Im folgenden Urteil geht es um die Kündigung einer Reinigungskraft, die ihre Arbeit über zwei andere, auf geringfügiger Basis beschäftigter Mitarbeiterinnen abgerechnet hat und sich das Geld von den Mitarbeiterinnen Brutto für Netto hat auszahlen lassen!
Hier wird das Kind beim Namen genannt. Das ist Steuerhinterziehung! Wir als Taxiunternehmer weisen derartige Praktiken im Brustton der Empörung selbstverständlich weiiiiiiiit von uns. Das Taxiunternehmer das Gehalt einer Vollzeitkraft auf mehrere geringfügig beschäftigter Fahrer aufsplitten, das kommt praktisch nicht vor...
http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-K ... s17619.htm
Kündigung wegen rechtswidriger Abrechnungspraxis
Kündigung wegen rechtswidriger Abrechnungspraxis
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