Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Der virtuelle Taxitreff.
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Jim Bo
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Jim Bo » 22.12.2014, 10:22

FD hat geschrieben: @ Jim Bo

Es gibt keine sozialistischen Kapitalisten!
Wenn ich meine Kündigung bekomme, hast du Recht. Wenn die Unternehmer wirklich so gestrickt sind, dass Sie den Rachen nicht vollbekommen, würde mir der Anreiz fehlen irgendwo für irgendjemanden arbeiten zu gehen. Es bliebe dann nur die Selbstständigkeit.

Wenn ich allerdings bis zur nächsten P-Schein Verlängerung immer noch für den gleichen Betrieb arbeite, wirst du dir eingestehen müssen, dass du Unrecht hast.

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Jim Bo
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Jim Bo » 22.12.2014, 10:29

Pausen lassen sich auch deshalb nicht im Voraus planen, weil man zur bestimmten Uhrzeit mit einem Fahrgast unterwegs sein könnte.

In Großstädten ist auch nicht überall ein Parkplatz, sodass man auch nach dem Fahrauftrag wieder unterwegs ist.

Manch ein Kunde entscheidet sich auch spontan, die Fahrt zu verlängern, bittet darum kurz zu warten, was dann auch länger als gedacht dauern kann.

Pirat
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Pirat » 22.12.2014, 10:36

Und wie überprüft man, ob Verordnungen und Gesetze eingehalten wurden.
Etwa an Aufzeichnungen des Arbeitgebers, zu der eine Woche Zeit hat?
Oder gegebenenfalls an den Aussagen des Arbeitnehmers (Schutzbehauptung)?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von KlareWorte » 22.12.2014, 10:39

IK hat geschrieben:@ KlareWorte

Ob die Pausen kraetiv sind, oder nicht ist unwichtig. Wichtig ist nur eins: Finden sie statt oder nicht?
Wenn sie stattfinden, dann müssen sie aufgeschrieben werden. Wenn sie stattfinden, aber nicht aufgeschrieben werden, folgt Kündigung, weil der Fahrer dann seinen AG bestiehlt.

Ich meinte eher bei einer 10 Stundenschicht, 5 Stunden Pause aufschreiben zu lassen. Überlegt es sich der Arbeitnehmer und zieht vors Arbeitsgericht, wird der Arbeitgeber verlieren.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von alsterblick » 22.12.2014, 11:26

FD hat geschrieben: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job...
......... Kündigung ist zurückgenommen und damit ist er nicht der Einzige.
.........Zettelwirtschaft nix mehr im wege steht, wird alles wieder wie gehabt funktionieren.
Wie jetzt :?:
Hat sich doch die Hälfte des HH_Taxigewerbes schon so über einen Taxitrümmerhaufen 2015 gefreut :roll:
und was gibt es nun für die Selbstfahrer_EWU zu Weihnachten :?: :|
Wieder nix, oder was :?: :mrgreen:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Yes » 22.12.2014, 11:29

Pirat hat geschrieben:Und wie überprüft man, ob Verordnungen und Gesetze eingehalten wurden.
Vor dem Arbeitsgericht hat in Fällen, in denen streitig ist, ob eine Arbeitszeitunterbrechung eine Pause darstellt, zunächst der Fahrer darzulegen und ggf. zu beweisen, an welchen Tagen er gearbeitet und zu welchen Zeiten der Unternehmer an diesen Tagen Arbeitsunterbrechungen angeordnet hat. Auf diesen Vortrag muss der Unternehmer im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und darlegen und ggf. beweisen, dass er im voraus eine Pause angeordnet hat und diese Anordnung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung sowie dem billigem Ermessen entsprach. Hierzu hat er anzugeben, von wann bis wann die jeweilige Schicht dauerte und muss darüber hinaus die tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Einhaltung der Vorgaben des § 4 ArbZG und die des Arbeitsvertrags ergeben, konkret darlegen und ggf. beweisen. So genügt eine Pausenregelung zum Beispiel dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn dem Arbeitnehmer zwar gestattet wird, eine Pause zu nehmen, ihm dies aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist (BAG, 23.09.1992 — 4 AZR 562/91). Wenn allerdings feststeht, dass die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben für Pausen eingehalten worden sind, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Pausenanweisung billigem Ermessen entsprochen hat und die Arbeitszeitunterbrechung eine Pause darstellt. Wenn nicht, muss die Pause wie Arbeitszeit bezahlt werden.

Darüber hinaus überprüfen auch Zoll-, Arbeitsschutz und Taxenaufsichtsbehörden u. a. die Einhaltung der Pausen im Rahmen des ArbZG, MiLoG und SchwarzArbG. Dabei sind sie nicht allein auf die Angaben des Unternehmers angewiesen, sondern können auch auf die übrigen Unterlagen und Daten des Unternehmers und dessen Auftraggebers zugreifen sowie die Mitarbeiter und andere Zeugen vernehmen.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 13:27

@ Yes

Arbeitsschutz wird in der Zukunft großen Bogen um die Taxibetriebe machen.

Ruhepausen
müssen im Voraus nicht festgelegt werden, zumindest nicht so, wie das hier stur dargelegt wird. Das Landesarbeitsgericht Köln (5 Sa 252/12) ist da ziemlich klar. In den Entscheidungsgründen, ab der Randnummer 64 steht folgendes:
Die Frage, wie lange "im Voraus" der Beginn und die Dauer der Arbeitsunterbrechung feststehen muss, damit von einer rechtmäßig angeordneten Pause gesprochen werden kann, wird unterschiedlich beantwortet. Das BAG hält es für unverzichtbar, aber wohl auch für ausreichend, dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG 13. Oktober 2009 – 9 AZR 139/08 – AP § 2 ArbZG Nr. 4; 29. Oktober 2002 – 1 AZR 603/01 – NZA 2003, 1212; ebenso Schliemann, ArbZG, § 4 Rn. 19). Zur Begründung verweist das BAG darauf, dass eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, keine Pause ist, weil er sich dann durchgehend zur Arbeit bereit halten müsste.
65
Nach der Gegenauffassung muss die zeitliche Lage der Ruhepause vor Beginn der tatsächlichen Arbeitszeit bestimmt worden sein (LAG Köln 16. Mai 2012 – 3 Sa 49/12; Neumann/Biebl, ArbZG, 15. Aufl. § 4 Rn. 3). Andere verlangen, dass zu Beginn der Arbeitszeit wenigstens ein zeitlicher Rahmen feststehen muss, innerhalb dessen der Arbeitnehmer Pause machen soll (HWK-Gäntgen, 4. Aufl., § 4 ArbZG Rn. 4; Anzinger/Koberski, ArbZG, 3. Aufl., § 4 Rn. 31 f.; so auch die Gesetzesbegründung; vgl. BT-Drucks. 12/5888 S. 24).
66
Nach Auffassung der Kammer genügt es, wenn zu Beginn der Pause deren zeitliche Dauer festgelegt wird. Dies ergibt die Auslegung des § 4 ArbZG.
67
Der Wortlaut der Vorschrift gibt zunächst keine eindeutigen Hinweise. Er ist mit allen geschilderten Auffassungen vereinbar. Die Ruhepause steht "im Voraus" fest, wenn sie vor Beginn der Arbeitszeit exakt oder rahmenmäßig festgelegt wird. Gleiches gilt, wenn ihre Dauer bei Beginn der Pause feststeht.
68
Sinn und Zweck der Vorschrift sprechen entscheidend für die hier vertretene Auffassung. Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (§ 1 Nr. 1 ArbZG). Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer werden durch die Festlegung der Dauer einer Pause erst zu deren Beginn nicht berührt. Dieser Schutzzweck wird realisiert, indem dem Arbeitnehmer nach einer bestimmten Arbeitszeitdauer eine Pause zwingend zu gewähren ist.

Die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten werden nur dann verbessert, wenn an die vorherige Festlegung der Dauer der Pause keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Müsste der Arbeitgeber die Dauer der Pause schon vor Schichtbeginn festlegen, könnte er auf plötzlich und unerwartet hohes Kundenaufkommen nicht reagieren und müsste etwa eine Verkäuferin in die Pause schicken, wenn der Laden voll ist, und sie wieder zur Arbeit heranziehen, wenn der Laden leer ist.
Wie man sieht, ist eure Auffassung zu star und widerspricht der Rechtsprechung, der Realität und dem gesunden Menschenverstand. Entspannt euch.
Zuletzt geändert von IK am 22.12.2014, 13:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 13:42

@ Yes

Du unterscheidest leider nicht zwischen den Ruhepausen nach ArbZG und anderen Arbeitsunterbrechungen. Eine Raucherpause zum Beispiel ist eine Arbeitszeitunterbrechung, welche nicht entlohnt werden muss. Geht einer Rauchen, ist er nicht bei der Arbeit. Sicherlich muss dem AN entsprechend mitgeteilt werden, dass er seine Raucherpausen zu dokumentieren hat. Tut er es nicht, wird er gekündigt.

Auch schlafen im Taxi kann verboten werden. Kein Fahrgast steigt bei einem schlafenden Kutscher in die Taxe ein, wenn ein wacher daneben steht. Das Gleiche gilt für das telefonieren usw. Alles Freizeit, weil der AN nicht zu 100 % für die Arbeit da ist. 100 % der Aufmerksamkeit und Verfügbarkeit darf der AG erwarten.
Zuletzt geändert von IK am 22.12.2014, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von eichi » 22.12.2014, 13:48

Demnach kann am Posten keine Pause stattfinden, weil im Voraus die Dauer nicht feststeht.
Ausserdem Arbeitsbereitschaft lt. TO.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 13:56

Dazu noch die Bundestagsdrucksache 12/5888 Seite 24:

Die Ruhepausen müssen im voraus feststehen. Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Februar 1992, Der Betrieb 1992, S. 2247) bedeutet dies, daß zu Beginn der täglichen Arbeitszeit zumindest ein bestimmter zeitlicher Rahmen feststehen muß, innerhalb dessen der Arbeitnehmer — ggf. in Absprache Arbeitszeit.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 13:56

eichi hat geschrieben:Demnach kann am Posten keine Pause stattfinden, weil im Voraus die Dauer nicht feststeht.
Ausserdem Arbeitsbereitschaft lt. TO.
Raucherpause aber schon, denn nur die Länge der Ruhepausen nach ArbZG muss im Voraus bekannt sein. Nicht aber die Länge der sonstigen unbezahlten Arbeitsunterbrechungen, welche ein AN nehmen darf.

Es wäre albern zu behaupten, der AG muss die Raucherpause zahlen, weil er dem AN nicht den exakten Dauer einer solchen Pause vorgeschrieben hat. Es reicht, wenn man vereinbart, dass die Raucherpausen zu erfassen sind. Anfang und Ende. Das genügt. Der AN kann die Länge selber bestimmen. Manchmal muss er drei Zigaretten hintereinander rauchen. Der AG kann die maximale Zeit begrenzen, muss er aber nicht. Wozu sollte er das machen, wenn er die Zeit nicht zahlt und der AN die vereinbarte Stundenzahl sowieso erreichen wird.
Zuletzt geändert von IK am 22.12.2014, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.

Poorboy
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Poorboy » 22.12.2014, 15:50

Wieso Pause? Eines Deiner "Vorbilder" hat seinen Fahrern erläutert, das sei "Freizeit" :lol: !

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von eichi » 22.12.2014, 15:58

Der Arbeitnehmer, der während seiner Arbeitsbereitschaft raucht
( z.B. am Posten), wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn
er diese Zeit als (unbezahlte) Pause umdeklarieren würde.

Wäre für mich unplausibles Verhalten und als Umgehungsversuch
(nach MiLoG u. BGB), auf wessen Veranlassung auch immer, anzusehen.
Ein AN, der gegen seine eigenen Interessen handelt?!
Ist hier Kuriositäten-Kabinett?

Die sehr bemüht wirkenden Versuche von IK, Teile der Arbeitszeit nicht
bezahlen zu müssen* und als Arbeitsverweigerung aussehen zu lassen und
zu sanktionieren, funktionieren nicht. Bei Auftauchen von Anläufern ließe
sich die Zigarette zw. Tourannahme innerhalb einer Sekunde ausdrücken.
Hiervon ist auszugehen.

*= oder für wen auch immer als Denkansatz zu posten. Bewerbungs-Arbeitsmuster
für AG-Verbandspöstchen? Kenne ich von einem Betriebsratsvorsitzenden, der plötzlich
zum leitenden Angestellten mutierte. War alles schon mal da!
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 16:37

@ eichi

Wenn der AG das Rauchen während der Arbeitszeit verbietet, dann gilt das Verbot. Dagegen kann weder ein Betriebsrat oder sonst wer was. Das Rauchen kann erlaubt sein unter Auflagen. Eine ist, sich auszustempeln.

Rauchen am Posten ist eine heikle Sache. Bekannt ist, dass Herr Doktor Glitza einem Taxifhrer erfolgreich ein Bußgeld verpasst hat, weil dieser als erster am Taxistand war und rauchte. Für Herrn Doktor Glitza war er im Sinne der HH-Taxenordnung Paragraf 6, Absatz 4, Satz 1 nicht zur sofortigen Abfahrt bereit.

Ein AG kann von seinen AN verlangen, dass sie auf einem Taxistand immer zur sofortigen Abfahrt bereit sein müssen. Das ist leicht zu begründen. Jeder kennt das: Mann ist der dritte oder xter auf dem Posten, der Fahrgast kommt direkt zu einem und will losfahren. Der Fahrgast darf sich an einem Taxistand eine Taxe aussuchen. Ein Taxi, das nicht zur sofortigen Abfahrt bereit ist, weil der Fahrer raucht oder sich gerade einen Becher voll mit heißen Kaffee gefüllt hat, wird der Fahrgast meiden. Damit entsteht für den AG Umsatzverlust. Das ist Betrug am AG.

Dazu kommt, dass das "schnelle Ausmachen" der Kippe problematisch anzusehen ist. Dahinter steht meistens unausgesprochen, dass die brennende Kippe einfach fallen gelassen wird, wodurch die Taxifahrer generell als Asoziale angesehen werden. Zusätzlich kommt ein eventueller Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Ein Fahrer, welcher mit einer Lunge voller giftigem Qualm schnell in die Taxe einsteigt, stinkt und vergiftet die Fahrgäste. Das ist nicht erlaubt.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 16:41

Poorboy hat geschrieben:Wieso Pause? Eines Deiner "Vorbilder" hat seinen Fahrern erläutert, das sei "Freizeit" :lol: !

Poorboy
Auf die Definition kommt es nicht an.
Pause ist nicht immer mit der Ruhepause nach ArbZG gleichzusetzen.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Poorboy » 22.12.2014, 18:26

Als ob es auch nur ein Gesetz gäbe, das Du überhaupt verstehen würdest :mrgreen: !
Aber so laut wie Dich habe ich noch niemanden nach Widerruf der Genehmigung schreien sehen :mrgreen: !

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von eichi » 22.12.2014, 18:38

Wenn ich den Ausführungen von IK folgen sollte, dürfte
auch ein Taxi am Stich nicht "im Sinne von IK u. Dr. Glitza"
abfahrbereit sein. Es sei denn, der Motor würde bereits laufen,
wenn der Fahrgast naht. Kippe austreten geht genauso schnell
wie Motor starten.
Selten dünne Argumente, Herr K. aus H.!
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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 19:31

Poorboy hat geschrieben:Als ob es auch nur ein Gesetz gäbe, das Du überhaupt verstehen würdest :mrgreen: !
Zum Beispiel das Fahrpersonalgesetz habe ich ziemlich gut verstanden.
Jedenfalls besser als du.
Poorboy hat geschrieben: Aber so laut wie Dich habe ich noch niemanden nach Widerruf der Genehmigung schreien sehen :mrgreen: !
Wenn dir die Wahrheit nicht passt, rauche einfach eine zusätzliche Zigarette.
Bei dir klappt das auch während der Fahrt ohne gegen das Nichtraucherschutz zu verstoßen.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von IK » 22.12.2014, 19:37

eichi hat geschrieben:Wenn ich den Ausführungen von IK folgen sollte, dürfte
auch ein Taxi am Stich nicht "im Sinne von IK u. Dr. Glitza"
abfahrbereit sein. Es sei denn, der Motor würde bereits laufen,
wenn der Fahrgast naht.
Motor ohne Not laufen zu lassen würde gegen andere Vorschriften verstoßen, welche ich nicht suchen will. Irgendwas mit der Umwelt und Lärmschutz.
Die Übertreibung deinerseits wird dir keine Abhilfe schaffen.
eichi hat geschrieben: Kippe austreten geht genauso schnell
wie Motor starten.
Aber nicht so schnell wie Kippe austreten und Motor starten gleichzeitig, es sei denn, man raucht im Taxi.
Das ist allerdings nicht erlaubt.

Bist du ein Raucher, Eichi?
Wenn ja, dann gilt, dass dir dein AG das Rauchen während der Arbeit verbieten kann.
Oder ist stehen am Posten plötzlich für dich doch keine Arbeitszeit?
Zuletzt geändert von IK am 22.12.2014, 19:42, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Wie behalte ich trotz Mindestlohn meinen Job....

Beitrag von Poorboy » 22.12.2014, 19:37

Nicht mal im Ansatz hast Du das verstanden!

Das kommende Jahr wird voller Überraschungen für Dich :mrgreen: !

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