis verlangen. Aber ich warte mit dem Verkauf noch 1 Jahr. Dann bekomme ich 1000 Euro dafür! An der Börse würde man sagen: Unbedingt halten.....

Die Preise für Alteisen explodieren gerade und das obwohl die Hamburger innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes mehr als 2000 Altgeräte auf den Markt geschmissen haben. Man sollte glauben das die Preise dann im Sturzflug sinken. Tun sie aber nicht...! Warum wohl? Fällt der Groschen?
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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Wattwurm » 24.02.2015, 09:53

Guckt mal das ist die Bokraft: http://www.gesetze-im-internet.de/bokra ... /__28.html

"Die Anzeige muß leicht ablesbar und bei Dunkelheit beleuchtet sein" .....steht da was von manipulationssicher? Nö! Bitte zeigt mir mal den Paragraphen und das Gesetz das mich bindend verpflichtet zum 1.1.17 ein Fiskaltaxameter in Betrieb zu nehmen! Was interessiert mich irgendein Schreiben eines Unterstaatssekretärs aus dem Finanzministerium? Bindend ist für mich nur das was in der Bokraft und in der EichO steht. Die gesamte Gesetzgebung zum Fiskaltaxameter ist so löcherig wie ein Teesieb, wenn man diesbezüglich überhaupt von einer Gesetzgebung sprechen kann! Alles schön und gut was man in Hamburg veranstaltet hat. Falsch war das ganz bestimmt nicht. Aber ich kann nicht erkennen das das für den Rest der Republik bindend sein soll!?
Zuletzt geändert von Wattwurm am 24.02.2015, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von taxipost » 24.02.2015, 20:05

weil allen plötzlich §147 ao i.v.m gobd (gdpdu) aufgefallen ist
und der spt-02 bereits die mid 007 erfüllt.
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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Poorboy » 24.02.2015, 21:56

Hast Du Dir diesen Komplett-Schwachsinn ganz alleine zusammenphantasiert oder hattest Du Hilfe aus Rahlstedt :mrgreen: ?

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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Wattwurm » 24.02.2015, 22:56

1. Der "Rentner aus Rahlstedt" fährt wieder Taxi....

2. Habe ich diesbezüglich insofern mit dem "Rentner aus Rahlstedt" kooperiert, um ihn von einer "fixen Idee" abzubringen die ihn vermutlich wieder auf ein paar Liter ungenießbaren Instant Tee´s in ein öffentliches Gebäude geradewegs in die Holstenglacis 3 gebracht hätte....

3. Leider habe ich keinen Schrubber und keinen Feudel zur Hand um das was Du über mich auskippst wegzuwischen. DAS Thema wird uns noch beschäftigen!

Gehabt Euch wohl und gut´s Nächtle.... :wink:
Zuletzt geändert von Wattwurm am 24.02.2015, 23:10, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von SindSieFrei? » 25.02.2015, 00:42

Wattwurm hat geschrieben:1. Der "Rentner aus Rahlstedt" fährt wieder Taxi....

2. Habe ich diesbezüglich insofern mit dem "Rentner aus Rahlstedt" kooperiert, um ihn von einer "fixen Idee" abzubringen die ihn vermutlich wieder auf ein paar Liter ungenießbaren Instant Tee´s in ein öffentliches Gebäude geradewegs in die Holstenglacis 3 gebracht hätte....

3. ...DAS Thema wird uns noch beschäftigen!
...
ad 1: Ja und?
ad 2: Ja und noch mehr und???
ad 3: Warum sollte es das tun? Dieses Thema ist eine Nullnummer. 0000...so in etwa.
...8. Ende Mai Anfang Juni landet das Papier bei Herrn Schäuble auf dem Schreibtisch...
Dann hat der mit seinem Reinfall durch den Grexit zu tun. Das sind noch mehr Nullen.

OT: Mein Grieche nimmt seit 4 Wochen keine Kreditkartenzahlungen mehr an. :shock: "Der Gerät ist kaputt". :mrgreen: Ich müßte ihm mal tatsächlich diese "Ritsch-Ratsch-Rentner"-Maschine (ungeeicht) empfehlen. :mrgreen:

LG
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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von reasoner » 25.02.2015, 00:57

Meiner Einschätzung nach kommt das Thema 3 oder 4 Monate vor der durch die Medien bereits 2010 verkündeten Fiskaltaxameter-Ära ab Ende 2016 tatsächlich wieder auf den Tisch. Die vom Wattwurm ins Spiel gebrachte Eichordnung, oder besser noch die dazu gehörige Messgeräterichtlinie, die eine reine Bau-Verordnung darstellt, ist ja nur die eine Seite der indifferenten Medaille.
Das BMF-Schreiben, welches 2010 (oder war das 2011!?) von den Presseleuten hergenommen wurde, um das Fiskaltaxameter ins Leben zu rufen, ist eine rein interne Arbeitsanweisung an die Oberfinanzdirektionen, wie ein Taxibetrieb ab Ende 2016 zu prüfen ist. Es hat also keine direkte gesetzgeberische Wirkung.
Diese wiederum findet sich in den Grundsätzen ordentlicher Buchführung (GoBS und insbesondere GDPdU), welche auf einen Datenzugriff auch auf das Taxameter schließen lassen kann. Bisher gilt für die notwendige Einnahmenursprungsaufzeichnung aber immer noch der vereinfachte Schichtzettel, der ja nur eine Zusammenfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle liefert.

Unklar ist weiterhin, wie die Daten aus dem Taxameter herauswachsen sollen. Das Insika-Verfahren ist keineswegs vorgeschrieben oder anderweitig festgelegt. Und auch ein Dritter, welcher zwingend unsere Daten sammeln will, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn das Herrn Krause nicht gefällt.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf

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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von Poorboy » 25.02.2015, 03:13

Das hat damit nichts zu tun!

Das Eichamt prüft nur, ob das Gerät korrekt misst.

Der Thread-Ersteller, den ich hiermit zum Ehrenbürger von Rahlstedt ernenne, hat uns schon erläutert, dass Umsätze in Leihtaxen nicht erfasst werden :roll: :roll: , Arbeitsbereitschaft nicht unter den Mindestlohn fällt :roll: :roll: und in dieser Art endlos weiter.

Der meint wohl auch, Heroinhandel sei legal, wenn auf einer geeichten Küchenwaage portioniert wurde :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

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Re: Fiskaltaxameter: Anfrage zur Eichordnung

Beitrag von AsphaltRunner » 25.02.2015, 16:00

Wattwurm hat geschrieben:§ 77 EichO -Übergangsvorschriften-

(1) Messgeräte nach § 7h, die den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum Ablauf der Gültigkeit der für diese Messgerätearten erteilten Bauartzulassung oder im Falle einer unbefristet gültigen Bauartzulassung für einen Zeitraum bis längstens zum 30. Oktober 2016 nach den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden.


http://www.jusmeum.de/gesetz/EO-1988/Teil11-%C2%A777
Watti, du zitierst hier die Eichordnung von 1988. Mittlerweile gibt es eine Fassung, die zuletzt am 13.12.2001 geändert wurde.
In dieser Fassung existiert der § 7h nicht mehr und § 77 EichO-Übergangsvorschriften ist total überarbeitet worden.
http://www.ematem.org/Gesetze/eichordnung.pdf

Ich würde vorschlagen, künftig mehrere Quellen anzuzapfen, bevor du dem Gaul die Sporen gibst. :mrgreen:
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

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