Sonderstellung von Mercedes Benz oder das brechen geltender

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Re: Sonderstellung von Mercedes Benz oder das brechen gelten

Beitrag von am » 27.12.2013, 01:57

Soweit recherchierbar werden LED-Scheinwerfer in diesem Punkt noch nicht von der StVzO erfasst. Insofern ist das kein wirklicher Skandal sondern rechtskonform.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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PS-Taxi
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Re: Sonderstellung von Mercedes Benz oder das brechen gelten

Beitrag von PS-Taxi » 27.12.2013, 10:22

Ja aber wird bei Audi die Voll LED anbieten die Scheinwerferreinigungsanlage auch gefordert.

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Re: Sonderstellung von Mercedes Benz oder das brechen gelten

Beitrag von am » 27.12.2013, 12:11

Es gibt hierbei offensichtlich nicht nur Xenon als Voraussetzung für eine Scheinwerferreinigungsanlage, sondern auch der abgegebene Lichtstrom, gemessen in Lumen (lm). Die Grenze liegt hier anscheinend bei 2000 lm. Hinzu kommt, dass bei Xenon der Lichtstrom der Lampe (Leuchtmittel, Brenner) und bei LED der Lichtstrom der Leuchte (Lampe mit Optik) gemessen wird, also an jeweils anderer Stelle. Dies erklärt sich möglicherweise dadurch, dass eine Xenon Lampe ihr Licht rundherum abgibt, während eine LED dies nur in eine Richtung tut.

Sollten die Audi voll LED nun 2000lm an der Leuchte überschreiten, muss eine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut werden.

Nebenbei empfinde ich die LED Leuchten der aktuellen 212er als relativ unangenehm, selbst wenn sie die 2000lm unterschreiten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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