Hallo zusammen,
bin gerade am SXF gewesen. Da sah es ja aus wie in Libyen!
Feuerwehr, Polizei und tonnenweise Bindemittel auf der Fahrbahn!
Ist da jetzt Krieg oder hat das E 10 einen Gasmotor zerlegt?
Gruß Egon
Horafas hat geschrieben:KorrektAndré hat geschrieben:Btw: Ist es richtig, dass das halbe Ruhrgebiet Düsseldorfer Pflichtfahrgebiet ist? Erstreckt sich als über z.B. 130km von Niederkrüchten nach Unna?
Des Weiteren kommt es beim Schützenfest oft dazu, dass die Neusser Zentrale hier in Dus anruft und um Amtshilfe bittet!
das betrifft ja in diesem falle nur einen wagen......André hat geschrieben:Wir haben gerade die "Eingemeindung" eines Vorortes in das Lübecker Pflichtfahrgebiet beantragt. Hintergrund ist eine Großraumdiskothek in diesem Ort und der Umstand, dass es dort nur ein einziges Taxi gibt, dass aber eigentlich von einem Lübecker Unternehmer betrieben wird ud dem Ort ohnehin nur in begrenztem Umfang zur Verfügun steht. Per Funk wird das Nest ohnehin überwiegend aus Lübeck versorgt. Vor dem Hintergund früherer Auseinandersetzungen mit Mietwagenunternehmen erhoffen wir uns hiervon eine gewisse Rechtssicherheit.
@ reareasoner hat geschrieben:Ich glaube, du bist auf der falschen Fährte, Strolch.
Wenn ich als Berliner Taxi am Flughafen Schönefeld stehe, gehört (außer Berlin natürlich) halb Brandenburg mit zum Pflichtfahrgebiet, also auch zum Tarifgebiet. Anstellen darf ich mich aber weder in Mittenwalde, Rangsdorf oder sonstwo.
Dazu noch:Horafas hat geschrieben:KorrektAndré hat geschrieben:Btw: Ist es richtig, dass das halbe Ruhrgebiet Düsseldorfer Pflichtfahrgebiet ist? Erstreckt sich als über z.B. 130km von Niederkrüchten nach Unna?
Des Weiteren kommt es beim Schützenfest oft dazu, dass die Neusser Zentrale hier in Dus anruft und um Amtshilfe bittet!
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich es (persönlich!) für rechtlich machbar halte, Pflichtfahrgebiete gemeindeübergreifend zu definieren. Das ist ja, was Stephan B. meint. Ich schätze -Irrtum vorbehalten-, er hat Recht.oldstrolch hat geschrieben: @ rea
das wird aber angestrebt laut dem was die berliner verbände wollen!
gemeinsames pflichtfahrgebit berlin-lds(rangsdorf gehört übrigens zu tf!)
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reasoner hat geschrieben:Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich es (persönlich!) für rechtlich machbar halte, Pflichtfahrgebiete gemeindeübergreifend zu definieren. Das ist ja, was Stephan B. meint. Ich schätze -Irrtum vorbehalten-, er hat Recht.oldstrolch hat geschrieben: @ rea
das wird aber angestrebt laut dem was die berliner verbände wollen!
gemeinsames pflichtfahrgebit berlin-lds(rangsdorf gehört übrigens zu tf!)
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Ich glaube nicht einmal, dass das stimmt. Das bekommst du, wie schrieb ich im board?, von Amts wegen übergeprügelt.oldstrolch hat geschrieben: jedoch heisst rechtlich möglich auch ein eventuell rechtlich laaaaaaaanger
weg!......wenn nur ein unternehmer klagt......au weia!!!!
PBefG § 51 hat geschrieben:(4) Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.
reasoner hat geschrieben:Ich glaube nicht einmal, dass das stimmt. Das bekommst du, wie schrieb ich im board?, von Amts wegen übergeprügelt.oldstrolch hat geschrieben: jedoch heisst rechtlich möglich auch ein eventuell rechtlich laaaaaaaanger
weg!......wenn nur ein unternehmer klagt......au weia!!!!
PBefG
§47(2) Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
André hat geschrieben:PBefG
§47(2) Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
Wo willste Dich denn da hinstellen? Soweit ich weiß, ist der Bahnhof Schönefeld der einzige Halteplatz für LDS-Taxen außer SXF.oldstrolch hat geschrieben:(wenn 7500 berliner taxen im lds land einfallen stirbt das örtliche taxigewerbe!)
Stimmt. Soweit du weisst.bonscott hat geschrieben:Wo willste Dich denn da hinstellen? Soweit ich weiß, ist der Bahnhof Schönefeld der einzige Halteplatz für LDS-Taxen außer SXF.
Die kenn ich auch, Holzy. Aber sind die wirklich für die Schönefelder LDS-Taxen da?Holzy hat geschrieben:Stimmt. Soweit du weisst.![]()
Ich kann dir noch ein paar Plätze sagen. (die ich weiss)
zb.
Bhf. Zeuthen
Bhf. Königs Wusterhausen
A10 Center
Bhf Lübben
Für uns würden die bestimmt noch ein paar Einrichten.
Vielleicht Teupitz ??