Nicht immer trifft Kraftfahrer automatisch eine Teilschuld, wenn sie mit einem Radler kollidieren. Zumindest nicht, wenn dieser sich grob verkehrswidrig verhalten hat, entschied das OLG Koblenz.
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.2011, Az.: 12 U 500/10
Kompletter Artikel
http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/Rech ... -Radfahrer
Keine Betriebshaftung trotz Unfall mit Radfahrer
Keine Betriebshaftung trotz Unfall mit Radfahrer
Behandle andere, wie du auch selbst behandelt werden willst.
Taxi-recht.de
Taxi-recht.de