Pause versus Bereitstellung: Wie geht das?

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
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Pause versus Bereitstellung: Wie geht das?

Beitrag von Guter_Kollege » 03.03.2014, 01:06

Das PBefG schreibt lediglich lapidar vor
§ 47 Verkehr mit Taxen
(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen
Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.


Jede Bezirksregierung/Kreis kann aber die Umstände unter welchen Taxiposten von Taxis befahren werden dürfen
(wozu ja auch ruhender Verkehr gehört) selber näher bestimmen. Das kann dann sowohl eine "weichere" wie auch
eine "strengere" Definition" sein. So finden sich denn auch in vielen Beförderungs-
ordnungen leicht unterschiedliche Formulierungen.

Berlin
§ 4 Ordnung auf Taxenständen
(1)
Auf einem Taxenstandplatz oder einem als „Nachrückbereich“ ausgewiesenen Taxenstandplatz dürfen
nur dienstbereite Taxen stehen.

Hamburg
§ 6 Benutzung der Taxenstände
(1) Taxen dürfen nur auf gekennzeichneten Taxenständen bereitgehalten werden.
......
(4)
Die erste und die letzte Taxe an einem Taxenstand müssen zur sofortigen Ab
fahrt bereit sein. Eine Taxenfahrerin oder ein Taxenfahrer, die oder der sich
vorübergehend von ihrer oder seiner Taxe entfernt, hat für deren Beaufsichtigung
durch eine andere Taxenfahrerin oder einen anderen Taxenfahrer Sorge zu tragen.
Die Beaufsichtigung darf jedoch nicht der Taxenfahrerin oder dem Taxenfahrer der
ersten oder letzten Taxe übertragen werden. Eine Taxenfahrerin oder ein
Taxenfahrer darf außer ihrer oder seiner Taxe nur noch eine weitere beaufsichtigen

Leipzig

Der Fahrer hat sich an seiner bereitgestellten Taxe aufzuhalten. Das Parken von Taxen auf Halteplätzen zu privaten Zwecken ist nicht gestattet.

Stadt Oelsnitz

Taxen dürfen nur auf den von der Stadtverwaltung ausgewiesenen Standplätzen zum Zwecke
der Fahrgastaufnahme bereitgestellt werden


Ob eine Dienstbereitschaft des Taxis bei einer Pause des Fahrers nun gleich aufgehoben oder vielleicht nur eingeschränkt ist,
ergibt sich aus dem Text des PBefG alleine nicht so eindeutig, wie ich meine. Schon eher dort wo sich eine einzelne Taxiordnung
etwas weiter vom Originaltext entfernt und hervorwagt.
Wie etwa beim Text der Hamburger Ordnung. Hier hat nur das jeweils erste und letzte Taxi zur "sofortigen Abfahrt" bereit
zu sein, kann ansonsten auch beaufsichtigt werden, z.B. für die bekannte Pinkelpause.
In der Berliner Variante dürfen nur dienstbereite Taxis, resp. deren Fahrpersonal auf dem Taxiposten stehen. Wer Pause macht,
ist aber nicht dienstbereit.

In den Städten Oelsnitz und Leipzig ist der Zeck der Bereitstellung auf einem Halteplatz ausschliesslich die Fahrgastaufnahme.
Wobei Leipzig verschärfend gar extra erwähnt, das der Fahrer sich an der Taxe aufzuhalten hat und ein privater Zweck
als verbotenes Parken gewertet wird.

Laut arbeitszeitgesetzlicher Definition ist eine Pause ein privater Zweck, da der Arbeitnehmer sich beispielsweise während
dieser Zeit auch nicht am Arbeitsplatz aufhalten muß und frei über diese Zeit verfügen kann. Wo ein Ding ist kann ein anderes nicht sein,
gilt wohl prinzipiell nur für stoffliche Dinge. Gilt das auch unbedingt für 2 Zustände in einem (gleich)zeitlichen Abschnitt? Etwa wie 2 superkritische
Aggregatzustände 'sowohl flüssig als auch gasförmig' (solche Seltenheiten gibt es). Aber wir befinden uns in der Juristerei.

In der Anlage II der StVO über Vorschriftzeichen heisst es zum Verkehrszeichen Nr. 229:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen."
Das ist erst mal ziemlich eindeutig. Nun ist aber das Personenbeförderungsgesetz das speziellere Gesetz und an das muss man sich halten.
De facto kann eine Pause niemals Bereitstellung sein, aber wo die Ausgestaltung der Bereitstellung nicht spezifiziert ist, kann sie nach
PBefG durchaus möglich sein, auch wenn grade eine Pause vorliegt. Streng genommen wohl nicht, aber etwas weicher im Sinne von
sowohl als auch bzw. "wenn, dann...".
'Dienstbereit' sagt zudem nicht daß diese Dienstbereitschaft durch eine Pause völlig aufgehoben sein muß, denn eine Pause kann gleichwohl
unterbrochen und verschoben/nachgeholt werden. Innerhalb der arbeitszeitgesetzlichen Vorgaben natürlich.
Eventuell wird die eine oder andere Taxenordnung noch nachgebessert werden müssen. Spätestens dann wenn alle Kontrollbehörden der Kreise
und Städte ihren Aufsichtspflichten endlich nachkommen. Und Fiskaltaxameter und Mindestlohn überall Einzug halten.
Dann nimmt auch der Klärungsbedarf solcher (Sozial)rechtsfragen zu.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 04.03.2014, 19:56, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von Guter_Kollege » 03.03.2014, 15:22

Hab ich behauptet, das irgendeines dieser Gesetze nicht gilt im Taxigewerbe?

Es geht bei der Anwendung von Vorschriften immer um deren Auslegung und das 'wie' der Anwendung.

Und bezogen auf die Fragestellung des Themas, was heißt das jetzt für Dich?
Pause und gleichzeitige Bereitstellung nix Problemo, oder was oder wie?

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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von nightrider » 03.03.2014, 16:26

Im Sinn der StVo und auch des PbeFG ist Parken am Taxistand schlicht verboten. Sobald sich ein Fahrer von seinem Auto weiter als Sichtweite entfernt ist das Parken im Sinn der StVo.

Wer an einem Taxistand steht stellt sich bereit für anfallende Aufträge, oder Fahrgäste und diese sind unabhängig der Reihenfolge von jedem Platz aus zu bedienen, da der Fahrgast das Recht auf freie Wahl seines Taxis hat. Ist der Fahrer nicht da, kann er keine Fahrgäste, oder Aufträge annehmen, steht also nicht bereit, behindert evtl. sogar noch seine Kollegen da er auch bei Bedarf nicht aufrücken, oder ein Anderer nicht herausfahren kann.

Soweit der Sinn dahinter, dass dies in der Praxis oft ganz anders aussieht ist bekannt, aber eben nicht richtig.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von Juskwe » 03.03.2014, 16:28

Im Sinn der StVo und auch des PbeFG ist Parken am Taxistand schlicht verboten.
Wenn ich mir das Schild so anschaue, ist das sogar ein Halteverbot, und nicht nur ein Parkverbot.

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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von nightrider » 03.03.2014, 16:37

Juskwe hat geschrieben:
Im Sinn der StVo und auch des PbeFG ist Parken am Taxistand schlicht verboten.
Wenn ich mir das Schild so anschaue, ist das sogar ein Halteverbot, und nicht nur ein Parkverbot.
Parkverbot gibt es schon lange nicht mehr und im Fall des Taxistands ist das sogar ein uneingeschränktes Halteverbot, also schärfer als das normale Halteverbot welches noch Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen erlaubt.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von Guter_Kollege » 03.03.2014, 20:59

Leipzig: "Das Parken von Taxen auf Halteplätzen zu privaten Zwecken ist nicht gestattet."

Dann muß Leipzig wohl ein wenig nachbessern, wie? Aber bitte nicht vom Thema abgleiten jetzt.
Und das lautete eigentlich: Geht Pause und Bereitstellung gleichzeitig?
Eigentlich ja nicht, nä?

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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.03.2014, 06:34

Wenn ich Pause mache bin ich vom Auto weg, dieses ist regulär auf einem Parkplatz abgestellt und weder Funk noch Anläufer können mich erreichen.
Beim Stehen auf dem HP erhole ich mich zwar auch (durch reden, lesen oder Sport...das letzte war ein Witz), mache aber definitiv keine Pause.
Bei vielen Kollegen liegt auch der Verdacht nahe das sie nur wegen den HP-Gesprächen Taxifahrer geworden sind.
Wo ist also das Problem ?
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 04.03.2014, 06:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von nightrider » 04.03.2014, 13:17

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Bei vielen Kollegen liegt auch der Verdacht nahe das sie nur wegen den HP-Gesprächen Taxifahrer geworden sind.
;-), ;-), ;-), der war gut, kann ich nur bestätigen ;-))
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von eichi » 04.03.2014, 13:20

TMB fragte:
Wo ist also das Problem ?
Bei Umsatzprovisionslohnakkordbezahlung gibt es kein Problem.
Jetzt kommt aber der Mindestlohn / Stundenlohn um die Ecke.
Damit ergibt sich das Problem, dass der vorher unkritisch hohe
Zeitaufwand bezahlt werden muss.

Die Unternehmer mit schlechter Auslastung ihrer Fahrer stehen
vor der Frage:
Was tun?
Aufträge ranschaffen oder dichtmachen?

Jetzt wird es deutlich, wer die Schleckertaxen betreibt.
Jetzt müssen die Unternehmer was unternehmen.
Erstmal suchen sie Schlupflöcher wie "Pause am Posten"...
statt ihre Fahrer auszulasten oder dichtzumachen.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von nightrider » 04.03.2014, 13:48

eichi hat geschrieben: Jetzt wird es deutlich, wer die Schleckertaxen betreibt.
Jetzt müssen die Unternehmer was unternehmen.
Erstmal suchen sie Schlupflöcher wie "Pause am Posten"...
statt ihre Fahrer auszulasten oder dichtzumachen.
Nur mal langsam das Taxigeschäft in Städten ist nun mal schon immer abhängig davon dass Bedarf herrscht und der herrscht ebenfalls schon immer nicht gleichmäßig da kann Keiner was dafür. Es können selbst wenn sie wollten auch nicht alle Unternehmer plötzlich nur noch feste Touren akquirieren damit ihre Fahrer ausgelastet sind, so viele feste Touren wie Taxen da sind gibt es nicht, schon gar nicht schön über den Tag verteilt.

Auch Taxifahrer sind irgendwann zu den bekannten Bedingungen eingestiegen, da sie in der Regel voll geschäftsfähig sind ist und war ihnen der Umstand also nicht fremd. Das bedeutet wenn dieses System tatsächlich irgendwann verboten und abgeschafft werden sollten, gehen eben relativ Viele in die Arbeitslosigkeit da führt wahrscheinlich kein Weg vorbei.
Jetzt liegt es auch an den Fahrern sich vielleicht langsam nach anderen Jobs umzusehen statt einfach zu sagen die Unternehmer müssen was unternehmen und das auch noch ohne konkrete Vorschläge zu machen ist dann doch etwas einseitig.

Schließlich gehörten beim Start des Jobs immer 2 dazu, Einer der ihn anbietet und Einer der ihn annimmt.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von eichi » 04.03.2014, 14:25

Es geht doch letzlich darum, dass der Unternehmer Verantwortung übernimmt.
Und nicht noch und nöcher Wagen auf die Straße stellt mit dem Hintergedanken:
Wenn ein Wagen mir im Monat nur 200 einbringt, habe ich 200 mehr als ohne ihn.
Der Fahrer kann ja aufstocken, wenns für einen ordentlichen Lohn nicht langt.
Das ist verantwortungslos!

Der Unternehmer muss sein Unternehmen ans Geschäft anpassen, wenn er nicht
das Geschäft an sein Unternehmen anpassen kann.

Ich weiß, ich wiederhole mich.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von nightrider » 04.03.2014, 15:04

eichi hat geschrieben: Der Unternehmer muss sein Unternehmen ans Geschäft anpassen, wenn er nicht
das Geschäft an sein Unternehmen anpassen kann.
Sag ich doch, also sucht euch langsam einen neuen Job ;-)
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von Berni » 04.03.2014, 16:46

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Beim Stehen auf dem HP erhole ich mich zwar auch (durch reden, lesen oder Sport...das letzte war ein Witz), mache aber definitiv keine Pause. ...
Was ist denn, wenn der Fahrer am Taxistand schläft? Auch wenn er vielleicht gerade davon träumt, sich bereitzuhalten, aber mehr Pause geht nicht.

Möglicherweise nimmt Rosenheim eine Sonderstellung ein, da wir keine Taxiaufsicht und kein funktionierendes Ordnungsamt haben, die sich der übermüdeten Taxifahrer annehmen würden. Bei einer Kollegin wäre ich gar nicht überrascht, wenn sie irgendwann mal mit brennender Zigarette im Taxi einpennt und in Rauch und Asche aufgeht.

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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.03.2014, 16:52

Wer auf dem HP einpennt ist zu müde und gehört von der Straße.
Hier wird vom nächsten geweckt oder es wird vorbeigefahren.
Wer so arbeitet hat die Gewinnzone schon erreicht oder schafft dies nie.
Schlafen ist keine Pause sondern Erholung und gehört in die Freizeit.
Wer zu wenig Umsatz generiert muss sich wohl einen anderen Job suchen.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 04.03.2014, 16:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von nightrider » 04.03.2014, 17:34

@ Thomas-Michael Blinten

mal was Anderes, habt ihr denn in der absoluten Faschings.... sorry Karnevalshochzeit tatsächlich noch die Zeit euch im Forum umzusehen? ;-)

Bei uns gibt es nur Weiberfasching, vorher und nachher ist „tote Hose” nix mehr mit Fasching. :-(
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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von Guter_Kollege » 04.03.2014, 19:36

nightrider hat geschrieben:mal was Anderes, .....
Nö, bitte nicht, mach Dir dafür nen neuen Thread auf.
@nightrider
Es nutzt doch nichts wenn du ständig im Drehen alter Zöpfe verharrst.
Die Gesellschaft verändert sich, das Taxigewerbe verändert sich und muss sich verändern, neue Herausforderungen bewältigen. Denn es kriselt hier und dort an allen Ecken und Enden.
Es nutzt auch nichts zu argumentieren "Ihr habt den Zug nach nirgendwo bestiegen wie er nun mal ist. Jetzt fahrt ihr die Reise gefälligst auch bis zu Ende oder springt ab."
Einige möchten ihn halt modernisieren, neue Spurbreite und von Dampflokomotive auf Elektoantrieb umstellen.
Du aber willst noch auf die Einstellungsbedingungen der hochwohlgeborenen kaiserlichen Eisenbahngesellschaft beharren?
Soviel zur Polemik. Kann ich auch :)

Da das Taxigewerbe insgesamt freiwillig nicht bereit war und ist sich zeitgemäßen Bedingungen anzupassen, aber auch durch restriktive Vorgaben behindert wird, muß es halt durch gewisse Maßnahmen gezwungen werden. Das Schleifen der Festung Umsatzentlohnung und Arbeitsgestaltung gehört dazu. Es gibt keine Tabus.

Wobei beim Thema Bereitstellung und Pause die Entlohnungsart rechtlich gesehen keine Rolle spielt. Das sind Begriffe die durch Arbeitszeitgesetz, FPersV und FPerG geregelt werden. Aber Bereitstellung und Pause bekommen durch den verbindlichen Mindestlohn und der mit ihm einhergehenden Arbeitszeitregelung eine neue, verschärfte Gewichtung. Daran führt kein Weg vorbei.

Die Ermittlung von Bereitschaftszeiten, Arbeitsbereitschaft und Arbeitsleistung während dieser dürfte im Taxigewerbe auch nicht ganz einfach sein. Und läßt sich schon gar nicht pauschal für 800 Tarifgebiete festlegen. Gewöhnlich ist Bereitschaftsdienst eine Zeit die sich an die reguläre Arbeitszeit anschliesst, also ihr nahtlos folgt. Auf Taxigewerbe übertragen beträfe das also Fahrten die am Ende der regulären Arbeitszeit entstehen. Beispiel: Kunde will um 17:45 Uhr nach 'Hinterm-Horizont-Stadt'; Taxifahrer hat aber um 18:00 Uhr Feierabend. Hier bedürfte es entweder eine verbindlichen, pauschalen Bereitschaftszeit-Regelung, die entweder Freizeitausgleich oder Entgeltregelung (Überstundenregelung, pauschale oder individuelle Entgeltregelung) vorsieht. Das heisst, der Arbeitgeber (der Arbeitsvertrag) muss auch festlegen das eine bestimmte Zeit und Ort einzuhalten sind.

Der Unterschied der Arbeitsbereitschaft zum Bereitschaftsdienst ist der das bei der Arbeitsbereitschaft "wache Aufmerksamkeit" gefordert wird. Das heisst es wird zwar nicht gearbeitet, aber auch nicht geschlafen, sondern entspannt.

Im BAT Tarifvertrag gilt für Bereitschaftsdienst beispielsweise folgende Stufenregelung der Arbeitsleistung während des Bereitschaftsdienst:

Stufe Arbeitsleistung Bewertung als Arbeitszeit

A > 0 - 10 % >>>>>>> 15 %
B >10 - 25 % >>>>>>> 25 %
C >25 - 40 % >>>>>>> 40 %
D >40 - 49 % >>>>>>> 55 %


Die Graupe hätte vielleicht mehr Arbeitsleistung der Stufe A.
Der Fahrer der Sonnenscheinfunk-Zentrale mehr der Stufe D.

Der Arbeitsort der Arbeitsbereitschaft kann sinnvollerweise nur "Der Taxihalteplatz" sein, nicht "Das Taxi" an sich, um sie von der Dienstbereitschaft abzugrenzen. Das dürfte einleuchten und ist zum Zwecke der Begriffsklarheit notwendig.
Egal ob nun irgendeine Einrichtung Pausen mit welchen Massnahmen wie auch immer ermitteln will; Mehr als die gesetzlich vorgeschrieben kann sie nicht ermitteln. Erst recht nicht bei einem Taxi das an einem Taxiposten steht. Nicht wenn der Fahrer es nicht will.

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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.03.2014, 23:29

nightrider hat geschrieben:@ Thomas-Michael Blinten

mal was Anderes, habt ihr denn in der absoluten Faschings.... sorry Karnevalshochzeit tatsächlich noch die Zeit euch im Forum umzusehen? ;-)

Bei uns gibt es nur Weiberfasching, vorher und nachher ist „tote Hose” nix mehr mit Fasching. :-(
Nun, bei deutlich über 30 Touren in weniger als 10 Stunden ist man froh mal was anderes als den Tacho zu sehen, das Forum ist zum workout sehr gut geeignet :mrgreen:
Im ernst, Altweiber ist nur die Eröffnung, bis Rosenmontag 19 Uhr ist ein durchlaufend gutes Geschäft.
Bis auf Freitag (minus 20 %) und Montag (minus 40 %) habe ich jeden Tag die durchnittlichen Sylvesterumsätze erreicht.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 04.03.2014, 23:31, insgesamt 2-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Pause versus Bereitstellung: Geht das?

Beitrag von IK » 05.03.2014, 01:15

@eichi
eichi hat geschrieben:Es geht doch letzlich darum, dass der Unternehmer Verantwortung übernimmt.
Und nicht noch und nöcher Wagen auf die Straße stellt mit dem Hintergedanken:
Wenn ein Wagen mir im Monat nur 200 einbringt, habe ich 200 mehr als ohne ihn.
Der Fahrer kann ja aufstocken, wenns für einen ordentlichen Lohn nicht langt.
Das ist verantwortungslos!

Der Unternehmer muss sein Unternehmen ans Geschäft anpassen, wenn er nicht
das Geschäft an sein Unternehmen anpassen kann.

Ich weiß, ich wiederhole mich.
In Eichis Welt des ordentlichen Lohnes reichen 8,50 ML, damit man nicht mehr aufstocken muss.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Wie geht das?

Beitrag von nightrider » 05.03.2014, 11:24

Also ich weiß ja nicht ob man die Arbeit eines Taxifahrers so aufdröseln kann.

Der Job des Taxifahrers beinhaltet nun mal auch Wartezeiten, wir hätten es alle gern ohne aber das geht halt meistens nicht. Auch der Job eines Vertreters beinhaltet Anfahrten zum Kunden, Wartezeiten beim Kunden, teilweise Übernachtungen an anderen Orten usw und auch er wird in der Regel nur, oder hauptsächlich nach Umsatz bezahlt.

Es gibt Job`s die einfach schon immer nach Umsatz, Leistung usw bezahlt werden und jeder der so einen Job macht hat ihn sich im Prinzip ausgesucht, niemand wurde jemals in so einen Job gedrängt, warum also das ständige Rumgemäkle an Situationen in die man sich freiwillig begeben hat

Klar jetzt soll ML für „Alle” kommen und dann wird es schwierig wenn allein durch Umsatzbeteiligung der gewünschte Stundensatz nicht zu Stande kommt. Jetzt suchen Manche „Schlupflöcher” um sich da irgendwie rauszuwinden und stellen die abenteuerlichsten Konstrukte auf, nicht nur Taxler, auch Behörden wie es scheint. Doch eine wirkliche Lösung sehe ich nirgends. Unternehmer können nicht mehr zahlen als sie einnehmen, also bleibt nur der Weg reduzieren wo immer es nötig ist und das läuft auf einen heftigen Stellenabbau hinaus da beißt die Maus keinen Faden ab.

Da kann man jetzt hin und her rechnen, Arbeitszeiten in Arbeit, Bereitschaft, Pause und weiß Gott was aufteilen, es hilft nichts, am Ende kommt nicht mehr raus, wenn das Fass leer ist kommt einfach nichts mehr, Ende.
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Re: Pause versus Bereitstellung: Wie geht das?

Beitrag von eichi » 05.03.2014, 13:51

Zitat nightrider:
Es gibt Job`s die einfach schon immer nach Umsatz, Leistung usw bezahlt
werden und jeder der so einen Job macht hat ihn sich im Prinzip ausgesucht,
niemand wurde jemals in so einen Job gedrängt, warum also das ständige Rumgemäkle
an Situationen in die man sich freiwillig begeben hat
Aber nie nur nach Provision! Ansonsten: Belege!
Und sie unterliegen auch keinem Akkordverbot!
Allen diesen Jobs ist gemeinsam, dass sich die Entlohnung aus Fixum (Grundgehalt)
und Provision (als real gezahltem Zuschlag) zusammensetzt. Wenn dieses Modell in
die Taxiwelt implantiert würde, wäre doch sehr viel gewonnen. Über das Verhältnis
Grundlohn zu Provisionshöhe wäre zu sprechen, ist aber Feintuning (z.B. 75 / 25).

Dann fiele auch die Unzufriedenheit über unproduktive Zeiten wie Werkstatt, Wagenpflege,
Eichamtsbesuche etc. fort. Alles die Dinge, die auch zum Geschäft gehören, aber beim alten
Modell vom angestellten Fahrer unentgeltlich geleistet werden mussten. Selbst der freundlich
gewährte "Zehner auf die Kralle" hat leider keinen Effekt auf die spätere Rentenhöhe, dafür
müssten schon die korrekten Anteile entrichtet werden (auch so'n trauriges Thema).
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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