Horafas hat geschrieben:Wieso kein HBF...
Lieber Horafas,
im letzten Jahr wurde ein Düsseldorfer Taxifahrer - ohne Gestattungsausweis der TFZ - am Hbf.-Nord kontrolliert.
Ergebnis:
Er wurde durch eine Hildener Anwaltskanzlei, die von der TFZ beauftragt war, zur Unterlassung aufgefordert und gleichzeitig mit einer Schadensersatzforderung von weit über 400,- Eur belegt!!
Angeblich sind nur der TFZ angeschlossenen Fahrer und Fahrzeuge dort warteberechtigt.
Ich konnte es gar nicht glauben, da mir - anders als am Airport - dort gar keine entsprechenden Hinweisschilder bekannt sind, die der TFZ an den Hbf.-Halteplätzen ein Hausrecht einräumen.
Das anwaltliche Schreiben mit der Zahlungsaufforderung habe ich allerdings selber gesehen !!!
Tatsächlich wurde der bis dahin ahnungslose Fahrer auch von seinem Unternehmer zur Unterlassung aufgefordert.
Der Kollege wollte in dem Fall dann seinerseits einen Anwalt zu Rate ziehen - ein abschließendes Ergebnis ist mir unbekannt.
Jeden morgen stehen dort (Hpl.Nr. 84) 2 - 3 Rheintaxen - das scheint die TFZ aber nicht sonderlich zu stören...!?
Sich darüber wundern bleibt hoffentlich straffrei...!?