Wenn man sich dieses Urteil zu Gemüte führt, dann kommt man an der Einsicht nicht vorbei, das Auftragsvermittlungsportale dann rechtswidrig sind, wenn der oder die Betreiber des Portals nicht selbst über Taxikonzessionen verfügen! Damit dürften sich einige Plattformen wie z.B. www.taxilo.de oder www.flughafentransfer.info oder www.taxi2airport.de bald erledigt haben, wenn das Urteil rechtskräftig wird!
Urteil VWG Stuttgart