Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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SindSieFrei?
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Beitrag von SindSieFrei? » 06.08.2013, 19:58

Otto126 hat geschrieben:Ist Poory länger als 12 Stunden draussen und baut Bockmist mit dem Auto, kann ihn seine Haftpflicht sogar in Regress nehmen...ich bin für Black Boxes für alle selbstfahrenden Unternehmer.
Ein guter Ansatz. Rechtsgrundlage?
Dura lex, sed lex.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 06.08.2013, 19:59

Har har har...selten so gelacht.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von pauline » 06.08.2013, 19:59

Das ArbZG ist ein Arbeitnehmer-Schutzgesetz.
Es findet keine Anwendung bei Selbständigen.
Anders als die Lenkzeitverordnung und eventuell analog das FPersG in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit.
Wenn Poorie wegen Übermüdung einen Unfall verursacht haftet er dafür. Wenn sein Angestellter aus dem gleichen Grund crasht haftet er u.U. mit.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 06.08.2013, 20:01

SindSieFrei? hat geschrieben:
Otto126 hat geschrieben:Ist Poory länger als 12 Stunden draussen und baut Bockmist mit dem Auto, kann ihn seine Haftpflicht sogar in Regress nehmen...ich bin für Black Boxes für alle selbstfahrenden Unternehmer.
Ein guter Ansatz. Rechtsgrundlage?
für 1: § 1 Abs. 2 StVO

für 2: keine - nur ein Vorschlag.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von SindSieFrei? » 06.08.2013, 20:26

pauline hat geschrieben:Das ArbZG ist ein Arbeitnehmer-Schutzgesetz.
Es findet keine Anwendung bei Selbständigen.
Anders als die Lenkzeitverordnung und eventuell analog das FPersG in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit.
Wenn Poorie wegen Übermüdung einen Unfall verursacht haftet er dafür. Wenn sein Angestellter aus dem gleichen Grund crasht haftet er u.U. mit.
Also das erste weiß ich doch Pauline. :wink: Mir scheint das aber irgendwie ein rechtsfreier Raum zu sein, außer es passieren Unfälle, wenn ich das richtig lese.
ERGO: Ein 20 Stunden-EWU baut keinen Unfall und fällt nicht auf, OK. Tut er das, gibts Ärger. Richtig soweit?
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von Poorboy » 06.08.2013, 20:55

Keines, ist auch nicht nötig!

Die jetzige Situation ist Folge des organisierten Gesetzesbruch der MWU.

Mangels Tarifvertrag gilt das Arbeitszeugesetz vollumfänglich!
An gesetzlichen Feiertagen ist also ausnahmslos bezahlt frei!
Holt sich die Aufsichtsbehörde die Schichtzettel dieser Tage und findet dort die regulären Fahrer, dürfte die "Unzuverlässigkeit" nachgewiesen sein.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 06.08.2013, 20:58

Poorboy hat geschrieben:An gesetzlichen Feiertagen ist also ausnahmslos bezahlt frei!
Damit komm' ich meinem Chef mal... :wink:
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

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Beitrag von Poorboy » 06.08.2013, 21:05

Otto126 hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:An gesetzlichen Feiertagen ist also ausnahmslos bezahlt frei!
Damit komm' ich meinem Chef mal... :wink:
Nicht Du, die Aufsichtsbehörde, und dann dicht machen die Klitsche, wie es das Gesetz vorschreibt!!

Nur so wird ein dann kleinerer Raum für rechtstreue Unternehmer geschaffen!

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Beitrag von Otto126 » 06.08.2013, 21:13

Quark, was alle Unternehmer seit Jahrzehnten so machen und was (außer von den Behörden in HH) überall wissentlich geduldet wird kannst du nicht zum Konzessionsentzug verwenden. Deine Kenntnisse über das Verwaltungsrecht sind mangelhaft.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

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Beitrag von Poorboy » 06.08.2013, 21:21

Otto126 hat geschrieben:was alle Unternehmer seit Jahrzehnten so machen und was (außer von den Behörden in HH) überall wissentlich geduldet wird kannst du nicht zum Konzessionsentzug
Lies Dir mal die Strafandrohung bei vorsätzlichem und wiederholtem Verstoß gegen das Arbritszeitgesetz durch!!
Das Gesetz wird nicht ungültig weil sich MWU noch nie dran gehalten haben!

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Beitrag von nightdancer » 06.08.2013, 21:39

SindSieFrei? hat geschrieben:Mir scheint das aber irgendwie ein rechtsfreier Raum zu sein, außer es passieren Unfälle, wenn ich das richtig lese.
ERGO: Ein 20 Stunden-EWU baut keinen Unfall und fällt nicht auf, OK. Tut er das, gibts Ärger. Richtig soweit?
Richtig.
Man müßte mal den BZP fragen, warum es keine Schichtzeiten und Fahrtenschreiber bei <9 Fahrgästen gibt.....

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Beitrag von nightdancer » 06.08.2013, 21:43

Poorboy hat geschrieben: Mangels Tarifvertrag gilt das Arbeitszeugesetz vollumfänglich!
An gesetzlichen Feiertagen ist also ausnahmslos bezahlt frei!


Poorboy
Falsch. Setzen 6.

Nach § 10 Absatz 1 Nr. 10 sind Verkehrsbetriebe von der Feiertagsregelung ausgenommen. Zu den Verkehrsbetrieben zählen auch wir.....

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Beitrag von nightdancer » 06.08.2013, 21:48

eichi hat geschrieben:Im schlimmsten Fall (Unfall etc.) wird es dem selbstständigen Unternehmer passieren,
dass die Messlatte "Arbeitszeitgesetz" auch für einen übermüdeten Unternehmer
analog anzuwenden sei..

Unsinn wäre noch geschmeichelt.

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Beitrag von nightdancer » 06.08.2013, 21:50

3 sachliche Postings von mir - bekomme ich jetzt ein Lob?!

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Beitrag von IK » 06.08.2013, 21:53

Poorboy hat geschrieben:Keines, ist auch nicht nötig!

Die jetzige Situation ist Folge des organisierten Gesetzesbruch der MWU.

Mangels Tarifvertrag gilt das Arbeitszeugesetz vollumfänglich!
An gesetzlichen Feiertagen ist also ausnahmslos bezahlt frei!
Holt sich die Aufsichtsbehörde die Schichtzettel dieser Tage und findet dort die regulären Fahrer, dürfte die "Unzuverlässigkeit" nachgewiesen sein.

Poorboy
Der nightdancer hat das schon gesagt und erlaube es mir zu wiederholen:
Die obige Feststellung von Poorboy ist einfach falsch.
Sie wird nicht richtiger, wenn man sie wiederholt.

HIER ist schon vor langer Zeit alles gesagt gewesen.

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Beitrag von IK » 06.08.2013, 21:55

nightdancer hat geschrieben:3 sachliche Postings von mir - bekomme ich jetzt ein Lob?!
Von mir schon, aber Poorboy und eichi dürften es anders sehen. :wink:

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Beitrag von nightdancer » 06.08.2013, 21:57

IK hat geschrieben:
nightdancer hat geschrieben:3 sachliche Postings von mir - bekomme ich jetzt ein Lob?!
Von mir schon, aber Poorboy und eichi dürften es anders sehen. :wink:
Ein Posting wird doch nicht unsachlich, wenn man andere Postinginhalte richtig rückt. *Ich* kann doch nichts dafür, dass beide nix wissen.

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Beitrag von IK » 06.08.2013, 22:02

SindSieFrei? hat geschrieben:
pauline hat geschrieben:Das ArbZG ist ein Arbeitnehmer-Schutzgesetz.
Es findet keine Anwendung bei Selbständigen.
Anders als die Lenkzeitverordnung und eventuell analog das FPersG in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit.
Wenn Poorie wegen Übermüdung einen Unfall verursacht haftet er dafür. Wenn sein Angestellter aus dem gleichen Grund crasht haftet er u.U. mit.
Also das erste weiß ich doch Pauline. :wink: Mir scheint das aber irgendwie ein rechtsfreier Raum zu sein, außer es passieren Unfälle, wenn ich das richtig lese.
ERGO: Ein 20 Stunden-EWU baut keinen Unfall und fällt nicht auf, OK. Tut er das, gibts Ärger. Richtig soweit?
Ich habe einen Polizeibericht, in welchem Folgendes steht:
Ein Unternehmer schläft an der Tanke an der Zapfsäule ein.
Nach zwei Stunden holt der Tankwart die Ploizei.
Polizei stellt fest: Der Mann hat 17 Stunden gearbeitet.
Polizei meldet den Vorfall an die Behörden, darunter AfA.
Behörden winken ab, da kein Gesetz vorhanden, welches es verbietet.

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Beitrag von IK » 06.08.2013, 22:08

nightdancer hat geschrieben:
IK hat geschrieben:
nightdancer hat geschrieben:3 sachliche Postings von mir - bekomme ich jetzt ein Lob?!
Von mir schon, aber Poorboy und eichi dürften es anders sehen. :wink:
Ein Posting wird doch nicht unsachlich, wenn man andere Postinginhalte richtig rückt. *Ich* kann doch nichts dafür, dass beide nix wissen.
Nun vergiss aber nicht, das die Sachlichkeit in diesem Forum gerne mit subjektiven Maßstäben gemessen wird. Oder anders: Was nützt schon der schönste Beweis, wenn man diesen nicht haben will, weil dieser stört?

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Beitrag von Poorboy » 06.08.2013, 22:09

nightdancer hat geschrieben:
Falsch. Setzen 6.

Nach § 10 Absatz 1 Nr. 10 sind Verkehrsbetriebe von der Feiertagsregelung ausgenommen. Zu den Verkehrsbetrieben zählen auch wir.....
Dass ein Ersatzruhetag Pflicht ist, hast Du natürlich übersehen.

Schon ist Arne im Anmarsch mit einem Urteil zu einem Tarifvertrag!!

In der Praxis werden die Feiertage ersatzlos gestrichen, was das Gesetz eben nicht deckt!! Klarer Rechtsbruch!

Poorboy

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