Trennung von Tarifgebiet und Pflichtfahrbereich unzulässig

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jr
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Trennung von Tarifgebiet und Pflichtfahrbereich unzulässig

Beitrag von jr » 29.01.2013, 23:13

Für die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus fehle es der Rechtsverordnung an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Nach der gesetzlichen Konzeption des Personenbeförderungsgesetzes müssten sich vielmehr das Gebiet der festgesetzten Tarife für den Taxiverkehr und das Pflichtfahrgebiet, für das die Beförderungspflicht bestehe, gegenseitig decken. Eine Aufspaltung von Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet lasse das Gesetz nicht zu.

Pressemitteilung OVG Koblenz: Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich unwirksam
Siehe auch: http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/Rech ... axiordnung

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 29.01.2013, 23:21

Und warum darf ich dann nicht überall im Tarifgebiet und Pflichtfahrbereich einladen?
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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