Hervorhebung (Fettschrift) von mir, homerEmilie hat geschrieben:Komme neu: in der BoKraft §13 Beförderung von Personen:
... soweit nicht ein Ausschluß von der Beföderungs-.Pflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu berfördernde Person eine Gefahr f. d. Sicherheit u. Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt."
Und genau das, die Frage, ob wirklich Tatsachen vorlagen oder unsereins nur zu blöd oder
unwillig war als Dienstleister, das beschäftigt hinterher rudelweise Juristen und Beamte,
im Endergebnis selten zu unserer Freude
Grundsätzlich bewegen wir uns doch immer irgendwie auf dünnem Eis,
wenn´s darum geht Sicherheitsrisiken und die Zahlungsfähigkeit von Fahrgästen zu beurteilen.
In der Praxis kann ich eine angemessene Vorauszahlung verlangen und das ist auch
durch viele der regional verschiedenen Tarifordnungen gedeckt.
Ob mein Fahrgast mir aber ans Leder will oder zur Gaudi drei Handgranaten in der Tasche hat,
das weiss ich praktisch in aller Regel doch erst hinterher;
das ist also das Risiko, das irgendwo ständig mitfährt im Taxi.
Eine angemessene Reaktion darauf sehe ich aber weniger in der Ablehnung von Touren
(wie soll denn jene arme Socke nachts zu seinem einsamen Gehöft kommen, wenn nicht per Taxe ?)
als vielmehr in solider Sicherheitstechnik - d.h. insbesondere GPS-Alarm-Überwachung mit Funkzentrale,
bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten und Videoaufzeichnung im Fahrzeug.
