Siehe auch: http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/Rech ... axiordnungFür die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus fehle es der Rechtsverordnung an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Nach der gesetzlichen Konzeption des Personenbeförderungsgesetzes müssten sich vielmehr das Gebiet der festgesetzten Tarife für den Taxiverkehr und das Pflichtfahrgebiet, für das die Beförderungspflicht bestehe, gegenseitig decken. Eine Aufspaltung von Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet lasse das Gesetz nicht zu.
Pressemitteilung OVG Koblenz: Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich unwirksam
Trennung von Tarifgebiet und Pflichtfahrbereich unzulässig
Trennung von Tarifgebiet und Pflichtfahrbereich unzulässig
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