Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
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Pitty
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von Pitty » 26.06.2013, 12:50
Moin,
muss demnächst meinen Führerschein für 1 Monat in "amtliche Verwahrung" geben

..... als Ersttäter habe ich dafür zum Glück 4 Monate Zeit.
Da im August sowieso 3 Wochen Urlaub auf Malle anstehen, fällt mir die Wahl des Abgabezeitraums natürlich nicht so schwer.
Meine Frage ist jetzt, ob ich den Lappen auf ein Polizeirevier meiner Wahl abgeben kann (und dort auch nach 4 Wochen wieder abholen), oder muss der zur Bussgeldstelle geschickt werden? Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden .... für Berlin hab ich da keine Infos googeln können.
Hat hier ein Kollege aus Berlin dieses Procedere schonmal durchgemacht und ein paar Tipps für mich parat?
Gruß
Pitty
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oldstrolch
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von oldstrolch » 26.06.2013, 12:57
eigene erfahrung.... schicke den führerschein zur bußgeldstelle per einschreiben mit rückschein.so müssen sie quittiren wann eingegangen. schein kommt ca.2 tage vor ablauf des Monats reture.

ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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bonscott
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von bonscott » 26.06.2013, 13:53
Kannste auf jedem Polizeirevier abgeben und dann vom Amtsgericht Moabit zurückschicken lassen - dauert aber 2 Tage. Ich habe das vor einem Jahr für meine Frau gemacht , sie hatte auch einen Monat.
Was war's denn - das Problem das du mal angesprochen hattest ?
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Pitty
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von Pitty » 26.06.2013, 14:09
bonscott hat geschrieben:Was war's denn - das Problem das du mal angesprochen hattest ?
Ja genau .... Schildhornstr in der 30er, hoch zum Bierpinsel haben die mich da von diesem Parkplatz aus mit 62 km/h geblitztdingst.
Hätte auch 3 fache Strafe zahlen können (480 €) und dann kein Fahrverbot .... war mir aber zuviel Kohle. Dann lieber den Monat am Strand inner Sonne absitzen
oldstrolch hat geschrieben:.... schicke den führerschein zur bußgeldstelle per einschreiben mit rückscheinD
Danke für den Tipp, werde ich dann wohl so machen. Scheint mir am sichersten, dass der Schein pünktlich wieder zurück ist
Gruß
Pitty
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oldstrolch
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von oldstrolch » 26.06.2013, 14:22
bonscott hat auch recht.geht natürlich auch jedes revier wenn es innerhalb von berlin ist.aber dann der dienstweg.der ist wenn du pech hast laaaaaaang.und als abgegeben gild erst wenn die zuständige bußgeldstelle quittiert.

ich hatte nur die möglichkeit hinzuschicken denn mein fahrverbot wurde von bautzen/sachsen verwaltet

ich denke mal am unkompliziertesten postweg.... ist zwar teurer aber auch sicherer.
achtung!gib alle führerscheine ab!normalen,internationalen falls vorhanden und p-schein.kleines anschreiben dazu was du abgibst ,welche scheine und mit aktenzeichen.erst dann gilt bei bösen bußgeldstellen der termin.so einemm kollegen pasdiert der weggeschickt hatte und nach einer woche die aufforderung bekam den rest nachzureichen.der saß 1,5 monate ab....begründung der bußgeldstelle eingang erst ab vollständiger abgabe...

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Pitty
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von Pitty » 26.06.2013, 14:34
Upps.... P-Schein auch?
Daran hab ich jetzt überhaupt nicht gedacht ... danke
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oldstrolch
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von oldstrolch » 26.06.2013, 14:39
Pitty hat geschrieben:Upps.... P-Schein auch?
Daran hab ich jetzt überhaupt nicht gedacht ... danke
ist im weitesten sinne ein führerschein...eines zählt zwar ohne das andere nicht.....aber wie gesagt....böse bußgeldstellen hauen einem gern mal die beine weg. steht ja drauf....geben sie ALLE führerscheine ab....

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von vaqueiro » 26.06.2013, 16:35
schau mal auf deinen p-schein. der nennt sich "Führerschein zu Fahrgastbeförderung".
weiter heißt es "Dieser Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein der Klasse xx und verliert seine Geltung mit Ablauf des xx ...."
Wenn das Leben Dir eine Zitrone gibt.....frag nach Salz und Tequila.
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von am » 26.06.2013, 18:48
So ist es.
@Oldstrolch.
Hier kann nur Willkür vorgelegen haben. Ohne Führerschein ist der P-Schein ungültig.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Devil
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von Devil » 26.06.2013, 19:08
Genau Pitty... lass dich nicht verrückt machen und gib den einfach auf deinem Polizeirevier ab.Dort kannst du ihn dir auch schon ein oder zwei tage vor Ablauf der Sperre wieder abholen.Du darfst dann aber in dieser zeit noch nicht fahren.Erst ab 00:01 des frischen Tages .......
Und mit dem P-Schein hat das überhaupt nichts zu tun.
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oldstrolch
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von oldstrolch » 26.06.2013, 21:27
pffff.... soll pitty doch machen was er will.alle die meckern scheinen es ja besser zu wissen.habt ihr schon mal erfahrung gemacht mit einen monat laufen?ich schon.und ich habe alle führescheine abgegeben und auch wieder bekommen.nun wieder ihr.schein es ja besser zu wissen.
pitty wird hoffendlich seine erfahrungen berichten.
edit... meine führerscheine konnte ich in berlin nicht bei der polizei abgeben.kann aber daran gelegen haben das bautzen den monat fahrverbot verhängt hat.ich musste zur bußgeldstelle bautzen schicken!..

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von am » 26.06.2013, 21:38
Es geht ja nicht ums besser Wissen. Ich wundere mich nur, dass Du den P-Schein unwidersprochen mit abgegeben hast.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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von oldstrolch » 26.06.2013, 21:41
am hat geschrieben:Es geht ja nicht ums besser Wissen. Ich wundere mich nur, dass Du den P-Schein unwidersprochen mit abgegeben hast.
tja ich kannte die andere geschichte schon eher(mit der "willkür"). also wenn es einen schon erwischt so kurz wie möglich.und 0 probleme.

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von bonscott » 26.06.2013, 23:21
Devil hat geschrieben:Genau Pitty... lass dich nicht verrückt machen und gib den einfach auf deinem Polizeirevier ab.Dort kannst du ihn dir auch schon ein oder zwei tage vor Ablauf der Sperre wieder abholen.Du darfst dann aber in dieser zeit noch nicht fahren.
Das stimmt nun mal schon nicht. Abgeben kann man auf dem Revier - die schicken den Schein ans Amtsgericht Moabit. Dort kann man entweder selber abholen oder sich zuschicken lassen. An das Revier schickt das Amtsgericht jedenfalls nicht zurück.
Genau so war es letztes Jahr bei meiner Frau.
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von eichi » 27.06.2013, 02:18
Aber auch ein Pol.-Kommissariat/ Revier muss den Empfang quittieren,
Bürokraten-Standard eben.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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oldstrolch
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von oldstrolch » 27.06.2013, 05:01
eichi hat geschrieben:Aber auch ein Pol.-Kommissariat/ Revier muss den Empfang quittieren,
Bürokraten-Standard eben.
muss es ebend nicht.nicht in jedem fall eichi.

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Devil
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von Devil » 27.06.2013, 11:09
eichi hat geschrieben:Aber auch ein Pol.-Kommissariat/ Revier muss den Empfang quittieren,
Bürokraten-Standard eben.
stimmt,
du bekommst in jedem Fall eine Bestätigung .
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Pitty
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von Pitty » 08.08.2013, 11:42
Update:
So, habe letzte Woche bei der Bußgeldstelle vorsichtshalber nochmal angerufen und mir sagen lassen, dass der P-Schein auf jeden Fall mit abgegeben werden muss.
Am Montag wurde nun alles per Einschreiben-Rückschein abgeschickt.
Sonntag geht es in den Flieger, um dann die restlichen 3 Wochen der Strafe meiner Lenkradlosen Zeit "abzusitzen"
Hoffe es ist alles wieder im Briefkasten wenn ich zurück komme.
Gruß
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Taxi Georg
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von Taxi Georg » 08.08.2013, 12:32
Schönen Urlaub!

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crocy :-)
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von crocy :-) » 08.08.2013, 12:50
Dann erhole dich gut........
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