Ja, genau das wird ja hinterfragt.IK hat geschrieben: Behörden winken ab, da kein Gesetz vorhanden, welches es verbietet.
Gute Nacht.
Mag ja sein, darum ging es in deinem Posting nicht. Dein Posting ist kaum ne Stunde alt und schon so vergesslich?!Poorboy hat geschrieben:Dass ein Ersatzruhetag Pflicht ist, hast Du natürlich übersehen.nightdancer hat geschrieben:
Falsch. Setzen 6.
Nach § 10 Absatz 1 Nr. 10 sind Verkehrsbetriebe von der Feiertagsregelung ausgenommen. Zu den Verkehrsbetrieben zählen auch wir.....
y
Behörden winken ab, weil faul oder korrupt.IK hat geschrieben:Behörden winken ab, da kein Gesetz vorhanden, welches es verbietet.
Ja. Der Unternehmer trägt die Verantwortung für das, was in und mit seinem Taxi passiert. 20 Stunden hinterm Lenkrad zu sitzen ist grob fahrlässig. Ob das auch versicherungstechnische Konsequenzen hat, weiß ich nicht. Aber es wäre natürlich denkbar, weil es der Trunkenfahrt ähnelt, wo die Versicherung die Leistung verweigert.Ein 20 Stunden-EWU baut keinen Unfall und fällt nicht auf, OK. Tut er das, gibts Ärger. Richtig soweit?
Der Ersatzruhetag, so reguläres Personal an Feiertagen eingesetzt wurde, ist binnen 8 Wochen zu gewähren! Diese Frist ist für Karfreitag, Oster- und Pfingstmontag sowie den 1.Mai 2013 verstrichen!!mario hat geschrieben:"Das Arbeitszeitgesetz lässt in Abhängigkeit von der Art des Verstoßes einen Bußgeldrahmen bis zu 15.000 Euro zu.
Grundsätzlich ist die Höhe des Bußgeldes abhängig von der Dauer des Verstoßes. Nach einer Absprache der Länder wird z.B. für einen Verstoß gegen die höchstzulässige Arbeitszeit pro angefangene Stunde Arbeitszeit bzw. bei nichteingehaltener Ruhezeit pro Stunde ein Betrag von 60,- Euro berechnet. Dies gilt für den vorsätzlichen Verstoß."
Aber dadurch, dass die Behörden es offenbar über Jahrzehnte hinweg nicht oder nicht konsequent auf das Taxengewerbe angewendet haben.Poorboy hat geschrieben:Lies Dir mal die Strafandrohung bei vorsätzlichem und wiederholtem Verstoß gegen das Arbritszeitgesetz durch!!Otto126 hat geschrieben:was alle Unternehmer seit Jahrzehnten so machen und was (außer von den Behörden in HH) überall wissentlich geduldet wird kannst du nicht zum Konzessionsentzug
Das Gesetz wird nicht ungültig weil sich MWU noch nie dran gehalten haben!
Poorboy
Gesetze werden nicht durch dauerhafte Nichtbeachtung ungültig. Oder meinst Du, nach sechs Rotfahrten ohne Anzeige hast Du ein "Gewohnheitsrecht" Ampeln zu missachten??Otto126 hat geschrieben: Aber dadurch, dass die Behörden es offenbar über Jahrzehnte hinweg nicht oder nicht konsequent auf das Taxengewerbe angewendet haben.
Das ist korrekt: NordwestzeitungSindSieFrei? hat geschrieben:Damit wären wir mal wieder beim Verbotsirrtum.
Du bist offensichtlich des Lesens nicht mächtig. Nenne mir eine Behörde, die bei einer Rotfahrt kein Bußgeld verhängt.Poorboy hat geschrieben:Verbotsirrtum beim Arbeitszeitgesetz, das in jedem Betrieb ausliegen muss????? Bei geprüften Unternehmern???
Never, dann kann Otto mal eine Rotfahrt mit Verbotsirrtum begründen!
Poorboy