26.01.2006
Führerscheinentzug wegen Falschparkens rechtens
Münster (dpa) - Notorische Parksünder müssen ihre Ignoranz im Extremfall auch mit dem Entzug des Führerscheines bezahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster in einer Entscheidung klar gestellt.
Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Detmold 27 Mal binnen zwei Jahren falsch geparkt und dafür jeweils ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg erhalten. Als er seinen Führerschein abgeben sollte, klagte er auf vorläufigen Rechtsschutz - vergebens (Az.: 16 B 2137/05).
Der 39-Jährige hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers zwischen Oktober 2003 und September 2005 immer wieder falsch geparkt. Nach 27 Verstößen schritt der Kreis Lippe ein und forderte innerhalb von drei Tagen die Abgabe des Führerscheines. Der Mann legte Widerspruch ein und beantragte eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Minden. Das Gericht lehnte jedoch ab, genauso wie die zweite Instanz in Münster.
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