Bei einem Rotlichtverstoß genügt die Aussage eines Zeugen für ein Bußgeld!
http://www.eurotransport.de/news/urteil ... 34469.html
http://www.jusmeum.de/urteile/ag_landst ... 013cb0008e
Rotlichtverstoß!
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Nur solange, bis es vor Gericht geht.
Meine Aussage hat gegen zwei Polizeibeamte Bestand gehabt. Und schon wurde aus einem qualifiziertem ein normaler Rotlichtverstoß. Hat mich am Ende nur 50€ gekostet. RA und Gericht die Rechtschutz - ohne hätte ich wohl das Fahrverbot und die Punkte in Kauf nehmen müssen.
Meine Aussage hat gegen zwei Polizeibeamte Bestand gehabt. Und schon wurde aus einem qualifiziertem ein normaler Rotlichtverstoß. Hat mich am Ende nur 50€ gekostet. RA und Gericht die Rechtschutz - ohne hätte ich wohl das Fahrverbot und die Punkte in Kauf nehmen müssen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.