Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten

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jr
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Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten

Beitrag von jr » 07.12.2006, 22:18

Auch die Benutzung eines Palm-Organizers am Steuer kann wie eine Handybenutzung geahndet werden, wenn die Telefonfunktion prinzipiell nutzbar ist. (OLG Karlsruhe, Az. 3 Ss 219/05 vom 27.11.2006)

http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/m ... index.html

Damit drohen auf Dauer vermutlich auch Benutzern entsprechender Navis Sanktionen.

der Clown
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Beitrag von der Clown » 10.12.2006, 15:43

Ich halte es für wichtig folgenden Aspekt hierbei zu erwähnen. Der Quellverweis von jr grenzt den Verstoß gegen §23 Abs 1(a) genau ein. Es hebt die technischen Voraussetzungen des Geräts für eine verkehrswidrige Nutzung hervor und verweist auch durch die Erwähnung auf den Abs 1(a) auf den Umstand des "in die Hand nehmen" des Geräts. Damit wird der Grundsatz der Sicherheit im Verkehr vor dem Grundsatz der Handlungsfreiheit höher gewichtet und die Beweisführung der beschuldigen Person gegenüber der beschuldigten Person erleichtert.

Festinstallierte oder im Fahrzeug fixierte Geräte können derzeit weiter genutzt werden.

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pl
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Beitrag von pl » 10.12.2006, 23:02

Hm, vielleicht mal ein defektes Telefon besorgen, das noch die Uhrzeit zeigt.
Im Falle eines Bußgeldes hab ich dann nicht telefoniert, sondern auf die Uhr geschaut. Telefonieren kann das Ding ja nachweislich überhaupt nicht...

--pl.

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Beitrag von jr » 12.01.2007, 08:54

Die Urteils-Begründung im Wortlaut:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20060147.htm

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