Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Yes
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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von Yes » 03.07.2014, 12:34

IK hat geschrieben:Danke für deine Klarstellung. Wenn selbst der Bundesrat den Text wie ich gedeutet hat, sagt mir, dass meine Interpretation nicht so abwegig war :idea: 8)
Das war sie ganz bestimmt nicht! Du klapperst den MiLoG-Entwurf anscheinend systematisch nach Gesetzeslücken ab. Ich sehe im Moment nur Möglichkeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses: entweder man arbeitet mit freien Mitarbeitern oder man lässt sich vom Fahrer mit Geldgeschenken quasi subventionieren. Beides wäre mit Risiken behaftet und letzteres irgendwie auch peinlich.

Ich wollte nochmal ergänzen:

Die Bundesregierung hatte den Änderungsvorschlag des Bundesrates schon aufgenommen und schlägt heute ihrerseits vor, den Verzicht auf den Mindestlohn ausdrücklich nur für bereits entstandene Ansprüche zu ermöglichen.

In der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates heißt es auf Seite 86 der zitierten BT-Drucksache insoweit:
  • Die Bundesregierung schlägt vor, aus Gründen der Klarstellung die Anregung des Bun-
    desrats aufzunehmen. Der Verzicht auf den Mindestlohn soll nur für bereits entstandene
    Ansprüche möglich sein und durch gerichtlichen Vergleich erfolgen müssen. Die Bundes-
    regierung empfiehlt eine entsprechende Anpassung der gleichlaufenden Regelung in § 9
    Satz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Die Anpassung vollzieht insoweit die Rege-
    lung des § 4 Absatz 4 Satz 1 des Tarifvertragsgesetzes nach, wonach in einem von den
    Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich nur auf „entstandene tarifliche Rechte“ verzich-
    tet werden kann.
Damit wird diese Lücke sicherlich verschlossen bleiben.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von Guter_Kollege » 03.07.2014, 13:39

Wer sich die Rede im Bundestag zur Einführung des Mindestlohngesetzes von Frau Andrea Nahles anhören möchte,
kann dies hier tun: http://www.bundestag.de/mediathek/?isLi ... ask=search

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IK
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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von IK » 03.07.2014, 14:04

@ Yes
Damit wird diese Lücke sicherlich verschlossen bleiben.
Was sehr sehr schade ist.
... oder man lässt sich vom Fahrer mit Geldgeschenken quasi subventionieren.
Peinlich nur für den Gesetzgeber, nicht für den AG und AN. Diese Subventionierung durch den AN habe ich schon öfters explizit angekündigt. Guckst du HIER und HIER.

Die AN, welchen die Arbeitslosigkeit droht, mit der Folge von 382 € Leben zu müssen, werden ihre Trinkgelder für ihren Job verpfänden. Oder es wird einer Lohnerstattung an den AG in den dunklen Hinterzimmern Bar auf die Kralle geben. Wer seine Interessen von der SPD und Gewerkschaft vertreten glaubt, der kann einem nur Leid tun.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von Guter_Kollege » 03.07.2014, 15:08

Bislang hast Du vom Zeitpunkt Deiner Einwanderung an recht prächtig gelebt in Deutschland (und von der Arbeit deiner Fahrer).
Auch unter SPD Regierung. Wie wärs denn damit zu helfen Dein Heimatland wieder aufzubauen? Die brauchen dringend Leute wie Dich.
Weist ja anscheinend wie es geht.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von Yes » 03.07.2014, 15:20

IK hat geschrieben: Damit wird diese Lücke sicherlich verschlossen bleiben.


Was sehr sehr schade ist.
Wie hätte ein Fahrer wohl reagiert, wenn sein künftiger Unternehmer ihm vorab eröffnet: "Du musst mich bitte erstmal beim Arbeitsgericht verklagen, damit wir uns dort einigen können und ich Dir keinen Mindestlohn zahlen muss."

Wenn das den Fahrer nicht abgeschreckt hätte, wüsste dieser wenigstens auch schon mal, wie leicht es ist, seinen Arbeitgeber zu verklagen. Ich würde meine Arbeitnehmer nicht zum Arbeitsgericht führen und ihnen zeigen, wie man mich verklagt. Mal ganz abgesehen davon, dass man beim Arbeitsgericht irgendwann auch mal einen gewissen Ruf weghätte, wenn man die Arbeitsrichter alle paar Monate quasi nur zur Beurkundung prekärer Arbeitsverhältnisse missbraucht.
IK hat geschrieben:Peinlich nur für den Gesetzgeber, nicht für den AG und AN. Diese Subventionierung durch den AN habe ich schon öfters explizit angekündigt. Guckst du HIER und HIER.
Tatsächlich, das hast Du geschrieben. Die Subventionierung bliebe aber immer freiwillig, so dass der Unternehmer vom Wohlwollen jedes einzelnen Fahrers abhängig würde. Ich bezweifle auch, dass das langfristig ein Fahrer mitmacht. Abgesehen vom Arbeitsplatzerhalt erhielte er keine Gegenleistung und soll jeden Monat artig zahlen. Wenn er nicht von selbst drauf kommt, werden irgendwann seine Angehörigen oder womöglich seine Gläubiger darauf hinwirken, dass er sich eine neue Beschäftigung sucht oder wenigstens Hartz IV bezieht.
IK hat geschrieben:Die AN, welchen die Arbeitslosigkeit droht, mit der Folge von 382 € Leben zu müssen, werden ihre Trinkgelder für ihren Job verpfänden. Oder es wird einer Lohnerstattung an den AG in den dunklen Hinterzimmern Bar auf die Kralle geben. Wer seine Interessen von der SPD und Gewerkschaft vertreten glaubt, der kann einem nur Leid tun.
Der Hartz IV-Anspruch beschränkt sich nicht auf die genannten 382,- €, sondern umfasst wesentlich mehr Leistungen. Einige Fahrer stocken heute schon auf (ohne zwangsläufig zu betrügen). Das BMAS geht davon aus, dass ein alleinstehender Vollzeitarbeitnehmer, der den Mindestlohn erhält, auch künftig noch "aufstocken" muss und kann. Darüber hinaus hätten erwerbslose Fahrer natürlich erstmal auch einen Anspruch auf das ALG I.

Warum und für welche Forderung sollte der Fahrer dem Unternehmer sein Trinkgeld "verpfänden"? Er kann es ihm schenken. Eine solche Schenkung dürfte erst gültig sein, wenn der Fahrer die versprochene Zahlung auch tatsächlich geleistet hat (§ 518 Abs. 2 BGB). Alles andere wird eine Umgehung des Mindestlohns darstellen und nach § 3 MiLoG unwirksam sein.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 03.07.2014, 15:21

Sollte mir mein Chef mit solchen unsittlichen Angeboten kommen, hätte ich keine Hemmungen, ihn (mit Bild) in sämtlichen sozialen Netzwerken zu outen.

Versuch mal jemanden zu verklagen, der dann von 382 € lebt...
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von IK » 03.07.2014, 17:01

@ Yes

Es geht bei dem ML und beim Verhältnis zwischen AG dem AN nicht darum, was unsere persönliche Meinung darüber ist, sondern was später zur Realität wird. Es wird nicht der AG derjenige sein, welcher den Fahrer zu solchen Maßnahmen zwingt, sonder es wird der AN sein, der um so was bittet.

Dein optimistische Meinung zu ALG 1 Und ALG 2 erschließt sich mir nicht. Ein Fahrer, welcher heute 7 € pro Stunde verdient, 208 Stunden arbeitet, hat ein Bruttolohn von 1.456 €. Sein Nettolohn ist 1067. schon damit übersteigt er den Hartz 4 Satz um 250 €. Wenn er arbeitet, fällt ihm die Decke zuhause nicht auf den Kopf. Er hat soziale Kontakte, welche bei Arbeitslosen sich drastisch reduzieren.

Sein Trinkgeld erhöht sein Nettoeinkommen um weitere 320 €. Damit liegt er 570 € über den H4 Satz (inclusive Wohnung). Wie du auf die Idee kommst, er hätte mit H4 genauso viel in der Tasche oder mehr, erschließt sich mir nicht. Kannst du mir das vorrechnen? Ich möchte es wirklich wissen.

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Re:

Beitrag von IK » 03.07.2014, 17:07

@ Otto
Otto126 hat geschrieben:Sollte mir mein Chef mit solchen unsittlichen Angeboten kommen, hätte ich keine Hemmungen, ihn (mit Bild) in sämtlichen sozialen Netzwerken zu outen.

Versuch mal jemanden zu verklagen, der dann von 382 € lebt...
Was du tun würdest, wenn du bla bla ... ist ohne Belang. Es geht darum, was die Fahrer tun werden, welchen die Arbeitslosigkeit droht. Geh bitte nicht immer von dir aus. Deine Heldentaten sind bekannt und werden sogar gerne am Lagerfeuer der Pfadfinder immer wieder an die nachkommenden Generationen durch stundenlanges Erzählen weitergegeben. 8) :wink: Du kannst, aber du musst nicht immer wieder damit prahlen.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von IK » 03.07.2014, 17:10

@ Guter Kollege

Was Deutschland?
Bist du Deutschland?

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von SindSieFrei? » 03.07.2014, 17:38

KEINE Diskussionen in die Richtung bitte, GK! Es gibt Sachargumente genug. Auch, wenn wir als AN uns manchmal fetzen mit IK, er ist ein Kollege und seine Sicht ist ebenso ein Teil des Meinungsbildungsprozesses wie Deine. Und jedwede Herkunftsdiskussion ist vollkommen egal dabei!!! Sie vergiftet die Atmossphäre nur unnötig.

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von Yes » 04.07.2014, 00:02

IK hat geschrieben:Dein optimistische Meinung zu ALG 1 Und ALG 2 erschließt sich mir nicht. Ein Fahrer, welcher heute 7 € pro Stunde verdient, 208 Stunden arbeitet, hat ein Bruttolohn von 1.456 €. Sein Nettolohn ist 1067. schon damit übersteigt er den Hartz 4 Satz um 250 €. Wenn er arbeitet, fällt ihm die Decke zuhause nicht auf den Kopf. Er hat soziale Kontakte, welche bei Arbeitslosen sich drastisch reduzieren.
Nach der Rechnung könnte er praktisch auch einen 1,- €-Job machen. 250,- € in 208 Stunden entspricht einem Mehrverdient von 1,20 € pro Stunde plus Trinkgeld. Da wäre es doch sinnvoller für ihn, wenn er die Zuverdienstmöglichkeiten (§§ 11-11b SGB II) ausnutzt, statt für das gleiche Geld einen Arbeitsumfang von 48 Stunden in der Woche ableisten zu müssen.
IK hat geschrieben:Sein Trinkgeld erhöht sein Nettoeinkommen um weitere 320 €. Damit liegt er 570 € über den H4 Satz (inclusive Wohnung). Wie du auf die Idee kommst, er hätte mit H4 genauso viel in der Tasche oder mehr, erschließt sich mir nicht.
Ich hatte geschrieben, dass der Fahrer aufstocken könne bzw. müsse. Dabei habe ich einfach eine Stellungnahme des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales vom 24. Juni nachgeplappert, in der es hierzu heißt:

  • Die Frage, ab welchem Bruttostundenlohn ein Alleinlebender in Vollzeitbeschäftigung nicht mehr bedürftig gemäß SGB II ist (Schwellenlohn), lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Schwellenlohn insbesondere von den individuellen Kosten der Unterkunft abhängt, die räumlich stark variieren. Darüber hinaus hängt der Schwellenlohn von der individuellen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten ab, die je nach Branche und Tarifvertrag variiert.

    Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von derzeit ca. 38 Stunden pro Woche und einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sind Alleinstehende aktuell bedürftig im Sinne des SGB II, sofern ihre Kosten der Unterkunft (KdU) rund 353 Euro monatlich übersteigen. 7 In Regionen mit hohem Mietniveau wird dieser Wert derzeit bereits teilweise übertroffen. Beispielsweise betrugen im Juli 2013 die durchschnittlichen KdU eines Alleinstehenden in München 467 Euro monatlich. Bundesweit hatten zum selben Zeitpunkt ca. 40 Prozent aller alleinstehenden Empfänger von Arbeitslosengeld II KdU von mehr als 353 Euro monatlich, so dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro für diese Haushalte bereits aktuell nicht bedarfsdeckend ist.
    Stellungnahme des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales vom 24. Juni, Seite 26
IK hat geschrieben:Kannst du mir das vorrechnen? Ich möchte es wirklich wissen.
Die Berechnung hängt sehr stark vom Einzelfall ab und kann z. B. für die Zuverdientsmöglichkeiten nach den §§ 11-11b SGB II berechnet werden.

Nehmen wir mal Dein Beispiel mit den 1.067,- € netto + 320,- € Tipp = 1.387,- € gesamt. Soviel erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber und den Fahrgästen zusammen.

Von diesem Einkommen sind die Mehraufwendungen abzuziehen, die dem Fahrer alleine durch seine Tätigkeit entstehen. Denn, wenn er nicht zur Arbeit ginge, würde er diese Kosten sparen:
  • Fahrtkosten für den Arbeitsweg: 156,- €
    in Deinem Beispiel müsste der Fahrer den Arbeitsweg 52 mal im Monat zurücklegen, das ergäbe bei Kosten von 3,- € pro Strecke monatl. Mehrkosten von 156,- €

    (tatsächlicher) Mehrverpflegungsaufwand: 260,- €
    angenommen der Fahrer wendet für die Verpflegung (Kaffee, Schokoriegel, Mittagessen usw.) nur 10,- € pro Schicht mehr als zuhause auf, entständen ihm hierfür in Deinem Beispiel weitere Mehrkosten für 26 Schichten x 10,- €

    evtl. Fahrerbeitrag für Funk oder MT: 20,- €

    P-Schein-Verlängerung: 3,- €

    Natürlich kann der Fahrer diese Aufwendungen einerseits noch vermindern, indem er z. B. mit dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommt und sein Essen und Trinken selbst mitbringt. Anderseits sind in dieser Berechnung aber auch evtl. Mehrkosten fürs Handy, den schnelleren Verschleiss der Kleidung oder Dinge wie das Hansa-Werbeentgelt noch gar nicht berücksichtigt, obwohl sie bei dem ein oder anderen ganz sicher ebenso anfallen. Überzogen ist diese Berechnung der Mehraufwendungen jedenfalls nicht.
Dem Fahrer verblieben danach einschließlich des Trinkgeldes für seine eigenen Belange 948,- € (1.387,- € abzgl. der Mehraufwendungen für die Arbeit von 439,- €). Hierfür müsste er in Deinem Beispiel 48 Stunden in der Woche bzw. 208 Stunden im Monat arbeiten.

Demgegenüber würde er als Hartz IV-Empfänger ohne weiteres 850,- € im Monat (knapp 400,- € für die Lebenshaltung und z. B. gut 450,- € für die Miete usw.) erhalten. Dafür müsste er nicht arbeiten.

Der tatsächliche Mehrverdienst des Fahrers, der sich in Deinem Beispiel für einen Arbeitsumfang von 48 Stunden pro Woche im Vergleich mit seinem Einkommen als Hartz IV-Empfänger ergäbe, beliefe sich einschließlich des Trinkgeldes(!) auf 98,- €.

Verdient sich der Fahrer als Hartz IV-Empfänger noch 100,- € im Monat hinzu oder hat er einen nach oben abweichenden Bedarf in dieser Höhe, erhält er als Hartz IV-Empfänger bereits 2,- € mehr im Monat als der vollzeitbeschäftigte Fahrer mit einer 6-Tage-Woche in Deinem Beispiel einschließlich des Trinkgeldes verdient. Verdient sich der Fahrer als Hartz IV-Empfänger mehr als 100,- € im Monat hinzu, hat er als solcher bis zur Ausschöpfung der Zuverdientsgrenzen dementsprechend mehr.

Ich wage zu bezweifeln, dass sich unter diesen Bedingungen die meisten Fahrer nicht doch lieber die Decke auf den Kopf fallen lassen anstatt 208 Stunden im Monat zu arbeiten und am Ende einschließlich des ohnehin unsicheren Trinkeldes auch noch weniger zu verdienen.

Ganz zu schweigen von den Fahrern, die nicht -wie Dein Beispielfahrer- sechs Tage, sondern "nur" fünf oder weniger Tage in der Woche arbeiten. Sie würden in Deinem Beispiel von vornherein als Fahrer weniger verdienen als sie als Hartz IV-Empfänger erhielten.

Darüber hinaus glaube ich auch nicht, dass ein Fahrer, der noch halbwegs bei Sinnen ist, Dich angesichts des Mindestlohns im nächsten Jahr noch darum bitten wird, für bloß 7,- € bei Dir arbeiten zu dürfen.
Zuletzt geändert von Yes am 04.07.2014, 00:27, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von eichi » 04.07.2014, 01:16

Es bleibt auch zu bedenken, dass eine priv. KV ja bei über 55-jährigen
nicht mehr verlassen werden kann. Wer in früheren besseren Zeiten (Angest.)
oder als Selbstständiger diesen Schritt gegangen ist, wird mit dauerhaft hohen
KV-Kosten leben müssen. Die Lohn-Zuschüsse hierfür sind nicht annähernd vergleichbar
mit den 50% zur GKV!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.07.2014, 05:02

Bei der ganzen Debatte bin ich froh das es tatsächlich Unternehmer gibt die sich nicht nur schon Gedanken zum ML gemacht haben, sondern diese auch schon in Vertragsentwürfe gefasst haben.
Mindestlohn auf Grundlage von 21 Arbeitstagen mit 10 Std. Schichten (abzgl. der Pausen) und ab der wirtschaftlichen Mindestumsatzgrenze (diese erreicht ein durchschnittlicher Fahrer hier vor Ort im Jahresdurchschnitt und in Vollzeit ohne Probleme) eine gestaffelte Umsatzbeteiligung welche die Motivation der Fahrer erhält.
Keine starre Schichteinteilung mehr, sondern eine bunte Mischung aus Vollzeitfahrern im 6/3 und 5/2 Betrieb sowie Fahrern im 3/6 Betrieb (adäquat zur Halbtagsstelle) und Aushilfen.
An den Umsatzschwachen Tagen werden nicht alle Autos auf die Straße geschickt (für die Nachtschicht vor Ort heißt es schon seit einiger Zeit das Sonntagnacht ca. 30% und Montag Nacht 20-25% weniger Autos unterwegs sind) außer es sind größere Veranstaltungen (Messe, Konzerte, Kirmes, Karneval etc.).
Die Umsatzsteigerung bei den verbliebenen Autos ist deutlich spürbar und macht zumindest bei RT den Fahrer wirtschaftlich.

Diskussionen über Bereitschaftszeiten und deren Bezahlung erübrigen sich dabei, wichtig ist das der Umsatz stimmt und das ist mit guten Fahrern und vernünftigen Unternehmern kein Problem.
Vorausschauende Schicht- und Finanzplanung der Unternehmer sowie Motivationsanreize für die Fahrer machen es möglich.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von Guter_Kollege » 04.07.2014, 11:41

IK hat geschrieben:@ Guter Kollege

Was Deutschland?
Bist du Deutschland?
Ich ja, Du auch? Das war aber nicht der Punkt.
Sondern Dein Gejammere auf hohem Niveau.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 04.07.2014, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von nightrider » 04.07.2014, 13:10

Nur mal so gefragt:
Warum machen nicht Einige von euch einfach Bus- oder LKW- oder Kurierfahrer?

Das sollte doch euer „Traumjob” sein, feste Stundensätze, feste Lenkzeiten und ab und zu gibt`s auch Trinkgeld, besser geht`s doch nicht als Fahrer, also warum um alles in der Welt muss es ein Taxi sein?

Dem Bus-LKW-fahrer kann es auch völlig egal sein, ob er jetzt voll, oder leer durch die Gegend kurvt, ob er Umsatz macht, oder nicht er bekommt sein Geld immer, traumhaft, oder?
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von IK » 04.07.2014, 17:45

@ GK

Mein Gejammere auf hohem Niveau?
Und auf welchem Niveau jammerst du?

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von am » 04.07.2014, 20:44

Was nicht sein darf, das nicht sein kann!

So kommentieren hier die meisten der mitschreibenden Unternehmer, während die Fahrer das Normalste einfordern, was in einem Staat wie der Bundesrepublik einzufordern ist, ein geregeltes Einkommen. Zwingende Argumente habe ich hier noch nicht ein einziges gelesen.

Anstatt sich darüber zu unterhalten, was man aktiv tun kann, um die zweifelsohne auch nach dem ersten Januar 2015 noch massenhaft agierenden schwarzen Schafe zu bekämpfen, wird sich an diesen lächerlich wenigen 8,50€ abgearbeitet. Was für eine Verschwendung zweifelsfrei vorhandener Energie- und Intelligenzreserven.

Der Mindestlohn ist beschlossen. Selbst dann, wenn der BZP - mit wem auch immer - eine Übergangsfrist verhandeln sollte, er ist da. Also nehmt ihn an und beendet endlich diese Diskussion.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von IK » 04.07.2014, 21:17

@ am
am hat geschrieben:Anstatt sich darüber zu unterhalten, was man aktiv tun kann, um die zweifelsohne auch nach dem ersten Januar 2015 noch massenhaft agierenden schwarzen Schafe zu bekämpfen, wird sich an diesen lächerlich wenigen 8,50€ abgearbeitet. Was für eine Verschwendung zweifelsfrei vorhandener Energie- und Intelligenzreserven.
Schwarze Schafe bekämpfen?
So ein Witz.

In Hamburg werden zuerst die weißen Schafe gegrillt, weil sie einen Fiskaltaxameter eingebaut haben.
Und wenn die weißen Schafe tot sind, werden die schwarzen Schafe den ML locker zahlen können.

Ist dir das zu platt?

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von am » 04.07.2014, 21:58

IK hat geschrieben:In Hamburg werden zuerst die weißen Schafe gegrillt, weil sie einen Fiskaltaxameter eingebaut haben.
Und wenn die weißen Schafe tot sind, werden die schwarzen Schafe den ML locker zahlen können.
Was verstehst Du unter grillen? Abbau von Überkapazitäten, weil sie sich nicht plausibel erklären lassen? Ja, das ist dann so. Es werden die ersten gesunden Betriebe unter der Maßgabe der Steuer- und Abgabenehrlichkeit sein. Dass, was Du hier indirekt proklamierst, ist doch nichts anderes als die Forderung nach fortgesetzter Ausbeutung von Arbeitnehmern im Sinne der Fiskaltreue von Taxiunternehmern. Das finde ich ein bisschen speziell.

FD hat geschrieben: Wollte man ALLE Gesetze und einzelnen Paragraphen, sowie Verordnungen auflisten, die von der Legislative verabschiedet aber von der Judikative als verfassungswidrig kassiert wurden, würde eine solche Auflistung den verfügbaren Speicher dieses Forums sprengen.

Also, Kampf bis zur letzten Minute und darüber hinaus!
Ich sehe Dich nicht kämpfen, ich sehe Dich nur "reden". Wo ist ein Aktenzeichen, wo eine Klageschrift, Eingabe, Petition? Wo, wann gestellt, an wen gerichtet?

Liefern nicht reden.
Zuletzt geändert von am am 04.07.2014, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Umsatzentlohnung - Theorie und Praxis

Beitrag von Poorboy » 04.07.2014, 22:14

Er meint, Frankreich spielt nach Abpfiff weiter und dreht das WM- Spiel noch :mrgreen:

Poorboy

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