Weshalb wird hier mit ätzenden Falschbehauptungen moderiert?am hat geschrieben:Genau. Und die MB Sitze sind ab 15kg zugelassen. SM
Kindersitze im Taxi
Das Gewicht wäre ja auch nur ein Kriterium von weiteren das zur Beförderungssicherheit eingehalten werden müsste.Otto126 hat geschrieben:....Also ich weiß nicht, was Kinder so wiegen....
Ein fettlaibiges 18kg Kind passt nicht unbedingt in den
beim Hansa vorgeschriebenen "Blasebalg-Fangtisch",
ebensowenig das eine oder andere behinderte Kind.
Auch nicht in Lübek wo es angeblich MB Sitzerhöhungen erst ab 15 kg gibt...
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Man kann ja gerne aus Überzeugung auf einen Standpunkt beharren SM, kommt bei mir auch vor. Aber ich habe es nicht gerne, wenn man Andere aus eigener Bequemlichkeit, mal einen Blick in die Bedienungsanleitung zu werfen, als Lügner beleidigt. Alle weiteren Schlüsse sollen die User des Forums für sich selbst ziehen.SM hat geschrieben:Weshalb wird hier mit ätzenden Falschbehauptungen moderiert?am hat geschrieben:Genau. Und die MB Sitze sind ab 15kg zugelassen. SM
Das empfiehlt Mercedes:
Der IKS-Fangtisch eignet sich nur in Verbindung mit dem ausgeklappten integrierten Kindersitz. Verwenden Sie auf den Fondsitzen mit integriertem Kindersitz nur den für Mercedes-Benz empfohlenen IKS-Fangtisch. Verwenden Sie den IKS-Fangtisch nur mit Originalbezug. Ohne Originalbezug erlischt die amtliche Zulassung.
Die Kindersitze sind rechts und links in den Sitzflächen der Fondsitze integriert. In Verbindung mit den in der folgenden Tabelle aufgeführten Komponenten entsprechen sie der gesetzlichen Vorschrift ECE R 44.04 .
Mercedes-Benz empfiehlt den integrierten Kindersitz für Kinder mit einem Körpergewicht von 12,5 bis 36 kg .
Beachten Sie, dass Kinder, die weniger als 12,5 kg wiegen, ein anderes Kinder-Rückhaltesystem benötigen.
Kinder mit einem Körpergewicht von etwa 12,5 bis 18 kg : Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung eines zusätzlichen IKS-Fangtischs und einer Seitenkopfstütze, die für den integrierten Kindersitz zugelassen sind.
Stellen Sie bei besetztem Kindersitz die Kopfstütze so ein, dass der Hinterkopf in Augenhöhe vom mittigen Bereich der Kopfstütze abgestützt wird.
Quelle: Text und Screenshot interaktive Bedienungsanleitung Mercedes Benz E-Klasse
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Genau, je nach Gruppe. Mir war nur bekannt, dass die Sitze mit Schulterbügel gemäß MB von 15 (also ab) bis 36 kg zugelassen sind. Irrtümlich hatte ich das der Gruppe I zugeordnet.
Ich habe aber keinen Bock, mich wegen solcher Kinderkacke und Halbwissen ständig mit irgendwelchen Leuten, die ich nicht kenne zu behacken. Deshalb die Bedienungsanleitung. Soll sm doch glauben, was sie will. Das Thema Kindersitze in Taxen jodel ich mittlerweile schon rückwärts. Kommt übrigens mittlerweile in jeder Unternehmerprüfung vor. Und glaubt mir, es ist nach diesen Prüfungen genau so richtig, wie ich und andere es hier die ganze Zeit vertreten und wie es das Verkehrsministerium veröffentlicht hat.
Ich habe aber keinen Bock, mich wegen solcher Kinderkacke und Halbwissen ständig mit irgendwelchen Leuten, die ich nicht kenne zu behacken. Deshalb die Bedienungsanleitung. Soll sm doch glauben, was sie will. Das Thema Kindersitze in Taxen jodel ich mittlerweile schon rückwärts. Kommt übrigens mittlerweile in jeder Unternehmerprüfung vor. Und glaubt mir, es ist nach diesen Prüfungen genau so richtig, wie ich und andere es hier die ganze Zeit vertreten und wie es das Verkehrsministerium veröffentlicht hat.
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Super AM, danke für das MB-Zitat. Es wird klarer für mich, auch mit dem Seitenkopfschutzklemmdingern. Endlich!!! Das Gewicht/Größe haben wir auch diskutiert, und da werde ich mich tatsächlich jetzt auf mein Auge in Kombination mit den Angaben der Eltern verlassen. Die Funkerinnen scheinen bei der Eingabe der Aufträge nur die Gewichte abzufragen, was sollen sie am Telefon anderes machen, die lieben KollegInnen. Daher erklären sich eben manche hochgeschossenen dünnen Kl. I Kids, die dann vor dir stehen. OK. Schick.
Eine letzte Frage: Die Luftikids ("Blasebälge") sind NICHT mit Sitzerhöhung bei MB zu verwenden, anders als die zitierte MB-IKS? Habe ich das richtig impliziert, da sie eine in sich eigenständige Fangtisch-Konstruktion sind?
LG
Eine letzte Frage: Die Luftikids ("Blasebälge") sind NICHT mit Sitzerhöhung bei MB zu verwenden, anders als die zitierte MB-IKS? Habe ich das richtig impliziert, da sie eine in sich eigenständige Fangtisch-Konstruktion sind?
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Dura lex, sed lex.
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Die IKS Sitzerhöhungen erfüllen ausschliesslich mit den originalen Zubehörteilen, also Fangtisch und Schulterbügel die Anforderungen an die jeweilige Gruppe. Die Bügel scheinen bei Taxen mittlerweile eine Dreingabe von MB zu sein. Die Fangtische habe ich noch nicht gesehen.
Damit dürfte aber klar sein, dass die reinen Sitzerhöhung tut es für Alles Verfechter etwas anderes einfallen lassen müssen.
Damit dürfte aber klar sein, dass die reinen Sitzerhöhung tut es für Alles Verfechter etwas anderes einfallen lassen müssen.
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Irrtümlich war, ist immer noch Deine Falschaussage über eine 15kg Zulassung und dazu kam dann noch die falsche Gruppenzuordnung.am hat geschrieben:Genau, je nach Gruppe. Mir war nur bekannt, dass die Sitze mit Schulterbügel gemäß MB von 15 (also ab) bis 36 kg zugelassen sind. Irrtümlich hatte ich das der Gruppe I zugeordnet.
*******
Ein ECE-Prüfsiegel wird nicht vergeben weil ein Hersteller es in seiner Anleitung empfiehlt, sondern weil die MB Sitzerhöhungen ab 9Kg geprüft und zugelassen wurden.
Belassen wir es dabei.
Du hattest Dich in mehrfacher Hinsicht hier falsch geäußert und als ich Dich darauf aufmerksam machte, wurde ich von Dir, dazu als Moderator, mehrfach persönlich beleidigt.
Das denke ich......
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@SM
Die Fakten stehen oben in der Bedienungsanleitung. Alles weitere verantwortest Du selbst. Meine Aussagen waren bis auf den eingeräumten Irrtum korrekt. Ich hab grade keinen 212er mit IKS zur Hand. Stelle bitte ein Foto des Siegels hier ein.
Falls Du Dich beleidig fühlst, bitte ich um ein Zitat der Stelle.
Die Fakten stehen oben in der Bedienungsanleitung. Alles weitere verantwortest Du selbst. Meine Aussagen waren bis auf den eingeräumten Irrtum korrekt. Ich hab grade keinen 212er mit IKS zur Hand. Stelle bitte ein Foto des Siegels hier ein.
Falls Du Dich beleidig fühlst, bitte ich um ein Zitat der Stelle.
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Danke Mario! Der ist nicht zum Aufblasen, wenn ich das richtig lese. Mit "unserem" Blasebalg habe ich leider ab und an "Stress" mit Kunden. Die Lösung ist zwar sehr pragmatisch, aber die Akzeptanz ist leider nicht bei allen Müttern gegeben. Wäre Dein Vorschlag die optimalere Lösung??? Was denkt Ihr, Kollegen?
Dura lex, sed lex.
ich muss leider sagen, dass http://www.luftikid.eu/
für mich auch zu viel fummelkram ist, gute Idee aber leider nicht soo praktisch.
Wie es mit dem http://www.te-taxiteile-hamburg.com/kindersitz-.html ist
muss man testen.
Es ist auf jeden Fall universell , denn ein Kindersitz der Gruppe I/II/III
gibt es ja nicht so oft, vor allem nicht in dieser Preisklasse
für mich auch zu viel fummelkram ist, gute Idee aber leider nicht soo praktisch.
Wie es mit dem http://www.te-taxiteile-hamburg.com/kindersitz-.html ist
muss man testen.
Es ist auf jeden Fall universell , denn ein Kindersitz der Gruppe I/II/III
gibt es ja nicht so oft, vor allem nicht in dieser Preisklasse
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung
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Falls du das testen willst, wäre ich dankbar für Berichte, Mario. Das Ding kostet ja nun nicht die Welt und ich würde mir das als Fahrer sogar privat zulegen, wer weiß, wofür der später nochmal gut ist...
Hier gibts den übrigens für weniger:
http://www.ebay.de/itm/Kindersitz-Angel ... 0609921598
Ich finde aber über die KBA Prüfnummer keine Tests.
LG
Hier gibts den übrigens für weniger:
http://www.ebay.de/itm/Kindersitz-Angel ... 0609921598
Ich finde aber über die KBA Prüfnummer keine Tests.
LG
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