Hungerleuchte nicht abschaltbar???
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don Quichotte
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Hungerleuchte nicht abschaltbar???
Hi,
bei uns ist ein neues Fahrzeug in den Fuhrpark gekommen. Laut Fuhrparkleiter kann man das Dachzeichen nicht mehr abschalten. Es geht nur aus, wenn die Uhr läuft. Kann das sein? Ist das rechtlich einwandfrei? Mir als Fahrer kann es ja egal sein, aber für den Chef könnte das Ärger bringen, wenn wir wo rumgeigen, wo wir das Schild nicht anhaben dürfen.
Grüße
bei uns ist ein neues Fahrzeug in den Fuhrpark gekommen. Laut Fuhrparkleiter kann man das Dachzeichen nicht mehr abschalten. Es geht nur aus, wenn die Uhr läuft. Kann das sein? Ist das rechtlich einwandfrei? Mir als Fahrer kann es ja egal sein, aber für den Chef könnte das Ärger bringen, wenn wir wo rumgeigen, wo wir das Schild nicht anhaben dürfen.
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Die Lichtgeschwindigkeit ist höher als die Schallgeschwindigkeit.
Darum hält man viele Menschen für kluge Köpfe,
zumindest bis man sie reden hört.
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Einige Hungerlaternen gehen per Taxameter aus.Was für eine Uhr hast Du?Vieleicht kann Dir ja dann einer hier helfen. 
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
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Re: Hungerleuchte nicht abschaltbar???
Das selbe Problem haben die Brandenburger Taxler auch wenn sie in Berlin fahren ...........don Quichotte hat geschrieben:Hi,...bei uns ist ein neues Fahrzeug in den Fuhrpark gekommen. Laut Fuhrparkleiter kann man das Dachzeichen nicht mehr abschalten.
PARANOIKER sind Menschen, die die Realität wirklicher sehen als andere...............
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Re: Hungerleuchte nicht abschaltbar???
crocy :-) hat geschrieben:Das selbe Problem haben die Brandenburger Taxler auch wenn sie in Berlin fahren ...........don Quichotte hat geschrieben:Hi,...bei uns ist ein neues Fahrzeug in den Fuhrpark gekommen. Laut Fuhrparkleiter kann man das Dachzeichen nicht mehr abschalten.
Dura lex, sed lex.
Re: Hungerleuchte nicht abschaltbar???
Lach doch nicht noch !!! , das sind sone Dorfpenner....das glaubst du gar nicht,.... in Biesdorf an der Ampel fragt der mich allen ernstes wie er zum Alexanderplatz kommt ...... ich sagte ihm an der nächsten Ampel links in die Köpenicker Str. und dann über Bahnhof Wuhlheide zur Str. an der Wuhlheide....dann gleich links über die Brücke ... nicht rechts abfahren!!! ...weiter Glienicker Weg .... dann nach links ....Adler Gestell.....bis Alex.......und tschüß .......SindSieFrei? hat geschrieben:....
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Das wüßte ich ja sogar noch, als nur ortskundiger Berlinbesucher ohne zu fragen, immer die 1 lang, das aber bereits so gefühlte 200 Mal. Wenn ich mal wieder komme, habt ihr ein HH Taxi mit Leuchte mehr. Berlin fahre ich ohne Stadtplan, zumindest im Kernbereich. Kennzeichen sind doch wie Schall und Rauch. Ihr seid echt kollegial... Danke.

Schulligung für Themenabschweifung. ((((
Schulligung für Themenabschweifung. ((((
Dura lex, sed lex.
§ 39 Bokraft Benutzung des Taxischildes
Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden; das gilt nicht bei der Bereitstellung von Taxen auf Taxenständen. Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
Dein Dachzeichen kann man als defekt bezeichnen und Deinen Fuhrparkleiter als ein wenig desinteressiert! Du fährst also bei nächster Gelegenheit damit freiwillig zur Polizei in die Höhle des Löwen und führst das Taxi und den Defekt vor, daraufhin bekommst Du von der Polizei einen Mängelbericht ( Anläßlich einer Fahrzeugkontrolle...) , darin steht auch wann Du das Fahrzeug erneut vorführen mußt. Diesen Mängelbericht legst Du deinem Fuhrparkleiter vor, das hilft ihm bestimmt auf die Sprünge!
Merke: Du als Fahrzeugführer bist dafür verantwortlich das alles am Fahrzeug funktioniert! Du bekommst das Verwarngeld aufgebrummt, wenn bei einer Kontrolle etwas beanstandet wird!
Merke: Ich letztes Jahr beim TÜV, Formsache habe ich mir gedacht! Falsch gedacht!!!! Eine von zwei Birnen der Kennzeichenbeleuchtung war abgeraucht! Das ist ein Mangel der beleuchtungstechnischen Anlage!!! Keine TÜV-Plakette!! Der TÜV unterscheidet nicht mehr zwischen leichten Mängeln und schweren Mängeln. Mangel ist Mangel! Ich habe die defekte Birne innerhalb von 2 Minuten an Ort und Stelle ersetzt und durfte mit TÜV-Plakette vom Hof. Das war aber ein Schreck kann ich Dir sagen. Und nun kommst Du mit einer kaputten Hungerleuchte....! Du würdest von mir keine TÜV-Plakette kriegen auch wenn Du noch so lieb guckst!!
Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden; das gilt nicht bei der Bereitstellung von Taxen auf Taxenständen. Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
Dein Dachzeichen kann man als defekt bezeichnen und Deinen Fuhrparkleiter als ein wenig desinteressiert! Du fährst also bei nächster Gelegenheit damit freiwillig zur Polizei in die Höhle des Löwen und führst das Taxi und den Defekt vor, daraufhin bekommst Du von der Polizei einen Mängelbericht ( Anläßlich einer Fahrzeugkontrolle...) , darin steht auch wann Du das Fahrzeug erneut vorführen mußt. Diesen Mängelbericht legst Du deinem Fuhrparkleiter vor, das hilft ihm bestimmt auf die Sprünge!
Merke: Du als Fahrzeugführer bist dafür verantwortlich das alles am Fahrzeug funktioniert! Du bekommst das Verwarngeld aufgebrummt, wenn bei einer Kontrolle etwas beanstandet wird!
Merke: Ich letztes Jahr beim TÜV, Formsache habe ich mir gedacht! Falsch gedacht!!!! Eine von zwei Birnen der Kennzeichenbeleuchtung war abgeraucht! Das ist ein Mangel der beleuchtungstechnischen Anlage!!! Keine TÜV-Plakette!! Der TÜV unterscheidet nicht mehr zwischen leichten Mängeln und schweren Mängeln. Mangel ist Mangel! Ich habe die defekte Birne innerhalb von 2 Minuten an Ort und Stelle ersetzt und durfte mit TÜV-Plakette vom Hof. Das war aber ein Schreck kann ich Dir sagen. Und nun kommst Du mit einer kaputten Hungerleuchte....! Du würdest von mir keine TÜV-Plakette kriegen auch wenn Du noch so lieb guckst!!
Ihr habt Probleme. Echt.
@ Wattwurm: Glaubst Du wirklich, dass es eine Polizeibeamter interessiert, ob das Dachzeichen sich nicht manuel abschalten läßt? Oder glaubst Du wirklich, dass ein Polizeibeamter weiß, was im Gesetz steht oder wie es auszulegen ist.
Mein Dachzeichen leuchtet immer wenn der Taxameter nicht läuft und ich werde es auch nicht ausschalten, wenn ich, wie jedern Tag 4-5 mal nach Ffm fahre. Komisch, dass sich da noch nie ein Frankfurter aufgeregt hat, wenn ich z.B. am Flughafen stehe und meine Gäste abgeholt habe. Und selbst wenn ich nach Hamburg, Berlin oder München gefahren bin, hat das niemanden interessiert.
@ Wattwurm: Glaubst Du wirklich, dass es eine Polizeibeamter interessiert, ob das Dachzeichen sich nicht manuel abschalten läßt? Oder glaubst Du wirklich, dass ein Polizeibeamter weiß, was im Gesetz steht oder wie es auszulegen ist.
Mein Dachzeichen leuchtet immer wenn der Taxameter nicht läuft und ich werde es auch nicht ausschalten, wenn ich, wie jedern Tag 4-5 mal nach Ffm fahre. Komisch, dass sich da noch nie ein Frankfurter aufgeregt hat, wenn ich z.B. am Flughafen stehe und meine Gäste abgeholt habe. Und selbst wenn ich nach Hamburg, Berlin oder München gefahren bin, hat das niemanden interessiert.
38 Jahre im Gewerbe und immer noch nicht genug davon 
Re: Hungerleuchte nicht abschaltbar???
crocy :-) hat geschrieben: ...weiter Glienicker Weg .... dann nach links ....Adler Gestell.....bis Alex.......und tschüß .......
crocy, du verwirrst mich
aber gut zu wissen das ich vom glienicker weg links aufs adlergestell zum alex komme
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Taxi Georg
Ist gar nicht so verkehrt.Taxi12 hat geschrieben:Ihr habt Probleme. Echt.
@ Wattwurm: Glaubst Du wirklich, dass es eine Polizeibeamter interessiert,
ob das Dachzeichen sich nicht manuel abschalten läßt?
Oder glaubst Du wirklich, dass ein Polizeibeamter weiß, was im Gesetz steht oder wie es auszulegen ist.
Ein Kollege von mir hat in Köln 10.- € Strafe bezahlt, weil er auf der Rückfahrt den Vogel an hatte!
- oldstrolch
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Stimmt.Bei fest eingebauten Datenfunk geht das nicht mit der Taxameterschaltung. Hab ich nicht dran gedacht weil in Berlin viel mit PDA gefahren wird.eichi hat geschrieben:Besser als die Taxameter-Variante, das Funkgerät könnte rumzicken,Schalter einbauen fertig!
wenn vom Taxameter die Hungerleuchte ausgeschaltet würde
(falscher Besetzt-Zustand).
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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Hale 04+05+06
Bei Hale Taxametern musst Du mal die Taste 4 länger drücken. Dann sollte die Dachleuchte ausgehen. Mit diesem Knopf kannst Du die Leuchte auch wieder in Betrieb nehmen. Es sei denn, dass Dein Taxameter besonders programmiert ist. Diese Funktion kannst Du aber nur im Unternehmermodus ändern.
Erzähl mal, ob der Tipp geholfen hat.
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Wenn Du zum Festpreis (Landtour) mit Fahrgästen besetzt bist und die Hungerlatüchte brennt noch, wird das von sachkundigen Polizisten als Schwarzfahrt (Steuerhinterziehung) ausgelegt! In jedem Fall ist das eine Ordnungswidrigkeit!
Funktioniert denn der stille Alarm, sofern vorhanden, wenigstens noch???!!!
Wenn Du in einem fremden Revier bist und die Latüchte läßt sich nicht abschalten, dann bau das Dingens wenigstens ab! Es soll Kollegen geben, die das gar nicht so witzig finden, wenn in ihren Jagdgründen Kollegen aus anderen Städten mit leuchtendem Taxischild durch die Gegend karren! Es soll Choleriker in diesem Gewerbe geben!
Funktioniert denn der stille Alarm, sofern vorhanden, wenigstens noch???!!!
Wenn Du in einem fremden Revier bist und die Latüchte läßt sich nicht abschalten, dann bau das Dingens wenigstens ab! Es soll Kollegen geben, die das gar nicht so witzig finden, wenn in ihren Jagdgründen Kollegen aus anderen Städten mit leuchtendem Taxischild durch die Gegend karren! Es soll Choleriker in diesem Gewerbe geben!
- oldstrolch
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Ach Watt Du nicht sagst... Das klingt ja witzig!Ist das wirklich so?Wattwurm hat geschrieben:Es soll Kollegen geben, die das gar nicht so witzig finden, wenn in ihren Jagdgründen Kollegen aus anderen Städten mit leuchtendem Taxischild durch die Gegend karren! Es soll Choleriker in diesem Gewerbe geben!
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