Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahrer

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JoeLeTaxi
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Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahrer

Beitrag von JoeLeTaxi » 29.12.2013, 20:07

Hallo und guten Abend in DAS! bundesweite Taxiforum

Ich würde gerne wissen, ob es eigentlich rechtlich einwandfrei ist, wenn ein Unternehmer, der einen Mitarbeiter für die Tagschicht gesucht und eingstellt hat diesen nach gut dünken in die Nachtschicht versetzt?
Sollte dass wider besseren Wissens nicht bundesweit geregelt sein, so würde mich dies für den Freistaat Bayern interessieren.

Vielen Dank für eure Zeit und die Antworten
Zuletzt geändert von JoeLeTaxi am 30.12.2013, 07:06, insgesamt 2-mal geändert.

eichi
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von eichi » 30.12.2013, 18:08

der einen Mitarbeiter für die Tagschicht gesucht und eingstellt hat
Existiert das Inserat noch?
Was sagt der Arbeitsvertrag?
Wie lange schon Tagschicht (Gewohnheitsrecht?)?
Nur Tagschicht, nie Wechselschicht?
Was zahlt Unternehmer mehr für die Nachtschicht?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Yes
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von Yes » 30.12.2013, 18:27

Diese Frage ist durch Bundesrecht in § 106 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt, der lautet:
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Wenn der Mitarbeiter als Tagfahrer eingestellt wurde, darf der Unternehmer keine Nachtarbeit anordnen, weil der Arbeitsvertrag hinsichtlich der Arbeitszeit eine andere Arbeitsbedingung, nämlich die Tagarbeit des Fahrers, festlegt. Ob der Fahrer als Tagfahrer eingestellt wurde, ergibt sich aus dem ggf. schriftlichen Arbeitsvertrag, den mündlichen Vereinbarungen, den Begleitumständen und der tatsächlichen betrieblichen Übung.

Eine Vereinbarung der Tagarbeit dürfte leicht beweisbar sein, wenn sie im schriftlichen Arbeitsvertrag bestimmt wurde. Auch wenn dem Arbeitsvertrag eine Stellenanzeige zugrunde lag, in der ausdrücklich nur nach einem Tagfahrer gesucht wurde, dürfte der Beweis zu führen sein, wenn sich die Stellenanzeige und die weiteren Umstände, aus denen hervorgeht, dass die Anzeige zur Grundlage des Vertrags wurde, noch beweisen lassen. In diesem Fall hätten Unternehmer und Fahrer die Arbeitszeitvereinbarung u. U. konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, vereinbart. Mündliche Abreden und eine über die reine Tagarbeit hinausgehende betriebliche Übung lassen sich gegebenenfalls im Bestreitensfall noch durch Zeugen (Kollegen u. ä.) oder auch Urkunden (Abrechnungen, Arbeitsanweisungen u. ä.) beweisen.

eichi schreibt:
Wie lange schon Tagschicht (Gewohnheitsrecht?)?
Für die Annahme einer tatsächlichen betrieblichen Übung (das war wohl mit "Gewohnheitsrecht" gemeint) bedarf es über die bloße tatsächliche Tagarbeit hinausgehender zusätzlicher Anhaltspunkte dafür, dass auch nach dem Willen des Unternehmers nur ein reiner Tageseinsatz des Fahrers Arbeitsvertragsinhalt sein sollte. Selbst in einer langjährigen tatsächlichen Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einer bestimmten Schicht wird kein Verzicht des Arbeitgebers darauf gesehen, den Arbeitnehmer im Laufe des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses auch zu anderen Arbeitszeiten einzusetzen. Allein aus dem Umstand, dass ein Arbeitgeber über lange Jahre keinen Gebrauch davon gemacht hat, sein Weisungsrecht in anderer Weise auszuüben, kann noch nicht darauf geschlossen werden, dass er auf sein Weisungsrecht verzichten oder eine tatsächliche Tagarbeit zum alleinverbindlichen Arbeitsvertragsinhalt machen wollte.

Sollte der Kollege seinem Chef danach nur Tagarbeit schulden, überschreitet dessen Weisung zur Nachtarbeit die Grenzen seines Direktionsrechts. Der Fahrer kann die Nachtarbeit verweigern, ohne rechtliche Nachteile befürchten zu müssen. Sollte der Fahrer tagsüber nicht mehr arbeiten können, weil z. B. kein Wagen zu dieser Zeit frei ist, sollte er dem Unternehmer seine Dienste (beweisbar z. B. durch Zeugen, Einschreiben oder auch Fax) anbieten und den Unternehmer dadurch gegebenenfalls in Annahmeverzug setzen, um seinen Lohnzahlungsanspruch nicht zu gefährden. Der Unternehmer kann ihm ordentlich kündigen und ihm etwa im Rahmen einer Änderungskündigung die entsprechende Stelle als Nachtfahrer anbieten.

Auch anderenfalls kann der Unternehmer den Fahrer nicht nach "Gutdünken" in die Nachtschicht versetzen. Sofern keine die Nachtarbeit ausschließende Vereinbarung getroffen wurde oder im Bestreitensfall bewiesen werden kann, hat der Unternehmer sein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit gemäß § 106 S. 1 GewO nach billigem Ermessen auszuüben. „Billiges Ermessen“ heißt hier, dass der Unternehmer nicht nur seine eigenen betrieblichen Interessen berücksichtigen darf, sondern auch den erkennbaren berechtigten Interessen des Fahrers Rechnung tragen muss. Die Weisung des Unternehmers entspricht diesen Grundsätzen, wenn dieser die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat. Zu den angemessen zu berücksichtigenden Interessen des Fahrers gehören dabei z. B. auch dessen schutzwürdige gesundheitlichen und familiären Belange, eine eingeschränkte Mobilität und gemäß § 106 S. 3 GewO auch etwaige Behinderungen des Fahrers. In einem Prozess müsste der Unternehmer also darlegen, ob und inwieweit er bei der Schichtaufteilung die persönlichen Belange des Fahrers ausreichend berücksichtigt hat, auf welchen betrieblichen Belangen die Anordnung von Nachtarbeit beruht und warum diese die persönlichen Interessen des Fahrers an der Tagarbeit überwiegen.

Ist keine anderweitige Vereinbarung festzustellen und entspricht die Schichtaufteilung auch dem billigen Ermessen, hat der Unternehmer aus § 106 S. 1 GewO das Recht, Nachtarbeit anzuordnen. Der Unternehmer hat aber dennoch die gesetzlichen Grenzen der Nachtarbeit (§ 6 ArbZG), des Betriebsverfassungsgeseztes und die eines evtl Tarifvertrags zu beachten.

Gesetz und Rechtsprechung räumen dem Arbeitgeber insoweit grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum ein.
Zuletzt geändert von Yes am 30.12.2013, 18:42, insgesamt 2-mal geändert.

JoeLeTaxi
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von JoeLeTaxi » 30.12.2013, 19:19

:shock: WOW

Vielen Dank @YES für die detailierte Erklärung mit dem dazugehörigen Gesetzestext!
Aber auch @eichi danke für dein Interesse.

Der Vollständigkeithalber sei hinzugefügt.
- der Arbeitgeber hat es versäumt einen Arbeitsvertrag zu zeichnen bzw vorzulegen
- es war eine Prämisse die Tätigkeit ausschliesslich in der Tagschicht auszuführen
- seit 10 Monaten von 6-18 Tagschicht
- die Umsatzbeteiligung bleibt für Tag/Nachfahrer gleich

Schlussendlich bleibt mir nur an die Vernuft des Unternehmers zu appelieren, denn wer möchte schon auf einem Arbeitsplatz arbeiten, den er sich gerichtlich erstreiten musste.

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Otto126
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von Otto126 » 31.12.2013, 16:49

§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.
(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn

a)
nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b)
im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
c)
der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,

sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
(6) Es ist sicherzustellen, daß Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie die übrigen Arbeitnehmer.

§ 6 ArbzG
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von Yes » 31.12.2013, 17:42

Aus welchem Grund erfolgte die Versetzung in die Nacht? Was hat sich im Betrieb verändert oder erfolgte die Umsetzung nur nach "Gutdünken"?

JoeLeTaxi schrieb:
- es war eine Prämisse die Tätigkeit ausschliesslich in der Tagschicht auszuführen
- seit 10 Monaten von 6-18 Tagschicht
Diese Argumente sollte man dem Unternehmer gegenüber in jedem Fall nochmal anführen.

Darüber hinaus würde ich ihm auch darlegen, warum ein anderer Fahrer gegebenenfalls besser für die Nachtschichten geeignet sein könnte und ihm etwaige gesundheitliche, familiäre oder Gründe der Mobilität deutlich machen. Der Arbeitgeber muss die Interessen des betroffenen Arbeitnehmers gegen seine eigenen betrieblichen Interessen und die der übrigen Arbeitnehmer abgewogen haben, wenn er die Weisung zur Nachtarbeit erteilt.

JoeLeTaxi schrieb:
Schlussendlich bleibt mir nur an die Vernuft des Unternehmers zu appelieren, denn wer möchte schon auf einem Arbeitsplatz arbeiten, den er sich gerichtlich erstreiten musste.
Das wird zumindest in kleinen und mittelständischen Betrieben wohl jeder so sehen. Aber es möchte auch niemand, der im Tagrhythmus ist, nachts arbeiten müssen. Falls Du Dich für einen anderen Arbeitgeber entscheiden solltest, würde ich den Lohn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom bisherigen Unternehmer auch gerichtlich einfordern, falls er den Lohn nicht ohnhehin freiwillig zahlt und wenn die Anordnung der Nachtarbeit tatsächlich nur auf "Gutdünken" beruhte bzw. nicht dem billigen Ermessen entsprach oder falls sogar eine Tagarbeitsvereinbarung doch beweisbar sein sollte.
Zuletzt geändert von Yes am 31.12.2013, 17:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von Guter_Kollege » 01.01.2014, 14:10

Sofern der Arbeitsvertrag solch eine gravierende Änderung des Arbeitsverhältnisses nicht hergibt, müsste der Arbeitgeber diese mit einer Änderungskündigung zu erzwingen suchen. Die Chancen dafür daß er das vor Gericht durchgesetzt bekommt stehen nicht gut.
Mindestens kostet ihn das dann eine Abfindung falls es keine Einigung gibt.

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IK
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von IK » 02.01.2014, 18:44

Ich verstehe es nicht, warum manche AG sich das Leben unnötig schwer machen und sich den Zepter des Handels aus der Hand nehmen lassen. Bei mir ist dieser Sachverhalt wie folgt geregelt:

"Die Schichteinteilung obliegt dem AG, ein
Anspruch auf Zuteilung bestimmter Schichten besteht nicht.


Natürlich kann man mit den Mitarbeitern noch immer Absprachen treffen, welche deren Interessen berücksichtigen. Allerdings muss man als AG für alle Eventualitäten abgesichert sein, sollten sich die Umstände radikal ändern.

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von arne13 » 02.01.2014, 21:53

IK hat geschrieben:Ich verstehe es nicht, warum manche AG sich das Leben unnötig schwer machen und sich den Zepter des Handels aus der Hand nehmen lassen. Bei mir ist dieser Sachverhalt wie folgt geregelt:

"Die Schichteinteilung obliegt dem AG, ein
Anspruch auf Zuteilung bestimmter Schichten besteht nicht.


Natürlich kann man mit den Mitarbeitern noch immer Absprachen treffen, welche deren Interessen berücksichtigen. Allerdings muss man als AG für alle Eventualitäten abgesichert sein, sollten sich die Umstände radikal ändern.
Ich würde so einen Arbeitsvertrag aber nicht unterschreiben wollen. Einzelne Schichten sind egal, aber Tag/Nacht ist schon ein gewaltiger Unterschied,

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 02.01.2014, 22:12

Sehe ich ähnlich.
Wenn jemand, wie ich z.B. nach über 25 Jahren Nachtschicht, auf die Tagschicht gehen soll,
ist es ganz nebenbei auch mit einem deutlich erhöhten Unfallrisiko verbunden.
Aber abgesehen davon, was ist gegen eine gute alte Konversation mit seinem Fahrer einzuwenden ?
Wenn es die betrieblichen Belange tatsächlich erfordern werden sich die wenigsten (guten) Fahrer dem entgegenstellen.
Es hat aber eine ganz andere Qualität, ob mich mein Unternehmer fragt und man gemeinsam eine Lösung findet,
oder ob er mich einfach auf eine andere Schicht setzt weil es ihm in den Kram passt.
Das zeugt von einem Arbeitsklima welches mich ganz schnell zur Kündigung treibt bzw. verhindert solche einen Vertrag zu unterschreiben.
Nein IK, bei mir hättest Du solch ein Werkzeug nicht in der Hand,
auch wenn ich jederzeit bereit bin meinem Unternehmer entgegen zu kommen...aber halt nur auf Augenhöhe von Vertragspartnern
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von JoeLeTaxi » 03.01.2014, 02:54

Ich halte mal fest, das ich rausgelesen habe, dass Branchenüblich eigentlich entweder ein "Vertrag für Tagschicht" oder ein "Vertrag für Nachtschicht" zur Anwendung kommt.
(Was wohl auch mit den extrem unterschiedlichen Bedingungen zu tun hat)

Aktuell scheidet bei uns ein Nachtfahrer aus, für den wurde jedoch bereits Ersatz gefunden. Nun will der Unternehmer selbst auch nicht mehr nachts fahren. :idea: Und so zieht er einen Tagfahrer aus einer Zweitfirma in das Taxiunternehmen. Nach etlichen Macken, Schrammen und Kratzern hat der Unternehmer nun bedenken bezüglich der "Nachtfahrtüchtigkeit" des Fahrers, den will er aber gerne behalten, weil er zu allem ja sagt). Weswegen dieser jetzt meine Tagschicht übernehmen soll.

Nun wurde mir an Weihnachten mitgeteilt - ab nächstes Jahr ICH bis auf weiteres in die Nachtschicht. Allerdings habe ich einen attestierten Diabetes. Und wie gesagt von anfang an als Prämisse gesagt ich werde und kann Nachts nicht fahren.
Wobei der Diabetes erst nach dem Vertrag diagnostiziert wurde und weil mit Tabletten behandelbar auch nicht meldepflichtig ist.
Aber das interessiert wohl nicht - laut Unternehmer muss er ja nach seiner Firma sehen. :shock:

So ein Vertrag mit einer "Tag/Nacht wechsel nach betrieblichenerfordenissen"-Klausel ist ... mehr als fragwürdig denke ich. Aber gut, jeder sollte lesen was er mit seiner Unterschrift als zur Kenntnis genommen hat und als Einverstanden abzeichnet.
Achso deswegen ja meine Frage nach dem allgemein gültigen Arbeitsvertrag der Taxibranche in Deutschland bzw. Bayern, kann mir nicht vorstellen, dass da sowas drin steht, halte das für höchste bedenklich ...(freundlich bemerkt)

Immer noch Vielen Dank für die "Lesungen" und Antworten - ist sehr interessant zu lesen wieviel Schindluder in diesem Gewerbe wohl betrieben wird oder möglich ist.

---
Mod-Edit: Identitätshinweise rausgenommen.
Zuletzt geändert von jr am 03.01.2014, 04:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von TWG » 04.01.2014, 01:09

Hallo JoeLeTaxi,

es gibt doch in Deutschland genug offene Stellen für Taxi-Fahrer, warum wechselst du nicht einfach deinen Unternehmer?
Mir hat mal nen Unternehmer gesagt: "Wenn du jetzt nicht sofort machst, was ich dir sage, brauchst du gar nicht mehr zu kommen!" (wie es dazu kam ist ne längere Story, wir waren beide nicht ganz unschuldig), ich hab einen Tag später mit ihm geredet, das Ganze ordentlich zu Ende gebracht und am nächsten ersten bei einem anderen Unternehmer angefangen!
Also Unternehmer können hier gern schreiben, wie sie ihre Mitarbeiter gern drangsalieren möchten, aber zumindest hier bei uns im Dorf läuft das nicht!

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.01.2014, 02:43

JoeLeTaxi hat geschrieben:Ich halte mal fest, das ich rausgelesen habe, dass Branchenüblich eigentlich entweder ein "Vertrag für Tagschicht" oder ein "Vertrag für Nachtschicht" zur Anwendung kommt....
Wenn denn überhaupt ein solcher zu Einsatz kommt, Handschlag ist noch lange nicht Vergangenheit im Gewerbe :wink:
Aktuell scheidet bei uns ein Nachtfahrer aus, für den wurde jedoch bereits Ersatz gefunden. Nun will der Unternehmer selbst auch nicht mehr nachts fahren. :idea: Und so zieht er einen Tagfahrer aus einer Zweitfirma in das Taxiunternehmen. Nach etlichen Macken, Schrammen und Kratzern hat der Unternehmer nun bedenken bezüglich der "Nachtfahrtüchtigkeit" des Fahrers, den will er aber gerne behalten, weil er zu allem ja sagt). Weswegen dieser jetzt meine Tagschicht übernehmen soll.
Aus welchen Gründen auch immer, er hat damit deutlich gemacht wer ihm wichtiger ist.
Nun wurde mir an Weihnachten mitgeteilt - ab nächstes Jahr ICH bis auf weiteres in die Nachtschicht. Allerdings habe ich einen attestierten Diabetes. Und wie gesagt von anfang an als Prämisse gesagt ich werde und kann Nachts nicht fahren....
Dann bleibe dabei.
Konsequenz für ihn ist er muss dich oder den anderen Fahrer kündigen Du bekommst ALG 1 und kannst dir in Ruhe einen anderen Chef suchen.
...meine Frage nach dem allgemein gültigen Arbeitsvertrag der Taxibranche in Deutschland bzw. Bayern, kann mir nicht vorstellen, dass da sowas drin steht, halte das für höchste bedenklich ...(freundlich bemerkt)
Von einem "allgemein gültigen Arbeitsvertrag" habe ich noch nie gehört, das würde ja implizieren das es allgemein gültige Tarifverträge oder zumindest allgemein gültige Arbeitsbedingungen gibt......das ist höchst lustig (gelinde gesagt) :wink:
Man ist doch schon froh wenn es allgemein gültige Bedingungen innerhalb einer Zentrale gibt.
Vielleicht wird sich dies in den nächsten Jahren Peu à Peu ändern, aber bisher sind wir in der Regel alle Einzelkämpfer.
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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von Yes » 04.01.2014, 04:28

So, wie sich das anhört, hat Dein Unternehmer bei der Anordnung der Nachtarbeit bislang allein seine eigenen Interessen berücksichtigt (er will nicht nachts fahren und den neuen Fahrer behalten).

Ein Arbeitgeber muss die Arbeitszeit gemäß § 106 S. 1 GewO nach billigem Ermessen bestimmen, d. h. er muss die beiderseitigen Interessen bei der Ausübung des Direktionsrechts angemessen berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere die schutzbefürftigen gesundheitlichen Belange eines angestellten Fahrers. Diabetes ist ein gesundheitlicher Belang, von dem ich mir gut vorstellen könnte, dass er der Nachtarbeit entgegensteht. Wenn beim Fahrer gesundheitlliche Bedenken bestehen und der Chef selbst gesund ist, gibt es keinen Grund, warum dieser seine Schichten nicht selbst fährt. Allein, dass ein Unternehmer es anders will, reicht jedenfalls nicht aus (§ 106 GewO).
JoeLeTaxi hat geschrieben:Wobei der Diabetes erst nach dem Vertrag diagnostiziert wurde
Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 401/09 - NZA 2011, 161 ).

Der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherungen hat allgemein zum Thema "Schichtarbeit" auch eine ganz interessante Broschüre herausgegeben: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/1 ... 1.2012.pdf
JoeLeTaxi hat geschrieben:Und so zieht er einen Tagfahrer aus einer Zweitfirma in das Taxiunternehmen.
Zur Not müsste dann in der Zweitfirma ja eine Stelle als Tagfahrer frei sein.

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von IK » 04.01.2014, 14:10

Als Unternehmer würde ich einen Fahrer zu einem solchen Schichtwechsel zwingen, es sei denn:

Der Fahrer ist sehr schlecht in welcher Hinsicht auch immer
Er blockiert Betrieb mit seinen "Eigenschaften" und/oder
Ich möchte ihn los werden.

Machen wir uns nichts vor: Wer am Tage arbeitet muss sinnvoller Weise um 5 Uhr in der Taxe sitzen. Viele versprechen das, halten es nur kurze Zeit durch. Dann hat man ein Problem.

Wegen solcher möglichen Umstände muss ein AG im Arbeitsvertrag das ausdrückliche Recht der Schichten-Einteilung für sich behalten. Kein AG der bei Sinnen ist, wird dieses Recht missbrauchen, um gute Fahrer zu schikanieren. Wer so drauf ist als AG, der verdient es verlassen zu werden.

Taxibetriebe sind in der Regel klein und man kennt sich sehr gut und wenn das Verhältnis zwischen dem AN und AG nicht zerrüttet ist, findet man immer einen Weg sich zu einigen. Wenn das so nicht möglich ist, sehe ich keine Chance mit Hilfe des Rechts zu eigenem Recht zu kommen. Sicherlich kann man sich die Paragrafen um die Ohren hauen, Wechsel in eine andere Firma halte ich für sinnvoller, wenn die Einigung nicht möglich ist.

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von JoeLeTaxi » 04.01.2014, 21:27

Als Unternehmer würde ich einen Fahrer zu einem solchen Schichtwechsel zwingen,
8)

Nicht besonders beeindruckt. Wie soll dass mit dem Zwang aussehen, wenn die einzige Konsequenz eine Kündigung ist? :roll: :lol:

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, ist keiner deiner Kommentare zielführend. Nicht in Bezug auf meine Frage, und so wie es sich anhört, auch nicht auf das Arbeitsklima bzw. der Fluktuation der Mitarbeiter in deinem
Unternehmen.
Wer Arbeit qualitativ passabel erledigt haben will, erreicht das im 21. Jahrhundert nicht mit Vorstellungen aus einer Zeit, als Motivation noch gleichzusetzen war durch einen Schlag mit der Neunschwänzige Katze.
Auch ist ein Teller Suppe, selbst wenn diese warm ist, nicht als aussreichende Entlohnung zu sehen.

Und wenn man ehrlich nach allen Seiten ist - kein Chef entlässt einen hochmotiviert arbeitend Mitareiter - der seinerseits keinen Grund hat zu kündigen - wäre ja nicht hochmotiviert, wenn Entlohnung und Klima nicht stimmen würden.
Einfache Formel - sehr effektiv.
Zuletzt geändert von JoeLeTaxi am 04.01.2014, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von IK » 04.01.2014, 23:02

@ JoeLeTaxi
IK hat geschrieben:Als Unternehmer würde ich einen Fahrer zu einem solchen Schichtwechsel zwingen, es sei denn:
Natürlich hätte es heißen sollen:
"Als Unternehmer würde ich einen Fahrer zu einem solchen Schichtwechsel nicht zwingen",

Aus dem Kontext der folgte ist das mehr als eindeutig.
Schreiben auf einem Tablett hat nun mal seine Tücken :|

Was weißt du über Arbeitsklima und Fluktuation in meinem Betrieb?
Ich dürfte ein Betrieb haben, in welchem Fluktuation kaum vorhanden ist gerade deswegen, weil die Arbeitsklima gut ist. In letzten zwei Jahren ist ein Fahrer gegangen, weil ihm vier Nachtschichten zu wenig waren und ich nicht erlaubt habe, dass er mehr arbeitet und einer musste gehen, weil er sich zum Bruchpiloten entwickelt hat.
Zuletzt geändert von IK am 04.01.2014, 23:14, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.01.2014, 23:12

IK hat geschrieben:...
Scheiden auf einem Tablett hat nun mal sein Tücken :|

....
Stimmt.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Unternehmer wechselt Tagschichtfahrer</>Nachtschichtfahr

Beitrag von IK » 04.01.2014, 23:13

Schon korrigiert :mrgreen:

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