Wie muss die Fahrt bezahlt werden
Wie muss die Fahrt bezahlt werden
Guten Tag,
ich möchte hier folgenden Fall schildern und eure Meinungen dazu hören.
Als Taxifahrer stehe ich an einer Disko einer Kleinstadt. Zu mir steigt eine Gruppe Mädchen mit ausländischen, nicht deutsch sprechenden Begleitern zu.
Es werden mir 3 Ziele in der Kleinstadt genannt. Dabei wird keine Absprache über die Kosten mit mir getroffen.
An Station A steigt ein Mädchen aus, es wird keine Zahlung an mich geleistet, an Station B steigen weitere Mädchen und Begleiter aus. Auch hier wird keine Zahlung an mich getätigt. An der Endstation angekommen befindet sich noch ein Mädchen und ein Begleiter im Taxi. Das Mädchen möchte Zahlen, bringt aber den Betrag nicht mehr zusammen und will das Restgeld im Haus holen. Nachdem sie nach 20 Minuten nicht zurück ist, informiere ich die Polizei.
Diese holt das Mädchen aus dem Haus und nimmt die Personalien auf.
Nun belehrt mich der Polizist einiger Dinge.
1. Ich hätte bei jeder Station einen Anteil verlangen müssen, das Mädchen welche die Zeche geprellt hat, ist mir nur die Kosten von Punkt B nach C schuldig.
2. Ich habe kein Recht darauf, dass das Mädchen Barzahlung leistet.
3. Bei mehreren Fahrgästen muss ich mich darum kümmern, das jeder Fahrgast einen Teil bezahlt.
4. Wenn das Mädchen aussteigt um Geld zu holen, solle ich den Personalausweis, Führerschein, ect. als Pfand einbehalten.
So, was sagt ihr zu dieser Rechtsberatung?
Grüße,
Parallax
ich möchte hier folgenden Fall schildern und eure Meinungen dazu hören.
Als Taxifahrer stehe ich an einer Disko einer Kleinstadt. Zu mir steigt eine Gruppe Mädchen mit ausländischen, nicht deutsch sprechenden Begleitern zu.
Es werden mir 3 Ziele in der Kleinstadt genannt. Dabei wird keine Absprache über die Kosten mit mir getroffen.
An Station A steigt ein Mädchen aus, es wird keine Zahlung an mich geleistet, an Station B steigen weitere Mädchen und Begleiter aus. Auch hier wird keine Zahlung an mich getätigt. An der Endstation angekommen befindet sich noch ein Mädchen und ein Begleiter im Taxi. Das Mädchen möchte Zahlen, bringt aber den Betrag nicht mehr zusammen und will das Restgeld im Haus holen. Nachdem sie nach 20 Minuten nicht zurück ist, informiere ich die Polizei.
Diese holt das Mädchen aus dem Haus und nimmt die Personalien auf.
Nun belehrt mich der Polizist einiger Dinge.
1. Ich hätte bei jeder Station einen Anteil verlangen müssen, das Mädchen welche die Zeche geprellt hat, ist mir nur die Kosten von Punkt B nach C schuldig.
2. Ich habe kein Recht darauf, dass das Mädchen Barzahlung leistet.
3. Bei mehreren Fahrgästen muss ich mich darum kümmern, das jeder Fahrgast einen Teil bezahlt.
4. Wenn das Mädchen aussteigt um Geld zu holen, solle ich den Personalausweis, Führerschein, ect. als Pfand einbehalten.
So, was sagt ihr zu dieser Rechtsberatung?
Grüße,
Parallax
- De Förde Kuddel
- User
- Beiträge: 109
- Registriert: 10.07.2007, 21:14
- Wohnort: Glücksburg
?
Du solltest lieber nicht auf Aussagen eines Polizisten vertrauen und lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Ein Polizist wird vermutlich nicht über entsprechende Kenntnisse der hier betreffenden Rechtsmaterie verfügen. Er ist nicht umsonst als "Streifenpolizist" im Nachtdienst eingesetzt worden. Hätte er eine entsprechende Qualifikation, dann wäre er Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter geworden. Ist er aber nicht.
Ein Polizist wird vermutlich nicht über entsprechende Kenntnisse der hier betreffenden Rechtsmaterie verfügen. Er ist nicht umsonst als "Streifenpolizist" im Nachtdienst eingesetzt worden. Hätte er eine entsprechende Qualifikation, dann wäre er Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter geworden. Ist er aber nicht.
"Ich habe keine Lust mehr, aber was nützt mir das. Wat mut dat mut"
Kuddel aus Glücksburg grüsst seine Kollegen im Norden !!
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- Otto126
- Vielschreiber
- Beiträge: 7679
- Registriert: 20.03.2005, 07:51
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- Kontaktdaten:
Der Polizist sagte, du sollst den Perso als Pfand eingehalten?
Das darf man nun gerade nicht, dein Polizist hat null Ahnung, du solltest das Mädel wegen Betrugs und Leistungserschleichung anzeigen, ganz normal. Dann spuckt sie die Namen der anderen Beteiligten schon aus.
Ein besseres Pfand ist heutzutage ein Smartphone (kein normales Handy). Dann bemühen sich die Leute in der Regel schnell darum, dass wir an unser Geld kommen.
Das darf man nun gerade nicht, dein Polizist hat null Ahnung, du solltest das Mädel wegen Betrugs und Leistungserschleichung anzeigen, ganz normal. Dann spuckt sie die Namen der anderen Beteiligten schon aus.
Ein besseres Pfand ist heutzutage ein Smartphone (kein normales Handy). Dann bemühen sich die Leute in der Regel schnell darum, dass wir an unser Geld kommen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
Das zuletzt ausgestiegene Mädchen wurde über die gesamte Fahrtstrecke im Auto befördert, weshalb sollte sie nicht den vollen Preis zahlen?
Sie kann doch Freunde mitnehmen und aussteigen lassen wie sie will, von denen Anteile kassieren oder auch nicht; der Fahrpreis ist davon
unabhängig. Das gesetzliche Zahlungsmittel ist Euro und am Ende der Fahrt bar zu bezahlen, bei
Verdacht der Zahlungsunfähigkeit kann der Fahrer Vorkasse verlangen.
IMHO haben die Polizisten Bullshit erzählt, leider kein Einzelfall!
Nachtrag:
PAuswG:
Ausnahme: Betreten von Bundeswehrgelände o. vergleichbarer Bundeseinrichtungen.
Nicht hierzu zählen Rüstungsbetriebe, Kernkraftwerke und andere Einrichtungen, die sich selbst als wichtig empfinden!
Sie kann doch Freunde mitnehmen und aussteigen lassen wie sie will, von denen Anteile kassieren oder auch nicht; der Fahrpreis ist davon
unabhängig. Das gesetzliche Zahlungsmittel ist Euro und am Ende der Fahrt bar zu bezahlen, bei
Verdacht der Zahlungsunfähigkeit kann der Fahrer Vorkasse verlangen.
IMHO haben die Polizisten Bullshit erzählt, leider kein Einzelfall!
Nachtrag:
PAuswG:
Daraus ergibt sich ein Verbot zur Pfandhinterlegung, wurde mir pers. bestätigt durch die zuständige Hamb. Behörde.§ 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Ausnahme: Betreten von Bundeswehrgelände o. vergleichbarer Bundeseinrichtungen.
Nicht hierzu zählen Rüstungsbetriebe, Kernkraftwerke und andere Einrichtungen, die sich selbst als wichtig empfinden!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
-
N-scho-schi
- Vielschreiber
- Beiträge: 724
- Registriert: 19.10.2010, 00:47
- Wohnort: in einer kleinen Stadt in NRW
Äh, ich bin nicht dafür zuständig, dass ich die Absprachen zwischen den einzelnen Fahrgästen kontrolliere!
Der letzte zahlt! Immerhin handelt es sich um EINE Fahrt!
Personalausweiß und andere Ausweispapiere darf man schon vom Gesetz her gar nicht einbehalten! Nur Schuhe, Telefone, Schmuck etc!
Recht auf Barzahlung hast du auch, solange du kein Kartengerät im Auto hast!
Und Rechnungen erstellen muß man auch nicht, es sei denn es ist vor Fahrtbeginn abgesprochen worden!
Der letzte zahlt! Immerhin handelt es sich um EINE Fahrt!
Personalausweiß und andere Ausweispapiere darf man schon vom Gesetz her gar nicht einbehalten! Nur Schuhe, Telefone, Schmuck etc!
Recht auf Barzahlung hast du auch, solange du kein Kartengerät im Auto hast!
Und Rechnungen erstellen muß man auch nicht, es sei denn es ist vor Fahrtbeginn abgesprochen worden!
Höre alles, glaube nix!
Ich liebe meinen Beruf! Ich verehre meinen Chef! Ich bin zufrieden mit meinem Gehalt! Ich lüge ohne rot zu werden...
Ich liebe meinen Beruf! Ich verehre meinen Chef! Ich bin zufrieden mit meinem Gehalt! Ich lüge ohne rot zu werden...
Zum konkreten Fall ist ja schon einiges gesagt, nur mit dem Ausweis handhabe ich das ein bisschen differenzierter:
Als Pfand darf man keinen Ausweis nehmen, das ist klar. Es handelt sich in diesem Fall aber nicht um ein Pfand, das man behält und als Druckmittel zur Eintreibung einer Forderung benutzt, sondern lediglich die Option einer raschen Personalienfeststellung, die der Fahrgast dem Fahrer freundlicherweise anbietet (für den Fahrgast ist das meist angenehmer als das Handy aus der Hand zu geben).
Der Fahrgast lässt dabei den Ausweis für wenige Minuten oder gar Sekunden auf dem Beifahrersitz liegen und hält sich quasi in unmittelbarer Umgebung auf, um das versprochene Fahrgeld herauszubringen. So lautet der Deal. Ein Pfand wird erst daraus, wenn der Fahrgast Rechtsbruch begeht (also nicht mehr auftaucht) aber dieses vereinbarungswidrige Verhalten kann man definitiv nicht dem Taxifahrer anlasten.
Vielleicht ist das rechtlich gesehen eine Grauzone, aber unser Job hat ja auch viel mit Fingerspitzengefühl zu tun. Es gibt Fahrgäste, denen man blind vertraut, obwohl man sie erst seit zehn Minuten kennt, und bei anderen wird Vorkasse verlangt, noch bevor man den Motor anmacht.
Als Pfand darf man keinen Ausweis nehmen, das ist klar. Es handelt sich in diesem Fall aber nicht um ein Pfand, das man behält und als Druckmittel zur Eintreibung einer Forderung benutzt, sondern lediglich die Option einer raschen Personalienfeststellung, die der Fahrgast dem Fahrer freundlicherweise anbietet (für den Fahrgast ist das meist angenehmer als das Handy aus der Hand zu geben).
Der Fahrgast lässt dabei den Ausweis für wenige Minuten oder gar Sekunden auf dem Beifahrersitz liegen und hält sich quasi in unmittelbarer Umgebung auf, um das versprochene Fahrgeld herauszubringen. So lautet der Deal. Ein Pfand wird erst daraus, wenn der Fahrgast Rechtsbruch begeht (also nicht mehr auftaucht) aber dieses vereinbarungswidrige Verhalten kann man definitiv nicht dem Taxifahrer anlasten.
Vielleicht ist das rechtlich gesehen eine Grauzone, aber unser Job hat ja auch viel mit Fingerspitzengefühl zu tun. Es gibt Fahrgäste, denen man blind vertraut, obwohl man sie erst seit zehn Minuten kennt, und bei anderen wird Vorkasse verlangt, noch bevor man den Motor anmacht.
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nightdancer
- Vielschreiber
- Beiträge: 1347
- Registriert: 28.08.2004, 20:19
- Wohnort: Wilder Süden
Als MWu sage ich dazu, mich interessiert die Rechtslage 0,0 - das Ergebnis zählt. Wenn man mehrere Ziele anfährt, so haben meine Fahrer spätestens am 1. Haltepunkt zu klären, ob einer alles zahlt oder Teilbeträge an jedem Haltepunkt geleistet werden.
Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf Barzahlung.
Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf Barzahlung.
Wobei, anders als in der Gaststätte, der letzte Fahrgast unabhängig von evtl. Mitfahrern
sowieso den Taxameterbetrag zu zahlen hat. Evtl. Fahrkostenanteile können nur eine
Vereinbarung der Mitfahrer untereinander sein, mit dem geschuldeten Taxameterbetrag
hat das nichts zu tun.
In der Gaststätte könnte man noch erfolglos "Hab ich nicht verzehrt" vorbringen.
sowieso den Taxameterbetrag zu zahlen hat. Evtl. Fahrkostenanteile können nur eine
Vereinbarung der Mitfahrer untereinander sein, mit dem geschuldeten Taxameterbetrag
hat das nichts zu tun.
In der Gaststätte könnte man noch erfolglos "Hab ich nicht verzehrt" vorbringen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Taxi Georg
Stimmt nicht!reasoner hat geschrieben:... Genau wie in einer Gaststätte, wenn sich die Tischnachbarn bereits verabschiedet haben.
Ich sehe das persönlich auch so, daß der "Zuletztaussteiger" den Fahrpreis zu zahlen hat.
Das ist der Zielpunkt meiner Fahrt. Die "Umwege" drum herum liegen in der Verantwortung und Bestellung durch die Fahrgäste.
Diesen Zuletztaussteiger setze ich mir eh immer auf den Beifahrersitz. Meist kommt bei jüngeren Fahrgästen eh der Spruch mit ..."wer vorne sitzt zahlt".... Spätestens dann kümmert der/die sich schon um den Geldzufluß.
Auch ist der - falls er flitzen will - für mich schneller greifbar.
Bei Fahrgästen die irgendwo auf der Strecke aussteigen, geht das Geld auch immer án den Zuletztaussteiger. Der soll den Fahrpreis dann komplett bezahlen. Somit erspare ich mir die Diskussion von...." aber Du hast ja schon xx Euro bekommen "......
Das ist der Zielpunkt meiner Fahrt. Die "Umwege" drum herum liegen in der Verantwortung und Bestellung durch die Fahrgäste.
Diesen Zuletztaussteiger setze ich mir eh immer auf den Beifahrersitz. Meist kommt bei jüngeren Fahrgästen eh der Spruch mit ..."wer vorne sitzt zahlt".... Spätestens dann kümmert der/die sich schon um den Geldzufluß.
Auch ist der - falls er flitzen will - für mich schneller greifbar.
Bei Fahrgästen die irgendwo auf der Strecke aussteigen, geht das Geld auch immer án den Zuletztaussteiger. Der soll den Fahrpreis dann komplett bezahlen. Somit erspare ich mir die Diskussion von...." aber Du hast ja schon xx Euro bekommen "......
Stimmt, das kann einem eine Menge Ärger ersparen.Zwinkel hat geschrieben: Bei Fahrgästen die irgendwo auf der Strecke aussteigen, geht das Geld auch immer án den Zuletztaussteiger. Der soll den Fahrpreis dann komplett bezahlen. Somit erspare ich mir die Diskussion von...." aber Du hast ja schon xx Euro bekommen "......
Allerdings muss man auch flexibel reagieren, wenn der früher aussteigende Fahrgast dem Fahrer noch ein gutes Trinkgeld geben will. Dann ist es besser direkt zu kassieren, denn man glaubt ja gar nicht, wie oft die Zuletztaussteiger das Trinkgeld auf den Fahrpreis anrechnen wollen.
Normalerweise reicht dann der Hinweis, dass wir uns nun den Taxameterstand merken und am Schluss nur noch die Differenz kassiert wird.