Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
pauline
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von pauline » 09.01.2015, 12:52

Gesetze beachten?? Geht ja nun gar nicht, gelle :mrgreen: :mrgreen: ! Dann müsste ja pauline selber für ihren Lebensunterhalt arbeiten, was unzumutbar ist :mrgreen: :mrgreen:
DEINE Gesetze beachten ?
Bzw. deine Auslegung sich zu eigen machen?
Bisher haben sich deine Auslegungen noch immer als - na sagen wir mal - verwegen herausgestellt.
Das arbeiten eine Zumutung ist, ist allerdings richtig. Es ist nicht gerade das, wonach man sich sehnt ! 8)
Deshalb laste ich mein teures Arbeitsmittel auch möglichst gut aus (Um mal das Wort "teilen" zu vermeiden. Sharing ist zur Zeit etwas bä bä).
Damit noch ein anderer damit sein Zeuchs verdienen kann und sich die Zumutungen bei ihm und mir in Grenzen halten.
Hört sich doch vernünftig an, gelle ?

Guter_Kollege
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Guter_Kollege » 09.01.2015, 18:30

pauline hat geschrieben:Der arme Junge ist nicht solidarisch mit Fahrern. Sie gehören zu seinen Feindbildern.
Gehts noch platter?
Weil ... der war schon mal ziemlich gut (für sein Genre).
:shock:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 09.01.2015, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.

KlareWorte
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von KlareWorte » 10.01.2015, 12:42

Poorboy hat geschrieben:Das ist es nicht! "TARIFAUSLEGUNG" ist juristisch definiert, das weißt Du und wirst deshalb persönlich!

Poorboy

Du meinst dein stetes giften in Richtung MWU, deine ständigen Unterstellungen, unbewiesenen Behauptungen und Verdächtigungen - das ist alles unpersönlich?! Deine Verbitterung erkennt jeder und geht sicherlich einigen auf den Nerv.
Ich bin nicht persönlicher als du, im Gegenteil, ich habe nur eine Tatsache festgestellt, dass deine juristischen Kenntnisse im Bereich "nicht vorhanden" anzusiedeln sind. Wobei du hier ja nicht der einzige bist.

Fakt ist doch auch, die hiesigen EWU tun sich leicht ständig für andere vornehmlich MWU und deren Angestellte Pflichten zu fordern. Werden für EWU auch Pflichten eingefordert wird's ganz schnell still bzw. kommt ganz schnell Gegenwind der Besitzstandwahrer. Fakt ist, selbst wenn die kriminelle MWU von der Straße wären und die MWU und deren An sauber arbeiten würden, selbst dann würden in HH 90% weiterhin der EWU, also auch du, in die Altersarmut fahren. Es würde sich an dieser Tatsache nix ändern. Insofern bleiben EWU immer unwirtschaftlich und gehören schlicht von der Straße. Du und alle betroffen EWU liegen früher oder später den sauber arbeiten MWU und AN auf der Tasche. So sieht es aus.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 10.01.2015, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Pirat » 10.01.2015, 13:13

...mein teures Arbeitsmittel.....
Taxiunternehmer, von Regel und Ordnung umzingelt.
Das einzig selbständige ist die Finanzierung des Arbeitsmittel.
Es geht nur um Visitenkarten und Rangordnung am Halteplatz.
Ach nä, meist hat der Unternehmer mehr Schulden, aber das sieht man ja keinem an.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von am » 10.01.2015, 14:06

KlareWorte hat geschrieben: Du meinst dein stetes giften in Richtung MWU, deine ständigen Unterstellungen, unbewiesenen Behauptungen und Verdächtigungen - das ist alles unpersönlich?!
Absolut, denn es ist unbestimmt. Und weil nur wenige Ausnahmen die Regel bestätigen, jedenfalls in den Großstädten, kann man es auch so als gegeben stehen lassen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Pirat » 10.01.2015, 14:28

Genau, in dem wir uns gegenseitig mit Dreck bewerfen – hilft es ja auch anderen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von am » 10.01.2015, 16:03

Hast Du schon mal versucht, auf einer sauberen Straße mit Dreck zu werfen?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Guter_Kollege
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Guter_Kollege » 10.01.2015, 18:48

Was für ein Sujet. Da könnte man noch ne Weile darauf herumreiten.
Man kanns aber auch lassen. :?

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CPL5938
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von CPL5938 » 11.01.2015, 05:49

Poorboy hat geschrieben: Oder dachtest Du eher an Deinen Hansa-Kumpel mit seiner unbeholfenen Petition??? Der setzt sich nach 15 Jahren illegaler Tätigkeit plötzlich mit Verve für die Sicherheit von Schulkindern ein, natürlich völlig selbstlos
Wer ist das?
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von CPL5938 » 11.01.2015, 05:56

Poorboy hat geschrieben:Mein großes Herz
Wo andere ein Herz haben, hast Du ein :mrgreen:
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von pauline » 11.01.2015, 14:24

Erst wenn die allgegenwärtige Verbitterung des armen Jungen spürbar nachlässt glaube ich an den Erfolg von MyTaxi. :mrgreen:

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Donner und Blitz » 11.01.2015, 17:35

pauline hat geschrieben:Erst wenn die allgegenwärtige Verbitterung des armen Jungen spürbar nachlässt glaube ich an den Erfolg von MyTaxi.
Ich lese keine Verbitterung. Ich sehe (zumeist berechtigte) Angriffslust, gepaart mit Fakten und Belegen, welche ich bei anderen gelegentlich vermisse.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Guter_Kollege » 11.01.2015, 18:56

Hm ... ich bin wohl zu doof um den Sinn dieser Aussage zu verstehen.
Noch weniger in Bezug auf das Thread-Thema.
Aber vielleicht liegt's ja gar nicht an mir ???

Wattwurm
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Wattwurm » 11.02.2015, 07:48

Völlig irrelevant ist eine Agrumentation nach der "Ortsüblichkeit" eines Nachtzuschlages. Solche Argumente sind mir auf der gestrigen MV zu Ohren gekommen. Es verabreden sich ein paar Mehrwagenunternehmer einer Kleinstadt 10 % Nachtzuschlag zu zahlen und fertig ist die "Ortsüblichkeit". So geht da natürlich nicht! Die "Angemessenheit" ist das enstcheidende Kreterium! Und 10 % Nachtzuschlag sind nicht angemessen!

Ich kann an die Unternehmer nur apellieren: Hört nicht auf Anwälte die Euch nur das erzählen, was Ihr hören wollt und die Euch nach dem Mund reden! Das kann teuer werden...!

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Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Guter_Kollege » 10.12.2015, 19:48

Pressemitteilung Nr. 63/15

Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags - Dauerhafte Nachtarbeit

Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30%.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Lkw-Fahrer im Paketlinientransportdienst tätig. Die Arbeitszeit beginnt in der Regel um 20.00 Uhr und endet unter Einschluss von Pausenzeiten um 6.00 Uhr. Die Beklagte ist nicht tarifgebunden. Sie zahlte an den Kläger für die Zeit zwischen 21.00 Uhr und 6.00 Uhr einen Nachtzuschlag auf seinen Stundenlohn iHv. zunächst etwa 11%. Später hob sie diesen Zuschlag schrittweise auf zuletzt 20% an. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm einen Nachtarbeitszuschlag iHv. 30% vom Stundenlohn zu zahlen oder einen Freizeitausgleich von zwei Arbeitstagen für 90 geleistete Nachtarbeitsstunden zu gewähren.

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgeben, das Landesarbeitsgericht hingegen nur einen Anspruch iHv. 25% festgestellt. Die Revision des Klägers hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Bestehen - wie im Arbeitsverhältnis der Parteien - keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Arbeitsstunden. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage angemessen. Eine Reduzierung der Höhe des Nachtarbeitsausgleichs kommt in Betracht, wenn während der Nachtzeit beispielweise durch Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst eine spürbar geringere Arbeitsbelastung besteht. Besondere Belastungen können zu einem höheren Ausgleichsanspruch führen. Eine erhöhte Belastung liegt nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bei Dauernachtarbeit vor. In einem solchen Fall erhöht sich der Anspruch regelmäßig auf einen Nachtarbeitszuschlag iHv. 30% bzw. eine entsprechende Anzahl freier Tage. Da der Kläger Dauernachtarbeit erbringt, steht ihm ein Ausgleichsanspruch iHv. 30% zu. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist ein für die Zeit zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr gezahlter Zuschlag nicht anrechenbar. Ebenso wenig ist die Höhe des Stundenlohns des Klägers relevant. Erkennbare Anhaltspunkte dafür, dass in diesem bereits ein anteiliger Nachtarbeitszuschlag enthalten ist, bestehen nicht.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 -

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Poorboy » 10.12.2015, 21:01

Toll :roll: :roll: , hat nur mal wieder nichts, aber auch gar nichts mit Taxi zu tun! :wink:

Versuch's mal hier:
http://www.brummi-forum.de

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von alsterblick » 10.12.2015, 21:42

Aber schade eigentlich - oder ?
Dann wären die meisten MWU doch raus :roll:
Nur ich natürlich nicht, weil ich auch plus 30% erwirtschafte, wenn vielleicht auch mit etwas weniger schreiben dann hier im Forum. Die EWU bekämen dann mehr Zeilen hin hier :mrgreen: :mrgreen:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Poorboy » 10.12.2015, 21:50

Die sind faktisch raus, nur kommt der Amtsschimmel nicht auf Trab!

Poorboy

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Guter_Kollege » 10.12.2015, 21:56

Poorboy hat geschrieben:Toll :roll: :roll: , hat nur mal wieder nichts, aber auch gar nichts mit Taxi zu tun! :wink:
Gottogott, schnallst Du eigentlich überhaupt irgendwas?

Der Leitsatz der Presseabteilung des BAG lautet:
"Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30%."

Die Aussage ist absolut und unbeschränkt auf den § 6 Abs. 5 ArbZG abgestellt.

Und das bedeutet dass keine Eigenschaft des Berufes diesen Anspruch mindert oder negiert.
Wenn Du der Meinung bist es sei so, dann zeig die Stelle im ArbZG wo steht, dass das nur für Berufskraftfahrer gilt.

Das wirst Du nicht können. Es gilt also:
Wer Nachtarbeitnehmer im Sinne des ArbZG ist, d.h regelmäßig und dauerhaft arbeitsvertraglich geschuldete Nachtarbeit i.d. Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr leistet,
hat einen Anspruch auf 30% Zuschlag auf den Bruttostundenlohn.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 10.12.2015, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Beitrag von Poorboy » 10.12.2015, 21:59

Lies es immer wieder, vielleicht findest du den entscheidenden Satz bis zur Rente :mrgreen: !

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