[BER] Airport / Flughafen

Benutzeravatar
jr
Vielschreiber
Beiträge: 6862
Registriert: 26.04.2004, 14:44
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von jr » 16.09.2020, 23:56

Es geht voran, wenn auch etwas holprig:
50/50-Lösung: Taxiregelung für die Bereitstellung am Berliner Großflughafen BER beschlossen

https://www.taxi-times.com/50-50-loesun ... schlossen/

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Pandämonium

Beitrag von miamivice » 17.09.2020, 07:04

Offenbar ist man fixiert darauf die guten Sitten zu verkehren. Unklare Rechtsverhältnisse werden offenbar nicht aufgelöst sondern führen zu weiteren verqueren Gedanken. Folgende Zitate aus mehreren Artikeln der Taxi-Times (6. November 2019, 17. Juni 2020, 16. September 2020) lassen das Schlimmste befürchten (Herrschaft der Dummheit und der Zwietracht; Arbeitsbeschaffungsprogramme für Juristen):
Berlins Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese hat mit dem Überbringen einer schlechten Nachricht für Wirbel im Berliner Taxigewerbe gesorgt: Auch der künftige Großflughafen könnte wie der jetzige Flughafen in Schönefeld zum Bereithalten für Berliner Taxis tabu bleiben. Dabei gäbe es rechtlich gesehen durchaus einen Plan B.
Die Regelung gilt seit 2012 auch am Berlin-nahen Flughafen Schönefeld (SXF), nachdem der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS), zu dem Schönefeld gehört, die Ausnahmeregelung mit Berlin aufkündigte und den Berliner Taxis die Ladeerlaubnis am SXF entzog.
Dabei spielten neben der wechselseitigen Ladeerlaubnis (LDS-Taxen durften im Gegenzug am Berliner Flughafen Tegel laden) auch die unterschiedlichen Tarife eine Rolle bzw. erschwerten eine Einigung.
Selbst als Streeses Vorgänger Jens-Holger Kirchner, der als erfahrener und höchst kompetenter Verkehrsexperte gilt, der Gegenseite Angebote wie an anderen Großflughäfen unterbreitete, Taxis aus dem LDS dürften im Gegenzug für das Laderecht der Berliner Taxis in Schönefeld künftig sogar nicht nur am Flughafen Tegel, sondern zudem an zwei großen Berliner Fernbahnhöfen und dem Messegelände in Westend laden, blieben die Brandenburger stur.
Im Landratsamt sei man sich einig, dass 1.000 (!) Taxis im Landkreis genug sind, um auch den künftigen Hauptstadtflughafen zu bedienen. Lediglich in Ausnahmesituationen – den besagten Nachfragespitzen – sei eine kurzzeitige Erlaubnis zum Laden auch für Berliner Taxis denkbar.
1.000 Taxikonzessionen gibt es im LDS derzeit bei weitem nicht. Man sei aber durchaus bereit, die Zahl der Konzessionen zur Flughafen-Inbetriebnahme deutlich zu erhöhen. Kreissprecherin Heidrun Schaaf empfahl Berliner Taxiunternehmern vor zwei Jahren sogar ausdrücklich, einen Betriebssitz im LDS anzumelden.
Pferdefuß für Schönefeld: Die Verträge in München und Wien kamen einvernehmlich zustande. Wenn der LDS sich weiterhin querstellt, wird dies für Berlin nicht so einfach möglich.
Nun hat bereits die besagte Aufkündigung der Ladeerlaubnis für Berliner Taxis in Schönefeld 2012 dazu geführt, dass viele verhinderte Taxischein-Anwärter bzw. von Behörden „gekickte“ Taxifahrer aus Berlin, also Personen, die für das Berliner Taxigewerbe vereinfacht gesagt unterqualifiziert sind, kurzerhand ihren Wohnsitz in den LDS verlegen, dort die vergleichsweise einfache Taxischeinprüfung ablegen und sich bei Berliner Taxiunternehmen anstellen ließen, die dort einen Ableger hatten.
Als der Verfasser dieses Artikels vor der letzten Berliner Abgeordnetenhauswahl, im Sommer 2016, den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar interviewte – der Jurist und heutige Bundestagsabgeordnete war damals Verkehrspolitischer Sprecher seiner Berliner Fraktion – und das Thema Flughäfen ansprach, zeigte Gelbhaar sich nicht nur detailgenau informiert, sondern sprach auch von sich aus das Thema Laderecht für Berliner Taxis am BER an. Er mahnte eine Regelung an und gab einen bedeutenden rechtspolitischen Hinweis: „Das kann eine Vereinbarung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sein, […] und dann muss Brandenburg das mit dem Landkreis Dahme-Spreewald klären, denn ein Regierender Bürgermeister wird nicht mit dem Landratsamt Dahme-Spreewald verhandeln.“
Hierzu hat nun der SPD-Politiker Sven Kohlmeier laut einem Bericht der „B.Z.“ so genannte „FlatFares“ gefordert. Alle Fahrten sollten beispielsweise zu zwei Festpreisen durchgeführt werden, geographisch unterschieden in Fahrten östlich und Fahrten westlich der Spree. Als Vorbild werden hier Regelungen in Paris, New York oder München genannt.
Die Antwort von Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (56, Grüne) ließ nicht lange auf sich warten: „Das könnte eine Option sein. Angesichts großer Entfernungen innerhalb Berlins wären dann aber verschiedene Preisstufen erforderlich.“
Laut einer Mitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sei eine Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald unterzeichnet worden, die am Tag der BER-Eröffnung in Kraft trete. Demnach sollen jeweils 300 Taxis aus Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald eine Ladeberechtigung erhalten.
Die regelmäßig zu evaluierende Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2022 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die für den Start vorgesehenen 600 Taxis sieht man als zunächst ausreichend an. Bei einem dauerhaft höheren Bedarf könne man die Zahl im Verhältnis 1:1 aufstocken, wobei die Höchstgrenze auf vorerst 1.100 Taxen (jeweils 550) festgelegt wurde. Danach sollen weitere Abstimmungen erfolgen.
Für das Laderecht am BER mussten die Berliner allerdings auch Zugeständnisse machen: Taxis aus dem Landkreis Dahme-Spreewald erhalten ein ganztägiges Laderecht an allen Taxenstandplätzen in Berlin. Ihre Beförderungspflicht umfasst bei Abfahrt in Berlin alle Berliner Ziele sowie den Flughafen BER.
Die Auswahl der 300 Berliner Taxis will das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in einem transparenten Verfahren ausführen. Die Lizenzen werden jeweils nur befristet ausgegeben, um Wechsel zu ermöglichen. Wie der Landkreis LDS seine berechtigten Taxis bestimmt, ist bisher noch nicht bekannt.
Bis zum einheitlichen Flughafentarif, der dann für alle Taxis gilt, die am BER eine Ladeberechtigung haben, fahren alle Taxis vorerst mit dem jeweiligen Tarif des Einsatzortes.
Dabei ist die Lösung einfach. Man beendet die Ummelderei von Berlin nach LDS und behandelt BER ladetechnisch so als ob BER TXL sei. Dem steht jedoch die diabolische Lust entgegen schikanös-groteske Regelungen wider alle Vernunft in die Welt zu setzen.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von sivas » 17.09.2020, 09:23

Die Auswahl der 300 Berliner Taxis will das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in einem transparenten Verfahren ausführen. Die Lizenzen werden jeweils nur befristet ausgegeben, um Wechsel zu ermöglichen.
Wenn das nicht mal Ärger gibt ...
Die Ladelizenzen sollten versteigert werden !
5.000 € pro Jahr ist ein angemessener Betrag.

Damit wird auch verhindert, dass solch eine Lizenz für 10.000 € (schwarz) weiterverkauft, oder mitsamt der zugehörigen Konzession übertragen wird.
Zuletzt geändert von sivas am 17.09.2020, 10:04, insgesamt 3-mal geändert.

Untoter :shock:

Benutzeravatar
Yps
Ich bin neu hier
Beiträge: 7
Registriert: 18.06.2020, 02:49
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen - zur Info

Beitrag von Yps » 18.09.2020, 03:44

:arrow: https://www.rbb-online.de/imparlament/ ... auses.html
unter dem letzten punkt finden sich die Äußerungen der verschiedenen Fraktionen des Abgeordnetenhauses zum Antrag der FDP "Der BER braucht Berliner Taxis" (https://www.parlament-berlin.de/ados/18 ... 8-2989.pdf).

Zu Tage treten im Redebeitrag vom verkehrspolitischen Sprecher der Grünen noch folgende Informationen:
- Für die Berliner Taxifahrer, die eine Konzession mit BER-Berechtigung fahren, solle eine Ortskundeprüfung für LDS erforderlich sein um dann am BER auch laden zu dürfen. Umgekehrt solle das angeblich auch für die LDSler gelten, die sich in Berlin hinstellen dürften - wobei ich da gegenteilige Informationen gehört habe
- Man müsse diese "Lizenz" beim LABO beantragen, "sollten" mehr Anträge eingehen, als beschieden werden können ( :roll: ) - wird gelost. Unter den Konzessionen hinter denen sich eine Inklusionstaxe verbirgt wird ein bisschen doller gelost

Den Redebeiträgen lässt sich auch entnehmen, dass die Herrschaften, die da über unseren Untergang verhandeln, weder wissen wie viele Konzessionen es im Landkreis Dahme-Spreewald gibt, noch wieviele Taxikonzessionen es aktuell in Berlin gibt. Auch war wohl niemand informiert, ob die Taxen in LDS denn nun eigentlich über Fiskaltaxameter verfügen oder nicht.

Die Gesamtgemengelage in Berlin bezüglich Uber, Berlkönig und Corona brachte leider nur der verkehrspolitische Sprecher der AfD zur Sprache (bis Freenow hat es bei ihm dann aber auch nicht gereicht).
Die CDU und ich glaube auch die FDP verwiesen immerhin auf die mangelhafte Kontrollfähigkeit bzw. -tätigkeit des LABO.
Rot-Rot-Grün sieht sich irgendwie in Sachzwängen und findet alles erstmal irgendwie doch ganz prima auf den Weg gebracht zu haben.

Und ich fang gar nicht erst davon an, dass sie 8 Jahre Zeit hatten sich was auszudenken... :oops:

Eigentlich wäre jetzt nur noch die Frage, wer ist in der Lage die Artikulation des entstandenen Unmutes irgendwie so zu organisieren, dass Frau Günther sich wieder zum WWF zurückzieht?
Jede Interpretation ist ein Risiko, aber das größte Risiko ist, überhaupt nicht zu denken.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von sivas » 18.09.2020, 05:00

War's nicht die FEV die bestimmt, dass Taxler die Ortskunde nachweisen müssen, für das Gebiet, für das ihr Tarif gilt und somit die die Beförderungsverpflichtung.

Man kann doch keine kastrierten LDS-Taxen schaffen, die eine Beförderungsberechtigung in Berlin nur ausgehend von Halteplätzen besitzen, wo doch die App-Vermittlung unsere Zukunft ist. Zumindest bei FreeNow sollten die in ganz Berlin vermittelt werden dürfen, selbstverständlich dann mit dem Nachweis der Ortskunde.

LDS-Taxen, die nur am BER einladen, brauchen für Berlin keinen Ortskundenachweis, wie auch der Fahrpreis nach Berlin frei verhandelt werden kann, sie verlassen damit ja ihr Tarifgebiet.
B-Taxen mit Ladeberechtigung am BER unterliegen auch nicht der Tarifpflicht, weil die Fahrt ausserhalb ihres Tarifgebietes beginnt.

>> Die Tarifgebiete müssen zusammengelegt werden ! will man, dass bei einer Grenzüberschreitung weiterhin ein, dann einheitlicher Tarif gilt.

Im übrigen bin ich eh der Meinung, dass nach Durchfahren des 8. Besetzt-Kilometers der Fahrpreis für die weitergehende Strecke frei verhandelt werden kann. Warum nicht mal was von Mietwagen lernen ?
Bleibt das Taxameter aus (Festpreisfahrten), sind immer 19%/15% MwSt abzuführen !

Ach so, ganz vergessen:
Taxifahrten sollten automatisch bezuschusst werden !
Mit 50% auf die Wegstrecke, bis zu maximal 8 €.
Das Taxameter zeigt den bezuschussten Fahrpreis an, die intern zu speichernden Fahrpreisdaten weisen auch den Zuschuss aus, der bei der Gemeine (automatisch per Fiskaltaxameter) geltend zu machen ist.
Zuletzt geändert von sivas am 18.09.2020, 06:32, insgesamt 6-mal geändert.

Untoter :shock:

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von Taxi Georg » 30.09.2020, 17:59

Taxitarif am Flughafen BER wird ein kleines Glücksspiel für Einsteiger

Bild

Das Berliner Taxigewerbe ist am Rotieren.
Die Vereinbarung zwischen der Berliner Verkehrsverwaltung und dem Landratsamt des LDS hat viele Unklarheiten aufgeworfen.
Eine von ihnen besteht in den unterschiedlichen Tarifen der Taxis aus beiden Gebieten.

:arrow: weiterlesen
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von Taxi Georg » 30.09.2020, 19:20

Taxitarif am Flughafen BER wird ein kleines Glücksspiel für Einsteiger

Bild
[Symbolbild: © G. Horafas | Taxiforum.de]

Das Berliner Taxigewerbe ist am Rotieren.
Die Vereinbarung zwischen der Berliner Verkehrsverwaltung und dem Landratsamt des LDS hat viele Unklarheiten aufgeworfen.
Eine von ihnen besteht in den unterschiedlichen Tarifen der Taxis aus beiden Gebieten.

:arrow: weiterlesen
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von Taxi Georg » 06.10.2020, 22:53

Terminsache! Interessenbekundungsverfahren für Berliner Taxen am Flughafen BER

Wichtiger Termin für Berliner Taxi-Unternehmer,
die sich um eine der wenigen Laderechte am Flughafen bewerben wollen! 12.10.2020 24.00 Uhr.

:arrow: weiterlesen
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von sivas » 07.10.2020, 05:25

Land Berlin hat geschrieben:Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald haben auf der Grundlage des § 47 Abs. 2 und 3 sowie des § 51 Abs. 1 und 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie der §§ 4 und 6 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV) des Landes Brandenburg und § 20 Abs. 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes des Landes Berlin (AZG) i.V.m. Nr. 11 Buchstabe d) und Nr. 33 Absatz 9 der Anlage zu § 2 Abs. 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Berlin (ASOG) im Interesse einer gesicherten Fahrgastbeförderung am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) durch Taxen unter Berücksichtigung der Gegenseitigkeit eine Vereinbarung geschlossen. Kernpunkt dieser Vereinbarung ist die paritätische Bedienung des BER durch Taxen aus dem Land Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald.
4. Bei Abfahrt vom BER umfasst der Pflichtfahrbereich Fahrten zu jedem Fahrziel innerhalb des Landes Berlin und auch zu jedem Fahrziel in folgenden 30 Ämtern, Städten und Gemeinden: Stadt Potsdam, Gemeinde Nuthetal, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Stahnsdorf, Stadt Teltow, Gemeinde Großbeeren, Stadt Ludwigsfelde, Stadt Trebbin, Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gemeinde Rangsdorf, Stadt Zossen, Gemeinde Am Mellensee, Gemeinde Schönefeld, Stadt Mittenwalde, Stadt Teupitz, Gemeinden Groß Köris und Schwerin Amt Schenkenländchen, Gemeinde Eichenwalde, Gemeinde Schulzendorf, Gemeinde Zeuthen, Gemeinde Wildau, Stadt Königs Wusterhausen, Gemeinde Bestensee, Gemeinde Heidesee, Amt Spreenhagen mit den Gemeinden Spreenhagen, Gosen-Neu Zittau und Rauen, Gemeinde Grünheide (Mark), Stadt Erkner, Gemeinde Woltersdorf, Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, Gemeinde Petershagen-Eggersdorf
Müssen diese 30 Ämter, Städte und Gemeinden nicht auch diese Vereinbarung mit unterzeichnen ? betrifft sie doch Ihren Zuständigkeitsbereich :evil:
Warum wird es einer Potsdamer Taxe verwehrt am BER einzuladen, wo Potsdam doch zum Pflichtfahrbereich der am BER einladenden Taxen gehört ?

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt:
"Wird ein Taxiführer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muss er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen."
Da hat der BER-Ladeberechtigte bis Ende des Monats noch ganz schön was zu büffeln :lol:

So schön wie PBefG, PBefGZV, AZG und ASOG auch geschrieben sind, in keinem dieser Gesetze oder Verordnungen finde ich die Berechtigung einen Pflichtfahrbereich zu definieren, der über den jeweiligen Zuständigkeitbereich der normgebenden Stelle hinausgeht ! ... oder habe ich etwas überlesen ?
Zuletzt geändert von sivas am 07.10.2020, 05:54, insgesamt 1-mal geändert.

Untoter :shock:

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von Taxi Georg » 07.10.2020, 09:43

Vielleicht wird die OKP abgeschafft! Könnte doch sein!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von sivas » 07.10.2020, 10:34

Wird so kommen.

Sonst finden die Mehrwagenunternehmer doch keine Fahrer mehr (die sie eh nicht bezahlen können :lol: ).

Untoter :shock:

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

(Schikanöses) Interessenbekundungsverfahren BER

Beitrag von miamivice » 07.10.2020, 15:08

Anstatt den Unrechtszustand in SXF in Form von Ummelderei und Ausschluß Berliner Taxifahrer umgehend zu beenden, wird der Unrechtszustand intensiviert/perfektioniert/systematisiert:
Interessenbekundungsverfahren für Taxen mit Ladeberechtigung am Flughafen BER
Kernpunkt dieser Vereinbarung ist die paritätische Bedienung des BER durch Taxen aus dem Land Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald.
Mit Eröffnung des BER am 31.10.2020 (derzeit bekannter Termin) können zunächst 300 Berliner Taxen eine Ladeberechtigung am BER erhalten. Diese Zahl kann entsprechend der Entwicklung der Fluggastzahlen bis auf maximal 550 Berliner Taxen erhöht werden. Die Auswahl der Taxen, die eine Ladeberechtigung am BER erhalten, erfolgt durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
1. Alle Berliner Taxiunternehmen mit gültiger Genehmigung können für jedes konzessionierte Taxi bis spätestens 12.10.2020, 24:00 Uhr (Ausschlussfrist) eine Bewerbung abgeben.
2. Barrierefreie Taxen (Inklusions-Taxen) werden im Auswahlverfahren bis zu einer Obergrenze von 30 Fahrzeugen bevorzugt berücksichtigt.
3. Alle Fahrer von Berliner Taxen mit Laderecht am BER müssen, sofern sie nicht eine Ortskundeprüfung für den Landkreis Dahme-Spreewald abgelegt haben, bei der zuständigen Behörde im Landkreis Dahme-Spreewald eine Ergänzung der Berliner Ortskundeprüfung abgelegt haben, die sich auf Zielfahrten in die Gebiete erstreckt, die bei Abfahrt am BER als Pflichtfahrbereich festgelegt sind (siehe 4.).

Mit der Bewerbung verpflichtet sich der Unternehmer zur Beachtung dieser Voraussetzung. Die Nichtbeachtung führt zum Widerruf der Ladeberechtigung am BER.
4. Bei Abfahrt vom BER umfasst der Pflichtfahrbereich Fahrten zu jedem Fahrziel innerhalb des Landes Berlin und auch zu jedem Fahrziel in folgenden 30 Ämtern, Städten und Gemeinden: Stadt Potsdam, Gemeinde Nuthetal, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Stahnsdorf, Stadt Teltow, Gemeinde Großbeeren, Stadt Ludwigsfelde, Stadt Trebbin, Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Gemeinde Rangsdorf, Stadt Zossen, Gemeinde Am Mellensee, Gemeinde Schönefeld, Stadt Mittenwalde, Stadt Teupitz, Gemeinden Groß Köris und Schwerin Amt Schenkenländchen, Gemeinde Eichenwalde, Gemeinde Schulzendorf, Gemeinde Zeuthen, Gemeinde Wildau, Stadt Königs Wusterhausen, Gemeinde Bestensee, Gemeinde Heidesee, Amt Spreenhagen mit den Gemeinden Spreenhagen, Gosen-Neu Zittau und Rauen, Gemeinde Grünheide (Mark), Stadt Erkner, Gemeinde Woltersdorf, Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, Gemeinde Petershagen-Eggersdorf
5. Die für eine Ladeberechtigung am BER ausgewählten Taxen erhalten vom LABO eine Plakette, die fest an der Heckscheibe unmittelbar neben oder über der Ordnungsnummer anzubringen ist. Nur Taxen mit dieser Plakette werden für eine Einfahrt zum Bereitstellungsplatz am BER zugelassen.
6. Die Gültigkeit der Plakette ist auf ein Jahr begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine erneute Bewerbung erforderlich.
7. Liegen Bewerbungen für mehr als 300 bzw. 550 Taxen vor, erfolgt die Auswahl zunächst nach dem unter 2. genannten sachlichen Kriterium, im Übrigen im Rahmen eines Auslosungsverfahrens.
8. Im Rahmen der Auswahl bzw. Auslosung wird zusätzlich zu den zunächst benötigten 300 Taxen eine Nachrückerliste erstellt, die bis zu 300 weitere Taxen umfasst. Bei Wegfall einer ladeberechtigten Taxe (außer im Falle des Fahrzeugtausches) erhält die nächste auf dieser Liste befindliche Taxe die Ladeberechtigung. Diese wird jedoch nur für die Restlaufzeit der ursprünglichen Gültigkeitsdauer, also bis zum Ablauf der Jahresfrist, erteilt.
Spätestens am 19.10.2020 erfolgt die Veröffentlichung einer Liste der ausgewählten Bewerber unter Angabe der Konzessionsnummer der jeweiligen Taxe. Konzessionsnummern, die dort nicht aufgeführt sind, konnten nicht berücksichtigt werden. Eine gesonderte Mitteilung an die einzelnen nicht berücksichtigten Bewerber wird nicht erfolgen.
Die Plaketten werden in der Zeit vom 19. bis 23.10.2020 an die ausgewählten Bewerber versandt.
Es erscheint als die Apokalypse des Rechts. Wäre das gesamte Deutschland in dieser Weise verrechtet, bliebe nur noch die Auswanderung.
Zuletzt geändert von miamivice am 07.10.2020, 17:19, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von Taxi Georg » 07.10.2020, 16:58

Ich finde die OKP eh für unnötig!
Warum, habe ich hier im Forum oft genug begründet!
Einfach mal suchen!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von sivas » 08.10.2020, 08:32

Folgendes habe ich gerade in Jörns Forum geschrieben (ja, das gibt es noch):

Zum Laderecht von B-/ LDS-Taxen am BER habe ich folgende Ansicht:

Die Stadt Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald legen ihre Tarifgebiete (die ihren gesamten, jeweiligen Zuständigkeitsbereich umfassen) zusammen und bestimmen dafür einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen. Damit wird die davon betroffene Fläche zum Pflichtfahrgebiet für alle in ihr zugelassenen Taxen was auch zur Folge hat, dass sie sich an allen ausgewiesenen Halteplätzen bereithalten und Fahrgäste einladen dürfen, Letzteres sogar überall müssen, wenn sie denn frei sind. Klar, dass die Fahrer auch im Besitz der Ortskunde für das gesamte Gebiet sind. Eine Regelung im Zusammenlegungsvertrag bestimmt, wie mit Alt-Taxlern diesbezüglich zu verfahren ist.

Der Halteplatz am BER ist ein Sonderfall.

Dort darf sich nur bereitstellen, wer das Recht dazu erhalten hat, damit nicht Tausende von Taxen dort Schlange stehen und damit die Fahrpreise in ganz Berlin unnötig verteuern. Das Laderecht erhält zum Einen der Taxiunternehmer für seine Taxe (ULR=Unternehmer-Laderecht), zum Anderen der Fahrer dadurch, dass er die erfolgreiche Teilnahme an der neuen OKP nachweist (FLR=Fahrer-Laderecht).

Das ULR wird durch ein Losverfahren vergeben, an dem ALLE B-/ LDS- Unternehmer gleichberechtigt teilnehmen dürfen. Das ULR ist von der Menge her gedeckelt und darf nicht übertragen werden, wie es auch zeitlich begrenzt ist. Die festzusetzende Gebühr, die für dieses Recht zu entrichten ist, trägt der, den Zuschlag erhaltene Unternehmer, sie kann bei etwa 5.000 € pro Jahr liegen und ist im Voraus zu bezahlen.

Da die Tarifpflicht mit Überfahren der Tarifgrenze endet (zwischen B und LDS gibt es sie nicht mehr) existiert bei einer Fahrt nach Potsdam keine Preisvorschrift > der Fahrpreis dorthin darf frei vereinbart werden !

Um mit Mietwagen auch bei Fahrten vom BER nach Berlin in Konkurrenz treten zu können, endet die Tarifpflicht mit Durchfahren des 8. Kilometers (was auch bei Fahrten innerhalb Berlins gelten sollte). Das Taxameter zählt dann trotzdem weiter, weil durch eine (stillschweigende) Vereinbarung zwischen Fahrer und Fahrgast (mit Platznehmen in einer Taxe) dies so für diese Fahrt vereinbart wurde. Es kann aber bei einer Fahrt, die diese Grenze überschreitet, von vorne herein ein auszuhandelnder Pauschalpreis vereinbart werden, der dann aber auch mit dem höheren MwSt-Satz zu beaufschlagen ist.

Uber (oder auch FreeNow) wird am BER eine Geschäftstelle einrichten, die dann Betriebssitz aller, den BER bedienenden Mietwagen ist. Es kann Uber nicht verboten werden, am BER Bestellfahrten auszuführen. Die Flughafengesellschaft kann eher (gerichtlich) dazu verpflichtet werden, die dafür erforderliche Einstiegsfläche bereitzustellen ! die natürlich auch bestellte Taxen nutzen dürfen, wobei die Bestellung telefonisch oder per App erfolgt sein kann. Dort lädt dann auch die Potsdamer Taxe ein, oder der nicht von Uber vermittelte, Berliner Mietwagen.

Untoter :shock:

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von sivas » 08.10.2020, 09:36

Es steht jedem Berliner Taxiunternehmer frei, gegen die Vergabepraxis der Laderechte am BER bei Nicht-Berücksichtigung zu klagen.
Die Frage ist nur,gegen wen die Klage gerichtet werden soll, gegen die Stadt Berlin oder gegen den Landkreis Dahme-Spreewald.

Der Landkreis Dahme-Spreewald wird eine neue Taxiverordnung rausbringen müssen, in der das Laderecht am BER geregelt ist.
Die zu Fall zu bringen, dürfte ein Leichtes sein ... weil der Pflichtfahrbereich rechtlich gesehen an deren Zuständigkeitgrenze endet. Isso !
Der Landkreis Dahme-Spreewald besitzt nicht das Recht, einen über seinen Zuständigkeitsbereich hinausgehendes Pflichtfahrgebiet zu definieren.

Untoter :shock:

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von Taxi Georg » 14.10.2020, 16:02

Taxifahrer wollen heute Berlins Innenstadt lahmlegen:

Mehrere hundert Taxifahrer wollen am Mittwoch vor dem Roten Rathaus in Berlin demonstrieren.
Die Kundgebung ist mit etwa 500 Fahrzeugen angemeldet, wie die Verkehrsinformationszentrale mitteilt.
Hintergrund der Demo ist der Vertrag für Berliner Taxifahrer zum Laderecht am BER.

:arrow: weiterlesen
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Organisierte Gesetzesentstellungen

Beitrag von miamivice » 14.10.2020, 17:59

Aus dem Text:
Hintergrund der Demo ist der Vertrag für Berliner Taxifahrer zum Laderecht am BER.

Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald hatten sich darauf verständigt, dass je 300 Taxis aus Berlin und dem Landkreis künftig auf Fluggäste am Airport warten dürfen. Den Berliner Taxifahrern ist das zu wenig, da es nach ihren Angaben rund 7300 Taxis in Berlin gibt.
Ebenso könnten Mitarbeiter eines Kaufhauses gegen grassierenden Kaufhausdiebstahl "demonstrieren" oder Bankangestellte gegen Banküberfälle. Anstatt verständige Ansprechpartner in der Verwaltung zu finden, muß offenbar "demonstriert" werden.

Ein Failed state schafft das Demonstrationsrecht für bestimmte Bevölkerungsteile faktisch ab indem er Demonstrationen marginalisiert. Faktisch haben derartige Demonstrationen dann die gesellschaftliche Bedeutung wie wenn ein paar Leute auf Pfaden im Grunewald herumlaufen und Schilder hochhalten.

Die durch die Taxi-Demo behinderten Verkehrsteilnehmer werden wahrscheinlich von den eigentlichen Inhalten der Taxi-Demo keinerlei Kenntnis haben bzw. im Falle der Kenntnisnahme der eigentlichen Inhalte der Taxi-Demo für dieselben nur wenig Verständnis zeigen. Twitter-Junknews weist für viele Leute - insbesondere Großstädter - eine höhere Wertigkeit auf als existentielle Anliegen einzelner Branchen.

Benutzeravatar
Gruppenmoderator
Vielschreiber
Beiträge: 423
Registriert: 22.01.2006, 19:17
Wohnort: Cybernet

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von Gruppenmoderator » 01.11.2020, 00:16

Beiträge, abseits des eigentlichen Themas, wurden gelöscht!
Ich bin ein Bot, ich diskutiere nicht. Reklamationen bitte per PN an die Moderation oder Forenleitung. :arrow: Forenregeln

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: [BER] Airport / Flughafen

Beitrag von Taxi Georg » 01.11.2020, 00:18

Wie war es heute bei der Eröffnung?



Taxi-Times hat was geschrieben!

TAXI-HALTEPLÄTZE AM BER AM TAG DER ERÖFFNUNG NOCH NICHT BESCHILDERT

:arrow: weiterlesen
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 01.11.2020, 00:49, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Verrechtung/Privilegierung/Unanständigkeit/Desorganisation/Unfreiheit

Beitrag von miamivice » 01.11.2020, 14:54

Aus dem Taxi-Times-Text:
Das Leitsystem hat die Firma Apcoa professionell organisiert, so dass man beim Eintreffen eine virtuelle Nummer wie beim Betreten einer Behörde erhält. Von diesem Moment an läuft die Zeit, und man bekommt jede Minute einen sogenannten Wartepunkt gutgeschrieben, egal ob man auf dem Taxispeicher T1 oder auf dem Taxispeicher T5 am alten SXF-Terminal wartet. Die Punkte gelten für beide Taxispeicher an beiden Terminals, so dass man sich später entscheiden kann, welches Terminal man anfahren möchte. Auf Monitoren und per App, die man kostenlos auf seinem Smartphone installieren kann, lässt sich ablesen, auf welche Warteposition man inzwischen aufgerückt ist bzw. wie lange voraussichtlich die ungefähre Wartezeit beträgt. Somit kann man die Zeit nutzen und beispielsweise tanken oder essen fahren. Man muss aber nach spätestens 45 Minuten zurück auf den Speicher kommen, ansonsten verfällt die Warteposition. Dann wird auch keine Gebühr erhoben.
Wichtig für alle Taxifahrer(innen) aus Berlin und dem LDS: Wer am BER laden möchte, egal ob man zu den 600 „Privilegierten“ gehört oder einen Auftrag (Vorbestellung) hat, muss einen Apcoa-Transponder an der Windschutzscheibe haben, um die Taxi-Infrastruktur nutzen zu können. Sowohl ladeberechtigte Taxis als auch solche mit Auftrag müssen in jedem Fall einen der beiden Speicher befahren, selbst wenn dieser leer ist und die Fahrgäste an den Ladeleisten bereits Schlange stehen. Wer einen Auftrag hat, muss auf den Taxispeicher T1 fahren und dort einem Apcoa-Mitarbeiter die Flugdaten des Kunden mitteilen. Sobald das Flugzeug gelandet ist, leuchtet die LED am Transponder rot auf. Abholer ohne Transponder müssen einen Kurzzeit-Parkplatz für Privat-Autos benutzen.
Es zeigt, daß APCOA zu den Unternehmen gehört, die die Welt nicht braucht. Die widerwärtigen Sperranlagen, welche APCOA in SXF errichtet hat, behindern den Verkehrsfluß. Taxis werden genötigt Parktickets zu ziehen und ihr Aufenthalt auf von APCOA okkupiertem Gebiet ist in kleinkarierter Weise befristet.

Wiki über "APCOA":
1947 wurde APCOA als Airport Parking Corporation Of America, Inc. in Cleveland, Ohio, USA gegründet. Das Unternehmen hat eine wechselhafte Geschichte, neben der Expansion durch Gründung von Tochtergesellschaften und Übernahmen in Europa wechselte das Unternehmen auch mehrfach den Besitzer.
APCOA wurde 2000 zu 98,5 % von der Salamander AG übernommen, die damals zur EnBW gehörte. Zum 30. Juni 2004 wurde das inzwischen komplett erworbene Unternehmen an den Private-Equity-Investor Investcorp verkauft, der es 2007 an das französische Private-Equity Unternehmen Eurazeo weiterveräusserte.
2010 wurde die Tochtergesellschaft Park & Control gegründet, die zahlreiche Supermarkt-Parkplätze in Deutschland im Auftrag der Handelsketten bewirtschaftet und bei Missachtung der Parkscheibenpflicht eine Vertragsstrafe über 30 Euro verhängt. Wiederholt wurde von Verbraucherschützern und Medien kritisiert, dass nicht deutlich genug auf diese Pflicht und die Vertragsstrafe hingewiesen wird, beispielsweise durch ausreichend große, aus dem fahrenden Fahrzeug lesbare Tafeln an den Zufahrten.
Am 22. Dezember 2014 gaben der US-amerikanische Investor Centerbridge und APCOA die Übernahme des Unternehmens durch Centerbridge bekannt.
Wiki über "Investcorp":
Investcorp ist ein in Bahrain ansässiges Kreditinstitut, das weltweit im Geschäftsfeld Privates Beteiligungskapital (Private Equity) tätig ist. Die Investcorp Bank B.S.C. mit Sitz in Manama hat eine Lizenz als Universalbank. Sie hält 100 Prozent der Anteile ihrer auf den Kaiman-Inseln ansässigen Tochter Investcorp Holdings Limited (IHL), die wiederum 100 Prozent an der ebenfalls auf den Kaiman-Inseln angesiedelten Tochter Investcorp S.A. (ISA) hält.
Wiki über "Centerbridge":
Centerbridge Partners is a multi-strategy private investment firm focused on leveraged buyouts and distressed securities.

The firm manages over $25 billion of assets and is based in New York City, with an additional office in London. The firm invests in both control (private equity and public debt with a "loan-to-own" strategy) and non-control (public market debt, public market equities, and other publicly traded securities) opportunities.
UBER, APCOA, Privilegierung am BER etc. sind Teil deutscher Desorganisisiertheit.

Antworten