Verhebt sich ein Taxifahrer beim Ausladen des Gepäcks seiner Fahrgäste, so hat er keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Unfallversicherung. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
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http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/Rech ... versichert
Verletzung beim Gepäckausladen ist nicht versichert
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- Taxi Georg
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Der Artikel ist leider ausgesprochen missverständlich, es wird uns nämlich verschwiegen,
um welche Art von Versicherung es bei dem verlorenen Rechtsstreit ging.
Fakt ist, daß der letztendlich vor Gericht unterlegene Kollege seine private Unfallversicherung
vergeblich auf Leistungen verklagt hat.
Die von den Juristen ausgetüftelte Begründung der Leistungsverweigerung geht zum einen
auf die AUB´s (also das berühmte Kleingedruckte der Versicherung) und zum anderen
auf eine erhebliche Vorschädigung des Klägers zurück.
Ich finde das Urteil sehr problematisch, will es aber selbst nicht noch weiter kommentieren.
Die verwirrende Berichterstattung (nicht nur bei "taxi heute") kann leider leicht zu dem
Fehlschluss führen, dass auch die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung
sich ebenso leicht und ebenso gern aus ihrer Leistungsverpflichtung rauswinden könnte.
Dem ist aber nicht so, toi toi toi
Ich sehe in diesem Urteil eher eine Bestätigung dafür, wie absurd und überflüssig
bestimmte private Zusatzversicherungen sein können und wieweit man auf sie zählen kann
Edit : Tippfehler
um welche Art von Versicherung es bei dem verlorenen Rechtsstreit ging.
Fakt ist, daß der letztendlich vor Gericht unterlegene Kollege seine private Unfallversicherung
vergeblich auf Leistungen verklagt hat.
Die von den Juristen ausgetüftelte Begründung der Leistungsverweigerung geht zum einen
auf die AUB´s (also das berühmte Kleingedruckte der Versicherung) und zum anderen
auf eine erhebliche Vorschädigung des Klägers zurück.
Ich finde das Urteil sehr problematisch, will es aber selbst nicht noch weiter kommentieren.
Die verwirrende Berichterstattung (nicht nur bei "taxi heute") kann leider leicht zu dem
Fehlschluss führen, dass auch die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung
sich ebenso leicht und ebenso gern aus ihrer Leistungsverpflichtung rauswinden könnte.
Dem ist aber nicht so, toi toi toi
Ich sehe in diesem Urteil eher eine Bestätigung dafür, wie absurd und überflüssig
bestimmte private Zusatzversicherungen sein können und wieweit man auf sie zählen kann
Edit : Tippfehler
- Thomas-Michael Blinten
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- Registriert: 03.02.2005, 17:52
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Bisher hat meine private Unfallversicherung (auch die meiner Kinder) immer anstandslos bezahlt wenn der Unfall "privater" Natur war.
Bei Unfällen während der Arbeit (zuletzt beim putzen des Taxis nach Schichtende) oder bei Unfällen beim Sport oder in der Ausbildung waren die Berufsgenossenschaften bzw. die Versicherungen der Schule/ Sportvereins gefragt.
Da hat die private UV nichts mit zu tun.
Bei Unfällen während der Arbeit (zuletzt beim putzen des Taxis nach Schichtende) oder bei Unfällen beim Sport oder in der Ausbildung waren die Berufsgenossenschaften bzw. die Versicherungen der Schule/ Sportvereins gefragt.
Da hat die private UV nichts mit zu tun.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)