Drängeln kann auch innerorts als Nötigung bestraft werden

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jr
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Drängeln kann auch innerorts als Nötigung bestraft werden

Beitrag von jr » 04.05.2007, 01:08

Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe – den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erfüllen und zwar auch dann, wenn es im innerörtlichen Verkehr stattfindet.

Allerdings bedarf es hier wegen der im Regelfall niedrigeren gefahrenen Geschwindigkeiten einer besonders genauen Prüfung, ob insbesondere in Abgrenzung zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit durch Unterschreiten des Sicherheitsabstandes tatsächlich eine Nötigung vorliegt.

BVerfG Az. 2 BvR 932/06

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 7-047.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 93206.html

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