Dauer-Nachtarbeitszuschlag 30 %

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
HW
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von HW » 06.01.2015, 08:41

Wattwurm hat geschrieben:Ich hasse Denunziantentum, ...aber wenn ich Teile meines mühsam über Jahre aufgebauten Geschäftes aufgebe um legal zu arbeiten und .......
..... wenn du dir über deine Lebensjahre mühsam ein ( um Konflikte zu vermeiden benenne ich deine Goldgrube nicht weiter ) aufgebaut hattest und nun am Abgrund deines Lebens stehst weil du mal ...... wie du selbst schreibst ..... legal arbeiten möchtest/musst , ja dann kannst du mir nur Leid tun.
Sekt saufen und Kaviar futtern ist nun vorbei.Die Unternehmer können sich schon mal selbst mit einem Taxi anfreunden um wenigstens einen Teil ihrer Schulden abzahlen zu können.
Arbeitgeber heißt doch das er seinen Angestellten die Arbeit gibt.Versteht jeder 3 Jährige.
Ich kann natürlich auch in ein Autohaus gehen mir ein Taxi finanzieren und die Rate und alles Andere durch die 2 Kutscher erarbeiten lassen.
Denn Rest streiche ich lächelnd ein und gebe meinen Bediensteten etwas ab damit sie denken was ich für ein sozialer Unternehmer bin.
In der Realität halte ich aber an meinem selbst gesteckten Gewinn von sagen wir mal 4000,00 Euro bei 10 Wagen fest.
Ich lebe ja schließlich auf diesem Level.Wenn nun eine "Störung" eintritt muss ich natürlich jammern und weinen wie ich doch am Abgrund stehe und kürze dann ganz nebenbei meinen Angestellten die Prozente,Zuschläge,Weihnachtsgeld und den Schokoosterhasen.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Haschmich » 06.01.2015, 09:53

HW hat geschrieben:
..... wenn du dir über deine Lebensjahre mühsam ein ( um Konflikte zu vermeiden benenne ich deine Goldgrube nicht weiter ) aufgebaut hattest und nun am Abgrund deines Lebens stehst weil du mal ...... wie du selbst schreibst ..... legal arbeiten möchtest/musst , ja dann kannst du mir nur Leid tun.
Wenn ich @Wattwurm richtig verstanden habe, ist er, schon seit Jahren, allein fahrender EWU.

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jr
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von jr » 06.01.2015, 15:16

Das Thema heißt "Zuschlag für Nachtarbeit".

pauline
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von pauline » 06.01.2015, 18:28

Das Thema heißt "Zuschlag für Nachtarbeit
ja genau, schlag' mal zu die Tür hier. Ist ja grausam diese lebensfremde Diskussion.
Man suche sich einen anständigen (im wahrsten Sinne des Wortes) Fahrer und behandle ihn anständig und fair - oder umgekehrt.
Das reicht, um im Taxenbetrieb sauber und anständig zurecht zu kommen.

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SindSieFrei?
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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von SindSieFrei? » 06.01.2015, 19:25

pauline hat geschrieben:
...
Man suche sich einen anständigen (im wahrsten Sinne des Wortes) Fahrer und behandle ihn anständig und fair - oder umgekehrt.
Das reicht, um im Taxenbetrieb sauber und anständig zurecht zu kommen.

WORD! Der erste gute Beitrag hier seit Tagen! Mein Cheffe hat keinen Stress mit ML und Zuschlägen für Nachtarbeit. Er zahlt sie ganz einfach. Ich habe keinen Stress mit meinem Chef, weil ich ein anständiger (siehe oben) Fahrer bin, und er ein anständiger Chef ist. Es gibt bei uns keine Lohnkürzungen (topp, denn auch das regeln andere anders). Es gibt nur die richtige betriebswirtschaftliche Ansage: ML bedeutet Mindestumsatz. Das der Januar schwer wird, weiß jeder, das danach wieder leicht ML zu erwirtschaften ist, auch. Wer nachts arbeitet, bekommt nach gesetzlichen Massgaben Zuschläge, wer nicht arbeitet, bekommt keine. Es gibt klare Ansagen zur Pausendokumentation (vorbildlich, da ohne "Druck zum Missbrauch" oder Sonstigem, im Gegenteil, sehr präzise und juristisch sauber formuliert). So einfach geht ML. Ich habe allerdings auch nichts anderes erwartet.

Nun ist aber auch mein Chef einer der wenigen Kutscher, die sich durch ein beendetes Studium als betriebswirtschaftlich top-ausgebildet bezeichnen dürfen.

Jetzt noch einen echten Volljuristen hier im Forum, und man kann 126 Seiten und 28.Threads "ML-und verwandte Themen Diskussion" auf 2 Seiten abarbeiten. Bis Zahlen über die Entwicklung der Wagenzahlen in einem halben Jahr vorliegen, bleibt das mein letzter Beitrag zum Thema ML. Ich kann es nicht mehr lesen...

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Poorboy » 06.01.2015, 21:07

Klingt nach Gebrüdern Grimm?

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von pauline » 07.01.2015, 00:07

poolie schrieb
Klingt nach Gebrüdern Grimm?
Was weißt DU schon von anständigem Umgang miteinander ?

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Poorboy » 07.01.2015, 02:52

HW hat geschrieben:""

@ Poolboy ,

Da kann ich dein ewiges Geschreibsel von irgendwelchen Tarifen nicht wirklich nachvollziehen.


Natürlich gibt es sie nicht. Aber um Fahrer zu betrügen, werden hier dauernd Urteile zu Tarifen völlig anderer Berufsgruppen herangezogen. Urteile dazu werden vom Gericht korrekt als "TARIFAUSLEGUNG" betitelt. Gelten nur für die Tarifparteien und sonst niemanden. Wie yes oben nachweist, hält uns der Admin für Rettungssanitäter. Ein anderes mal waren wir sächsische Triebwagenführer, dann Küchenhilfen und in Sachen Trinkgeld auch schon mal Casino-Croupiers :twisted:

Dass die Wagenvermieter als notorische Rechtsbrecher diese Nummer versuchen durch zuziehen, kann ich nachvollziehen. Das Kotzen kriege ich, wenn angestellte Fahrer diesen Unfug nachplappern und damit sich und ihresgleichen Schaden!

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Taxi Georg » 07.01.2015, 03:07


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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von jr » 07.01.2015, 03:35

Poorboy hat geschrieben:Aber um Fahrer zu betrügen, werden hier dauernd Urteile zu Tarifen völlig anderer Berufsgruppen herangezogen. Urteile dazu werden vom Gericht korrekt als "TARIFAUSLEGUNG" betitelt. Gelten nur für die Tarifparteien und sonst niemanden. Wie yes oben nachweist, hält uns der Admin für Rettungssanitäter.
Im Gegensatz zu dir gehe ich davon aus, daß Urteile höherer Gerichte auch dann bedeutsam sind, wenn sie sich nicht ausdrücklich auf dich beziehen.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Poorboy » 07.01.2015, 04:07

Und das ist Dein Fehler!

Demnächst ein Urteil zu ärztlichen Kunstfehlern :mrgreen: :mrgreen: ? Ist ja so etwas ähnliches wie Rettungssanitäter, muss also, zumindest in dem aus dem Urteil gezogenen Halbsatz Deiner Wahl, auch für uns gelten :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

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Zuletzt geändert von Poorboy am 07.01.2015, 04:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von jr » 08.01.2015, 05:23

Poorboy hat geschrieben:Demnächst ein Urteil zu ärztlichen Kunstfehlern :mrgreen: :mrgreen: ?
Warum nicht? Wir haften im Job genauso für Fehler wie andere Künstler.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von KlareWorte » 08.01.2015, 13:56

Poorboy hat geschrieben:Dann setze einen Link zum Volltext!

Wohl wieder eine TARIFAUSLEGUNG, die Du nicht verstanden hast :evil:

Poorboy

Du raffst es wie immer nicht. Ob man eine individuelle arbeitvertragliche Klausel oder eine tarifvertragliche Klausel am Gesetz misst bzw. überprüft ist wurscht im Ergebnis.
Verstößt eine tarifvertragliche Klausel gegen das Gesetz so verstößt eine ähnlich formulierte individuelle Klausel genauso gegen das Gesetz, auch wenn man aus ein anderen Branche ohne Tarifvertrag ist. Wiederholt eine tarifvertragliche Klausel nur den Gesetzeswortlaut bzw. ist in diesem Sinne auszulegen, so überprüft dann das Gericht den Klagegrund, als ob es das entsprechende Gesetz anwendet. Deshalb ist das Lok-/Zugführerurteil hinsichtlich der Feiertagsregelungen auch auf andere Arbeitsverträge übertragbar. Aber dazu bist du scheinbar nicht in der Lage zu erfassen.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Poorboy » 08.01.2015, 14:08

Das ist es nicht! "TARIFAUSLEGUNG" ist juristisch definiert, das weißt Du und wirst deshalb persönlich!

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Yes » 08.01.2015, 23:08

Poorboy hat geschrieben:"TARIFAUSLEGUNG" ist juristisch definiert,
Den Arbeitnehmern in den zitierten BAG-Entscheidungen standen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen zur Seite. Anderenfalls hätte das BAG ihnen keine Nachtzuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG zugestehen können, da diese schon nach dem Wortlaut der Vorschrift nur in Betracht kommen, "soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen".

Auf tarifvertragliche Regelungen kommt es bei den gesetzlichen Nachtzuschlägen nur insoweit an, als das Gericht prüfen muss, ob eine vorrangige tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, um festzustellen, ob es § 6 Abs. 5 ArbZG überhaupt anwenden kann. Darüber hinaus können Tarifverträge ihm in einem eingeschränkten Umfang auch Anhaltspunkte dafür liefern, welcher Zuschlag im Sinne der Vorschrift "angemessen" ist.

Insoweit greift Dein Einwand, in den genannten Entscheidungen ginge es um die Auslegung von Tarifnormen, nicht.

Anderseits hast Du aber recht, wenn Du kritisiert, dass von der Tatsache, dass das BAG einen Nachtzuschlag von 10 % für einen ganz bestimmten Rettungssanitäter für angemessen hält, nicht darauf geschlossen werden kann, dass ein solcher Nachtzuschlag auch für alle Nachtfahrer im Taxigewerbe angemessen sei.

Die Frage, wie hoch der Nachtzuschlag eines Taxifahrers ausfallen muss, um noch als "angemessen" zu gelten, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern nur anhand des Einzelfalls beurteilen. Ansonsten ließe sich auch kaum erklären, warum das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem Fahrpersonal der Bahn einen Nachtzuschlag von 25 % zugestanden hat (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 10 Sa 1450/11 in seinem Endurteil zum BAG-Urteil vom 18. 5. 2011 - 10 AZR 369/10).

Grundsätzlich gilt, dass dem Arbeitnehmer im Regelfall ein Nachtzuschlag von 25 % des ihm zustehenden Bruttoarbeitsentgelts zu gewähren ist. Davon kann nach oben oder unten abgewichen werden, wenn Umstände vorliegen, die einen höheren oder niedrigeren Prozentsatz rechtfertigen.

Umstände, die bei einem Taxifahrer einen höheren Nachtzuschlag rechtfertigen können, sind z. B. gegeben, wenn der Fahrer...
Umstände, die einen niedrigeren Nachtzuschlag rechtfertigen können, sind z. B. gegeben, wenn...
  • ... die Art der Arbeit im Hinblick auf die Nachtzeit längere Phasen der Entspannung (Bereitschaftszeiten) umfasst (BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 5 AZR 148/08)).

    Die Bereitschaftsanteile sind allerdings nur dann anspruchsmindernd zu berücksichtigen, wenn sie der Nachtzeit und nicht dem allgemeinen Betriebsablauf geschuldet sind. Wenn die Arbeitszeit in der Nacht nicht wegen der Arbeit in der Nacht, sondern nur wegen des Betriebsablaufes durch umfangreiche Bereitschaftszeiten entspannt wird, ist das kein Aspekt, der zu einer Reduzierung des Nachtzuschlages führen kann (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.08.2011 - 10 Sa 1450/11). Darüber hinaus fehlt es an einer solcher Entspannung, wenn der Arbeitnehmer laufend Monitore oder andere Kontrollgeräte zu beobachten hat (BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 5 AZR 148/08)).

    Danach dürfte es sich anspruchsmindernd auswirken, wenn ein Fahrer aufgrund der Nachtzeit lediglich Rufbereitschaft leistet. Die Wartezeit am Posten kann den Nachtzuschlag dagegen nicht reduzieren, weil sie keine Folge der Nachtzeit, sondern dem allgemeinen Betriebsablauf geschuldet ist und während der Tagschicht ebenfalls anfällt. Bei Funkfahrern fehlt es ohnehin an der erforderlichen Entspannung, da sie laufend das Funkgerät im Auge behalten müssen.
  • ... Umstände vorliegen, nach denen der mit dem Zuschlag verfolgte Zweck, Nachtarbeit durch Verteuerung unattraktiv zu machen und sie dadurch einzuschränken, nicht erreicht werden kann (BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04).

    (Solche Umstände dürften bei vielen Taxenbetrieben gegeben sein, da Fahrgäste, die Nachts befördert werden möchten, nicht auf den nächsten Tag vertröstet werden können. Anderseits zeigt die Bereitschaft einiger Taxiunternehmer, keine Fahrer über mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit einzusetzen, weil sie die Nachtzuschläge einsparen wollen, sehr deutlich, dass Nachtarbeit zumindest in diesen Unternehmen vermeidbar ist und bei ihnen der mit dem Nachtzuschlag verfolgte Zweck, Nachtarbeit durch Verteuerung einzuschränken, nicht nur erreicht werden kann, sondern sogar bereits erreicht wird, so dass dieser Umstand den Nachtzuschlag dort konsequenterweise nicht reduzieren kann.)
KlareWorte hat geschrieben:Ob man eine individuelle arbeitvertragliche Klausel oder eine tarifvertragliche Klausel am Gesetz misst bzw. überprüft ist wurscht im Ergebnis.
Verstößt eine tarifvertragliche Klausel gegen das Gesetz so verstößt eine ähnlich formulierte individuelle Klausel genauso gegen das Gesetz, auch wenn man aus ein anderen Branche ohne Tarifvertrag ist. Wiederholt eine tarifvertragliche Klausel nur den Gesetzeswortlaut bzw. ist in diesem Sinne auszulegen, so überprüft dann das Gericht den Klagegrund, als ob es das entsprechende Gesetz anwendet.
Der normative Teil eines Tarifvertrages wird nach den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln ausgelegt. Die Auslegung von Arbeitsverträgen orientiert sich weiterhin an den §§ 133, 157 BGB.
Zuletzt geändert von Yes am 09.01.2015, 00:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Poorboy » 08.01.2015, 23:25

Wir haben welche, die haben die sonn- und feiertags erreichte Provision durch 275 geteilt und dann 100 zu Grundlohn, den Rest zu steuerfreien Zuschlägen deklariert!

Folglich haben diese Fahrer jetzt an Sonn- und Feiertagen Anspruch auf einen Stundenlohn von € 23,40 :mrgreen: !!!!

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von CPL5938 » 09.01.2015, 02:43

Poorboy hat geschrieben:Das Kotzen kriege ich, wenn angestellte Fahrer diesen Unfug nachplappern und damit sich und ihresgleichen Schaden!
Was gehen Dich angestellte Fahrer an? Du bist EWU. Sei doch bitte mit Deinen Leuten solidarisch und nicht mit uns.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Poorboy » 09.01.2015, 03:11

Mein großes Herz :lol: ! Ich würde mich auch für gequälte Zirkustiere einsetzen, die ihrem Dompteur aufs Wort folgen :mrgreen: :mrgreen: !

Oder dachtest Du eher an Deinen Hansa-Kumpel mit seiner unbeholfenen Petition??? Der setzt sich nach 15 Jahren illegaler Tätigkeit plötzlich mit Verve für die Sicherheit von Schulkindern ein, natürlich völlig selbstlos :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

Könnten es die Zahlen in dem Post über Deinem gewesen sein? Kennst Du die etwa :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: ?

Rätsel über Rätsel :shock:

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von pauline » 09.01.2015, 03:26

Was gehen Dich angestellte Fahrer an? Du bist EWU. Sei doch bitte mit Deinen Leuten solidarisch und nicht mit uns.
Der arme Junge ist nicht solidarisch mit Fahrern. Sie gehören zu seinen Feindbildern.
Er möchte euch nur so teuer machen, dass ihr unbezahlbar werdet und die Straßen für ihn freimacht.
Und euch so in Gesetze einbinden, dass ihr bewegungslos werdet.
Für sich selbst allerdings pocht er natürlich in dieser Hinsicht auf größtmögliche Freiheiten.
Ein Lobbyist also !
Ohne Auftrag allerdings.

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Re: Zuschlag für Nachtarbeit

Beitrag von Poorboy » 09.01.2015, 03:34

pauline hat geschrieben:.
Und euch so in Gesetze einbinden, dass ihr bewegungslos werdet.
Top :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

Gesetze beachten?? Geht ja nun gar nicht, gelle :mrgreen: :mrgreen: ! Dann müsste ja pauline selber für ihren Lebensunterhalt arbeiten, was unzumutbar ist :mrgreen: :mrgreen:

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