Kein P-Schein wegen Kindesmißbrauch

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Wattwurm
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Kein P-Schein wegen Kindesmißbrauch

Beitrag von Wattwurm » 03.08.2014, 20:52

http://www.openjur.de/u/691595.html

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners sind nicht erstattungsfähig.

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