Du schreibst folgendes:" ...
...".wohl aber zurecht der Kutscher.
darum geht doch.
Nur : Welches Recht meinst Du denn ?
Wo ist sowas geregelt ?
Jemand der einen Führerschein hat, der ist von Amtswegen legitimiert ein (entsprechendes) Kraftfahrzeug zu führen. Was ist denn daran auszusetzen?
Und wenn ein Unternehmer - kein angestellter Fahrer - entscheidet das dieser Mensch sein Fahrzeug bewegen darf - was ist daran auszusetzen?
Wo liegen Grenzen ?
Angenommen Unternehmer kennt den Fahrgast sehr gut. Von mir aus Stammfahrgast der früher selber mal ein Taxiunternehmer war und mittlerweile in Rente ist....
..wenn der nun gerne aus nostalgie Gründen nochmal ein Elfenbeinfarbenes Auto nach Hause fahren möchte...
Was ist dagegen einzuwenden?
Wo also liegt die Grenze ?
Gibt es eine ?
Also, welches RECHT meinst Du genau?
Ich denke das gibt es garnicht.......darüber hat bisher noch kein Gesetzgeber nachgedacht.
Weihnachtsmann