Verstehe ich das richtig du zeigst jedem deine Bücher?Otto126 hat geschrieben:Wer nicht bereit ist, seine Bücher offen zu legen, hat kein Argument gegen den Mindestlohn.
[MiLoG] Mindestlohn
- Otto126
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Ja sicher, willste sehen?PS-Taxi hat geschrieben:Verstehe ich das richtig du zeigst jedem deine Bücher?Otto126 hat geschrieben:Wer nicht bereit ist, seine Bücher offen zu legen, hat kein Argument gegen den Mindestlohn.


"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Löhne wie in der Textilverarbeitung in Bangladesch! In Teilen des Taxigewerbes werden Löhne gezahlt die man sonst nur in Entwicklungsländern vermutet! Polnische Erntehelfer auf unseren Spargel- und Erdbeerfeldern bekommen 7.- bis 8 Euro bei freier Kost und Logis!
http://www.saarbruecker-zeitung.de/karr ... 93,4795243
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Artikel im Handelblatt (ist linker Umtriebe strikt unverdächtig!)
Nicht nur die Gewerkschaften befürworten einen gesetzlichen Mindestlohn. Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage für das Handelsblatt zeigt, sprechen sich auch die meisten Manager dafür aus.
-> weiterlesen
Anmerkung: Bemerkeneswerterweise fordern die Manager im statistischen Mittel einen höheren Mindestlohn als Geschwerkschaften und SPD.
Nicht nur die Gewerkschaften befürworten einen gesetzlichen Mindestlohn. Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage für das Handelsblatt zeigt, sprechen sich auch die meisten Manager dafür aus.
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nightdancer
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Warum nicht?nightdancer hat geschrieben:...solange die Arbeitszeit und die korrekte Entlohnung nicht scharf erfasst und kontrolliert wird, nutzt Ihnen der ML rein gar nichts - er zerstört nur ehrliche Unternehmen... der FT taugt dafür nicht.
Jedes Taxameter verfügt über eine Funkuhr und zeichnet sehr wohl die Schichtzeiten auf. Die Kontrolle der Arbeitszeit scheitert also lediglich an dem zweitem Argument, der nicht vorhandenen Kontrolle. Aber da wird sich mit dem Kontrollmittel FT sicher, spätestens ab 2017 etwas ändern.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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nightdancer
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Ein FT ist kein digitaler Fahrtenschreiber. Gibt es einen Zwang der Schichtan und abmeldung am Taxameter? Nicht das ich wüßte. Stellt der TAxmeter die bewegung des Fahrzeuges fest - nein, also ist die Schichtzeiterfassung auch nicht fälschungssicher. Es gibt ja nicht mal den Zwang Fahrernummern fälschungssicher zuzuweisen. Fahrerkarte Fehlanzeige. Pausen werden auch nicht fälschungssicher erfasst. Ich teile deine Optimismus für 2017 nicht, da die Regelung ab 2017 die Arbeitszeiterfassung doch gar nicht zum Gegenstand hat.am hat geschrieben:Warum nicht?nightdancer hat geschrieben:...solange die Arbeitszeit und die korrekte Entlohnung nicht scharf erfasst und kontrolliert wird, nutzt Ihnen der ML rein gar nichts - er zerstört nur ehrliche Unternehmen... der FT taugt dafür nicht.
Jedes Taxameter verfügt über eine Funkuhr und zeichnet sehr wohl die Schichtzeiten auf. Die Kontrolle der Arbeitszeit scheitert also lediglich an dem zweitem Argument, der nicht vorhandenen Kontrolle. Aber da wird sich mit dem Kontrollmittel FT sicher, spätestens ab 2017 etwas ändern.
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Da hast Du zwar Recht, jedoch liefert jedes FT grundsätzlich alle benötigten Daten, von Pausenzeiten einmal abgesehen. Bei konsequenter Abforderung der üblichen Dokumente, wie z.B. Schichtzettel, haben die Behörden ganz sicher einen rechtssicheren Datenstock als die theoretisch erreichbaren Kilometerleistungen pro Mitarbeiter.
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nightdancer
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a) Schichtzeiten doch nur wenn ich das Cey-System verwende, richtig? Sonst auch das nicht.am hat geschrieben:Da hast Du zwar Recht, jedoch liefert jedes FT grundsätzlich alle benötigten Daten, von Pausenzeiten einmal abgesehen. Bei konsequenter Abforderung der üblichen Dokumente, wie z.B. Schichtzettel, haben die Behörden ganz sicher einen rechtssicheren Datenstock als die theoretisch erreichbaren Kilometerleistungen pro Mitarbeiter.
b) ist der Aufwand der Auswertung relativ groß, welche Behörde hat genügend Man-Power?! Wieviele Konzessionsverlängerungen gab es in HH und bei wievielen wurde die Plausibiltitätsprüfung tatsächlich durchgezogen?!
c) es gibt keine Pflicht zur elektonischen Arbeitszeiterfassung
d) der Todesstoß - der FT kommt bei Mietwagen und FVO-Unternehmen nicht zur Anwendung - diese sind jedoch unmittelbarer Wettbewerb und nein, die Rückkehrpflicht spielt dabei eine mehr als untergeordnete Rolle und hat auch nix mit Limo-Diensten zu tun. Von Plausibiltätkontrollen bei diesen Unternehmen ganz zu schweigen. Die es bei uns derzeit eh nicht gibt und schwierig wären.
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zu a) Nein, da die Daten elektronisch auswertbar sein müssen, wissen die Behörden, dass sie verfügbar sind. Der Unternehmer muss die Schichtzettel mit den Datensätzen in Einklang bringen, wenn seine Fahrer denn keine korrekten Zeiten eintragen.
zu b) Der Aufwand ist nicht grösser als es er heute schon ist, rspektive sein sollte. Wie wir wissen, ist das nur in wenigen Städten der Fall.
zu c) Die Finanzbehörden sind sich darüber einig, dass Schichtzettel zu führen sind. Die kann die Genehmigungsbehörde verlangen, auch, wenn der Rechtsanspruch diesbezüglich nicht eindeutig scheint. Der Unternehmer wird es sich überlegen, ob er sich dem Begehren widersetzt.
zu d) Das Problem besteht ja Vielerorts bereits heute. Ob es wirklich eine Massenflucht in das Mietwagengewebe geben wird, bleibt abzuwarten. Ohne Organisation dahinter wird auch das nicht funktionieren. Häufig werden dies Unternehmer sein, die bereits heute (im städtischen Bereich insbesondere MWU-Graupen) keiner Vermittlung angehören. Eine entsprechende Mietwagenvermittlung ist nicht mal eben mir nichts, dir nichts aus dem Boden gestampft. Es gibt bei uns hier durchaus Aussagen von Graupen-MWUs (vor allem osteuropäische Neuunternehmer), dass sie dann ab 2017 eben nur noch mit einem Auto fahren, wenn sich der Mehrwagenbetrieb dann nicht mehr (in ihrem Sinne) lohnt!
zu b) Der Aufwand ist nicht grösser als es er heute schon ist, rspektive sein sollte. Wie wir wissen, ist das nur in wenigen Städten der Fall.
zu c) Die Finanzbehörden sind sich darüber einig, dass Schichtzettel zu führen sind. Die kann die Genehmigungsbehörde verlangen, auch, wenn der Rechtsanspruch diesbezüglich nicht eindeutig scheint. Der Unternehmer wird es sich überlegen, ob er sich dem Begehren widersetzt.
zu d) Das Problem besteht ja Vielerorts bereits heute. Ob es wirklich eine Massenflucht in das Mietwagengewebe geben wird, bleibt abzuwarten. Ohne Organisation dahinter wird auch das nicht funktionieren. Häufig werden dies Unternehmer sein, die bereits heute (im städtischen Bereich insbesondere MWU-Graupen) keiner Vermittlung angehören. Eine entsprechende Mietwagenvermittlung ist nicht mal eben mir nichts, dir nichts aus dem Boden gestampft. Es gibt bei uns hier durchaus Aussagen von Graupen-MWUs (vor allem osteuropäische Neuunternehmer), dass sie dann ab 2017 eben nur noch mit einem Auto fahren, wenn sich der Mehrwagenbetrieb dann nicht mehr (in ihrem Sinne) lohnt!
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am hat geschrieben:
zu d) Das Problem besteht ja Vielerorts bereits heute. Ob es wirklich eine Massenflucht in das Mietwagengewebe geben wird, bleibt abzuwarten. Ohne Organisation dahinter wird auch das nicht funktionieren. Häufig werden dies Unternehmer sein, die bereits heute (im städtischen Bereich insbesondere MWU-Graupen) keiner Vermittlung angehören. Eine entsprechende Mietwagenvermittlung ist nicht mal eben mir nichts, dir nichts aus dem Boden gestampft. Es gibt bei uns hier durchaus Aussagen von Graupen-MWUs (vor allem osteuropäische Neuunternehmer), dass sie dann ab 2017 eben nur noch mit einem Auto fahren, wenn sich der Mehrwagenbetrieb dann nicht mehr (in ihrem Sinne) lohnt!
Ähm, was willst du denn sagen?
Der FT bzw. der ML benachteiligt mich, da Mietwagen und FVO-Unternehmen den ML unterlaufen können und werden. Diese Unternehmen bestehen doch schon heute. Somit wird der Wettbewerb auf unfaire Art zu meinen Lasten verschoben, dass findest du ok?!
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nightdancer
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Ich habe allmählich den Eindruck, Du willst auch keine Antworten auf Deine Fragen. Wir können schliesslich nur über die zu erwartenden Dinge diskutieren, damit wir am Ende dann wissen, worauf das Gewerbe dann die Behörden aufmerksam machen können. In den letzten Wochen sind Dir hier mehrfach, nicht nur von mir, die unterschiedlichen Auswertungsmöglichkeiten verschiedener Datenquellen aufgezeigt worden. Es ist ganz klar möglich, hiermit für eine nachhaltige Kontrolle zu sorgen. Es scheitert in aller Regel an den Behörden und der Kontrolldichte. Auch der von Dir geforderte elektronische Fahrtenschreiber ist ohne behördliche Kontrolle nichts Wert.
Da Du dies jedoch alles in Frage stellst, erübrigt sich auch die Frage nach der Flucht in Mietwagenkonzessionen, denn da ja alle Möglichkeiten des FT überhaupt keine Auswirkungen haben werden, gibt es ja auch keinen Grund, sich in Mietwagenkonzessionen zu flüchten.
Also lassen wir es doch einfach.
Da Du dies jedoch alles in Frage stellst, erübrigt sich auch die Frage nach der Flucht in Mietwagenkonzessionen, denn da ja alle Möglichkeiten des FT überhaupt keine Auswirkungen haben werden, gibt es ja auch keinen Grund, sich in Mietwagenkonzessionen zu flüchten.
Also lassen wir es doch einfach.
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