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von am » 11.08.2013, 18:42
Wann kommt denn ein Vertrag zustande? Doch wohl mit der beiderseitigen Willenserklärung. Die ist erfüllt, wenn der Fahrgast einerseits seine Bestellung aufgegeben hat und der Unternehmer (respektive sein Fahrer) den Auftrag direkt oder durch eine Vermittlung angenommen hat. Wenn nichts anderes abgesprochen ist (Vorbestellung), beginnt die Leistungsphase sofort.
Das ist unabhängig davon, ob das Taxameter bei der Abfahrt am Stand bereits läuft oder nicht, denn: Die Form der Vergütung ist durch den jeweiligen Tarif geregelt, eine eventuelle Anfahrt, wie jr schon schrieb, in den meisten Fällen durch die Grundgebühr gedeckt.
Ergo: Mit Annahme eines Fahrauftrages ist das Dachzeichen auszuschalten und es besteht ein Aufnahmeverbot für Einsteiger, da bereits ein Beförderungsvertrag besteht. Dieser ist auch sofort auszuführen, was sich für mich aus dem Bereithaltungsbegriff ableitet.
Das Ausschalten des Dachzeichens ist auch deshalb so wichtig, weil andernfalls eine Beförderungsbereitschaft signalisiert würde. Die Ablehnung eines Anhalters stellt dann wiederum ein eigenständigen Verstoß gegen die Beförderungspflicht dar.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.