Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Der virtuelle Taxitreff.
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IK
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 19:44

Poorboy hat geschrieben:Nicht mal im Ansatz hast Du das verstanden!

Das kommende Jahr wird voller Überraschungen für Dich :mrgreen: !

Poorboy
Für mich war jedes Jahr voller Überraschungen. Gott sei Dank.
Vielleicht bin ich deswegen ein zufriedener Typ und nicht ein Nörgler wie du, der von Langeweile andren Unglück wünschen muss.

ilkoep
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von ilkoep » 22.12.2014, 20:07

Pirat hat geschrieben: Digitale – Aufzeichnungspflicht für Auftraggeber würde dem Zollamt die Arbeit erleichtern.

An -abmeldezeiten, Bewegungsprofil, Besetzt -leerkilometer.

Taxi Essen tat dies aus freien Stücken.

Was glaubst Du, warum UBER seine Daten im Ausland speichert?
So neu ist das ja nicht. Seit Einführung des GPS-basierten Datenfunks vor ca. 20 Jahren ist es ein Leichtes diese Daten abzurufen, speziell An- und Abmeldezeit und Pause. Nur....es hat bis jetzt kaum einer vom Zoll gemacht. Und da von 1.600 nicht besetzten Stellen die Rede ist werden viele MWU bis zur Einführung des Fiskaltaxameters weiterhin so rumwurschteln, in der trüben Hoffnung nicht aufzufliegen.

Nebenbei: es gibt elektronische Fahrtenbücher die auf dem Handy im Hintergrund laufen. Für den Fall dass der Fahrer ggü. seinem AG mal in Erklärungsnöte gelangen sollte.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Yes » 22.12.2014, 20:24

IK hat geschrieben:Du unterscheidest leider nicht zwischen den Ruhepausen nach ArbZG und anderen Arbeitsunterbrechungen. Eine Raucherpause zum Beispiel ist eine Arbeitszeitunterbrechung, welche nicht entlohnt werden muss. Geht einer Rauchen, ist er nicht bei der Arbeit. Sicherlich muss dem AN entsprechend mitgeteilt werden, dass er seine Raucherpausen zu dokumentieren hat. Tut er es nicht, wird er gekündigt.
Eine "Raucherpause" ist schon begrifflich eine Pause. Wenn der Fahrer dagegen während der Arbeit raucht, macht er keine Pause, da er ja arbeitet.

Die Frage, ob eine Pause vorliegt, beurteilt sich nicht danach, ob der Fahrer raucht, sondern allein danach, ob er selbst bestimmen kann, wie und wo er die fragliche Zeit verbringt. Wenn er in der Nähe der Taxe bleiben muss, ist es in jedem Fall Arbeitszeit.
IK hat geschrieben:Auch schlafen im Taxi kann verboten werden. Kein Fahrgast steigt bei einem schlafenden Kutscher in die Taxe ein, wenn ein wacher daneben steht. Das Gleiche gilt für das telefonieren usw.
Gegen die Rechtmäßigkeit von Rauch-, Schlaf- und Telefonierverboten bestehen Bedenken. Das Bedürfnis des Arbeitgebers, den Anteil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit zu reduzieren, ist kein Grund, um derart umfassende Verbote zu rechtfertigen. Nur wenn jede andere Möglichkeit fehlt und kein angemesseneres Mittel dafür zur Verfügung steht, einen legitimen Zweck zu verfolgen, kommen Totalverbote überhaupt in Betracht. Bei einem Schlafverbot würden die Bedenken von vornherein eher dahin gehen, dass die Arbeitszeiten des Fahrers zu lang sind. Ein Rauchverbot erübrigt sich, angesichts der Tatsache, dass der Fahrer im Freien raucht und kein Nichtraucher in seiner Nähe beeinträchtigt werden könnte. Entsprechendes dürfte für das Telefonieren gelten. Es wäre kaum ein (vernünftiger) Grund ersichtlich, den Fahrern diese Dinge zu verbieten.
IK hat geschrieben:Wenn der AG das Rauchen während der Arbeitszeit verbietet, dann gilt das Verbot. Dagegen kann weder ein Betriebsrat oder sonst wer was.
Rauchende Arbeitnehmer können sich gegen ein gegen billiges Ermessen verstoßendes Rauchverbot mit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Anweisung zur Wehr setzen. Das Arbeitsgericht wägt dann die Interessen der rauchenden Fahrer gegen die des Unternehmers ab, konkret also die Nikotinsucht und die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Fahrer auf der einen Seite und den Schutz der Nichtraucher und evtl. auch das Interesse des Unternehmers an Kunden, die sich durch einen rauchenden Fahrer von einer Fahrt abhalten lassen, auf der anderen Seite. Da beim Rauchen am Posten keine Nichtraucher geschützt werden müssen, das Argument mit den Kunden ein wenig konstruiert wirkt und andererseits ein Rauchverbot in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Fahrer eingreift, würde die Abwägung des Gerichts vermutlich zu deren Gunsten ausfallen und der Unternehmer den Prozess verlieren.

Darüber hinaus unterläge ein Rauchverbot nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Be­trVG auch der Mit­be­stim­mung des Betriebsrates (sofern es einen solchen in dem Unternehmen gibt).

Und natürlich können Mitarbeiter, Zollbehörden, Sozialversicherungen usw. auch entsprechend vorgehen, wenn solche Arbeitsunterbrechungen, die keine ordentlich angeordneten Pausen sind, nicht vollständig vergütet worden sind.
IK hat geschrieben:...nur die Länge der Ruhepausen nach ArbZG muss im Voraus bekannt sein. Nicht aber die Länge der sonstigen unbezahlten Arbeitsunterbrechungen, welche ein AN nehmen darf.
Von welchen "sonstigen" unbezahlten Arbeitsunterbrechungen sprichst Du eigentlich? Arbeitszeit im arbeits- ist genauso wie im arbeitszeitrechtlichen Sinne die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
IK hat geschrieben:Alles Freizeit, weil der AN nicht zu 100 % für die Arbeit da ist. 100 % der Aufmerksamkeit und Verfügbarkeit darf der AG erwarten.
Umgekehrt: Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Fahrer nicht zu 100 % Freizeit hat, er also weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Zeit verbringen will (so das BAG).
IK hat geschrieben:Rauchen am Posten ist eine heikle Sache. Bekannt ist, dass Herr Doktor Glitza einem Taxifhrer erfolgreich ein Bußgeld verpasst hat, weil dieser als erster am Taxistand war und rauchte. Für Herrn Doktor Glitza war er im Sinne der HH-Taxenordnung Paragraf 6, Absatz 4, Satz 1 nicht zur sofortigen Abfahrt bereit.
Auch wenn die Behörde soetwas mal verfolgt haben sollte, es ist dennoch abwegig.
Zuletzt geändert von Yes am 22.12.2014, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von alsterblick » 22.12.2014, 20:29

Aber bitte verliert den Überblick nicht, Kinners.
Von oben werden die Schrauben gestellt, dass unten keine Kohle mehr ankommt
und jetzt sollen die Gleichen (von oben geschickt) nun unten sortieren, wer ein kostspieliger Sozialfall werden soll,
insbesondere bei der ML_Unlogik im Taxigewerbe (km-Tarife von rd 1,50 bis 2,50 / aber bei allen derselbe Wirtschaftlichkeitsmaßstab mindestens 8,50 alle 12 Monate im Jahr). Glaubt Ihr, die Behörden haben das undifferenzierte Bundes_Wahlversprechen noch nicht geschnallt ?
Die ganze Trickkiste bekommt einfach `ne neue Schublade ab 1.1. :roll:
Also, frohe Weihnachten und nicht an selbstanzulegende Windeln denken. :wink:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 21:02

@ Yes
Yes hat geschrieben:Die Frage, ob eine Pause vorliegt, beurteilt sich nicht danach, ob der Fahrer raucht, sondern allein danach, ob er selbst bestimmen kann, wie und wo er die fragliche Zeit verbringt. Wenn er in der Nähe der Taxe bleiben muss, ist es in jedem Fall Arbeitszeit.
Bei der Raucherpause ist nicht die Frage wo der AN sie macht, sondern ob er dabei arbeiten kann. Eine Krankenschwester kann nicht in dem Patientenzimmer rauchen, weil sie dabei ihr Arbeit nicht machen kann. Wenn der AG die Zeit zahlt, dann bestimmt er was in der Zeit gemacht wird. Er kann, wenn er will die Raucherpause wie die Arbeit vergüten, er kann aber auch dafür einen Ausgleich verlangen. Wer raucht muss länger arbeiten.

Ob die Raucherpause Arbeit oder Freizeit ist, hängt von der Frage ab, ob der AN diese erlaubt oder verbietet. Wenn er sie verbietet und das Ausstempeln während des Rauchens anordnet, dann muss der AN dem Folge leisten und sich jedes mal ausstempeln, wenn er rauchen geht. Hier reden die Gerichte nicht mehr von der Arbeit sonder von der Freizeit.

Dazu ein Zitat:
Auch wenn der Kläger den Umfang (Länge und Zeitpunkte) der Pausenzeiten, die die Beklagte im Einzelnen aufgeführt hat, pauschal bestreitet, so hat er selbst einräumt, dass er aufgrund seiner starken Nikotinabhängigkeit mehrmals am Tag zusätzliche Zigarettenpausen in der bezahlten Arbeitszeit eingelegt hat. Der Kläger hat damit unstreitig Zeiten, in denen er keine Arbeitsleistung erbracht hat, als Arbeitszeit bezahlen lassen und sich auf Kosten der Beklagten unberechtigte Vorteile verschafft. Die Beklagte ist nicht verpflichtet, Raucherpausen oder sonstige Arbeitsunterbrechungen als Arbeitszeit zu vergüten.

Unterbricht der Arbeitnehmer während er bezahlten Arbeitszeit seine Arbeit und bleibt untätig, weil er sich privaten Dingen widmet (z.B. eine Zigarettenpause einlegt, private (Telefon-) Gespräche führt, Karten spielt, privat im Internet surft, Zeitung liest, etc.) verletzt er seine Hauptleistungspflicht zur Arbeit.
Man wird einen Raucher von heute auf morgen nicht kündigen können, aber wenn man ihn abgemahnt hat, dann schon.
Ich sagte immer wieder, dass der ML für die AN wenig Gutes bringt. Ich bleibe dabei.

Hier noch was zum Nachlesen:
Raucherpausen sind keine Arbeitszeit

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von am » 22.12.2014, 21:38

IK, wenn das Taxigewerbe eines Tages in der Realität eines normalen Arbeitsmarktes angekommen ist, was sicher noch etliche Jahre dauern wird, wirst Du mit der Verbissenheit, mit der Du Deinen Arbeitnehmern den letzten Krümel Dreck unter den Nägeln nicht gönnst, zu den Unternehmern gehören, vor denen einen jeder warnt. Was hindert Dich mit Deinen privilegierten Umsätzen daran, zumindest den Eindruck zu erwecken, Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung zu sein?

Zum Thema Pause:
Selbst dann, wenn Du richtig liegst, gerät jeder Unternehmer in dem Moment in einen Konflikt, wenn seine Fahrer an die 6-Stunden Grenze kommen nach der spätestens dann mindestens 30 min zusammenhängen Pause zu machen sind. Im Falle einer neunstündigen Arbeitszeit kommen dann in den verbleibenden drei Stunden nochmals 15 min hinzu. Die Zeit kannst Du auch mit Raucherpausen nicht wegrechnen. Und während der aktiven Arbeitsbereitschaft z.B. per Pager oder als Graupe ohnehin, am Taxistand außerhalb des Autos zu rauchen, willst Du doch hier niemandem ernsthaft als unerlaubte Arbeitsunterbrechung verkaufen. Warum sich also gegen eine festgelegte Pausenregelung wehren, beispielsweise in Form von Rahmen- und Kernarbeitszeit?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 21:39

@ Yes
Yes hat geschrieben:Das Bedürfnis des Arbeitgebers, den Anteil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit zu reduzieren, ist kein Grund, um derart umfassende Verbote zu rechtfertigen. Nur wenn jede andere Möglichkeit fehlt und kein angemesseneres Mittel dafür zur Verfügung steht, einen legitimen Zweck zu verfolgen, kommen Totalverbote überhaupt in Betracht. Bei einem Schlafverbot würden die Bedenken von vornherein eher dahin gehen, dass die Arbeitszeiten des Fahrers zu lang sind.
Ach so ist das. Wenn einer im Taxi schläft, dann liegt es an langen Arbeitszeiten. Was denn sonst.
Ein AG, welcher aller Welt beweisen will, dass er den ML bereit ist zu zahlen, erlaubt natürlich dass seine AN während der Arbeit schlafen gehen.
Das ist soziale Marktwirtschaft. Bravo, bravo!

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 21:52

@ am


Das Arbeitszeitgesetz schreibt die Ruhepausen vor. Darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Dagegen währt sich keiner.
Diese Zeiten werden nicht bezahlt. Das juckt mich dann nicht.
Oberhalb dieser Mindestnorm machen Taxifahrer viele andere Arbeitsunterbrechungen.
Das ist die Eingenart diesen Jobs.

Diese zusätzlichen Arbeitsunterbrechungen sind mit der Bezahlung eines ML von 8,50 € nicht vereinbar.
Deswegen werden sie nur dann erlaubt bleiben, wenn der Fahrer sie auch aufschreibt und als das deklariert, was sie sind: Freizeit.
Wer das nicht tut, der wird abgemahnt und anschließend gekündigt.
Festzustellen ob jemand seiner Arbeitspflicht nachgeht ist im Taxigewerbe nicht ganz einfach, aber man wird es schon hinkriegen.
Asozial ist die Forderung Geld für Nichtarbeit zu bekommen.

Die soziale Verantwortung definiere ich anders als du.
Dass du glaubst die Definitionshoheit zu besitzen, muss ich mit Geduld ertragen.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von am » 22.12.2014, 22:19

IK hat geschrieben: Die soziale Verantwortung definiere ich anders als du.
Dass du glaubst die Definitionshoheit zu besitzen, muss ich mit Geduld ertragen.
Ich bin nicht der Auffassung, eine Definition abgegeben zu haben.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von SindSieFrei? » 22.12.2014, 22:26

IK hat geschrieben:...
Oberhalb dieser Mindestnorm machen Taxifahrer viele andere Arbeitsunterbrechungen.
...
IK, nehmen wir beide einfach mal an, wir machen eine gemeinsame Mittagspause von 30-60 min., unstrittig, weil gesetzlich vorgeschrieben. Ich AN, Du AG. Danach fahren wir an einen Posten, an dem wir Anläufer vermuten. Ich rauche eine, während wir dort weiter klönen. Wir haben im Funk Position 7 und 8. Du bekommst nach 4 Minuten den Anläufer, den wir vermutet haben, ich, nachdem du weggefahren bist, nach 3 Minuten ebenso. Fahrtziel Farmsen. :P Funkposition meinerseits zu dem Zeitpunkt die 5.

Frage an Dich: Wärest du mein AG, inwiefern hätte ich dich betrogen, inwiefern habe ich eine "unzulässige Arbeitsunterbrechung" gemacht?

Natürlich habe ich die Rauchpause für meinen realen AG nicht aufgeschrieben, warum auch? Rauchen während der Arbeitszeit ist mir vertraglich nicht verboten. Ich habe meine Arbeit auch nicht unterbrochen währenddessen, im Gegenteil, ich hatte damit zu tun, ein Konzerthaus zu beobachten, um beim Annähern von potentiellen FG schnellstmöglichst die Tür aufhalten zu können und ich habe beim Rauchen (Arbeitsbereitschaft ob mit oder ohne Kippe!) Umsatz generiert. Oder? :wink:

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Yes » 22.12.2014, 22:48

@IK
Die Zitate, die Du da anführst, beziehen sich auf Arbeiten, die in einer Betriebsstätte verrichtet werden. Für sie gilt u. a. die Arbeitsstättenverordnung, nach deren § 5 der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Dies gilt auch für Taxifahrer z. B. dann, wenn sie zum Abrechnen ins Büro kommen. Es gilt aber nicht, wenn sie außerhalb der Taxe im Freien eine Zigarette rauchen. Hier ist das Rauchen nach wie vor erlaubt und beeinträchtigt grundsätzlich auch nicht die Arbeitsleistung (das Warten auf Fahrgäste).
IK hat geschrieben:Eine Krankenschwester kann nicht in dem Patientenzimmer rauchen, weil sie dabei ihr Arbeit nicht machen kann.
Der Krankenschwester ist das Rauchen nicht verboten, weil sie dabei nicht arbeiten kann, sondern, weil sie sonst die Gesundheit ihrer Patienten und Kollegen gefährden würde.
IK hat geschrieben:Wenn der AG die Zeit zahlt, dann bestimmt er was in der Zeit gemacht wird.
Der Arbeitgeber kann nicht frei darüber bestimmen, was der Arbeitnehmer in der Arbeitszeit macht. Er muss sein Weisungsrecht gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) nach billigem Ermessen ausüben. Eine Entscheidung nach billigem Ermessen schließt jede Willkür aus und bezieht vor allem auch die Grundrechte der rauchendenden Arbeitnehmer ein. Diese können sich im Hinblick auf ihr Interesse am Rauchen gegenüber einem Rauchverbot auf ihr grundgesetzlich in Art. 2 Abs. 1 GG geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht und ihre allgemeine Handlungsfreiheit berufen. Demgegenüber kommt dem Nichtraucherschutz am Posten keinerlei Bedeutung zu, weil Nichtraucher unter freiem Himmel nicht vor Tabakrauch geschützt werden müssen. Auch das Argument, dass die Arbeit unterbrochen würde, kann am Taxiposten nicht durchgreifen, weil die Arbeitsleistung in der Bereitstellung und dem Warten auf Fahrgäste besteht und diese Tätigkeit nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass der Fahrer außerhalb des Wagens raucht.

Das alles unterscheidet am Taxiposten rauchende Fahrer von anderen Berufsgruppen, die ihre Arbeit zum Rauchen unterbrechen müssen und deswegen eine Ruhepause einlegen. Taxifahrer müssen ihren Arbeitsplatz nicht verlassen, um im Freien zu rauchen, da sie sich ohnehin dort befinden und ihre Tätigkeit dort auch trotz des Rauchens fortsetzen können.

Leztendlich scheint es Dir ja auch gar nicht darum zu gehen, das Rauchen zu unterbinden, sondern der Fahrer soll beim Rauchen lediglich eine Pause deklarieren, damit Du die Arbeitszeit nicht zu bezahlen brauchst. Das geht aber nur, wenn er dann für diese Zeit auch wirklich frei hat und nicht beim Taxi bleiben muss.

Wenn während der Arbeit geraucht wird, ist das kein Grund dafür, die Arbeitszeit nicht zu vergüten. Nur, wenn die Arbeit dafür tatsächlich unterbrochen wird, muss die Raucherpause nicht bezahlt werden. Ansonsten würde ich dem KFZ-Mechaniker bei meiner nächsten Autoreparatur eine Zigarette nach der anderen anbieten, billiger könnts nicht gehen.
IK hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:Bei einem Schlafverbot würden die Bedenken von vornherein eher dahin gehen, dass die Arbeitszeiten des Fahrers zu lang sind.
Ach so ist das. Wenn einer im Taxi schläft, dann liegt es an langen Arbeitszeiten. Was denn sonst.
Ein AG, welcher aller Welt beweisen will, dass er den ML bereit ist zu zahlen, erlaubt natürlich dass seine AN während der Arbeit schlafen gehen.
Das ist soziale Marktwirtschaft. Bravo, bravo!
Mit "Bedenken" meinte ich die Bedenken, die sich einem Arbeitsgericht aufdrängen würden.
Zuletzt geändert von Yes am 22.12.2014, 22:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von bonscott » 22.12.2014, 23:05

Hinsichtlich des Rauchens am Stand kann ich zur Unterstützung folgendes Argument beisteuernd. Als Gelegenheitsraucher habe ich mir früher ab und zu mal eine Schachtel gekauft. Während ich dann außerhalb des Taxis rauchte, war es mir dementsprechend nicht möglich über das Terminal nach freien Halteplätzen zu suchen, mir eine Überblick über die derzeitige Auftragslage zu verschaffen sowie sonstige Informationen für die Erzielung eines besseren Umsatzes zu verschaffen. Das hat sich dann auch direkt auf meine Umsätze ausgewirkt, da ich dadurch die Chancen auf günstigere Positionen an benachbarten HP verpasst habe, und mir teilweise Angebote und Aufträge durch die Lappen gegangen sind. Dabei habe ich mich dann immer gefragt, "was machst du hier?" Ohne Rauchen lief es definitiv besser. Deshalb ist das Argument von IK nicht direkt von der Hand zu weisen. Nachdem meine "Rauchphase" nun so gut wie beendet ist, kann ich wieder wesentlich konzentrierter arbeiten. Ähnliches gilt dann natürlich auch für Schlafen und Telefonieren am HP. Dieser Argumentation könnten m.M. nach durchaus ein Arbeitsgericht anschließen, denn der AN ist in diesen Fällen nicht zur 100-prozentigen Bereitstellung seiner Arbeitskraft bereit.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von am » 22.12.2014, 23:28

Bei der heute üblichen, technisierten Vermittlung sollte das eigentlich kein Problem sein. In aller Regel sucht man Stände auf, die erfolgversprechend sind, Datenfunkterminals sind auch von außerhalb des Autos im Auge zu behalten oder es gibt Pager Funkionen über's Fahrerhandy, bzw Fahrerapps. Also eigentlich kein großes Problem. Last but not least spielt das für eine Graupe ohnehin keine Rolle, denn welchen Funk sollte sie verpassen?
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von bonscott » 22.12.2014, 23:41

Datengeräte innerhalb des Autos sind mit einer Fluppe in der Hand oder mit dem Phon am Ohr definitiv schwerer zu bedienen, außerdem ist das Mitnehmen der Kippe ins Auto definitiv verboten.
In Berlin gibt es fast keine sog. Graupen.
Das Dauertelefonieren der Fahrer hat mit den Flat-Tarifen dermaßen zugenommenen, so dass jeder dritte Fahrer ständig das Handy am Ohr hat und nicht ansprechbar ist. Es wird sich zeigen, ob privates Dauertelefonieren der Arbeitszeit zugeordnet werden kann.
Zuletzt geändert von bonscott am 23.12.2014, 00:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 23:52

@ SSF

Hier hat dir Kollege bonscott sehr zutreffend erklärt, wo das Problem liegt. Wer nicht im Auto sitzt und die Sektoren ständig im Auge hat, fährt weniger ein. Wie oft ist es so, dass man an einem Sektor steht und hohe Position hat. Die Nachbarsektoren genauso. Aber auf einmal ist die Lücke im Nachbarsektor vorhanden. Diese kannst du nicht wahrnehmen, weil du deine eine oder zwei Zigaretten einziehen willst und dafür 5-10 Minuten brauchst.
bonscott hat geschrieben:Hinsichtlich des Rauchens am Stand kann ich zur Unterstützung folgendes Argument beisteuernd. Als Gelegenheitsraucher habe ich mir früher ab und zu mal eine Schachtel gekauft. Während ich dann außerhalb des Taxis rauchte, war es mir dementsprechend nicht möglich über das Terminal nach freien Halteplätzen zu suchen, mir eine Überblick über die derzeitige Auftragslage zu verschaffen sowie sonstige Informationen für die Erzielung eines besseren Umsatzes zu verschaffen. Das hat sich dann auch direkt auf meine Umsätze ausgewirkt, da ich dadurch die Chancen auf günstigere Positionen an benachbarten HP verpasst habe, und mir teilweise Angebote und Aufträge durch die Lappen gegangen sind. Dabei habe ich mich dann immer gefragt, "was machst du hier?" Ohne Rauchen lief es definitiv besser. Deshalb ist das Argument von IK nicht direkt von der Hand zu weisen. Nachdem meine "Rauchphase" nun so gut wie beendet ist, kann ich wieder wesentlich konzentrierter arbeiten. Ähnliches gilt dann natürlich auch für Schlafen und Telefonieren am HP. Dieser Argumentation könnten m.M. nach durchaus ein Arbeitsgericht anschließen, denn der AN ist in diesen Fällen nicht zur 100-prozentigen Bereitstellung seiner Arbeitskraft bereit.
Ein aktiver Kutscher steht nicht blöd rum, sondern der ist auf der Suche.
Die Suche ist nach der Beförderung die zweite wichtigste Arbeitsaufgabe eines Taxifahrers.
Wer das Geschäft nicht verfolgt verursacht in den Zeiten des ML dem AG einen Schaden.
Dieser kann sich wehren und darf sich wehren. Der Mittel heißt Abmahnung und Kündigung.
am hat geschrieben:Datenfunkterminals sind auch von außerhalb des Autos im Auge zu behalten
Nix da. Wer raucht hat sich vom Auto zu entfernen. Ich habe schon genug Gespräche in meinem Betrieb gehabt mit den Fahrern, welche von außen das Display beobachtet haben. Folge war, dass das Auto nach Rauchen gestunken hat. Außerdem geht es nicht darum das Display anzustarren, sondern über das Display sich auf die Suche begeben. Gerade bei Hansafunk kann man so die eine oder andere Vorbestellung sich angeln oder leere Nachbarsektoren ausfindig machen. Dafür muss man aber im Auto sein. Mir kommt es so vor, als ob ich erwachsenen Taxifahrern erklären muss, wie man Taxi fährt.

Die lieben Graupen haben an den überfüllten Posten sowieso nichts zu suchen. Außerdem sollen sie sofort abfahrtbereit sein, was sie nicht sind, wenn sie rauchen oder schlafen.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Yes » 23.12.2014, 00:51

IK hat geschrieben:Wer das Geschäft nicht verfolgt verursacht in den Zeiten des ML dem AG einen Schaden.
Dieser kann sich wehren und darf sich wehren. Der Mittel heißt Abmahnung und Kündigung.
In dem von Dir weiter oben in Bezug genommenen Urteil hat das LAG Mainz (Urteil vom 21.01.2010 - 10 Sa 562/09) der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers stattgegeben, der seine Pausen immerhin pro Arbeitstag um mindestens 100 Minuten unerlaubt überzogen und dessen Arbeitgeberin ihn deswegen sogar bereits zweimal abgemahnt hatte. Wie kannst Du ausgerechnet auf der Grundlage eines solchen Urteils zu der Auffassung kommen, der Unternehmer müsse einem Taxifahrer nur das Rauchen, Schlafen usw. verbieten, könne Zuwiderhandlungen abmahnen und im Wiederholungsfalle ohne weiteres kündigen? Wenn es nach der von Dir zitierten Rechtsprechung ginge, würdest Du einen Prozess gegen Deinen Fahrer genauso verlieren wie die Arbeitgeberin vor dem LAG Mainz.
Zuletzt geändert von Yes am 23.12.2014, 00:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 23.12.2014, 01:01

@ Yes

Es gibt viele Urteile über das Rauchen am Arbeitsplatz. Der Tenor der Urteile ist gleich: Der AG darf und kann verbieten. Oder er darf das Ausstempeln verlangen. Das Bild ist sehr klar. Dass es in dem von mir zitierten Urteil um eine Kündigung ging, ändert nichts am Prinzip, dass ein AG das Rauchen untersagen kann. Hier entsteht dem AG ein Schaden. Ein AN darf seinem AG keinen Schaden durch sein Verhalten verursachen. Ein AN hat seine Arbeitskraft ganz zur Verfügung zu stellen.

Wenn du nicht weiß, wie das Taxifahren geht, solltest du dich dann nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Kollege bonscot hat richtig aufgezeigt, was das Rauchen für den Umsatz bedeutet. Ich jedenfalls habe keine Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Todesmutig bin ich auch nicht, aber ich vertraue auf die Rationalität der Gesetze und den klaren Verstand der Richter.
Zuletzt geändert von IK am 23.12.2014, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von bonscott » 23.12.2014, 01:03

Sehr gut, dass du dieses Urteil angeführt hast.
Die Kündigung ist nur durch "die lange Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter des Arbeitnehmers" nicht zum Tragen gekommem. Die Punkte 2 und 3 sind deutliche Aussagen. Warum der AN keinen Erfolg seiner Tätigkeit schuldet ist wohl ein Witz, den nur ein Jurist verstehen kann.
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Yes » 23.12.2014, 01:16

IK hat geschrieben:Wenn du nicht weiß, wie das Taxifahren geht, solltest du dich dann nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Ich habe bislang nicht die Beobachtung gemacht, dass rauchende Kollegen schlechtere Umsätze einfahren würden als ihre nicht rauchenden.
IK hat geschrieben:Todesmutig bin ich auch nicht, aber ich vertraue auf die Rationalität der Gesetze und den klaren Verstand der Richter.
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in "Gottes Hand".
bonscott hat geschrieben:Sehr gut, dass du dieses Urteil angeführt hast.
Die Kündigung ist nur durch "die lange Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter des Arbeitnehmers" nicht zum Tragen gekommem.
Der Arbeitnehmer in dem Urteil hatte sich auch weit mehr zu schulden kommen lassen als ein Fahrer, der neben der Taxe steht und raucht oder am Posten einnickt.
bonscott hat geschrieben:Warum der AN keinen Erfolg seiner Tätigkeit schuldet ist wohl ein Witz, den nur ein Jurist verstehen kann.
Bei Werkverträgen wird ein Erfolg geschuldet (§ 631 BGB). Bei Dienst- und Arbeitsverträgen die Erbringung der Dienste bzw. der Arbeit (§ 611 BGB). Ein Witz ist das ganz sicher nicht.
Zuletzt geändert von Yes am 23.12.2014, 01:20, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 23.12.2014, 01:27

@ Yes
Ich habe bislang nicht die Beobachtung gemacht, dass rauchende Kollegen schlechtere Umsätze einfahren würden als ihre nicht rauchenden.
Wo solltest du diese Erfahrung gesammelt haben?
Außerdem ist nicht wichtig, was X-beliebiger Mensch darüber denkt.
Entscheidend ist, was ein AG dankt, wie von ihm bezahlte Leute ihre Arbeit verrichten sollen.
Yes hat geschrieben: Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in "Gottes Hand".
Wir sind alle in Gottes Hand.
Egal ob vor Gericht oder im Taxi.
Der Arbeitnehmer in dem Urteil hatte sich auch weit mehr zu schulden kommen lassen als ein Fahrer, der neben der Taxe steht und raucht oder am Posten einnickt.
Ich stelle das gar nicht in Abrede, denn das ist für mich nicht der wichtige Punkt. Der Fahrer muss kein Raucher sein um sich falsch verhalten zu können. Einer der auf Hansa Display nur starrt und die Lücke nicht sucht benimmt sich auch wie ein Arbeits-Verweigerer. Nur bei einem Raucher ist das offensichtlich, denn dieser befindet sich außerhalb des Wagens.

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