[TXL] Airport / Flughafen
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@Lotterliese
1. was ist Roche? Kennst Du Dich mit Drogen aus?
Für einen "Doch-Taxifahrer" merkwürdig
2. bin ich kein "Nicht-Taxifahrer, aber ich kenne "Nicht-Taxifahrer", die den "Doch-Taxifahrern" etwas erklären könnten. Zum Taxifahren gehört eben doch etwas mehr als Ortskenntnis und Münzen zählen, gell?
1. was ist Roche? Kennst Du Dich mit Drogen aus?
Für einen "Doch-Taxifahrer" merkwürdig
2. bin ich kein "Nicht-Taxifahrer, aber ich kenne "Nicht-Taxifahrer", die den "Doch-Taxifahrern" etwas erklären könnten. Zum Taxifahren gehört eben doch etwas mehr als Ortskenntnis und Münzen zählen, gell?
Sorry^^Lotterliese hat geschrieben:Zweimal Nein.reasoner hat geschrieben:Lieselotte ist nach Brandenburg gezogen, kiek an. Wird man da böse?
Ich habe es nicht nötig mich hinter mehreren Identitäten zu verstecken.
Wo nicht Lotterliese draufsteht, ist auch nicht Lotterliese drin.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf
- Otto126
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Ach, so war das gerechnet.boese13 hat geschrieben:@ Otto
wahr ist, das die Karenzminute dem Taxigewerbe ein deutliches Minus beschert hat. 12 - 14 DM waren 1999 auf einer 2km langen Strecke selten, aber wenn es Stau gab, dann hatte man eben diesen Betrag auf der Uhr. 12 DM sind 6€. Oder irre ich mich da?
Wir hatten bis Ende Juni 2012 180 Sekunden Karenz, jetzt sind es 90. Damit kann ich recht gut leben.
Eine Kalkulation, die von vornherein einen Betrag X wegen Stau zu dem erwarteten wirtschaftlichen Ergebnis hinzu addiert, erscheint mir wenig reell, da es sich hierbei um Imponderabilienhandelt.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
@Otto
dazu könnte ich sagen: die Karenzminute trifft mich nicht sonderlich, da ich in den Zeiten arbeite, in denen am wenigsten Stau zu erwarten ist. Oder in den Gebieten, wo der Verkehr einigermassen flüssig ist.
Aber was macht die Masse? Und wie soll mit solchem Tarif der evtl. zu erwartende Mindestlohn bezahlt werden? Kann man die KmPreise entsprechend erhöhen? Werden die nächtlichen Kunden das akzeptieren? Um die Karenzminute auszugleichen, müsste der KmPreis bei 2€ liegen. Nicht zu vergessen die regionalen Unterschiede hinsichtlich Einkommen, Nahverkehrsstrukturen etc. Mit dem Berliner Billigtarif können wir schon lange nicht mehr punkten. Weder mit noch ohne Karenzminute. Und was die Karenzminute betrifft: die werden wir hier sowieso nie wieder los. Soviel steht schon mal fest. Also erübrigt sich auch jedwede Diskussion darüber.
Aber was ist denn die Lösung? 2€ pro Km? Kann man auch knicken. Mindestlohn? Würde nur auf dem Papier gelten. Welcher Betrieb könnte denn 8,50 die Stunde zahlen? Das wäre ja ein Eldorado für fleissige Taxifahrer. 5Tagewoche a 12 Stundenschicht. Das wären ja über 2000 brutto. Da würde ich meinen Opel sofort verscheuern.
Was die Karenzminute angeht, damit könnte man leben wenn man nicht an anderer Stelle stundenlang rumstehen muss. Es gibt eindeutig zuviele Taxen. Und wenn es Veranstaltungen gibt, dann gibts zu wenig Taxen. Weil die sich nämlich dann woanders herumdrücken, damit sie nicht für 10 Eus eine Dreiviertelstunde fahren müssen.
dazu könnte ich sagen: die Karenzminute trifft mich nicht sonderlich, da ich in den Zeiten arbeite, in denen am wenigsten Stau zu erwarten ist. Oder in den Gebieten, wo der Verkehr einigermassen flüssig ist.
Aber was macht die Masse? Und wie soll mit solchem Tarif der evtl. zu erwartende Mindestlohn bezahlt werden? Kann man die KmPreise entsprechend erhöhen? Werden die nächtlichen Kunden das akzeptieren? Um die Karenzminute auszugleichen, müsste der KmPreis bei 2€ liegen. Nicht zu vergessen die regionalen Unterschiede hinsichtlich Einkommen, Nahverkehrsstrukturen etc. Mit dem Berliner Billigtarif können wir schon lange nicht mehr punkten. Weder mit noch ohne Karenzminute. Und was die Karenzminute betrifft: die werden wir hier sowieso nie wieder los. Soviel steht schon mal fest. Also erübrigt sich auch jedwede Diskussion darüber.
Aber was ist denn die Lösung? 2€ pro Km? Kann man auch knicken. Mindestlohn? Würde nur auf dem Papier gelten. Welcher Betrieb könnte denn 8,50 die Stunde zahlen? Das wäre ja ein Eldorado für fleissige Taxifahrer. 5Tagewoche a 12 Stundenschicht. Das wären ja über 2000 brutto. Da würde ich meinen Opel sofort verscheuern.
Was die Karenzminute angeht, damit könnte man leben wenn man nicht an anderer Stelle stundenlang rumstehen muss. Es gibt eindeutig zuviele Taxen. Und wenn es Veranstaltungen gibt, dann gibts zu wenig Taxen. Weil die sich nämlich dann woanders herumdrücken, damit sie nicht für 10 Eus eine Dreiviertelstunde fahren müssen.
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nööbln-taxi65 hat geschrieben:gestern hat einer neben mir beim nachrückbereich2 am flughafen geladen nach hamburg für 400 euro
ist das nicht verlust ? 270km für 400.
wenn HH als Pflichtfahrtgebiet zählt...dann reichts logga
wenn man mit 19% märchensteuer rechnet.Gesamtpreis (wie auf Taxameter ausgewiesen) 351,40 EUR
Wichtige Hinweise :
Bitte berücksichtigen Sie, dass der hier angegebene Fahrpreis von 351,40 EUR nur einen unverbindlichen Anhaltspunkt darstellen kann.
Der eigentliche Fahrpreis muss über das Taxameter ermittelt werden.
Die ungefähre Fahrzeit beträgt voraussichtlich 497 Minuten.
geht es auch gut.
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und am ende kommt ein km schnitt von 74 cent raus. erklärbar vorm labo....alles schick.lieber 400 takken umsatz in ca.7 stunden mit dem km schnitt wie ca.150 takken in 10-12 stunden.also alles gut.Holzy hat geschrieben:nööbln-taxi65 hat geschrieben:gestern hat einer neben mir beim nachrückbereich2 am flughafen geladen nach hamburg für 400 euro
ist das nicht verlust ? 270km für 400.
wenn HH als Pflichtfahrtgebiet zählt...dann reichts logga
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Der eigentliche Fahrpreis muss über das Taxameter ermittelt werden.
Die ungefähre Fahrzeit beträgt voraussichtlich 497 Minuten.
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ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
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und selber ne anzeige wegen nötigung einfangen?ich glaube nötigung wird höher bestraft wie wildern im anderen revier. und ob die fahrgäste lust haben bis zu einer stunde wegen kinderkram der taxifahrer auf die polizei zu warten?.........Devil hat geschrieben:Quer vor die Taxe stellen
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
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@ Devil
§ 47 Abs. 2 Satz 3 PBefG, Verkehr mit Taxen
(2) Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
Was ja zwischen LDS und Berlin in Einvernehmen festgesetzt worden ist!
§ 39 BOKraft, Benutzung des Taxischildes
Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein,
§ 22 PBefG, Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
Fährt ein unbesetztes Taxi von einem Fahrziel innerhalb des Pflichtfahrgebietes (andere Gemeinde) zum Betriebssitz zurück, so muß nach § 39 BOKraft die Dachleuchte eingeschaltet sein. Winkt während der Rückfahrt ein Fahrgast das Freie Taxi ab, so steht der Taxifahrer vor der Wahl, entweder gegen § 47 Abs. 2 oder gegen § 22 PBefG zu verstoßen!
Da die Interessen der Fahrgäste im Vordergrund stehen, muss befördert werden!
Bitte gründlich Durchlesen!Quer vor die Taxe stellen und Kollegen und Polizei informieren.Das spricht sich schnell bei ihnen rum da sie sich ja wieder alle in SXF treffen .......
§ 47 Abs. 2 Satz 3 PBefG, Verkehr mit Taxen
(2) Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
Was ja zwischen LDS und Berlin in Einvernehmen festgesetzt worden ist!
§ 39 BOKraft, Benutzung des Taxischildes
Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein,
§ 22 PBefG, Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
Fährt ein unbesetztes Taxi von einem Fahrziel innerhalb des Pflichtfahrgebietes (andere Gemeinde) zum Betriebssitz zurück, so muß nach § 39 BOKraft die Dachleuchte eingeschaltet sein. Winkt während der Rückfahrt ein Fahrgast das Freie Taxi ab, so steht der Taxifahrer vor der Wahl, entweder gegen § 47 Abs. 2 oder gegen § 22 PBefG zu verstoßen!
Da die Interessen der Fahrgäste im Vordergrund stehen, muss befördert werden!
- Dschungeltaxi
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Schön zitiert aber völliger Unfug für Berlin. Wenn der Fahrer wie bei meinem Fall in der Bergmannstraße aus lädt, und dann mit leuchtender Fackel in Richtung Stadtautobahn fährt, dann ist dies schon gesetzeswidrig. Am Platz der Luftbrücke winkt jemand und er hält an, trotzdem er ja im Rückspiegel schon mich gesehen haben muss, dann hat dies schon mit Frechheit zu tun.
Da gibt es noch einen anderen Trick!
§ 47 Abs. 2, Satz 2
Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.
§ 39 BOKraft, Benutzung des Taxischildes
Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein,
§ 22 PBefG, Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
Fährt ein unbesetztes Taxi von einem Fahrziel innerhalb des Pflichtfahrgebietes (andere Gemeinde) zum Betriebssitz zurück, so muß nach § 39 BOKraft die Dachleuchte eingeschaltet sein. Winkt während der Rückfahrt ein Fahrgast das Freie Taxi ab, so steht der Taxifahrer vor der Wahl, entweder gegen § 47 Abs. 2 oder gegen § 22 PBefG zu verstoßen!
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§ 47 Abs. 2, Satz 2
Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden.
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Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein,
§ 22 PBefG, Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
Fährt ein unbesetztes Taxi von einem Fahrziel innerhalb des Pflichtfahrgebietes (andere Gemeinde) zum Betriebssitz zurück, so muß nach § 39 BOKraft die Dachleuchte eingeschaltet sein. Winkt während der Rückfahrt ein Fahrgast das Freie Taxi ab, so steht der Taxifahrer vor der Wahl, entweder gegen § 47 Abs. 2 oder gegen § 22 PBefG zu verstoßen!
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