Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel
Die Aufwendungen für Taxifahrten können nicht als Fahrtkosten zur Arbeit über die Entfernungspauschale hinaus geltend gemacht werden.
Auch eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber als "Job-Ticket" scheidet aus.
Urteil vom 5. Dezember 2018, 3 K 15/18
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- Taxi Georg
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