Auch die Benutzung eines Palm-Organizers am Steuer kann wie eine Handybenutzung geahndet werden, wenn die Telefonfunktion prinzipiell nutzbar ist. (OLG Karlsruhe, Az. 3 Ss 219/05 vom 27.11.2006)
http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/m ... index.html
Damit drohen auf Dauer vermutlich auch Benutzern entsprechender Navis Sanktionen.
Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten
Ich halte es für wichtig folgenden Aspekt hierbei zu erwähnen. Der Quellverweis von jr grenzt den Verstoß gegen §23 Abs 1(a) genau ein. Es hebt die technischen Voraussetzungen des Geräts für eine verkehrswidrige Nutzung hervor und verweist auch durch die Erwähnung auf den Abs 1(a) auf den Umstand des "in die Hand nehmen" des Geräts. Damit wird der Grundsatz der Sicherheit im Verkehr vor dem Grundsatz der Handlungsfreiheit höher gewichtet und die Beweisführung der beschuldigen Person gegenüber der beschuldigten Person erleichtert.
Festinstallierte oder im Fahrzeug fixierte Geräte können derzeit weiter genutzt werden.
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